Maklerprovision – Ein zentraler Begriff im Immobilienbereich, der sowohl Käufer als auch Verkäufer immer wieder beschäftigt. Ist die Immobilie ein lukratives Geschäft oder eher eine Belastung? Die Maklerprovision spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Sie stellt eine bedeutende Kostenposition dar und kann entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg eines Immobiliengeschäfts sein. Im Folgenden werden die Regelungen und Berechnungen der Maklerprovision detailliert und umfassend erläutert. Dieser Artikel klärt auf und hilft, das Thema besser zu verstehen.

Grundlagen der Maklerprovision

Definition der Maklerprovision

Die Maklerprovision ist das Entgelt, welches ein Makler für seine Vermittlungs- und Nachweisleistungen erhält. Dieser Lohn wird fällig, wenn der Makler erfolgreich einen Kauf- oder Mietvertrag zwischen zwei Parteien zustande bringt. Die Provision wird üblicherweise als Prozentsatz des Kauf- oder Mietpreises berechnet und im Maklervertrag exakt definiert.

Rechtsgrundlage der Maklerprovision

Die Grundlage für die Maklerprovision bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Insbesondere §652 BGB regelt, wann eine Maklerprovision entsteht. Diese Vorschrift besagt, dass der Makler einen Anspruch auf Provision hat, wenn aufgrund seiner Tätigkeit ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande gekommen ist und dieser Vertrag nicht rechtswidrig ist.

Berechnung der Maklerprovision

Prozentuale Berechnung

Es gibt verschiedene Methoden, wie die Höhe der Maklerprovision berechnet wird. Die gängigste Methode ist die prozentuale Berechnung des Kaufpreises oder der Miete. Üblicherweise liegt die Provision zwischen 3 und 7 % des Kaufpreises. Bei Mietimmobilien gibt es meist eine festgelegte Anzahl von Monatsmieten, die als Provision gezahlt wird.

Maklerprovision bei Kauf von Immobilien

Beim Kauf einer Immobilie sind die Provisionssätze oft Verhandlungssache. Hier ein mögliches Beispiel:

  • Kaufpreis der Immobilie: 300.000 Euro
  • Vereinbarter Provisionssatz: 5 % des Kaufpreises
  • Berechnete Maklerprovision: 300.000 Euro x 5 % = 15.000 Euro

Maklerprovision bei Mietimmobilien

Im Mietbereich wird die Provision meist als Vielfaches der monatlichen Miete berechnet. Nachfolgend ein Beispiel:

  • Monatsmiete: 1.000 Euro
  • Vereinbarte Provision: 2 Monatsmieten
  • Berechnete Maklerprovision: 1.000 Euro x 2 = 2.000 Euro

Regelungen zur Maklerprovision

Wer zahlt die Maklerprovision?

Die Frage, wer die Maklerprovision zahlt, ist abhängig vom konkreten Maklervertrag. In der Regel gibt es hierbei drei Varianten:

  1. Provision zahlt der Käufer
  2. Provision zahlt der Verkäufer
  3. Provision wird zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.

Die exakte Regelung sollte immer im Maklervertrag festgehalten und von beiden Parteien akzeptiert werden. Deutsches Recht sieht vor, dass die Vereinbarungen im schriftlichen Maklervertrag klar und eindeutig formuliert sein müssen.

Widerrufsrecht und Maklerprovision

Maklerverträge unterliegen dem Fernabsatzgesetz, daher gilt auch hier das Widerrufsrecht. Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages können Verbraucher den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Sollte ein Makler innerhalb dieser Frist bereits tätig werden, hat der Verbraucher das Recht, die dafür anfallenden Kosten anteilig zu bezahlen.

Höhe der Maklerprovision und Transparenz

Transparenz spielt eine große Rolle in der Geschäftsbeziehung zwischen Makler und Kunde. Die Höhe der Provision muss von Anfang an klar und nachvollziehbar sein. Jedes Verstecken von Kosten kann zu Misstrauen und rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Ausschließlich transparente Verträge sind rechtlich bindend und bieten Schutz für beide Parteien.

Regionale Unterschiede bei der Maklerprovision

Maklerprovision in Deutschland

In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegten Provisionssätze. Diese können regional variieren. Während in einigen Bundesländern die Käufer alleine zur Kasse gebeten werden, teilen sich in anderen Regionen Käufer und Verkäufer die Kosten. Die Maklerprovision kann deshalb je nach Region und Marktlage unterschiedlich hoch ausfallen.

Beispielhafte Sätze in verschiedenen Bundesländern

Hier einige Beispiele für typische Provisionssätze in ausgewählten Bundesländern:

  • Bayern: 3,57 % bis 7,14 %
  • Berlin: 7,14 %
  • Hessen: 5,95 %
  • Niedersachsen: 5,95 %
  • Sachsen: 7,14%

Diese Sätze sind jedoch nicht fest vorgeschrieben und können individuell verhandelt werden.

Internationale Unterschiede bei der Maklerprovision

Maklerprovision im europäischen Ausland

Auch im europäischen Ausland sind die Regelungen zur Maklerprovision unterschiedlich. In Frankreich beispielsweise liegt die Provision bei etwa 5 % des Kaufpreises. In Spanien variiert die Provision zwischen 2 % und 7 %, abhängig vom Standort und der Art der Immobilie. In Italien bewegt sich die Provision meist zwischen 3 % und 5 %.

Maklerprovision außerhalb Europas

Außerhalb Europas gibt es ebenfalls große Unterschiede. In den USA beispielsweise beträgt die Provision üblicherweise 6 % des Verkaufspreises und wird zwischen Käufer- und Verkäufermakler aufgeteilt. In Australien und Kanada liegen die Provisionssätze häufig zwischen 2 % und 3 %.

Maklervertrag und Maklerprovision

Inhalt eines Maklervertrages

Ein Maklervertrag sollte stets Bestandteile umfassen wie:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Klar formulierte Vereinbarung zur Höhe der Provision
  • Genaue Beschreibung der Immobilie
  • Umfang der Maklertätigkeit
  • Mögliche Zusatzkosten oder Spesen

Freiheit der Vertragsparteien

Die Vertragsparteien genießen in Deutschland weitgehende Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass Käufer und Verkäufer frei verhandeln können, wie die Maklerprovision aufgeteilt wird und in welcher Höhe sie fällig wird. Diese Freiheit sollte jedoch verantwortungsvoll genutzt werden und mündet idealerweise in einem fairen Vertrag, der für beide Parteien akzeptabel ist.

Herausforderungen und Streitigkeiten bei der Maklerprovision

Häufige Streitpunkte

Streitigkeiten um die Maklerprovision entstehen häufig aus Missverständnissen oder unklaren Vertragspunkten. Typische Streitpunkte sind:

  • Vertragsformulierung und -inhalt
  • Höhe der Provision
  • Wer trägt die Kosten der Provision?
  • Widerrufsrecht und dessen Auswirkung auf die Provisionspflicht

Lösungsmöglichkeiten bei Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten gibt es verschiedene Lösungsmöglichkeiten wie Mediation oder rechtliche Schritte. Es empfiehlt sich immer, zuerst eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und Streitigkeiten zu klären.

Besondere Situationen und Regelungen

Maklerprovision bei gewerblichen Immobilien

Bei gewerblichen Immobilien können sich die Regelungen und Provisionssätze deutlich von denen für Wohnimmobilien unterscheiden. Hier wird meist individuell verhandelt. Die Provisionssätze können höher, aber auch flexibler gestaltet sein. Es hängt stark von den Verträgen und dem Wert der Immobilie ab.

Besondere Vertragsformen und deren Auswirkungen

Es gibt besondere Vertragsformen, wie den qualifizierten Alleinauftrag. Bei diesem übernimmt der Makler exklusiv die Vermittlung und Nachweis der Immobilie. Solche Verträge können höhere Provisionssätze rechtfertigen, da der Makler hier mehr Ressourcen und Zeit investiert. Auch provisionsfreie Immobilienangebote sind möglich, wobei der Makler in solchen Fällen beispielsweise vom Verkäufer direkt oder durch Festpreise entlohnt wird.

Checkliste für die Maklerprovision

  • Klarheit über die Höhe der Provision schaffen
  • Regelungen zur Zahlung der Provision festhalten
  • Transparente Vertragsbedingungen sicherstellen
  • Widerrufsrecht beachten und gegebenenfalls nutzen
  • Regionale und internationale Unterschiede berücksichtigen
  • Bei Streitigkeiten rechtliche Beratung in Anspruch nehmen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die übliche Maklerprovision in Deutschland?

Die übliche Maklerprovision in Deutschland variiert regional und liegt zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Üblicherweise wird die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. In einigen Regionen zahlt aber auch nur der Käufer oder nur der Verkäufer die Provision.

Kann ich die Maklerprovision verhandeln?

Ja, die Maklerprovision kann in den meisten Fällen verhandelt werden. Es empfiehlt sich, dies von Anfang an klar im Maklervertrag festzulegen.

Wie wird die Maklerprovision bei Mietimmobilien berechnet?

Die Maklerprovision bei Mietimmobilien wird meist als ein Vielfaches der Monatsmiete berechnet, häufig zwei oder drei Monatsmieten.

Das sollten Sie nicht vergessen

Die Maklerprovision ist ein komplexes, aber entscheidendes Thema im Immobiliengeschäft. Verstehen Sie die Regeln, verhandeln Sie klar und transparent und halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Bei Unsicherheiten oder rechtlichen Fragen stehen Ihnen unsere Anwälte der Kanzlei Herfurtner zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung und lassen Sie sich umfassend unterstützen.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

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