Maklerprovision sittenwidrig – Eine Frage, die in der heutigen Zeit immer wieder aufkommt und an Bedeutung gewinnt. In diesem Blog-Beitrag beschäftigen wir uns intensiv mit der Thematik der sittenwidrigen Maklerprovisionen, klären über mögliche Merkmale und Handlungsoptionen auf und geben sowohl Käufern als auch Verkäufern wertvolle rechtliche Ratschläge.

Inhaltsverzeichnis:

  • Was bedeutet sittenwidrige Maklerprovision und warum ist sie ein Problem?
  • Mögliche Merkmale einer sittenwidrigen Maklerprovision
  • Rechtsprechung zu sittenwidrigen Maklerprovisionen
  • Wie man sich als Käufer oder Verkäufer schützen kann
  • Handlungsoptionen im Falle einer sittenwidrigen Maklerprovision
  • FAQs und praktische Tipps zum Umgang mit sittenwidrigen Maklerprovisionen
  • Schlussgedanken und Ausblick

Was bedeutet sittenwidrige Maklerprovision und warum ist sie ein Problem?

Wenn von einer Maklerprovision die Rede ist, denken viele Menschen an jene Gebühr, die im Zusammenhang mit einem Immobiliengeschäft an einen Makler zu entrichten ist. Grundsätzlich ist es legitim, dass ein Makler für seine Vermittlungsleistung eine Provision erhält. Allerdings gibt es Situationen, in denen die Höhe oder die Umstände der Provision in einem rechtlichen Graubereich angesiedelt sind und als sittenwidrig gelten.

Eine sittenwidrige Maklerprovision liegt vor, wenn sie in einem auffälligen Missverhältnis zur erbrachten Leistung steht, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt und so das Rechtsbewusstsein der Allgemeinheit verletzt. Das Problem dabei ist, dass solch ungezügelte Forderungen den eigentlichen Wert der Immobilie verzerren können und sowohl Käufer als auch Verkäufer finanziell belastet werden. Zudem besteht die Gefahr, dass eine sittenwidrige Maklerprovision das Vertrauen in den Markt beschädigt und letztlich ein Schaden für alle Beteiligten entsteht.

Mögliche Merkmale einer sittenwidrigen Maklerprovision

Es gibt verschiedene Indikatoren, anhand derer man eine sittenwidrige Maklerprovision erkennen kann. Dazu zählen unter anderem:

  • Überhöhte Provision: Eine sittenwidrige Maklerprovision liegt häufig dann vor, wenn die geforderte Vergütung weit über dem üblichen Marktwert liegt. In Deutschland liegen übliche Maklerprovisionen je nach Bundesland zwischen 3,57 % und 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer. Bei Provisionsforderungen, die deutlich über diesen Sätzen liegen, sollte man als Käufer oder Verkäufer hellhörig werden.
  • Intransparenz: Wird die Provision nur mündlich oder in einer undeutlichen Form vereinbart, spricht dies nicht nur für ein unprofessionelles Vorgehen des Maklers, sondern kann auch ein Indiz für eine sittenwidrige Provisionsforderung sein.
  • Doppeltes Provisionsverlangen: Wenn ein Makler sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer eine Provision verlangt oder die Parteien in ihrer Provisionsverteilung vor vollendete Tatsachen stellt, kann dies ebenfalls auf eine sittenwidrige Maklerprovision hindeuten.
  • Verkettung von Verträgen: In manchen Fällen knüpfen Makler die Vermittlung eines Immobiliengeschäfts an Bedingungen wie den Abschluss weiterer Verträge, beispielsweise zur Finanzierung oder Versicherung. Die zusätzlichen Kosten können dann zu einer unangemessenen Belastung der Käufer oder Verkäufer führen und als sittenwidrig eingestuft werden.

Rechtsprechung zu sittenwidrigen Maklerprovisionen

In der Rechtsprechung sind einige Fälle anzutreffen, bei denen eine sittenwidrige Maklerprovision im Mittelpunkt stand. Besonders prägend war das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25.02.1987 (Az. IVa ZR 205/85). In diesem Fall hatte ein Makler eine Provision von 17.500 DM für die Vermittlung einer Eigentumswohnung gefordert, die er lediglich bei einem einzigen Besichtigungstermin gezeigt hatte. Der Kaufpreis der Wohnung betrug 52.000 DM. Die geforderte Provision entsprach 33,65 % des Kaufpreises und wurde vom BGH als sittenwidrig beurteilt.

Seitdem hat es weitere Urteile gegeben, die die Grenze zwischen zulässigen und sittenwidrigen Maklerprovisionen konkretisieren. Allerdings gibt es keine starre Grenze, ab welcher eine Provision als sittenwidrig gilt. Vielmehr ist die Beurteilung von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig, sodass es immer wieder zu unterschiedlichen Entscheidungen kommt.

Wie man sich als Käufer oder Verkäufer schützen kann

Um sich vor sittenwidrigen Maklerprovisionen zu schützen, sollten Käufer und Verkäufer folgende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen:

  • Schriftliche Vereinbarung: Um die Transparenz des Provisionsverlangens zu gewährleisten, sollte auf eine schriftliche Vereinbarung bestanden werden, in der die Höhe der Provision eindeutig festgelegt ist.
  • Marktvergleich: Bevor man sich auf eine Maklerprovision einlässt, sollte man sich über die üblichen Provisionshöhen in der jeweiligen Region informieren und bei Bedarf Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten.
  • Kritische Prüfung: Bei Anzeichen für eine sittenwidrige Maklerprovision oder sonstige Unregelmäßigkeiten sollte man nicht zögern, sich rechtlichen Rat einzuholen oder einem fragwürdigen Angebot zu widersprechen.
  • Unabhängige Beratung: Bei Unsicherheiten bezüglich der Angemessenheit einer Maklerprovision kann es sinnvoll sein, eine unabhängige Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Immobilienexperten in Anspruch zu nehmen.

Handlungsoptionen im Falle einer sittenwidrigen Maklerprovision

Wenn Ihnen eine sittenwidrige Maklerprovision auferlegt wird, haben Sie mehrere Möglichkeiten, um angemessen zu reagieren und Ihre Rechte durchzusetzen. Hier sind einige Handlungsoptionen, die Sie in Erwägung ziehen sollten:

Offene Kommunikation mit dem Makler

Der erste Schritt sollte immer die offene Kommunikation mit dem Makler sein. Teilen Sie Ihre Bedenken bezüglich der festgelegten Provision mit und fragen Sie nach der Berechnungsgrundlage. Manchmal kann eine scheinbar sittenwidrige Maklerprovision auf Missverständnissen oder Fehlkalkulationen basieren, die durch ein klärendes Gespräch aufgelöst werden können.

Rechtliche Prüfung der Provisionsvereinbarung

Lassen Sie die Provisionsvereinbarung von einem Rechtsanwalt oder Immobilienexperten prüfen. Diese Fachleute können einschätzen, ob die Forderung tatsächlich sittenwidrig ist und Ihnen entsprechende Handlungsempfehlungen geben.

Güteverfahren oder Mediation

Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, könnten Sie zunächst versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit Unterstützung eines neutralen Schlichters oder Mediators zu erreichen. Dies kann eine kostengünstigere und weniger ermüdende Lösung bieten als ein Gerichtsverfahren.

Anfechtung der Provisionsvereinbarung

Sollte sich herausstellen, dass die Provisionsvereinbarung tatsächlich sittenwidrig ist, können Sie die Anfechtung der Vereinbarung erklären. Dies führt zur Unwirksamkeit des Provisionsanspruchs und entbindet Sie von der Zahlungspflicht.

Klage auf Freistellung oder Rückzahlung

Als Käufer oder Verkäufer können Sie eine Klage auf Freistellung von der sittenwidrigen Maklerprovision erheben, wenn Sie noch keine Zahlung geleistet haben. Haben Sie die Provision bereits gezahlt, können Sie eine Klage auf Rückzahlung der geleisteten sittenwidrigen Provision gegen den Makler einreichen.

Anzeige wegen Betrugs oder Wucher

In schwerwiegenden Fällen, bei denen der Makler den Umstand der sittenwidrigen Provision ausnutzt und vorsätzlich handelt, kann auch der Straftatbestand des Betrugs oder Wuchers erfüllt sein. In solchen Fällen sollten Sie in Betracht ziehen, Strafanzeige gegen den Makler zu erstatten.

Beachten Sie, dass die Wahl der geeigneten Handlungsoption von Ihren individuellen Umständen und der Schwere der sittenwidrigen Maklerprovision abhängt. Es ist ratsam, in jedem Fall rechtlichen Rat einzuholen, um die beste Vorgehensweise für Ihre Situation festzulegen.

FAQs und praktische Tipps zum Umgang mit sittenwidrigen Maklerprovisionen

Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die am meisten gestellten Fragen und deren Antworten.

Was tun, wenn ich auf eine scheinbar sittenwidrige Maklerprovision gestoßen bin?

Suchen Sie rechtlichen Rat bei einem erfahrenen Rechtsanwalt und legen Sie die Umstände der Provisionsforderung dar. Lassen Sie die Vereinbarung prüfen und besprechen Sie mögliche Handlungsoptionen.

Kann ich auch bei einem mündlichen Provisionsverlangen von einer sittenwidrigen Maklerprovision sprechen?

Grundsätzlich ist es möglich, dass auch ein mündlich vereinbartes Provisionsverlangen sittenwidrig sein kann. Allerdings sind mündliche Vereinbarungen schwieriger zu beweisen und in rechtlichen Auseinandersetzungen problematisch. Daher sollte stets auf eine schriftliche Vereinbarung bestanden werden.

Wie kann ich mich als Makler vor dem Vorwurf einer sittenwidrigen Provision schützen?

Um als Makler nicht in den Verdacht einer sittenwidrigen Provisionsforderung zu geraten, sollten Sie stets mit transparenten und marktüblichen Provisionsforderungen arbeiten, schriftliche Vereinbarungen treffen und keine unangemessenen Bedingungen an die Vermittlung knüpfen.

Gibt es gesetzliche Regelungen zur Höhe der Maklerprovision?

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Festlegung der Höhe von Maklerprovisionen. Allerdings gibt es regional unterschiedliche Gepflogenheiten und marktübliche Sätze. Halten Sie sich als Makler an diese Orientierungswerte, um nicht Gefahr zu laufen, eine sittenwidrige Provisionsforderung zu stellen.

Kann die Zahlung einer sittenwidrigen Maklerprovision rückgängig gemacht werden?

Wenn eine Maklerprovision tatsächlich sittenwidrig ist und man sie bereits gezahlt hat, kann man in der Regel einen Rückzahlungsanspruch gegen den Makler geltend machen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass rechtliche Schritte innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren anzugehen sind.

Schlussgedanken und Ausblick

Das Thema der sittenwidrigen Maklerprovisionen ist ein sensibles und komplexes Feld, welches sowohl für Käufer als auch für Verkäufer von Immobilien von großer Bedeutung ist. Um mögliche finanzielle Schäden und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, ist es daher ratsam, bereits im Vorfeld gut informiert und vorsichtig zu agieren. Im Zweifelsfall sollten Sie unbedingt rechtlichen Beistand hinzuziehen, um eine sachgerechte Beurteilung und Vorgehensweise sicherzustellen.

Letztendlich trägt ein verantwortungsvolles und transparentes Vorgehen bei Maklerprovisionen dazu bei, das Vertrauen in den Immobilienmarkt zu stärken und für alle Beteiligten angemessene Verhältnisse zu schaffen.

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