Marken sind ein wichtiges Instrument für Unternehmen, um ihre Produkte und Dienstleistungen von denen der Konkurrenz abzugrenzen. Eine starke Marke kann maßgeblich zum Erfolg eines Unternehmens beitragen. Doch wie findet man heraus, ob die eigene Marke schutzfähig ist? Dieser umfassende Blog-Beitrag zeigt Ihnen den Weg von der Idee zur erfolgreichen Markenanmeldung und gibt Ihnen einen profunden Einblick in die Welt des Markenrechts.

Warum ist Markenschutz wichtig?

Markenschutz ist von großer Bedeutung für Unternehmen, denn eine eingetragene Marke bietet zahlreiche Vorteile:

  • Schutz vor Nachahmung und unlauterem Wettbewerb
  • Exklusive Nutzungsrechte an der Marke
  • Grundlage für die Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Steigerung des Unternehmenswerts durch den Aufbau einer starken Marke

Um diese Vorteile zu nutzen, ist es wichtig, die eigene Marke frühzeitig schützen zu lassen. Doch bevor man den Markenanmeldeprozess beginnt, sollte man zunächst eine umfassende Markenrecherche durchführen, um herauszufinden, ob die Marke schutzfähig ist und keine älteren Markenrechte verletzt.

Was ist eine Markenrecherche und warum ist sie wichtig?

Die Markenrecherche ist der Prozess, bei dem geprüft wird, ob die gewünschte Marke den Anforderungen des Markengesetzes entspricht und ob es bereits identische oder ähnliche Marken gibt, die ältere Markenrechte besitzen. Dies ist aus mehreren Gründen wichtig:

  • Vermeidung von Markenverletzungen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten
  • Sicherstellung, dass die eigene Marke schutzfähig ist und die Markenanmeldung erfolgreich durchgeführt werden kann
  • Vermeidung von Zeit- und Kostenaufwand für die Anmeldung einer Marke, die letztendlich nicht schutzfähig ist

Die gesetzlichen Anforderungen an eine schutzfähige Marke

Um schutzfähig zu sein, muss eine Marke bestimmten gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Gemäß § 3 Abs. 1 des Markengesetzes (MarkenG) können als Marke alle Zeichen geschützt werden, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dies umfasst insbesondere:

  • Wortmarken (z.B. Firmennamen, Produktnamen)
  • Bildmarken (z.B. Logos, Symbole)
  • Kombinierte Wort-/Bildmarken
  • 3D-Marken (z.B. Produktverpackungen, dreidimensionale Gestaltungen)
  • Hörmarken (z.B. akustische Signale, Jingles)

Es gibt jedoch auch gesetzliche Schranken, die eine Schutzfähigkeit ausschließen. Gemäß § 8 MarkenG sind insbesondere folgende Zeichen von der Eintragung ausgeschlossen:

  • Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen
  • Zeichen, die irreführend sind (z.B. hinsichtlich der geografischen Herkunft oder der Qualität der Waren/Dienstleistungen)
  • Zeichen, die ausschließlich aus beschreibenden Angaben bestehen (z.B. „Supermarkt“ für einen Lebensmittelmarkt)
  • Zeichen, die im Verkehr übliche Bezeichnungen sind (z.B. „Laptop“ für tragbare Computer)
  • Zeichen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den Branchenüblichen verkehrsgeltenden Bezeichnungen beschreibend sind

Außerdem darf eine Marke keine älteren Markenrechte verletzen, d.h. es dürfen keine identischen oder ähnlichen Marken existieren, die für identische oder ähnliche Waren/Dienstleistungen eingetragen sind.

Die verschiedenen Schritte der Markenrecherche

Die Markenrecherche gliedert sich in mehrere Schritte, die im Folgenden detailliert erläutert werden:

Recherche nach identischen Marken

Der erste Schritt der Markenrecherche besteht darin, zu prüfen, ob bereits identische Marken für identische oder ähnliche Waren/Dienstleistungen eingetragen sind. Dies kann entweder selbstständig oder durch die Beauftragung eines spezialisierten Dienstleisters erfolgen. Die Recherche kann in verschiedenen Markenregistern durchgeführt werden:

  • DPMAregister (für deutsche Marken)
  • TMview (für EU-Marken und Marken aus verschiedenen nationalen Registern)
  • WIPO Global Brand Database (für internationale Marken)

Bei der Recherche nach identischen Marken sollte sowohl nach Wort- als auch nach Bildmarken gesucht werden.

Recherche nach ähnlichen Marken

Nachdem keine identischen Marken gefunden wurden, sollte geprüft werden, ob es ähnliche Marken gibt, die ältere Markenrechte besitzen und somit eine Verwechslungsgefahr darstellen könnten. Die Beurteilung der Ähnlichkeit erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Zeichenähnlichkeit (z.B. ähnlicher Klang, ähnliches Erscheinungsbild)
  • Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit (z.B. gleiche Produktkategorie, ähnlicher Verwendungszweck)
  • Markenkraft (z.B. Bekanntheit, Branchenzugehörigkeit)

Die Recherche nach ähnlichen Marken erfordert eine umfassende Analyse der gefundenen Marken und ist daher besonders aufwendig. In vielen Fällen empfiehlt es sich, einen spezialisierten Dienstleister oder Rechtsanwalt mit der Recherche zu beauftragen.

Beurteilung der Schutzfähigkeit der eigenen Marke

Auf Basis der Ergebnisse der Markenrecherche sollte die Schutzfähigkeit der eigenen Marke beurteilt werden. Hierbei sollten insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an eine schutzfähige Marke sowie mögliche Verwechslungsgefahren mit älteren Marken berücksichtigt werden. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, die Einschätzung eines erfahrenen Rechtsanwalts einzuholen.

Aktuelle Gerichtsurteile zur Schutzfähigkeit von Marken

Um ein besseres Verständnis für die Schutzfähigkeit von Marken und die Beurteilung von Verwechslungsgefahren zu erhalten, ist es hilfreich, sich mit aktuellen Gerichtsurteilen auseinanderzusetzen. Im Folgenden werden einige Beispiele für markenrechtliche Entscheidungen vorgestellt:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Januar 2021 – I ZR 40/20 – „Glen Els“

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Verwendung der Bezeichnung „Glen“ für einen deutschen Whisky keine unlautere Rufausbeutung der schottischen Whisky-Marke „Glenfiddich“ darstellt und somit keine Markenverletzung vorliegt. Die Bezeichnung „Glen“ sei eine geografische Herkunftsangabe und weise auf das schottische Tal hin, in dem der Whisky produziert wird.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. September 2020 – I ZR 221/19 – „Black Friday“

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Wortmarke „Black Friday“ nicht schutzfähig ist, da sie im Verkehr bereits als Hinweis auf einen bestimmten Tag im Jahr verstanden wird, an dem es besondere Rabattaktionen gibt. Die Marke ist somit beschreibend und nicht unterscheidungskräftig.

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 2. April 2020 – C-240/18 P – „Louboutin“

Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die Farbmarke von Christian Louboutin, die in Form einer roten Sohle auf Damenschuhen aufgebracht ist, schutzfähig ist. Die Farbe sei nicht lediglich ein dekoratives Element, sondern erfülle eine Herkunftsfunktion, da sie den Schuhen einen hohen Wiedererkennungswert verleihe und somit als Marke fungiere.

FAQ zur Markenrecherche

Wie lange dauert eine Markenrecherche?

Die Dauer einer Markenrecherche hängt von der Komplexität der Recherche und dem Umfang der zu prüfenden Marken ab. Bei einer einfachen Recherche nach identischen Marken kann das Ergebnis innerhalb weniger Stunden vorliegen, während eine umfassende Recherche nach ähnlichen Marken mehrere Tage oder sogar Wochen in Anspruch nehmen kann.

Kann ich eine Markenrecherche selbst durchführen?

Grundsätzlich können Sie eine Markenrecherche selbstständig durchführen, indem Sie die verschiedenen Markenregister durchsuchen. Allerdings ist die Beurteilung der Schutzfähigkeit der eigenen Marke und der Verwechslungsgefahr mit älteren Marken oftmals komplex und erfordert rechtliche Expertise. Daher empfiehlt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt oder spezialisierten Dienstleister mit der Recherche zu beauftragen.

Was kostet eine Markenrecherche?

Die Kosten für eine Markenrecherche variieren je nach Umfang der Recherche und dem beauftragten Dienstleister. Eine einfache Recherche nach identischen Marken kann bereits ab 100 Euro angeboten werden, während eine umfassende Recherche nach ähnlichen Marken mehrere Hundert bis über Tausend Euro kosten kann.

Welche Risiken bestehen, wenn ich ohne Markenrecherche eine Marke anmelde?

Wenn Sie ohne vorherige Markenrecherche eine Marke anmelden, besteht das Risiko, dass Ihre Marke nicht schutzfähig ist oder ältere Markenrechte verletzt. Dies kann zu einer Zurückweisung der Markenanmeldung oder zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten führen. Daher ist eine umfassende Markenrecherche vor der Anmeldung dringend zu empfehlen.

Wie kann ich meine Marke schützen, wenn die Markenrecherche erfolgreich war?

Wenn die Markenrecherche erfolgreich war und keine Hindernisse für die Schutzfähigkeit Ihrer Marke bestehen, können Sie eine Markenanmeldung beim zuständigen Markenamt einreichen. Hierfür müssen Sie das Anmeldeformular ausfüllen, die entsprechenden Gebühren entrichten und die Waren- und Dienstleistungsklassen angeben, für die Ihre Marke Schutz beansprucht. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Markenamt wird Ihre Marke eingetragen und Sie erhalten einen Markenschutz für die angegebenen Waren- und Dienstleistungsklassen.

Fazit

Die Markenrecherche ist ein essenzieller Schritt, um herauszufinden, ob Ihre Marke schutzfähig ist und keine älteren Markenrechte verletzt. Durch eine gründliche Recherche und die Beachtung der gesetzlichen Anforderungen an eine schutzfähige Marke können Sie kostspielige Rechtsstreitigkeiten vermeiden und den Weg für eine erfolgreiche Markenanmeldung ebnen. In vielen Fällen empfiehlt es sich, die Markenrecherche von einem erfahrenen Rechtsanwalt oder spezialisierten Dienstleister durchführen zu lassen, um eine fundierte Beurteilung der Schutzfähigkeit Ihrer Marke zu erhalten.

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