Gewerbemieter stehen oft vor einzigartigen Herausforderungen, wenn es um die Durchsetzung ihrer Rechte bezüglich Mietverhältnissen geht. Ein drastisches Problem in einem gemieteten Gewerbeobjekt kann erhebliche Auswirkungen auf das Geschäft haben. In solchen Fällen kann die Mietminderung ein wichtiges Instrument sein, um vor finanziellen Einbußen geschützt zu werden.

Das Mietrecht unterscheidet sich dabei im Gewerberaum teilweise sehr stark von dem im privaten Mietrecht. Hier werden wir die Schritte und rechtlichen Grundlagen beleuchten, die Gewerbemieter beachten müssen, wenn sie eine Mietminderung durchsetzen wollen.

Rechtliche Grundlagen der Mietminderung

Die gesetzlichen Regelungen zur Mietminderung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere unter § 536 BGB. Dort heißt es:

„(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Fehler, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder mindert, oder entsteht ein solcher Fehler während der Mietzeit, so ist der Mieter für die Zeit, während deren die Tauglichkeit aufgehoben oder gemindert ist, von der Entrichtung der Miete oder eines Teils der Miete befreit.“

Diese Regelung gilt auch im Gewerbemietrecht, allerdings mit einigen Besonderheiten, welche die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen des gewerblichen Mietmarktes berücksichtigen.

Mängel, die zu einer Mietminderung berechtigen

Grundvoraussetzung für eine Mietminderung ist das Vorliegen eines Mangels. Ein solcher Mangel liegt vor, wenn die Mietsache nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder so beeinträchtigt ist, dass sie sich nicht für den vorgesehenen Gebrauch eignet.

Beispiele für Mängel im Gewerbemietverhältnis:

  • Defekte Heizungs- oder Klimaanlagen, die die Nutzung der Räume einschränken oder unmöglich machen.
  • Baulärm in einem benachbarten Mietobjekt, der den Geschäftsbetrieb erheblich stört.
  • Schimmelbefall, der nicht nur die Nutzung sondern auch die Gesundheit gefährdet.
  • Andere bauliche Mängel, wie undichte Fenster oder marode Wände, die unverzüglich behoben werden müssen.

Der richtige Weg zur Mietminderung

Um die Mietminderung erfolgreich zu beantragen, sollten Gewerbemieter bestimmte Schritte beachten:

Mängelanzeige

Der erste Schritt ist die unverzügliche Anzeige des Mangels beim Vermieter. Diese Anzeige sollte schriftlich erfolgen, damit der Mieter im Streitfall den Nachweis führen kann, dass er den Vermieter rechtzeitig informiert hat.

In der Mängelanzeige sollten folgende Punkte enthalten sein:

  • Genaue Beschreibung des Mangels
  • Angabe der Auswirkungen des Mangels auf den Geschäftsbetrieb
  • Bitte um Mangelbeseitigung

Frist zur Beseitigung setzen

Nach der Mängelanzeige sollte dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt werden. Was als angemessen gilt, hängt vom Einzelfall und der Art des Mangels ab. Beispiel: Bei einem Ausfall der Heizungsanlage im Winter sind wenige Tage angemessen, während bei kleineren baulichen Mängeln möglicherweise auch mehrere Wochen akzeptabel sind.

Dokumentation der Mängel

Es ist entscheidend, den Mangel und dessen Auswirkungen zu dokumentieren. Dies kann durch Fotos, Zeugen oder schriftliche Berichte erfolgen. Eine lückenlose Dokumentation unterstützt die Argumentation in einem möglichen Rechtsstreit.

Ermittlung der Minderungsquote

Eine weitere Herausforderung besteht in der Ermittlung des Mietminderungsbetrags. Es gibt keine festen Prozentsätze, und die genaue Quote muss im Einzelfall ermittelt werden. Anhaltspunkte bieten hier Gerichtsurteile aus vergleichbaren Fällen. Im Gewerberaummietrecht wird häufig die Wirtschaftlichkeit des Betriebs als Maßstab herangezogen.

Der Klageweg: Durchsetzung der Mietminderung

Falls der Vermieter den Mangel trotz Fristsetzung nicht beseitigt, kann der Mieter auf Mietminderung klagen. Der Klageweg beinhaltet mehrere Schritte, die sorgfältig beachtet werden müssen, um Fehlschläge zu vermeiden.

Rechtliche Schritte einleiten

Vor der Klageerhebung sollte geprüft werden, ob eine alternative Streitbeilegungsmethode Erfolg versprechend ist, wie zum Beispiel die Mediation. Falls dies erfolglos bleibt, kann die Klage beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.

Klageeinreichung

Die Klageschrift muss detaillierte Angaben enthalten, damit das Gericht den Fall beurteilen kann. Wichtig sind dabei:

  • Parteien des Mietvertrages (Vermieter und Mieter) inkl. Adressen
  • Beschreibung des Mietobjekts und des Mietverhältnisses
  • Genaue Schilderung des Mangels und seiner Auswirkungen
  • Darstellung der Bemühungen zur Mangelbeseitigung inkl. aller Fristsetzungen und Schriftwechsel
  • Berechnung der geforderten Mietminderung
  • Beweise, wie Fotos, Zeugen und Gutachten

Verfahren und Urteil

Im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens wird geprüft, ob der Mangel vorliegt, wie dieser die Nutzung beeinträchtigt und ob der Vermieter ausreichend Zeit zur Mangelbeseitigung hatte. Das Gericht kann Gutachter zurate ziehen, um komplexe technische Fragen zu klären.

Falls das Gericht zugunsten des Mieters entscheidet, wird die Minderungsquote festgelegt und entsprechend angepasst. Dieses Urteil verpflichtet den Vermieter, die überzahlte Miete rückwirkend zu erstatten und die Mietzahlung entsprechend zu reduzieren.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Damit die Mietminderung erfolgreich durchgesetzt werden kann, sollten gewisse häufige Fehler vermieden werden:

Unzureichende Mängelanzeige

Die Anzeige des Mangels sollte detailliert genug sein, damit der Vermieter die Schwere und die Auswirkungen der Problematik erkennen kann. Eine nur mündliche oder informelle Anzeige per Telefon reicht oft nicht aus.

Fehlende Fristsetzung

Ohne eine konkret gesetzte und dokumentierte Frist zur Mangelbeseitigung hat der Vermieter keinen Anhaltspunkt, bis wann er tätig werden muss. Eine ordnungsgemäße Fristsetzung ist daher unabdingbar.

Keine ausreichende Dokumentation

Das Fehlen einer genauen und umfassenden Dokumentation kann in einem möglichen Rechtsstreit zu erheblichen Beweisschwierigkeiten führen. Fotos, Berichte und Zeugenaussagen helfen, den Mangel und seine Auswirkungen zu beweisen.

Praxisbeispiel: Erfolgreiche Mietminderung aufgrund von Schimmelbefall

Ein Gewerbemieter bemerkt Schimmelbefall in seinen Büro- und Lageräumen. Er dokumentiert den Schimmel sorgfältig mit Fotos und informiert den Vermieter schriftlich. Trotz mehrmaliger Fristsetzungen reagiert der Vermieter nicht. Der Mieter reicht schließlich eine Klage ein und nach einem Gutachten des Gerichts wird eine Mietminderung von 20% festgestellt, da der Schimmel die Gesundheit der Mitarbeiter gefährdet und den betrieblichen Ablauf beeinträchtigt.

Tipps zur Mietminderung im Gewerberaummietrecht

Zusammenfassend lassen sich einige wichtige Tipps festhalten, die Gewerbemieter bei der Durchsetzung einer Mietminderung beachten sollten:

  • Frühzeitige und präzise Mängelanzeige
  • Angemessene Frist zur Beseitigung setzen
  • Lückenlose Dokumentation der Mängel
  • Gutachten zur technischen Unterstützung einholen
  • Rechtzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen

Fazit: Mietminderung im Gewerbemietrecht gezielt einsetzen

Die mietrechtliche Situation im Gewerberaummietrecht ist komplex und von verschiedenen Faktoren abhängig. Dennoch bietet eine gut vorbereitete und klar strukturierte Vorgehensweise mit Mängelanzeige, Fristsetzung und Dokumentation eine Chance, die Mietminderung erfolgreich durchzusetzen. Eine rechtliche Beratung kann dabei helfen, die eigene Position zu stärken und die richtigen Schritte einzuleiten.

Ein überlegtes Handeln und die Nutzung der zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel tragen dazu bei, dass Gewerbemieter ihre Rechte wahren und die finanzielle Belastung durch Mängel im Mietobjekt mindern können.

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