Die Mobilitätspauschale ist ein steuerlicher Faktor, der dazu dient, die finanzielle Belastung von Berufspendlern zu verringern. Sie ist Bestandteil der Einkommenssteuererklärung und wird sowohl Arbeitnehmern als auch Selbstständigen gewährt, die regelmäßig längere Strecken zur Arbeit zurücklegen müssen. In diesem Blog-Beitrag möchten wir Ihnen die Mobilitätspauschale näher erläutern, auf die Bedingungen eingehen, unter denen sie beansprucht werden kann, und Ihnen Tipps und Hinweise geben, wie Sie als Pendler das meiste aus dieser Steuerentlastung herausholen können.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen der Mobilitätspauschale

Die Mobilitätspauschale, auch Pendlerpauschale oder Entfernungspauschale genannt, ist eine steuerliche Entlastung für Berufspendler, die regelmäßig längere Strecken zur Arbeit sowie zurücklegen müssen. Dabei geht es nicht um eine vollständige Erstattung der Fahrtkosten, sondern vielmehr um eine Pauschalierung dieser Kosten, die zur Verringerung des zu versteuernden Einkommens führt. Hier einige grundlegende Informationen zur Mobilitätspauschale:

  • Es handelt sich um einen steuerlichen Abzugsposten, der in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht wird.
  • Die Pauschale wird sowohl Arbeitnehmern als auch Selbstständigen gewährt.
  • Es spielt keine Rolle, welches Verkehrsmittel für den Arbeitsweg genutzt wird.
  • Die Entfernungspauschale beträgt 30 Cent pro Entfernungskilometer und pro Arbeitstag.
  • Voraussetzung ist eine regelmäßige Nutzung der Strecke an mindestens 2/3 der Arbeitstage eines Monats.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

Damit Sie die Mobilitätspauschale in Anspruch nehmen können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Entfernungspauschale:

  • Arbeitsweg: Die Pauschale gilt für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. bei Selbstständigen zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Dabei muss es sich um die kürzeste Straßenverbindung handeln, auch wenn sie nicht verwendet wird.
  • Regelmäßige Nutzung: Sie müssen die Strecke an mindestens zwei Drittel der Arbeitstage eines Monats nutzen. Dabei können auch Teilzeitarbeitnehmer die Pauschale beanspruchen, sofern sie die Mindestnutzung erfüllen.
  • Abgabefrist: Die Mobilitätspauschale wird beim Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht. Diese muss in der Regel bis zum 31. Juli des auf das Steuerjahr folgenden Jahres abgegeben werden.

Berechnung und Höhe der Pauschale

Die Höhe der Mobilitätspauschale hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeits- bzw. Betriebsstätte, der Anzahl der Arbeitstage und dem persönlichen Steuersatz. Hier einige grundlegende Informationen zur Berechnung der Entfernungspauschale:

  • Die Entfernungspauschale beträgt 30 Cent pro Entfernungskilometer und Arbeitstag.
  • Die Entfernung wird in vollen Kilometern angegeben, dabei wird gerundet.
  • Es wird nur die einfache Strecke berücksichtigt, nicht der Hin- und Rückweg.
  • Die Pauschale wird unabhängig vom tatsächlichen Verkehrsmittel und den tatsächlichen Fahrtkosten gewährt.

Um die Höhe der Pauschale zu berechnen, multiplizieren Sie die Entfernungskilometer mit dem Pauschbetrag von 30 Cent und der Anzahl der Arbeitstage, an denen Sie die Strecke genutzt haben. Die so ermittelte Summe können Sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Sie mindert dadurch Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit auch die Steuerlast.

Beispiele aus der Praxis

Im Folgenden finden Sie einige Beispiele aus der Praxis, die zeigen, wie die Mobilitätspauschale in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht wird und wie sie die Steuerlast beeinflusst:

Beispiel 1: Arbeitnehmer mit Vollzeitjob und 30 Entfernungskilometern

Annika ist Vollzeit-Beschäftigte und nutzt ihren Privat-PKW, um zur Arbeit zu kommen. Ihre einfache Entfernung zur Arbeitsstätte beträgt 30 Kilometer. Sie arbeitet an 220 Arbeitstagen im Jahr. Die Berechnung der Mobilitätspauschale sieht wie folgt aus:

Entfernungskilometer: 30

Pauschbetrag: 0,30 €

Arbeitstage: 220

Mobilitätspauschale: 30 km x 0,30 € x 220 Tage = 1.980 €

Annika kann somit einen Betrag von 1.980 € als Werbungskosten in ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Da ihr durchschnittlicher Steuersatz 25 % beträgt, spart sie durch die Mobilitätspauschale 495 € an Einkommenssteuer [1.980 € x 25 %].

Beispiel 2: Selbstständiger mit 20 Entfernungskilometern und 180 Arbeitstagen

Benjamin ist selbstständiger Grafikdesigner und betreibt sein Büro 20 Kilometer von seiner Wohnung entfernt. Er fährt an 180 Tagen im Jahr mit seinem Fahrrad zur Arbeit. Die Berechnung der Mobilitätspauschale sieht wie folgt aus:

Entfernungskilometer: 20

Pauschbetrag: 0,30 €

Arbeitstage: 180

Mobilitätspauschale: 20 km x 0,30 € x 180 Tage = 1.080 €

Benjamin kann somit einen Betrag von 1.080 € als Betriebsausgaben in seiner Einkommenssteuererklärung angeben. Da sein durchschnittlicher Steuersatz 30 % beträgt, spart er durch die Mobilitätspauschale 324 € an Einkommenssteuer [1.080 € x 30 %].

Arbeitgeber und Mobilitätspauschale

Auch Arbeitgeber sind im Zusammenhang mit der Mobilitätspauschale gefordert, indem sie ihren Arbeitnehmern entsprechende Nachweise und Dokumentationen zur Verfügung stellen, um die Pauschale geltend machen zu können. Darüber hinaus ist es für Arbeitgeber wichtig, ihre Mitarbeiter über die Möglichkeiten der Steuerersparnis zu informieren und ihnen eventuell im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements weitere Hilfestellungen anzubieten. Dies kann dazu beitragen, die Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen zu erhöhen.

  • Bereitstellung von Unterlagen: Arbeitgeber sollten Arbeitsbescheinigungen, Entfernungs- und Tagebestätigungen oder ähnliche Dokumente ausstellen, um ihren Arbeitnehmern die Inanspruchnahme der Mobilitätspauschale zu ermöglichen.
  • Information und Beratung: Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter über die Möglichkeit der Mobilitätspauschale informieren und gegebenenfalls bei der Beantragung unterstützen.
  • Mobilitätsmanagement: Ein betriebliches Mobilitätsmanagement kann dazu beitragen, die Wege zur Arbeit umweltfreundlicher, kostengünstiger und gesundheitsförderlicher zu gestalten. Dies kann auch in Kombination mit der Mobilitätspauschale umgesetzt werden, z.B. durch die Förderung des Fahrradfahrens oder des ÖPNV-Nutzung.

FAQs zur Mobilitätspauschale

Kann ich die Mobilitätspauschale auch bei öffentlichen Verkehrsmitteln in Anspruch nehmen?

Ja, die Mobilitätspauschale ist unabhängig vom Verkehrsmittel und kann auch bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus oder Bahn in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Pauschale bleibt dabei gleich.

Wie wirkt sich die Mobilitätspauschale auf ein Dienstfahrzeug aus?

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber ein Dienstfahrzeug zur Verfügung stellt, das auch für den Arbeitsweg genutzt wird, müssen Sie die Nutzungsüberlassung als geldwerten Vorteil versteuern. Dabei kommt in der Regel die sogenannte „1 %-Regelung“ zur Anwendung. Die Entfernungspauschale kann jedoch auch dann in Anspruch genommen werden, wenn dieses für den Arbeitsweg genutzt wurde. Entsprechend wird sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten eingetragen und vermindert so die Steuerlast auf den geldwerten Vorteil.

Kann ich gleichzeitig Fahrtkostenerstattungen von meinem Arbeitgeber erhalten und die Mobilitätspauschale geltend machen?

Ja, grundsätzlich ist es möglich, beide Leistungen gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. Allerdings müssen die vom Arbeitgeber gezahlten Fahrtkostenerstattungen auf die Mobilitätspauschale angerechnet werden. Das heißt, Sie können nur den Differenzbetrag zwischen der Mobilitätspauschale und den erhaltenen Erstattungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Gibt es eine Obergrenze für die Mobilitätspauschale?

Nein, es gibt keine feste Obergrenze für die Mobilitätspauschale. Allerdings kann sich die maximale Höhe der Pauschale aus der Anzahl der Arbeitstage und der Entfernung zur Arbeitsstätte ergeben. Bei sehr langen Arbeitswegen kann jedoch eine individuelle Prüfung der tatsächlichen Fahrtkosten durch das Finanzamt erfolgen.

Was passiert bei mehreren Arbeitsstätten?

Bei mehreren Arbeitsstätten können Sie für jede Strecke von der Wohnung zur jeweiligen Arbeitsstätte die Mobilitätspauschale in Anspruch nehmen. Dabei ist die kürzeste Entfernung maßgeblich. Sie können auch für mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig den Entfernungspauschbetrag geltend machen, zum Beispiel als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder im Rahmen von Minijobs.

Müssen Fahrten zu Fort- und Weiterbildungen in der Steuererklärung angegeben werden?

Fahrten zu Fort- und Weiterbildungen gelten als beruflich veranlasste Fahrten, die gesondert von den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte behandelt werden. Für diese Fahrten können die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Eine Zusammenrechnung mit der Mobilitätspauschale findet nicht statt. Sie können diese Fahrtkosten zusätzlich zu der Mobilitätspauschale absetzen.

Was passiert bei gemeinsamen Fahrten mit Kollegen?

Wenn mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Fahrzeug zur Arbeit fahren, kann jeder für sich die Mobilitätspauschale in Anspruch nehmen, unabhängig davon, wer das Fahrzeug zur Verfügung stellt oder die Fahrtkosten trägt. Dabei bleibt die Höhe der Pauschale für jeden Mitfahrer gleich.

Wie wirkt sich die Mobilitätspauschale auf den Verkehrsabsetzbetrag aus?

Der Verkehrsabsetzbetrag ist eine steuerliche Entlastung, die zusätzlich zur Mobilitätspauschale gewährt wird. Er beträgt derzeit 400 € pro Jahr. Der Verkehrsabsetzbetrag wird parallel zur Mobilitätspauschale gewährt und unabhängig von den tatsächlichen Fahrtkosten festgesetzt. Beide Entlastungen ergänzen sich und können nebeneinander beansprucht werden.

Wie wird die Mobilitätspauschale bei Homeoffice-Tagen oder Zeiten mit Krankheit berücksichtigt?

Die Mobilitätspauschale bezieht sich auf die tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Wenn Sie an einem Tag von zu Hause aus arbeiten oder krankheitsbedingt nicht zur Arbeit fahren, können Sie für diesen Tag keine Mobilitätspauschale geltend machen. Für die Berechnung der Pauschale ist lediglich die Anzahl der Tage relevant, an denen tatsächlich Fahrten zur Arbeitsstätte unternommen wurden.


Die Mobilitätspauschale ist eine wichtige steuerliche Entlastung für all jene, die regelmäßig längere Strecken zur Arbeit zurücklegen müssen. Durch die Inanspruchnahme der Pauschale können Pendler und Selbstständige ihre Steuerlast reduzieren und somit die finanzielle Belastung des Arbeitswegs abmildern. Dieser Blog-Beitrag hat Ihnen einen umfassenden Überblick über die Voraussetzungen, Berechnungen und Beispiele für die Mobilitätspauschale geliefert. Nutzen Sie diese Informationen, um sich als Pendler oder Arbeitgeber optimal aufzustellen und von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

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