Onlyfans – ein Begriff, der zunehmend in aller Munde ist, insbesondere im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Erwachseneninhalten. Social-Media-Plattformen wie Onlyfans bieten Nutzern die Möglichkeit, die eigenen erotischen und erwachsenenorientierten Inhalte im Netz zu teilen und zu vermarkten.

Doch welche rechtlichen Fallstricke lauern beim Umgang mit solchen Inhalten im Netz auf Nutzer? In diesem Beitrag informieren und sensibilisieren wir Sie für die verschiedenen rechtlichen Aspekte, die mit dieser neuen Form der digitalen Unterhaltung einhergehen. Dabei gehen wir auch auf das Urheberrecht und den Schutz Ihrer Privatsphäre ein.

Worum geht es bei Onlyfans und ähnlichen Plattformen?

Bei Onlyfans handelt es sich um eine Social-Media-Plattform, die es ihren Nutzern ermöglicht, eigene Inhalte, insbesondere erotische und pornografische Darstellungen, gegen Bezahlung anzubieten. Nutzer können entsprechende Abonnements abschließen, um Zugang zu den Inhalten ihrer Lieblings-Content-Ersteller zu erhalten. Gleichzeitig bietet die Plattform die Möglichkeit, mit den Content-Erstellern in Kontakt zu treten und individuelle Inhalte zu erwerben.

Die Attraktivität von Onlyfans liegt dabei nicht nur im Verkauf von Erotikinhalten, sondern auch darin, dass Nutzer eine enge Verbindung zu ihren Favoriten aufbauen und das Gefühl einer persönlichen Beziehung erhalten können. Hierdurch hat sich Onlyfans als eine Art Hybrid zwischen Social Media und dem Online-Angebot von Erwachsenenunterhaltung etabliert.

Die rechtlichen Fallstricke beim Umgang mit Erwachseneninhalten

In den folgenden Abschnitten zeigen wir Ihnen auf, welche rechtlichen Aspekte beim Umgang mit erotischen Inhalten auf Onlyfans und ähnlichen Plattformen relevant sind. Hierbei betrachten wir sowohl urheberrechtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit den erstellten Inhalten selbst ergeben, als auch solche, die die Privatsphäre und den Jugendschutz betreffen.

Jugendschutz und Altersverifikation

Ein zentrales Thema, das sich im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Erwachseneninhalten im Internet generell stellt, ist der Jugendschutz. Die Verbreitung pornografischer Schriften und Darstellungen ist grundsätzlich verboten, wenn dabei die Gefahr besteht, dass sie Kindern oder Jugendlichen zugänglich gemacht werden. Daher ist es unabdingbar, bei der Veröffentlichung solcher Inhalte sicherzustellen, dass nur Erwachsene Zugang erhalten.

Besonders in Deutschland gelten hierbei strenge Vorschriften: Wer pornografische Inhalte im Internet zum Abruf anbietet, muss sicherstellen, dass diese nur mithilfe einer sogenannten „geschlossenen Benutzergruppe“ abrufbar sind. Im Klartext bedeutet das: Das Angebot muss durch technische und organisatorische Maßnahmen so abgesichert sein, dass es ausschließlich Erwachsenen möglich ist, darauf zuzugreifen.

Gängige Maßnahmen zur Altersverifikation sind die sogenannte Schufa-Identitätsprüfung, das PostIdent-Verfahren oder die Nutzung des neuen Personalausweises mit Online-Funktion. Werden solche Maßnahmen nicht durchgeführt oder sind sie unzureichend, kann dies zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Urheberrecht und die eigenen Inhalte

Werden auf Onlyfans oder ähnlichen Plattformen eigene Bilder, Videos und Texte veröffentlicht, stellt sich die Frage nach dem Urheberrecht. Grundsätzlich liegt das Urheberrecht beim Schöpfer der Werke, d.h. man hat das Recht, zu bestimmen, wie die Werke genutzt werden dürfen. Allerdings treten diese Rechte bei der Nutzung von Plattformen wie Onlyfans teilweise in den Hintergrund: So räumt man als Nutzer in den Nutzungsbedingungen der Plattform dem Betreiber weitreichende Nutzungsrechte an den Inhalten ein.

Insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und das Recht zur Verwertung geben Nutzer an die Plattform ab. Durch die Nutzung von Onlyfans wird somit die Kontrolle über die eigenen Inhalte stark eingeschränkt, da beispielsweise der Betreiber die Inhalte anderen Nutzern zugänglich machen kann.

Erwähnenswert ist, dass die urheberrechtlichen Ansprüche gegen Dritte grundsätzlich durchgesetzt werden können, beispielsweise wenn die Inhalte ohne Erlaubnis kopiert oder anderweitig veröffentlicht werden. Allerdings sind auch hier die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters entscheidend, die häufig die Möglichkeit einschränken, derartige Ansprüche tatsächlich geltend zu machen.

Gefahren durch unerlaubtes Teilen und Verbreitung

Ein wichtiges Risiko, das mit der Veröffentlichung von erotischen Inhalten auf Onlyfans oder ähnlichen Plattformen einhergeht, ist das unerlaubte Teilen und Verbreiten dieser Inhalte durch Dritte. So kann es passieren, dass die Content-Ersteller merken, dass die Inhalte plötzlich auf anderen Plattformen oder in sozialen Netzwerken auftauchen, ohne dass hierzu die Zustimmung gegeben wurde.

Solche Vorgänge stellen nicht nur einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, sondern können auch schwerwiegende Folgen für die Privatsphäre haben. Oftmals werden Bilder und Videos in diesem Zusammenhang mit persönlichen Daten wie Namen oder Adressen verknüpft, was schwerwiegende Auswirkungen auf die persönliche und berufliche Zukunft haben kann.

Um sich gegen solche Eingriffe in die Privatsphäre und das Urheberrecht zu wehren, gibt es verschiedene rechtliche Mittel. Beispielsweise können Nutzer gegen den Betreiber der Plattform, auf der die Inhalte ohne Erlaubnis veröffentlicht wurden, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Hierzu empfiehlt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der bei der Durchsetzung der Ansprüche zur Seite steht.

Weitere rechtliche Aspekte beim Teilen von Erwachseneninhalten

Neben den bereits genannten Themen sind noch weitere rechtliche Aspekte zu beachten, wenn es um das Teilen von Erwachseneninhalten im Netz geht. Hierzu zählen:

  • Das Recht am eigenen Bild: Die Veröffentlichung von Bildern und Videos, auf denen andere Personen zu erkennen sind, darf nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung erfolgen. Anderenfalls können die abgebildeten Personen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.
  • Das allgemeine Persönlichkeitsrecht: Die Veröffentlichung erotischer Inhalte, insbesondere solche, die in Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung, Neigungen oder Praktiken stehen, kann das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen verletzen. Bei einer Verletzung dieses Rechts können ebenfalls Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche erhoben werden.
  • Strafrechtliche Bestimmungen: Bei der Veröffentlichung von Erwachseneninhalten sind auch das Strafgesetzbuch (StGB) und das Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zu beachten. Beide Gesetze beinhalten einschlägige Bestimmungen zur Verbreitung pornografischer Schriften, insbesondere solche, die Kinder und Jugendliche betreffen.

Fazit: Vorsicht und Sensibilität beim Umgang mit Erwachseneninhalten im Netz

Der Umgang mit Erwachseneninhalten im Netz, insbesondere auf Plattformen wie Onlyfans, birgt zahlreiche rechtliche Fallstricke. Sowohl beim Urheberrecht als auch beim Jugendschutz und der Privatsphäre sind verschiedene Aspekte zu beachten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Durch das Beachten dieser Aspekte und den sensiblen Umgang mit den Inhalten können die Nutzer einerseits ihre Rechte wahren und andererseits dazu beitragen, eine verantwortungsvolle und respektvolle Atmosphäre im Internet zu fördern.

Bei Fragen und Unsicherheiten können Sie sich jederzeit an unsere Anwaltskanzlei wenden, um eine umfassende Beratung und Unterstützung im Umgang mit rechtlichen Fallstricken rund um das Thema Onlyfans und Erwachseneninhalte im Netz zu erhalten.

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