In Zeiten des demografischen Wandels ist eine solide Altersvorsorge ein wichtiger Baustein für ein auskömmliches Leben im Alter. Doch bei der Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben und Möglichkeiten ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. In diesem umfangreichen Beitrag informieren wir Sie über verschiedene relevante Gesetze, aktuelle Urteile und häufige Fragen im Zusammenhang mit dem Personenkreis Altersvorsorge.

Inhaltsverzeichnis

  1. Die drei Säulen der Altersvorsorge
  2. Gesetzliche Rentenversicherung
  3. Betriebliche Altersvorsorge
  4. Private Altersvorsorge
  5. Förderung und unterstützende Maßnahmen
  6. Aktuelle Urteile zur Altersvorsorge
  7. Frequently Asked Questions (FAQs)
  8. Optimale Altersvorsorge durch Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften

Die drei Säulen der Altersvorsorge

Die Altersvorsorge in Deutschland wird oft als Dreisäulensystem bezeichnet. Es gliedert sich in die gesetzliche, die betriebliche und die private Altersvorsorge. Jede der drei Säulen hat ihre spezifischen gesetzlichen Regelungen sowie Fördermaßnahmen. Um eine umfassende Absicherung für das Alter zu erreichen, sollten Sie die Möglichkeiten aller drei Säulen nutzen und dabei auch steuerliche Aspekte berücksichtigen.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung stellt nur eine Grundabsicherung dar und wird für die meisten Menschen nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Dennoch ist sie ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge und besteht aus verschiedenen Leistungen, die sich aus den Gesetzen ergeben, insbesondere dem Sozialgesetzbuch (SGB). Hier sind einige der wichtigsten gesetzlichen Regelungen:

Arbeitsentgelt und Versicherungspflicht

Grundsätzlich sind alle Arbeiter, Angestellten, Auszubildenden, behinderten Menschen in Werkstätten und Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren, in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig (§ 1 SGB VI). Bei Minijobbern (geringfügig Beschäftigte) besteht auch Versicherungspflicht, sofern das monatliche Arbeitsentgelt über 450 Euro liegt.

Beiträge zur Rentenversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 18,6 % des Bruttoarbeitsentgelts (§ 166 SGB VI).

Rentenleistungen

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet verschiedene Rentenarten, wie beispielsweise die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente oder die Hinterbliebenenrente. Die Rentenhöhe ergibt sich aus den erworbenen Rentenpunkten (Entgeltpunkten) und dem aktuellen Rentenwert (§§ 63-66 SGB VI).

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Baustein der Alterssicherung und wird durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) sowie das Betriebsrentenstärkungsgesetz geregelt. Hier sind einige zentrale Aspekte:

Anspruch auf Entgeltumwandlung

Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersvorsorge (§ 1a BetrAVG). Das bedeutet, dass ein Teil des Bruttoentgelts direkt in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird, wodurch Steuern und Sozialabgaben gespart werden können.

Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge kann über verschiedene Durchführungswege erfolgen, wie beispielsweise Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage oder Unterstützungskasse. Die Wahl des Durchführungswegs hat Auswirkungen auf die Leistungen, Förderungen und steuerlichen Aspekte.

Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge

Seit 2019 besteht ein gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts, sofern der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).

Private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge (auch dritte Säule genannt) umfasst verschiedene Versicherungs- und Sparprodukte, die der individuellen Absicherung für das Alter dienen. Sie ist für viele Menschen unverzichtbar, um den Lebensstandard im Alter halten zu können, und wird durch verschiedene Gesetze und Förderungen unterstützt. Nachfolgend stellen wir einige wichtige Aspekte der privaten Altersvorsorge vor:

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine vom Staat geförderte private Rentenversicherung, die nach dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, benannt ist. Sie wird durch das Altersvorsorgegesetz (AVmG) geregelt und ist durch Zulagen und Steuervorteile förderfähig. Beispiele für Riester-Verträge sind Banksparpläne, Rentenversicherungen, Fondssparpläne und Wohn-Riester.

Basisrente (Rürup-Rente)

Die Basisrente, oft auch Rürup-Rente genannt, ist eine staatlich geförderte private Rentenversicherung für Selbständige, Freiberufler und rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Die Beiträge sind bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerlich absetzbar, und die Rentenleistungen werden nachgelagert besteuert (§ 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG).

Investmentfonds und Festgeld für die Altersvorsorge

Investmentfonds, Festgeldkonten oder andere Sparprodukte können ebenfalls zur individuellen Altersvorsorge herangezogen werden. Bei der Wahl von geeigneten Anlageformen sollten Sie jedoch immer Risiken, Renditechancen und Steuern berücksichtigen sowie professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

Förderung und unterstützende Maßnahmen

Die Altersvorsorge wird in Deutschland durch verschiedene Gesetze gefördert, um die Bürgerinnen und Bürger bei der Vorsorge für das Alter zu unterstützen. Dies umfasst steuerliche Anreize, Zulagen oder Zuschüsse. Einige der wichtigsten Regelungen sind:

Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen: Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Riester-Rente und zur Basisrente können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden (§ 10a, § 10b und § 10c EStG).

Arbeitnehmersparzulage: Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen (VL), die in einen Bausparvertrag oder Aktienfonds fließen. Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen unter einer bestimmten Grenze können diese Zulage beantragen (§§ 13-15 VermBG).

Wohn-Riester und Baukindergeld: Wohn-Riester (auch Eigenheimrente genannt) ist eine Variante der Riester-Rente, bei der die Riester-Förderung für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden kann. Ergänzend dazu gibt es das Baukindergeld, welches Familien mit Kindern bei der Finanzierung von Wohneigentum unterstützt (§§ 92a-92f EStG, §§ 12 ff. WoFG).

Aktuelle Urteile zur Altersvorsorge

Im Folgenden stellen wir Ihnen einige aktuelle Gerichtsurteile vor, die wichtige rechtliche Aspekte rund um die Altersvorsorge betreffen:

Urteil zur Doppelverbeitragung von Betriebsrenten (Bundessozialgericht, Az.: B 12 KR 6/18 R)

Das Bundessozialgericht entschied im Juli 2020, dass die vollständige Beitragspflicht von Betriebsrentnern zur Kranken- und Pflegeversicherung rechtens ist. Die Klage gegen die sogenannte Doppelverbeitragung von Betriebsrenten blieb damit erfolglos.

Urteil zur Kündigung eines Riester-Vertrags in der Auszahlungsphase (Bundesgerichtshof, Az.: IV ZR 201/17)

Im September 2018 urteilte der Bundesgerichtshof, dass nach § 6 Abs. 3 Nr. 3 AltZertG eine Kündigung des Riester-Vertrages in der Auszahlungsphase möglich ist, wenn die Auszahlung einer lebenslangen monatlichen Rente vereinbart wurde. Der Vertragsinhaber hat dann einen Anspruch auf die Auszahlung des angesparten Guthabens.

Urteil zur Übertragung von Betriebsrentenansprüchen auf den geschiedenen Partner (Bundesgerichtshof, Az.: XII ZB 387/15)

Im November 2017 entschied der Bundesgerichtshof, dass Betriebsrentenansprüche bei einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Versorgungsausgleichs auf den anderen Partner übertragbar sind. Dies gilt auch dann, wenn der Anspruch noch nicht unverfallbar ist.

Frequently Asked Questions (FAQs)

Nachfolgend beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um das Thema Altersvorsorgegesetzgebung:

Wann kann ich in Rente gehen?

Die reguläre Altersgrenze für die gesetzliche Rente liegt derzeit bei 67 Jahren. Allerdings kann es beim Renteneintrittsalter Unterschiede geben, je nachdem, in welchem Jahr Sie geboren sind oder ob es sich um eine Frührente handelt. Für genauere Informationen empfehlen wir, Ihr persönliches Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung zu prüfen.

Wie und wo kann ich meine Rentenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen?

Altersvorsorgebeiträge können in Ihrer Einkommenssteuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeile 4 – 51) eingetragen werden. Dabei werden sie als Sonderausgaben berücksichtigt, und der maximal abzugsfähige Betrag variiert je nach Art der Vorsorge.

Wer ist von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit?

Bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel Selbständige, Freiberufler oder Beamte, können von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sein. Für genauere Informationen empfehlen wir, eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen.

Optimale Altersvorsorge durch Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften

Das Thema Altersvorsorge ist für jeden Einzelnen von großer Bedeutung, und umfassende Kenntnisse über die zahlreichen gesetzlichen Regelungen, Fördermöglichkeiten und aktuellen Urteile sind unerlässlich für eine optimale Vorsorgeplanung. Die drei Säulen der Altersvorsorge – gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge – ergänzen sich gegenseitig und bieten vielfältige Möglichkeiten für individuelle Lösungen.

Doch nur mit einer zielgerichteten Planung unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Rahmenbedingungen kann eine ausreichende finanzielle Absicherung im Alter gewährleistet werden.

Wir empfehlen daher, sich frühzeitig und regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Altersvorsorgegesetzgebung zu informieren und sich professionelle Beratung durch Fachleute wie unser erfahrenes Team von Rechtsanwälten einzuholen. So kann sichergestellt werden, dass die Weichen für eine finanziell sorgenfreie Zukunft im Alter gestellt werden. Denken Sie daran: Eine gute Altersvorsorge bedeutet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch Lebensqualität und Wohlbefinden im wohlverdienten Ruhestand.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

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