Als erfahrener Rechtsanwalt möchte ich meine juristischen Kenntnisse und meine Praxiserfahrungen nutzen, um Ihnen in diesem Blogbeitrag eine umfassende Aufklärung über das Thema Rechtsbeschwerde zu bieten. Dabei werde ich zunächst die grundlegenden Begriffe und Unterscheidungen im Zusammenhang mit der Rechtsbeschwerde erläutern und anschließend auf die verschiedenen Fälle, in denen eine Rechtsbeschwerde erhoben werden kann, näher eingehen. Des Weiteren werde ich Beispiele aus der Rechtsprechung und Fragen meiner Mandanten behandeln, um ein umfassendes Verständnis dieses Rechtsinstituts zu gewährleisten.

Gliederung:

  • Was ist eine Rechtsbeschwerde?
  • Unterschiede zwischen Rechtsbeschwerde und anderen Rechtsmitteln
  • Voraussetzungen und Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde
  • Fristen und Form der Rechtsbeschwerde
  • Prüfung der Rechtsbeschwerde
  • Rechtsfolgen einer erfolgreichen Rechtsbeschwerde
  • Rechtsbeschwerde bei Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsakten
  • Rechtsbeschwerdeverfahren: So gehen Sie richtig vor
  • Aktuelle Gerichtsurteile zur Rechtsbeschwerde
  • FAQ zu Rechtsbeschwerden

Was ist eine Rechtsbeschwerde?

Die Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel gegen bestimmte Entscheidungen eines Gerichts oder eines Verwaltungsakts. In Deutschland ist die Rechtsbeschwerde gesetzlich in den §§ 574 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) bzw. entsprechenden Regelungen in anderen Verfahrensordnungen geregelt. Mit dem Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde wird eine Nachprüfung des angefochtenen Beschlusses auf Rechtsgrundlage vollzogen, um eventuelle Fehler bei der Rechtsanwendung aufzuzeigen und zu korrigieren. Sie ist damit primär ein außerordentliches Rechtsmittel im deutschen Rechtssystem.

Unterschiede zwischen Rechtsbeschwerde und anderen Rechtsmitteln

Es gibt verschiedene Rechtsmittel im deutschen Rechtssystem, die gegen gerichtliche Entscheidungen erhoben werden können. Die wichtigsten sind:

  • Die Berufung (§§ 511 ff. ZPO)
  • Die Revision (§§ 545 ff. ZPO)
  • Die Rechtsbeschwerde (§§ 574 ff. ZPO)

Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen Endurteile in ersten Instanzen und zielt darauf ab, sowohl Tatsachen- als auch Rechtsfragen neu zu prüfen und gegebenenfalls abzuändern.

Die Revision dagegen bezieht sich ausschließlich auf die Überprüfung von Rechtsfragen und wird gegen Endurteile der Berufungsinstanz eingelegt.

Die Rechtsbeschwerde hingegen ist gegen bestimmte Beschlüsse im ersten oder zweiten Rechtszug (nicht gegen Endurteile) gerichtet und hat ebenfalls die ausschließliche Prüfung von Rechtsfragen zum Gegenstand. Im Unterschied zur Revision ist sie aber nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zulässig.

Voraussetzungen und Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

Die Rechtsbeschwerde ist ein außerordentliches Rechtsmittel und kann nur erhoben werden, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind:

  1. Die Entscheidung oder der Beschluss, gegen den die Rechtsbeschwerde gerichtet ist, muss einer der gesetzlich bestimmten Entscheidungsarten entsprechen. Dies ist in den §§ 574 Abs. 1, 575 Abs. 1 ZPO festgelegt.
  2. Die Rechtsbeschwerde muss in der Regel ausdrücklich zugelassen worden sein, indem die Vorinstanz dies entweder in dem angegriffenen Beschluss selbst oder in einer gesonderten Entscheidung feststellt (§ 574 Abs. 1 ZPO).
  3. Bei bestimmten gesetzlich festgelegten Entscheidungen kann die Rechtsbeschwerde auch ohne vorherige Zulassung möglich sein (§§ 574 Abs. 2, 575 Abs. 3 ZPO).
  4. Die Rechtsbeschwerde ist nur zulässig, wenn mit ihr geltend gemacht wird, dass der angegriffene Beschluss auf einer Verletzung des Rechts beruht (§ 575 Abs. 2 ZPO).

Die genauen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde sind dabei in den jeweiligen Prozessordnungen (z. B. ZPO, StPO, VwGO, FGO, SGO) festgelegt.

Fristen und Form der Rechtsbeschwerde

Die Rechtsbeschwerde muss gemäß § 575 Abs. 1 ZPO innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung des vollständigen Urteilstenors (§ 577 Abs. 1 ZPO) eingelegt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Frist ein Monat und nicht ein Kalendermonat ist. Beginnt die Frist beispielsweise am 15. Mai, endet sie am 15. Juni.

Die Rechtsbeschwerde muss schriftlich beim zuständigen Gericht eingelegt werden (§ 575 Abs. 1 ZPO) und von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein (§ 78 Abs. 1 ZPO). Dabei ist eine Begründung erforderlich, die die Rechtsverletzung darlegt und die angegriffene Entscheidung identifiziert (§ 575 Abs. 2 ZPO).

Prüfung der Rechtsbeschwerde

Die Prüfung der Rechtsbeschwerde erfolgt durch das zuständige Rechtsbeschwerdegericht, meist den Bundesgerichtshof (BGH) oder ein anderes oberstes Landesgericht. Bei der Prüfung der Rechtsbeschwerde wird das Gericht die angefochtene Entscheidung ausschließlich auf das Vorliegen von Rechtsfehlern überprüfen (§ 576 Abs. 1 ZPO). Dabei wendet das Gericht dieselben Maßstäbe an wie bei der Prüfung einer Revision.

Die Rechtsbeschwerde kann mit folgenden Ergebnissen enden:

  • Zurückweisung der Rechtsbeschwerde als unzulässig, wenn sie nicht statthaft ist oder die Fristen und Formalien nicht eingehalten wurden (§ 577 Abs. 2 ZPO)
  • Zurückweisung der Rechtsbeschwerde als unbegründet, wenn die Prüfung ergibt, dass keine Rechtsverletzung vorliegt (§ 577 Abs. 3 ZPO)
  • Aufhebung des angegriffenen Beschlusses und eventuell Verweisung der Sache zurück an das vorinstanzliche Gericht, wenn die Rechtsbeschwerde begründet ist und eine Rechtsverletzung festgestellt wird (§ 577 Abs. 4 ZPO)

Rechtsfolgen einer erfolgreichen Rechtsbeschwerde

Wird die Rechtsbeschwerde für begründet erachtet und die angegriffene Entscheidung aufgehoben, müssen die Parteien und die Gerichte die Rechtsauffassung des Rechtsbeschwerdegerichts übernehmen und das Verfahren entsprechend fortsetzen. Dabei kann das Rechtsbeschwerdegericht die Sache entweder zur erneuten Entscheidung an das vorinstanzliche Gericht zurückverweisen (§ 577 Abs. 4 ZPO) oder, wenn dies aus prozessökonomischen Gründen sinnvoll erscheint, selbst in der Sache entscheiden (§ 577 Abs. 5 ZPO).

Rechtsbeschwerde bei Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsakten

Auch gegen Entscheidungen von Verwaltungsgerichten kann eine Rechtsbeschwerde eingelegt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist insbesondere auf die Regelungen in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bzw. den landesrechtlichen Ausführungsgesetzen abzustellen (z. B. § 146 VwGO für den Bundesverwaltungsgerichtshof).

Die Rechtsbeschwerde gegen Verwaltungsakte richtet sich gegen die Rechtmäßigkeit der Verwaltungsentscheidungen und verfolgt das Ziel, eine rechtmäßige Entscheidung zu erreichen. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer erfolgreichen Rechtsbeschwerde entsprechen im Wesentlichen denen bei gerichtlichen Entscheidungen.

Rechtsbeschwerdeverfahren: So gehen Sie richtig vor

Rechtsbeschwerdeverfahren – Durchblick im Labyrinth des Rechts. Es gibt vermutlich kaum etwas, das in unserer Gesellschaft derart viel Beachtung und Wertschätzung erfährt, wie das Recht. Wir sehen es als fundamentale Säule unseres Zusammenlebens, als Garant für Gerechtigkeit und Frieden. Doch wie allumfassend und detailliert unser Rechtssystem auch sein mag, dem Laien eröffnet sich hier häufig ein kaum zu entwirrendes Labyrinth aus Paragraphen, Juristensprache und komplexen Verfahrensabläufen. Eines dieser Verfahren ist das Rechtsbeschwerdeverfahren.

Eine bildliche Einführung ins Rechtsbeschwerdeverfahren

Stellen Sie sich vor, Sie wären in einem Labyrinth. Sie haben eine bestimmte Vorstellung, wo Sie hinmöchten, doch der Weg ist verworren, verschlungen und voller Sackgassen. Deutsche Rechtsprechung, so könnten Sie argumentieren, ähnelt stark diesem Labyrinth. Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist einer dieser verschlungenen Wege, der Sie ans Ziel führen kann – wenn Sie wissen, wie Sie ihn beschreiten müssen.

Was genau ist ein Rechtsbeschwerdeverfahren

Ein Rechtsbeschwerdeverfahren ist ein spezielles Rechtsmittel, das dazu dient, Beschlüsse von Gerichten zu überprüfen. Es ist das höchste Rechtsmittel gegen nicht verfassungsrechtliche Beschlüsse, nachdem die vorherigen Instanzen des Rechtsmittelzugs ausgeschöpft sind.

Ablauf eines Rechtsbeschwerdeverfahrens

Der Vorgang von der Einreichung bis zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ist strikt und folgt einem klaren Ablauf.

  • Die Rechtsbeschwerde wird beim zulässigen Gericht eingereicht.
  • Die zuständige Kammer trifft eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde.
  • Bei einer positiven Entscheidung wird das Verfahren fortgesetzt und abschließend eine Entscheidung von der Kammer bzw. dem Senat getroffen.

Aktuelle Gerichtsurteile

In den letzten Jahren haben sich zahlreiche Gerichtsurteile mit der Rechtsbeschwerde als Rechtsmittel auseinandergesetzt. Hier einige prägnante Beispiele:

  1. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2021, Az. IX ZB 66/19: Der BGH stellt fest, dass eine Rechtsbeschwerde auch zulässig sein kann, wenn die Zulassungsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren entstanden sind.
  2. BAG, Beschluss vom 27. Januar 2021, Az. 7 ABR 33/19: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass eine Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss eines Landesarbeitsgerichts auch dann zulässig sein kann, wenn die Zulassungsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO erst im Zuge der Rechtsbeschwerde selbst entstanden sind.
  3. BVerfG, Beschluss vom 8. August 2018, Az. 2 BvR 1181/16: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärt, dass die Gerichte sich bei der Entscheidung über eine Rechtsbeschwerde mit der Frage der Zulässigkeit des Rechtsmittels auseinandersetzen müssen und nicht ohne Weiteres pauschal von einer Unzulässigkeit ausgehen dürfen.

FAQ zu Rechtsbeschwerden

Hier finden Sie die meistgestellten Fragen auf einen Blick zusammengefasst.

Wann ist eine Rechtsbeschwerde möglich? Eine Rechtsbeschwerde ist möglich, wenn gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind und die Rechtsbeschwerde zugelassen wurde (§§ 574 ff. ZPO).

Wer kann eine Rechtsbeschwerde einlegen? Eine Rechtsbeschwerde kann von den am Verfahren beteiligten Parteien oder von Behörden eingereicht werden, wenn sie durch die Entscheidung beschwert sind (§ 574 Abs. 1 ZPO).

Wofür kann eine Rechtsbeschwerde eingelegt werden? Eine Rechtsbeschwerde kann eingelegt werden, um die Überprüfung bestimmter gerichtlichen Entscheidungen oder Verwaltungsakte auf Rechtsfehler zu erreichen.

Welche Fristen gelten für die Rechtsbeschwerde? Die Rechtsbeschwerde muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteilstenors eingelegt werden (§ 577 Abs. 1 ZPO).

Welche Formvorschriften sind bei der Rechtsbeschwerde zu beachten? Die Rechtsbeschwerde muss schriftlich beim zuständigen Gericht eingelegt und von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein (§ 575 Abs. 1, § 78 Abs. 1 ZPO). Zudem ist eine Begründung erforderlich, die die Rechtsverletzung darlegt (§ 575 Abs. 2 ZPO).

Wie wird die Rechtsbeschwerde geprüft? Die Prüfung der Rechtsbeschwerde erfolgt durch das zuständige Rechtsbeschwerdegericht, meist den Bundesgerichtshof (BGH) oder ein anderes oberstes Landesgericht. Die Prüfung bezieht sich ausschließlich auf das Vorliegen von Rechtsfehlern (§ 576 Abs. 1 ZPO).

Was passiert, wenn die Rechtsbeschwerde erfolgreich ist? Bei Erfolg der Rechtsbeschwerde wird die angegriffene Entscheidung aufgehoben und das Verfahren entweder zur erneuten Entscheidung an das vorinstanzliche Gericht zurückverwiesen oder vom Rechtsbeschwerdegericht selbst entschieden (§ 577 Abs. 4-5 ZPO).

Fazit zum Thema

Die Rechtsbeschwerde stellt ein wichtiges Instrument im deutschen Rechtssystem dar, um die Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen und Verwaltungsakten auf Rechtsfehler zu gewährleisten. Sie ist allerdings an strenge Voraussetzungen geknüpft und nur in bestimmten Fällen zulässig. Als Rechtsanwalt ist es meine Aufgabe, Mandanten bei der Entscheidung über das richtige Vorgehen im Falle einer strittigen Entscheidung zu beraten und gegebenenfalls die Rechtsbeschwerde fachgerecht zu begründen. Ich hoffe, Ihnen mit diesem Blogbeitrag einen umfassenden Überblick über das Thema Rechtsbeschwerde gegeben zu haben. Sollten Sie weitere Fragen zum Thema haben oder rechtsanwaltliche Beratung wünschen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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