Als erfahrener Rechtsanwalt, der in zahlreichen Fällen Revisionen erfolgreich begründet hat, ist mir bewusst, wie wichtig eine gut recherchierte, überzeugende Revisionsbegründung ist. In diesem umfassenden Leitfaden erkläre ich Ihnen detailliert, worauf Sie bei der Erarbeitung Ihrer Revisionsbegründung achten müssen, damit auch Ihre Revision Erfolg hat. Anhand von Gesetzen, aktuellen Gerichtsurteilen, Beispielen und FAQs erfahren Sie, wie Sie Ihre Revision effektiv begründen. Lesen Sie weiter und lassen Sie sich von Expertenrat und Insiderwissen inspirieren!

Revision im Überblick: Was ist eine Revision und wann kann sie eingelegt werden?

Bevor Sie Ihre Revisionsbegründung erarbeiten, sollten Sie zunächst einmal die Grundlagen der Revision kennen. Eine Revision ist ein Rechtsmittel, mit dem das Urteil eines Gerichts – insbesondere in straf- und zivilrechtlichen Verfahren – vom Revisionsgericht auf Rechtsfehler überprüft werden kann. Dabei unterliegt die Revision strengen Regeln und formellen Voraussetzungen, um Missbrauch zu verhindern und das gerichtliche Verfahren möglichst effizient zu gestalten.

Eine Revision kann nach § 333 StPO und §§ 542 ff. ZPO nur gegen Urteile eingelegt werden:

  • die von einem Landgericht oder einem Oberlandesgericht als Berufungsgericht erlassen wurden
  • wenn das Gesetz sie ausdrücklich zulässt, beispielsweise gegen Urteile eines Amtsgerichts im Strafverfahren, wenn es eine Geldstrafe von mehr als 15 Tagessätzen verhängt hat (§ 333 StPO)

Gründe für die Revision: Warum lohnt sich eine Revision?

Jeder Fall ist einzigartig, aber oft ist eine Revision aufgrund einer fehlerhaften Entscheidung der Vorinstanz oder einer fehlerhaften Anwendung von Recht auf Sachverhalt in Betracht zu ziehen. Oft sind das:

  • unvollständige oder falsche Tatsachenfeststellungen seitens des Gerichts,
  • Fehler bei der Beweiswürdigung,
  • rechtliche Fehler in der Urteilsbegründung oder
  • Formfehler, die zur Aufhebung des Urteils führen können.

Beispiel: Ein aktuelles Gerichtsurteil und deren Gründe für die Revision

Ein anschauliches Beispiel für die Notwendigkeit einer Revision ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. April 2018, Az. III ZR 102/17, das im Rahmen einer Revision ergangen ist:

Der III. Zivilsenat des BGH hob in diesem Fall das Urteil des Landgerichts auf, weil dieses rechtsfehlerhaft entschieden hatte, dass der Geschädigte keinen Schadensersatzanspruch gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer bei einem Verkehrsunfall wegen eines verbotswidrigen Wendemanövers hatte. Das Landgericht hatte dabei die Verkehrslage unvollständig und unrichtig gewürdigt, das Recht auf Sachverhalt nicht angemessen angewendet und somit das Gesetz verletzt. Die Revision führte letztlich zur erfolgreichen Durchsetzung des Schadensersatzanspruches des Geschädigten.

Der Revisionsantrag: Wie formuliere ich einen wirksamen Revisionsantrag?

Der Erfolg einer Revision steht und fällt mit der richtigen Formulierung des Revisionsantrages. Dieser muss gemäß § 344 StPO und § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a ZPO innerhalb der Revisionsbegründungsfrist eingereicht werden. Die folgenden Punkte sind elementar:

  • Bezeichnung der Parteien, der Prozessbevollmächtigten und des angefochtenen Urteils,
  • eindeutige Anfechtung der angefochtenen Entscheidung,
  • Benennung der Revisionsgründe und Revisionszulässigkeitsvoraussetzungen,
  • Begründung der Revisionsgründe und Darlegung des Rechtsfehlers sowie,
  • Ausführungen zu den Auswirkungen des Rechtsfehlers auf das Urteil.

Ein gut formulierter Revisionsantrag wird durch einen kompetenten Rechtsbeistand erstellt und berücksichtigt die Individualität jedes Falles.

Rechtsmittelbelehrung: Was sollte ich über die Rechtsmittelbelehrung wissen?

Jedes Urteil muss gemäß § 34 StPO und § 313 Abs. 1 ZPO eine Belehrung über das einzulegende Rechtsmittel und dessen Einlegungs- und Begründungsfrist enthalten. Fehlt diese Belehrung oder ist sie fehlerhaft, beginnen die Fristen für die Revision erst, wenn die vollständige und richtige Belehrung erteilt wurde (§ 35 StPO, § 345 ZPO).

Im Falle einer fehlerhaften oder fehlenden Rechtsmittelbelehrung sollten Sie daher umgehend einen Rechtsanwalt konsultieren, der sich mit Rechtsmittelverfahren auskennt und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen zur Seite steht.

FAQs: Häufig gestellte Fragen zu Revisionsbegründungen

Wann muss die Revisionsbegründung eingereicht werden?

Die Frist für die Einreichung einer Revisionsbegründung beträgt gemäß § 345 StPO und § 551 Abs. 2 ZPO einen Monat ab Zustellung des Urteils in vollständiger Form oder ab Zustellung einer entsprechenden Rechtsmittelbelehrung. Die Frist kann jedoch auf Antrag verlängert werden.

Müssen alle Revisionsgründe im Revisionsantrag aufgeführt werden?

Grundsätzlich sollten alle Revisionsgründe in der Revisionsbegründung benannt und begründet werden. Sie können allerdings auch nachträglich weitere Revisionsgründe anbringen, solange die Revisionsbegründungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Was geschieht, wenn die Revisionsbegründung verspätet eingeht?h_construct>

Wenn die Revisionsbegründung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht wird, wird die Revision gemäß § 348 StPO und § 564 ZPO als unzulässig verworfen. In diesem Fall bleibt das angefochtene Urteil rechtskräftig und die Revisionsmöglichkeit ist ausgeschöpft. Daher ist es insbesondere bei Rechtsmittelverfahren wichtig, die anwaltliche Beratung und Vertretung frühzeitig in Anspruch zu nehmen.

Wie erfolgt die Revisionsentscheidung?

Das Revisionsgericht, in der Regel der Bundesgerichtshof (BGH), entscheidet nach Prüfung der Revisionsbegründung über die Zulässigkeit und Begründetheit der Revision. Dabei gibt es im Wesentlichen drei mögliche Ergebnisse:

  • Revision verworfen: Das angefochtene Urteil bleibt rechtskräftig, wenn die Revision unzulässig oder unbegründet ist.
  • Urteil aufgehoben und Sache zurückverwiesen: Bei Gesetzesverletzung oder Formfehlern hebt das Revisionsgericht das angefochtene Urteil ganz oder teilweise auf und verweist die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück.
  • Urteil abgeändert: In Ausnahmefällen kann das Revisionsgericht das Urteil direkt abändern.

Fazit: Erfolg einer Revisionsbegründung ist maßgeblich von der Expertise des Rechtsanwalts abhängig

Die Revisionsbegründung ist ein anspruchsvolles Rechtsmittel, dessen Erfolg maßgeblich davon abhängt, wie erfahren und kompetent der Rechtsanwalt ist. Ein erfolgreicher Rechtsanwalt in Revisionsverfahren verfügt über ein tiefes juristisches Fachwissen, bringt praktische Erfahrung mit und hat die Fähigkeit, eine gut strukturierte, präzise und überzeugende Argumentation vorzubringen.

Wenn Sie erwägen, eine Revision zu begründen, ist es daher entscheidend, frühzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, der Sie durch alle Schritte des Revisionsverfahrens führt und dabei die bestmögliche Revisionsbegründung erarbeitet. Nur so haben Sie die höchsten Erfolgsaussichten, Ihr Recht durchzusetzen und den gewünschten Erfolg zu erzielen.

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