In diesem umfassenden Blog-Beitrag werden wir uns mit dem Thema Sachbezüge und deren steuerliche Behandlung, insbesondere im Hinblick auf Unternehmen und Arbeitnehmer, auseinandersetzen. Wir behandeln sowohl rechtliche Grundlagen als auch aktuelle Gerichtsurteile und stellen die wichtigsten Gesetze in diesem Zusammenhang vor. Außerdem finden Sie in diesem Beitrag einige FAQs rund um das Thema Sachbezüge.

Was sind Sachbezüge?

Sachbezüge sind Leistungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer neben dem regulären Arbeitsentgelt gewährt. Sie umfassen alle geldwerten Vorteile, die in Form von Gütern oder Dienstleistungen an Arbeitnehmer gewährt werden und nicht in Form von Barzahlungen erfolgen.

Einige Beispiele für Sachbezüge können sein:

  • Firmenwagen zur privaten Nutzung
  • Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr
  • Kostenübernahme für die betriebliche Altersvorsorge
  • Nutzung von Firmeneinrichtungen, z. B. Kantine oder Fitnessraum
  • Geschenke und Prämien in Form von Waren und/oder Dienstleistungen

Rechtliche Grundlagen

Die steuerliche Behandlung von Sachbezügen basiert auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen:

  • § 8 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
  • § 3 Nr. 45 EStG: Steuerbefreiung für bestimmte Arbeitgeberleistungen
  • § 40 EStG: Pauschalbesteuerung von Sachbezügen
  • Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)

Im Folgenden werden wir auf einige dieser Gesetze und ihre Anwendungen im Detail eingehen.

§ 8 Abs. 2 EStG: Definierung des Sachbezugs

Ein Sachbezug liegt laut § 8 Abs. 2 EStG vor, wenn ein Arbeitnehmer durch seinen Arbeitgeber einen geldwerten Vorteil erhält, der (1) in Form von Waren, Dienstleistungen oder Rechten oder (2) in Form einer Verpflichtung des Arbeitgebers zur Leistung von Waren, Dienstleistungen oder Rechten besteht.

§ 3 Nr. 45 EStG: Steuerbefreiung für bestimmte Arbeitgeberleistungen

In bestimmten Fällen können Sachbezüge von der Steuer befreit sein. Eine dieser Ausnahmeregelungen findet sich in § 3 Nr. 45 EStG. Demnach sind Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Kosten der Monatskarte zahlt.

Wichtig ist hierbei, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt, d. h. der Arbeitnehmer dürfte nicht auf Teile seines regulären Gehalts verzichten, um das Jobticket oder die Kostenübernahme zu erhalten.

§ 40 EStG: Pauschalbesteuerung von Sachbezügen

Nach § 40 EStG kann ein Arbeitgeber in bestimmten Fällen die Einkommensteuer auf Sachbezüge pauschal erheben. Die Pauschalbesteuerung erfolgt in der Regel zu einem Satz von 25%, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auch zu einem höheren oder niedrigeren Satz erfolgen.

Dieses Verfahren entbindet zwar nicht von der Sozialversicherungspflicht der betreffenden Sachbezüge, kann jedoch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von Vorteil sein, indem der Verwaltungsaufwand verringert und eine Steuerersparnis erreicht wird.

Aktuelle Gerichtsurteile

Im Folgenden sind einige aktuelle Gerichtsurteile aufgeführt, die für das Verständnis von Sachbezügen und deren steuerlicher Behandlung von Bedeutung sind:

Arbeitgeberzuschüsse zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Lohnsteuerfreiheit

In einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Juni 2018 (VI R 16/17) wurde entschieden, dass Arbeitgeberzuschüsse zu den Kosten von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln gemäß § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sind, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Privatnutzung von Dienstfahrzeugen: 1%-Regelung

In einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. November 2017 (VI R 50/15) wurde klargestellt, dass bei tatsächlich vorhandenem Privatnutzungsverbot ein Dienstfahrzeug nicht der 1%-Regelung unterliegt und keine Einkommenserhöhung bei einem Nutzungsverbot des Arbeitgebers gegeben ist.

Übergabe von Jobtickets durch Arbeitgeber: Steuerrechtliche Behandlung

In einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 1. August 2019 (VI R 32/18) wurde festgestellt, dass Jobtickets, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten, als Sachbezüge grundsätzlich steuerpflichtig sind, jedoch nach § 3 Nr. 15 EStG als zusätzlicher Arbeitslohn steuerfrei bleiben können, wenn sie neben dem Arbeitslohn gewährt werden.

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Sachbezüge, die steuerpflichtig sind, unterliegen in der Regel auch der Sozialversicherungspflicht. Es existieren jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für bestimmte steuerfreie Leistungen, wie die Kostenübernahme für ein Jobticket (§ 3 Nr. 15 EStG). Um die Sozialversicherungspflicht bei Sachbezügen korrekt zu bestimmen, lohnt es sich, einen rechtlichen Berater hinzuzuziehen.

Mindestlohn und Sachbezüge

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn (§§ 1 ff. MiLoG). Gemäß § 2 Abs. 1 MiLoG kann der Mindestlohn nur durch Geldzahlungen erfüllt werden, während Sachbezüge nicht angerechnet werden dürfen. Sie dürfen ebenfalls nicht zu einer Zuschusszahlung in bar umgewandelt werden, um den Mindestlohn zu erreichen.

FAQs

Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Thema und deren steuerliche Behandlung:

Wie werden Sachbezüge bewertet?

Die Bewertung von Sachbezügen richtet sich nach § 8 Abs. 2 EStG, wobei der geldwerte Vorteil in der Regel mit den Umfangsmessungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen ist. Bei bestimmten Sachbezügen, wie z. B. der Privatnutzung eines Dienstwagens, greift die 1%-Regelung, bei der monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil anzusetzen ist.

Können Sachbezüge steuerlich geltend gemacht werden?

Der Arbeitnehmer kann den geldwerten Vorteil eines Sachbezugs nicht als Werbungskosten absetzen. Arbeitgeber können jedoch die Kosten für gewährte Sachbezüge regelmäßig als Betriebsausgaben abziehen.

Kann der Arbeitnehmer auf Sachbezüge verzichten?

Ein Arbeitnehmer kann grundsätzlich auf einen ihm zustehenden Sachbezug verzichten. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass ein solcher Verzicht möglicherweise negative steuerliche Auswirkungen haben kann, zum Beispiel, wenn dadurch der Anspruch auf eine steuerliche Begünstigung verloren geht.

Gibt es eine Freigrenze für Sachbezüge?

Ja, nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG gilt eine Freigrenze von 44 Euro pro Kalendermonat für Sachbezüge. Werden in einem Monat Sachbezüge mit einem Gesamtwert von bis zu 44 Euro gewährt, sind diese steuerfrei. Übersteigen die Sachbezüge diese Freigrenze, müssen sie in vollem Umfang als Arbeitslohn versteuert werden.

Müssen Sachbezüge in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden?

Ja, Sachbezüge sind grundsätzlich in der Lohnabrechnung auszuweisen. Bei steuerfreien Sachbezügen ist ein entsprechender Hinweis erforderlich.

Fazit

Die steuerliche Behandlung von Sachbezügen ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen relevant, um sowohl rechtliche als auch finanzielle Fallstricke zu vermeiden. Durch ein vertieftes Verständnis der zugrundeliegenden Gesetze, Verordnungen und aktuellen Gerichtsurteile können Arbeitgeber adäquate Sachbezüge gewähren und Arbeitnehmer ihre steuerliche Situation besser einschätzen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Anwaltskanzlei nach den Details, um Ihre individuellen Sachbezüge korrekt zu händeln.

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