Schäden durch Vormieter – davon sind viele Menschen betroffen, die voller Enthusiasmus und Vorfreude in ihre neue Wohnung einziehen wollen. Plötzlich stellen sie fest, dass die Wohnung in einem viel schlechteren Zustand ist, als sie es erwartet hätten. In diesem umfassenden Beitrag möchten wir Sie darüber informieren, welche Rechte Sie in Bezug auf Schäden durch Vormieter haben und wie Sie vorgehen können, um nicht auf den Gebrechen und Mängeln sitzen zu bleiben.

Wir behandeln dabei alle relevanten Aspekte – von der Bestandsaufnahme und Dokumentation, über die gesetzlichen Grundlagen, bis hin zur Kommunikation mit dem Vermieter und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Die Geschichte von Familie Müller – Ein alltägliches Beispiel

Lassen Sie uns die Problematik anhand der fiktiven Familie Müller verdeutlichen: Familie Müller hat sich nach langer Suche in die perfekte Wohnung verliebt. Die Vormieter zeigten die Wohnung – alles schien in Ordnung. Familie Müller unterschrieb den Mietvertrag und freute sich auf den Einzug.

Doch als sie die Wohnung ohne Möbel und in vollem Licht betrachteten, bemerkten sie plötzlich zahlreiche Schäden durch Vormieter. Kratzer im Parkett, Löcher in den Wänden und Schimmel in der Küche – all das war vorher nicht sichtbar. Was soll Familie Müller jetzt tun? Dieser Beitrag gibt Antworten.

Bestandsaufnahme und Dokumentation: Die Grundlage für erfolgreiche Ansprüche

Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren und eine genaue Bestandsaufnahme der Schäden durch Vormieter vorzunehmen. Dabei sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Betrachten Sie die Wohnung genau und suchen Sie nach Schäden, die Ihnen beim ersten Besichtigungstermin vielleicht entgangen sind.
  • Notieren Sie alle vorhandenen Mängel und machen Sie eine Liste der Schäden mit detaillierten Beschreibungen.
  • Fotografieren Sie jeden Mangel und achten Sie darauf, dass die Schäden gut erkennbar sind. Nutzen Sie wenn möglich auch eine Kamera mit Datums- und Uhrzeitanzeige.

Die Dokumentation der Schäden durch Vormieter ist von besonderer Bedeutung, da sie die Grundlage für eventuelle rechtliche Schritte bildet. Ohne Beweise können Sie Ihren Ansprüchen gegenüber dem Vermieter nur schwer Geltung verschaffen.

Das Gesetz auf Ihrer Seite: Schäden durch Vormieter und die Rechtslage

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie als Mieter nicht für Schäden haften, die durch den Vormieter verursacht wurden. Vielmehr hat der Vermieter die Pflicht, die Wohnung im vertraglich vereinbarten Zustand – also in der Regel ohne Mängel – zu übergeben. Zu diesem Zweck gibt es gesetzliche Regelungen, die Ihre Rechte schützen:

  • § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
  • § 536 BGB: Wenn die Wohnung bei Übergabe erhebliche Mängel aufweist oder während der Mietzeit mangelhaft wird, hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern.
  • § 536a BGB: Wenn der Vermieter die vorhandenen Mängel nicht beseitigt, kann der Mieter Schadensersatz verlangen oder unter Umständen sogar selbst die Beseitigung der Mängel in Auftrag geben und die Kosten dafür vom Vermieter zurückverlangen.

Es ist also wichtig, dass Sie sich mit den rechtlichen Grundlagen vertraut machen und auf dieser Basis mögliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter formulieren.

Kommunikation mit dem Vermieter: So setzen Sie Ihre Rechte durch

Sobald Sie die Schäden durch Vormieter dokumentiert und sich über Ihre Rechte informiert haben, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter suchen. Dabei ist eine sachliche und konstruktive Herangehensweise empfehlenswert. Folgende Schritte sind für die Kommunikation mit dem Vermieter ratsam:

  1. Informieren Sie den Vermieter schriftlich über die vorhandenen Mängel. Legen Sie Ihrer Mängelanzeige aussagekräftige Fotos bei und geben Sie eine Frist zur Beseitigung der Mängel an. In der Regel sind zwei bis vier Wochen angemessen, abhängig von der Art und Schwere der Mängel.
  2. Reagiert der Vermieter nicht oder nicht zufriedenstellend auf Ihre Mängelanzeige, können Sie die Miete mindern. Die Höhe der Minderung ist abhängig von der Beeinträchtigung Ihrer Wohnqualität.
  3. Setzen Sie dem Vermieter eine Nachfrist zur Mangelbeseitigung, bevor Sie weitere rechtliche Schritte in Betracht ziehen.
  4. Führt auch dies nicht zum gewünschten Ergebnis, können Sie eventuell Schadensersatz verlangen oder die Mängel selbst beseitigen und die Kosten hierfür vom Vermieter zurückfordern.

Besonders wichtig ist, dass Sie in Ihrer Kommunikation stets den Nachweis Ihrer eigenen Bemühungen erbringen können. Führen Sie daher ein detailliertes Protokoll über alle Schritte, die Sie unternommen haben, um die Schäden durch Vormieter zu thematisieren und lösen zu lassen.

Der Gang zum Anwalt: Wann er sinnvoll ist und wie er helfen kann

In vielen Fällen gelingt es Mietern, ihre Ansprüche gegenüber dem Vermieter selbstständig durchzusetzen und die Schäden durch Vormieter ohne rechtliche Auseinandersetzungen zu beheben. Manchmal jedoch bleibt der Gang zum Anwalt unausweichlich. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Vermieter trotz mehrfacher Aufforderung untätig bleibt oder die geltend gemachten Forderungen bestreitet.

Ein Anwalt kann Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte in folgenden Punkten helfen:

  • Prüfung der Rechtslage und Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • Formulierung rechtssicherer Schreiben an den Vermieter
  • Berechnung der angemessenen Minderungsquote
  • Durchführung gerichtlicher Auseinandersetzungen, falls erforderlich
  • Beratung über weitere rechtliche Möglichkeiten, wie z.B. die fristlose Kündigung des Mietvertrags

Es empfiehlt sich, die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts in Anspruch zu nehmen, der über Erfahrung im Mietrecht verfügt und die Besonderheiten des Einzelfalls und der regionalen Gegebenheiten kennt.

Fazit: Schäden durch Vormieter – eine Herausforderung, aber kein Grund zur Verzweiflung

Wenn Sie bei Ihrem Einzug Schäden durch Vormieter entdecken, ist dies natürlich ärgerlich und kann den Umzug in die neue Wohnung verkomplizieren. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihre Rechte kennen und entsprechend handeln.

Eine gute Dokumentation der Mängel, eine sachliche und professionelle Kommunikation mit dem Vermieter sowie gegebenenfalls die Inanspruchnahme spezialisierter juristischer Hilfe unterstützen Sie dabei, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen und eine angemessene Lösung zu finden.

Zögern Sie nicht, uns als Anwaltskanzlei mit umfassender Expertise im Mietrecht zu konsultieren. Unsere kompetenten und engagierten Anwälte stehen Ihnen für eine individuelle Beratung und Vertretung zur Seite und helfen Ihnen, die Schäden durch Vormieter erfolgreich zu bewältigen.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge zum Mietrecht