In diesem Blogbeitrag beschäftigen wir uns mit dem Thema Stalking, einem immer häufiger vorkommenden Phänomen, dessen juristische und gesellschaftliche Relevanz in den letzten Jahren stetig zugenommen hat. Wir werden dabei die verschiedenen Aspekte von Stalking beleuchten, juristische Rahmenbedingungen aufzeigen und auf aktuelle gerichtliche Entscheidungen eingehen. Darüber hinaus werden wir Ihnen Empfehlungen und Ratschläge geben, wie Sie sich selbst oder Ihre Mandanten bestmöglich vor Stalking schützen können.

Inhaltsverzeichnis

  • Was ist Stalking? Definition und Erscheinungsformen
  • Gesetzliche Grundlagen und Straftatbestand des Stalkings
  • Aktuelle Gerichtsurteile zum Thema Stalking
  • Cyberstalking: Stalking im Internetzeitalter
  • Maßnahmen zur Stalking-Prävention
  • Wie sollte man sich bei einem Stalking-Fall verhalten?
  • Rechtliche Möglichkeiten für Opfer
  • FAQs zum Thema Stalking
  • Fazit

Was ist Stalking? Definition und Erscheinungsformen

Stalking bezeichnet das fortgesetzte, über einen längeren Zeitraum andauernde Verfolgen, Belästigen oder Bedrohen einer Person gegen deren ausdrücklichen Willen. Dabei können verschiedene Begehungsformen unterschieden werden, die sich von harmlosen Handlungen wie wiederholtem Anrufen oder Nachrichten schreiben bis hin zu massiven Eingriffen in die Privatsphäre und körperliche Gewalt erstrecken. Typische Erscheinungsformen sind:

  • ständige Anrufe oder Nachrichten
  • verfolgen der Person in der Öffentlichkeit oder Aufsuchen des Arbeitsplatzes
  • Beobachten oder Ausspionieren der Person
  • Verbreitung von Gerüchten
  • Bestellen von Waren oder Dienstleistungen im Namen der Person
  • Androhung oder Ausübung von körperlicher Gewalt

Gesetzliche Grundlagen und Straftatbestand des Stalkings

Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) enthält in §238 StGB den Straftatbestand der „Nachstellung“, der als Stalking bezeichnet wird. Dieser Tatbestand wurde im Jahr 2007 eingeführt und stellt Stalking als eigenständige strafbare Handlung unter Strafe. Demnach macht sich eine Person, die einer anderen Person beharrlich nachstellt, strafbar, wenn sie dadurch deren Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wie zum Beispiel:

  • nachgestellt wird, indem die räumliche Nähe aufgesucht wird,
  • verwendete Telekommunikationsmittel missbraucht werden,
  • gegen das Opfer oder eine ihm nahestehende Person gerichtete Straftaten begangen werden, um das Opfer einzuschüchtern oder zu verängstigen,
  • die Möglichkeiten des Internets genutzt werden, um das Opfer zu belästigen.

Die Einführung dieses Tatbestands war eine Reaktion auf die Notwendigkeit, Opfern von Stalking besser schützen zu können und dem Phänomen effektiver entgegenwirken zu können als durch die bisher geltenden strafrechtlichen Bestimmungen zum Schutz des Persönlichkeitsrechts.

Aktuelle Gerichtsurteile

In den letzten Jahren konnten wir eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen beobachten, die sich mit dem Thema Stalking auseinandersetzen. Im Folgenden wollen wir kurz einige der wichtigsten und interessantesten Urteile vorstellen:

  • Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 20.11.2012, Az.: 1 StR 180/12: Der BGH stellte hier fest, dass die bloße Androhung von Straftaten oder das Beiwohnen eines Opfers am Arbeitsplatz nicht zwangsläufig als Stalking-Anzeichen gewertet werden müssen. Erforderlich sei eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung der betroffenen Person.
  • Landgericht Berlin, Urteil vom 26.09.2013, Az.: 509 KLs 17/13: Das Landgericht Berlin verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Bei dem vorliegenden Fall handelte es sich um eine besonders hartnäckige Stalking-Serie. Mehr als fünf Jahre lang belästigte der Täter sein Opfer – zuerst am Telefon, dann auch auf der Straße.
  • Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 18.07.2017, Az.: 4 StR 255/16: Der BGH bestätigte hier, dass Stalking nicht nur strafbar ist, wenn Täter und Opfer sich persönlich kennen, sondern auch dann, wenn sie sich – zum Beispiel über das Internet – fremd sind.

Vermisster Nachstellungs-Nachweis bei früheren Entscheidungen

In vielen älteren Gerichtsentscheidungen stand die Nachstellung als Qualitätsmerkmal von Stalking im Zentrum der Prüfung durch die Gerichte. Eine Reihe wichtiger Entscheidungen zu Stalking-Fällen aus diesem Zeitraum wurden letztendlich aufgrund eines vermeintlich fehlenden Nachstellungs-Nachweises verworfen oder abgelehnt. Mit der Einführung des §238 StGB hat der Gesetzgeber jedoch eine klarere Handhabe geschaffen und somit das Erfordernis einer erfolgten Nachstellung für die Strafbarkeit von Stalking im Strafgesetzbuch verankert.

Cyberstalking: Stalking im Internetzeitalter

Cyberstalking bezeichnet eine Form des Stalkings, bei der Täter und Opfer ausschließlich über das Internet kommunizieren oder das Internet als Kommunikationsplattform nutzen, um dem Opfer zu schaden. Dabei können Täter Informationen über das Opfer sammeln, diese für ihre eigenen Zwecke manipulieren oder verbreiten, sich das Vertrauen des Opfers erschleichen oder dessen Identität missbrauchen. Die allgemeine Verfügbarkeit des Internets und die rasante Zunahme von sozialen Netzwerken haben das Phänomen des Cyberstalkings begünstigt.

  • Beispiele für Cyberstalking sind:
  • ständige E-Mails oder Nachrichten über soziale Netzwerke
  • Veröffentlichung kompromittierender Fotos oder Videos
  • Identitätsdiebstahl
  • Hacken von Accounts
  • Ständige Beschattung in sozialen Netzwerken oder Onlineforen

Maßnahmen zur Stalking-Prävention

Um Stalking vorzubeugen, gibt es verschiedene präventive Maßnahmen, die ergriffen werden können:

  • Schützen Sie Ihre persönlichen Daten und seien Sie vorsichtig bei der Weitergabe von Informationen an Fremde.
  • Kommunizieren Sie klare Grenzen, wenn Sie sich von jemandem bedrängt oder belästigt fühlen.
  • Bewahren Sie Beweise von Stalking-Handlungen auf, zum Beispiel E-Mails, Briefe oder Nachrichten, um im Ernstfall belegen zu können, dass Sie belästigt wurden.
  • Informieren Sie Freunde, Familie und Kollegen über mögliche Stalking-Vorfälle, um eine zusätzliche Schutzbarriere zu schaffen und möglichen Tätern den Zugang zu erschweren.
  • Seien Sie insbesondere in sozialen Netzwerken vorsichtig mit der Veröffentlichung von persönlichen Informationen, Bildern oder Videos, die Rückschlüsse auf Ihren Alltag zulassen könnten.
  • Stärken Sie Sicherheitsmaßnahmen an Ihrem Wohnort und Arbeitsplatz, zum Beispiel durch den Einbau von Sicherheitstüren, Kameras oder Alarmanlagen.
  • Erwägen Sie, eine einstweilige Verfügung gegen den Stalker zu erwirken, um sich gerichtlich abzusichern und dem Täter klare Grenzen aufzuzeigen.

Wie sollte man sich bei einem Stalking-Fall verhalten?

Durch Stalking Betroffene sollten folgende Verhaltensweisen an den Tag legen, um sich bestmöglich zu schützen und rechtliche Schritte einzuleiten:

  • Kommunizieren Sie dem Täter klar und deutlich, dass sein Verhalten unerwünscht ist und Sie davon belästigt und bedroht fühlen.
  • Dokumentieren Sie alle relevanten Vorfälle, die im Zusammenhang mit dem Stalking stehen, zum Beispiel Handy-Protokolle, Nachrichtenverläufe oder Zeugenaussagen.
  • Informieren Sie Ihr Umfeld über die Situation, um Unterstützung und Schutz zu erfahren.
  • Wenden Sie sich an professionelle Opferschutz- oder Stalking-Beratungsstellen, um Hilfe und Rat einzuholen.
  • Besprechen Sie den Fall mit einem erfahrenen Rechtsanwalt, der Sie beim rechtlichen Vorgehen gegen den Stalker unterstützt.
  • Erstatten Sie rechtzeitig eine Anzeige bei der Polizei, um das Stalking strafrechtlich verfolgen zu lassen.

Rechtliche Möglichkeiten für Opfer

Opfern steht eine Vielzahl von rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung, um sich gegen Stalking zu wehren und den Täter zur Rechenschaft zu ziehen:

  • Strafanzeige: § 238 StGB erlaubt den Opfern, Stalking als Straftat zur Anzeige zu bringen und strafrechtlich verfolgen zu lassen.
  • Einstweilige Verfügung: Eine einstweilige Verfügung kann dazu genutzt werden, den Täter rechtlich dazu zu verpflichten, sich von dem Opfer fernzuhalten oder bestimmte Handlungen zu unterlassen.
  • Unterlassungsklage: Eine zivilrechtliche Klage kann dazu dienen, den Täter dazu zu verpflichten, bestimmte Belästigungen oder Übergriffe zu unterlassen.
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche: Opfer können auch Forderungen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen, um die durch das Stalking erlittenen materiellen und immateriellen Schäden auszugleichen.

FAQs

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Stalking:

Ab wann zählt ein Verhalten als Stalking?

Ein Verhalten zählt als Stalking, wenn es beharrlich und über einen längeren Zeitraum stattfindet, gegen den ausdrücklichen Willen des Opfers gerichtet ist und dessen Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt. Dabei kann es sich um verschiedene Handlungen handeln, wie etwa das wiederholte Senden von Nachrichten, das Aufsuchen des Wohn- oder Arbeitsortes, Beobachten oder Bedrohen des Opfers.

Wie unterscheidet sich Cyberstalking von „klassischem“ Stalking?

Cyberstalking bezieht sich auf Stalking-Handlungen, die über das Internet oder digitale Kommunikationsmittel erfolgen. Hierbei können zum Beispiel soziale Netzwerke, E-Mail-Kommunikation oder Messaging-Apps als Plattformen genutzt werden, um das Opfer zu belästigen oder zu bedrohen. Im Unterschied zum „klassischen“ Stalking findet hierbei keine physische Interaktion zwischen Täter und Opfer statt.

Welche Strafen drohen Stalkern?

Nach § 238 StGB droht Stalkern eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, zum Beispiel bei körperlichen Übergriffen oder massiven Eingriffen in die Privatsphäre, kann die Strafe höher ausfallen.

Wie kann man sich bei einem Stalking-Fall wehren?

In einem Stalking-Fall sollte das Opfer in erster Linie klare Grenzen gegenüber dem Täter kommunizieren, alle Vorfälle dokumentieren, sein Umfeld informieren, polizeiliche Hilfe in Anspruch nehmen und einen Rechtsanwalt aufsuchen, um rechtliche Schritte einzuleiten.

Fazit zum Thema Stalking

Stalking ist ein belastendes Thema, das in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus der öffentlichen und juristischen Aufmerksamkeit gerückt ist. Durch gesetzliche Regelungen wie § 238 StGB und zahlreiche Gerichtsurteile wurde der Schutz von Opfern gestärkt und Tätern klare Grenzen aufgezeigt. Dennoch bleibt es wichtig, dass Betroffene sich über ihre Rechte und Möglichkeiten informieren und frühzeitig handeln, um sich selbst zu schützen und Stalkern das Handwerk zu legen. Dieser Blogbeitrag soll Ihnen dabei ein Ratgeber und Informationsquelle sein, um das oft unterschätzte Thema besser zu verstehen und entsprechend handeln zu können.

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