In diesem umfassenden Blog-Beitrag erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Umgangsrecht wissen müssen, einschließlich gesetzlicher Regelungen, aktueller Gerichtsurteile, Verfahren und häufig gestellter Fragen. Als erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht erläutere ich Ihnen die komplexen rechtlichen Aspekte des Umgangsrechts und gebe Ihnen wertvolle Ratschläge, um die bestmöglichen Entscheidungen für Ihr Kind und Ihre Familie zu treffen.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Regelungen zum Umgangsrecht

Das Umgangsrecht ist im deutschen Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Im Folgenden werden die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Umgangsrecht erläutert:

§ 1684 BGB – Umgang des Kindes mit den Eltern

Das grundlegende Recht auf Umgang mit dem Kind ist in § 1684 BGB geregelt. Hier heißt es:

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.

Das Umgangsrecht dient dem Kindeswohl und soll dem Kind ermöglichen, eine Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten und zu pflegen.

§ 1685 BGB – Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen

Nicht nur die Eltern haben ein Umgangsrecht, sondern auch andere Bezugspersonen, die für das Kind wichtig sind. Hierzu zählen insbesondere die Großeltern, Geschwister und andere nahe Verwandte. § 1685 BGB regelt dies wie folgt:

(1) Großeltern haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient.

(2) Gleiches gilt für Geschwister, Stiefeltern oder andere nahe Bezugspersonen, sofern der Umgang dem Wohl des Kindes dient.

Das Umgangsrecht dieser Personen kann jedoch eingeschränkt werden, wenn dies dem Kindeswohl dient.

§ 1686a BGB – Umgang bei Gefährdung des Kindeswohls

Wenn der Umgang mit einem Elternteil das Wohl des Kindes gefährdet, kann das Familiengericht den Umgang einschränken oder ausschließen. Hierzu regelt § 1686a BGB:

Das Familiengericht kann das Recht eines Elternteils, mit dem Kind Umgang zu haben, einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder den Ausschluss des Umgangsrechts für längere Zeit oder auf Dauer angelegt ist, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes nachhaltig beeinträchtigt würde.

Die Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangsrechts ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung und muss den konkreten Umständen entsprechend erfolgen.

Aktuelle Gerichtsurteile zum Umgangsrecht

Die folgenden aktuellen Gerichtsurteile verdeutlichen die Anwendung der gesetzlichen Regelungen in der Praxis und zeigen, wie Familiengerichte in verschiedenen Situationen entscheiden:

Bundesverfassungsgericht: Umgangsrecht und Vaterschaftsfeststellung

In einem Beschluss vom 14. März 2017 (1 BvR 274/17) hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass ein Umgangsrecht auch dann bestehen kann, wenn die Vaterschaft noch nicht rechtskräftig festgestellt ist. Das Gericht betonte, dass das Kindeswohl im Vordergrund steht und der Umgang mit dem vermeintlichen Vater dem Kindeswohl dienen kann, auch wenn die Vaterschaft noch nicht klar ist.

Bundesgerichtshof: Umgangsrecht bei schwerer Erkrankung eines Elternteils

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 18. April 2018 (XII ZB 25/18) entschieden, dass ein Elternteil, der schwer erkrankt ist, nicht automatisch sein Umgangsrecht verliert. Vielmehr müssen die konkreten Umstände der Erkrankung und die Auswirkungen auf das Kindeswohl genau geprüft werden. Nur wenn die Erkrankung eine Gefahr für das Kindeswohl darstellt, kann das Umgangsrecht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Oberlandesgericht Frankfurt: Umgangsrecht und religiöse Erziehung

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Beschluss vom 9. Mai 2018 (6 UF 32/18) entschieden, dass ein Elternteil, der das gemeinsame Sorgerecht hat, grundsätzlich auch das Recht hat, das Kind im Rahmen des Umgangsrechts religiös zu erziehen. Allerdings kann dieses Recht eingeschränkt werden, wenn die religiöse Erziehung das Kindeswohl gefährdet, etwa durch die Vermittlung von extremistischen oder diskriminierenden Ansichten.

Verfahren bei Umgangsrechtsstreitigkeiten

Wenn Eltern sich nicht einigen können, wie das Umgangsrecht geregelt werden soll, kann das Familiengericht entscheiden. Hierzu ist ein Antrag auf Regelung des Umgangsrechts notwendig. Das Verfahren gliedert sich in verschiedene Schritte:

Antragstellung beim Familiengericht

Der Antrag auf Regelung des Umgangsrechts sollte von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin verfasst werden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden und der Antrag rechtlich korrekt ist. Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss darlegen, warum der Umgang in der gewünschten Form dem Kindeswohl dient und welche Regelungen vorgeschlagen werden.

Stellungnahme des anderen Elternteils

Nachdem der Antrag beim Familiengericht eingegangen ist, wird der andere Elternteil aufgefordert, zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Hierbei kann er oder sie eigene Vorschläge zur Regelung des Umgangsrechts machen oder Gründe angeben, warum der Umgang in der beantragten Form nicht dem Kindeswohl entspricht.

Anhörung der Beteiligten

Das Familiengericht wird in der Regel eine mündliche Anhörung der beteiligten Eltern und gegebenenfalls weiterer Bezugspersonen des Kindes ansetzen. Hierbei sollen die Positionen der Beteiligten erörtert werden und mögliche Kompromisse gefunden werden. Das Gericht kann auch einen Verfahrensbeistand oder das Jugendamt hinzuziehen, um das Kindeswohl besser beurteilen zu können.

Entscheidung des Familiengerichts

Nach der Anhörung der Beteiligten und der Würdigung der Argumente und Beweise wird das Familiengericht eine Entscheidung treffen. Diese kann beinhalten, dass der Umgang in einer bestimmten Form geregelt wird, etwa durch feste Umgangszeiten oder -orte, oder dass der Umgang eingeschränkt oder ausgeschlossen wird, wenn dies dem Kindeswohl dient.

Wichtig zu wissen ist, dass die Entscheidung des Familiengerichts grundsätzlich anfechtbar ist. Sowohl der Antragsteller als auch der andere Elternteil können Beschwerde einlegen, wenn sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Die Beschwerde muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung der Entscheidung eingelegt werden.

Häufig gestellte Fragen zum Umgangsrecht

Im Folgenden beantworte ich einige häufig gestellte Fragen zum Thema Umgangsrecht:

Kann das Umgangsrecht entzogen werden?

Das Umgangsrecht kann nur eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn dies dem Kindeswohl dient (§ 1686a BGB). Eine solche Entscheidung ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung und muss den konkreten Umständen entsprechend erfolgen.

Wie oft darf der umgangsberechtigte Elternteil das Kind sehen?

Die Häufigkeit des Umgangs hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und sollte vorrangig im Interesse des Kindeswohls geregelt werden. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die eine bestimmte Anzahl von Umgangskontakten vorschreibt. In der Praxis haben sich jedoch bestimmte Modelle etabliert, wie etwa das sogenannte „Residenzmodell“, bei dem das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil lebt und regelmäßig, z. B. jedes zweite Wochenende, vom anderen Elternteil besucht wird.

Was passiert, wenn ein Elternteil das Umgangsrecht verweigert?

Wenn ein Elternteil das Umgangsrecht des anderen Elternteils verweigert, kann dieser zunächst versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, etwa durch Mediation oder Beratung. Sollte dies nicht gelingen, kann der umgangsberechtigte Elternteil einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts beim Familiengericht stellen. Das Gericht kann dann den Umgang verbindlich regeln und, wenn nötig, Zwangsmittel wie Ordnungsgeld oder Ordnungshaft gegen den umgangsverweigernden Elternteil verhängen.

Können Großeltern das Umgangsrecht einklagen?

Großeltern haben gemäß § 1685 BGB grundsätzlich ein Umgangsrecht, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Sie können daher beim Familiengericht einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts stellen, wenn die Eltern ihnen den Umgang verweigern. Allerdings kann das Gericht das Umgangsrecht der Großeltern einschränken oder ausschließen, wenn dies dem Kindeswohl dient.

Wie kann ich mich bei Umgangsrechtsstreitigkeiten rechtlich vertreten lassen?

Bei Umgangsrechtsstreitigkeiten ist es ratsam, sich von einem auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin vertreten zu lassen. Diese können Sie bei der Antragstellung, der Stellungnahme und der Anhörung vor Gericht unterstützen und Ihnen wertvolle Ratschläge für die bestmögliche Regelung des Umgangsrechts geben.

Fazit

Das Umgangsrecht ist ein wichtiges und komplexes Rechtsgebiet, das sowohl für Eltern als auch für Kinder und andere Bezugspersonen von großer Bedeutung ist. Die gesetzlichen Regelungen und Gerichtsurteile zum Umgangsrecht dienen in erster Linie dem Kindeswohl und sollen sicherstellen, dass das Kind eine Beziehung zu beiden Elternteilen und anderen wichtigen Bezugspersonen aufrechterhalten kann. Bei Umgangsrechtsstreitigkeiten ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin im Familienrecht vertreten zu lassen, um die bestmögliche Entscheidung für das Kind und die Familie zu treffen.

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