Die Unterschlagung ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl für Laien als auch für Fachleute zahlreiche Fragen aufwirft. In diesem umfassenden Blog-Beitrag werden wir die rechtlichen Hintergründe der Unterschlagung erläutern und Sie über die wichtigsten Aspekte, aktuelle Rechtsprechung und mögliche Verteidigungsstrategien informieren.

Was ist Unterschlagung?

Unterschlagung bezeichnet die rechtswidrige Aneignung einer fremden beweglichen Sache durch den Täter zum Zweck des unrechtmäßigen Vermögensvorteils. Im deutschen Strafrecht ist die Unterschlagung unter § 246 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.

Was sind die wesentlichen Merkmale der Unterschlagung?

Die Unterschlagung hat folgende Merkmale:

  • Objekt: Eine fremde bewegliche Sache
  • Tathandlung: rechtswidrige Aneignung der Sache
  • Vorsatz: Der Täter muss vorsätzlich handeln
  • Zueignungsabsicht: Der Täter hat den Vorsatz, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen

Was sind die Unterschiede zwischen Unterschlagung und Diebstahl?

Obwohl Unterschlagung und Diebstahl oft verwechselt werden, gibt es wesentliche rechtliche Unterschiede. Insbesondere sind folgende Punkte zu beachten:

  • Bei der Unterschlagung handelt es sich um eine rechtswidrige Aneignung, bei der der Täter bereits zumindest vorübergehend rechtmäßiger Besitzer der Sache ist. Beim Diebstahl hingegen (§ 242 StGB) verschafft sich der Täter widerrechtlich den Besitz der Sache, indem er sie weggenommen hat.
  • Die Unterschlagung erfasst ein weiteres Merkmal, nämlich die Aneignung einer herrenlosen Sache. Bei einem Diebstahl ist die Sache hingegen stets fremd und im Besitz einer anderen Person.
  • Im Gegensatz zum Diebstahl führt eine Unterschlagung nicht zu einer konkreten Gefährdung des Rechtsfriedens oder einer Friedensstörung. Daraus resultiert auch, dass die Unterschlagung gemäß § 246 StGB weniger streng sanktioniert wird als der Diebstahl.

Rechtliche Aspekte der Unterschlagung

Wie wird Unterschlagung strafrechtlich geahndet?

Die Unterschlagung ist gemäß § 246 StGB ein Vergehen und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Die tatsächliche Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls und der Schwere der Tat ab.

Gibt es besonders schwere oder minder schwere Fälle der Unterschlagung?

Nach § 246 Abs. 2 StGB ist ein minder schwerer Fall der Unterschlagung gegeben, wenn der Täter aus einer augenblicklichen Notsituation heraus handelt. In solchen Fällen kann das Gericht von einer Freiheitsstrafe absehen oder eine geringere Geldstrafe verhängen.

Ein besonders schwerer Fall der Unterschlagung ist hingegen in § 246 Abs. 3 StGB geregelt. Danach liegt ein solcher Fall vor, wenn der Täter die ihm anvertraute Sache unterschlägt und hierdurch einen besonders hohen Vermögensschaden verursacht. In einem besonders schweren Fall droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Aktuelle Gerichtsurteile zur Unterschlagung

In dieser Rubrik möchten wir Ihnen einige aktuelle Gerichtsurteile zum Thema Unterschlagung vorstellen, um Ihnen ein besseres Verständnis dafür zu vermitteln, wie die Unterschlagung in der Rechtsprechung behandelt wird.

BGH, Urteil vom 03.08.2017 – 3 StR 92/17

In diesem Urteil hatte der BGH sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen eine Unterschlagung von Fundsachen vorliegt. Der BGH stellte klar, dass auch eine Fundsache unter den Begriff der „fremden“ Sache im Sinne von § 246 StGB fällt und sich die Tathandlung der Unterschlagung auch auf eine solche Sache beziehen kann. Allerdings müsse der Täter, um wegen Unterschlagung strafbar zu sein, die Sache mit Zueignungsabsicht an sich nehmen.

BGH, Beschluss vom 28.04.2021 – 1 StR 71/21

Der BGH hatte in diesem Fall zu entscheiden, ob die Verurteilung eines Täters wegen Unterschlagung rechtsfehlerhaft war, weil er durch die rechtswidrige Aneignung der Sache lediglich eine Vollendung des zuvor versuchten Diebstahls herbeiführen wollte. Der BGH sah jedoch keinen Rechtsfehler, da die Unterschlagungshandlung unabhängig vom früheren Diebstahlsversuch in Betracht kommt.

Verteidigung bei Unterschlagungsvorwürfen

Wenn Sie oder ein Ihnen nahestehender Mensch der Unterschlagung beschuldigt werden, gibt es verschiedene mögliche Verteidigungsstrategien, die Ihnen helfen können, Ihre Unschuld zu beweisen oder zumindest die Strafe zu mildern. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Beispiele vor:

  • Anfechtung des Zueignungsvorsatzes: Eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie kann darin bestehen, den Zueignungsabsicht des Beschuldigten infrage zu stellen. Wenn der Täter etwa geplant hatte, die Sache nur vorübergehend zu benutzen und sie anschließend zurückzugeben, fehlt es an der Zueignungsabsicht, und eine strafbare Unterschlagung liegt nicht vor.
  • Beweisanträge und Zeugenvernehmungen: Um die Unschuld des Angeklagten zu beweisen, können Beweisanträge gestellt und Zeugen benannt oder vernommen werden. Dies kann beispielsweise dazu führen, dass der Tatbestand der Unterschlagung entkräftet wird.
  • Einwilligung des Eigentümers: Die Verteidigung kann auch argumentieren, dass die Aneignung der Sache mit Einwilligung des Eigentümers erfolgte, sodass keine rechtswidrige Aneignung vorliegt.

FAQs zur Unterschlagung

Kann ich wegen Unterschlagung von Wertpapieren oder Urkunden belangt werden?

Ja. Gemäß § 246 Abs. 1 StGB erfasst die Unterschlagung auch Wertpapiere und Urkunden. Entscheidend ist, dass die Unterschlagung sich auf eine fremde bewegliche Sache bezieht, was bei Wertpapieren und Urkunden gegeben ist.

Gilt eine Unterschlagung auch als Betrug?

Nein. Unterschlagung und Betrug (§ 263 StGB) sind zwei unterschiedliche Straftatbestände. Während es bei der Unterschlagung um die rechtswidrige Aneignung einer fremden beweglichen Sache geht, ist beim Betrug erforderlich, dass der Täter durch eine Täuschungshandlung einen Vermögensnachteil bei einem anderen hervorruft. In einigen Fällen können allerdings Unterschlagung und Betrug nebeneinander verwirklicht sein.

Welche Straftaten können neben der Unterschlagung noch relevant sein?

Neben der Unterschlagung können weitere Delikte im Zusammenhang stehen, beispielsweise:

  • Diebstahl (§ 242 StGB)
  • Untreue (§ 266 StGB)
  • Raub (§ 249 StGB)
  • Erpressung (§ 253 StGB)

Diese Straftatbestände sind jedoch jeweils von eigenen Voraussetzungen abhängig und unterscheiden sich in den rechtlichen Rahmenbedingungen und Sanktionen.

Macht es einen Unterschied, ob die Unterschlagung aus reiner Unachtsamkeit oder vorsätzlich begangen wurde?

Ja, das macht einen wesentlichen Unterschied. Gemäß § 246 StGB ist für die strafbare Unterschlagung Vorsatz erforderlich. Wer eine Sache lediglich aus Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit an sich genommen hat, ohne die Absicht der rechtswidrigen Aneignung, begeht keine strafbare Unterschlagung.

Kann ich einen Schadensersatzanspruch gegen den Täter geltend machen?

Falls Sie Opfer einer Unterschlagung geworden sind, können Sie zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Täter geltend machen. Voraussetzung ist, dass Ihnen durch die Unterschlagung ein Vermögensschaden entstanden ist. Hierbei kommen vor allem Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§ 823 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) in Betracht.

Fazit

Die Unterschlagung ist ein komplexes Rechtsgebiet, das für Betroffene und Berater eine Fülle von Fragen aufwirft. Dabei ist es essenziell, die grundlegenden rechtlichen Aspekte, die aktuelle Rechtsprechung und mögliche Verteidigungsstrategien zu kennen, um in einem Strafverfahren oder Zivilprozess erfolgreich agieren zu können. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Materie und dient als wertvolle Informationsquelle für all jene, die mit dem Themenkomplex der Unterschlagung konfrontiert sind. Bei Bedarf empfiehlt es sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre rechtlichen Interessen bestmöglich durchzusetzen.

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