In diesem umfassenden Artikel werden wir das Thema Verfügungsgeschäft aus juristischer Perspektive behandeln. Wir werden seine rechtlichen Aspekte, einschließlich der verschiedenen Arten von Verfügungsgeschäften, Gesetze und aktuelle Gerichtsurteile unter Berücksichtigung von Beispielen und FAQs analysieren.

Definition und Grundlagen

Dispositions (or Verfügungs-) Geschäfte sind Rechtsgeschäfte, welche auf die Veränderung, Übertragung oder Begründung von Rechten abzielen. Dabei kann es sich um ein vertragliches Rechtsgeschäft handeln, beispielsweise einen Kaufvertrag oder eine Schenkung, oder um ein einseitiges Rechtsgeschäft, wie zum Beispiel die Errichtung einer Grundschuld.

Arten von Verfügungsgeschäften

Unterschieden werden grundsätzlich folgende Arten von Verfügungsgeschäften:

  • Übertragungsverfügungen: Hierunter fallen Rechtsgeschäfte, die eine Rechtsänderung darstellen, zum Beispiel die Übereignung einer Sache im Rahmen eines Kaufvertrages.
  • Belastungsverfügungen: Diese Verfügungen führen dazu, dass ein Recht für eine Verbindlichkeit haftet, zum Beispiel die Bestellung eines Pfandrechts an einer Forderung.
  • Erwerbsverfügungen: Bei diesem Rechtsgeschäft entsteht ein neues Recht, zum Beispiel die Errichtung eines neuen Wohnhauses auf einem Grundstück.
  • Aufhebungsverfügungen: Dies sind Vereinbarungen, die ein bereits bestehendes Recht beseitigen, etwa die Löschung einer Grundschuld.

Abgrenzung zum Verpflichtungsgeschäft

Um das Verfügungsgeschäft besser zu verstehen, ist es wichtig, den Unterschied zum Verpflichtungsgeschäft zu kennen. Während das Verfügungsgeschäft auf die Änderung, Übertragung oder Begründung von Rechten abzielt, stellen Verpflichtungsgeschäfte die vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien dar, durch die sie sich verpflichten, eine Leistung zu erbringen oder zu dulden. Beispiel: Im Rahmen eines Kaufvertrages verpflichtet sich der Verkäufer, die Sache zu übergeben, und der Käufer, den Kaufpreis zu zahlen. Die eigentliche Übertragung der Sache ist dann das Verfügungsgeschäft.

Rechtliche Aspekte von Verfügungsgeschäften

Gesetzliche Grundlagen

Die meisten Regelungen zu Verfügungsgeschäften finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dabei sind insbesondere die Paragraphen §§ 929 BGB (Übereignung beweglicher Sachen), §§ 873 BGB (Übertragung von Grundstücken) und §§ 398 BGB (Abtretung einer Forderung) relevant.

Formvorschriften

Grundsätzlich sind Verfügungsgeschäfte formlos gültig, es sei denn, das Gesetz schreibt eine bestimmte Form vor. Beispiele für solche Formvorschriften sind:

  • Die notarielle Beurkundung bei Grundstücksübertragungen (§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB)
  • Die Schriftform bei der Abtretung von Forderungen oder Rechten (§ 416 BGB)
  • Die notarielle Beurkundung bei Schenkungen (§ 518 Abs. 1 BGB)

Anfechtung und Rückabwicklung

Ein Verfügungsgeschäft kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Irrtum, eine Täuschung oder eine Drohung vorliegt. Die Anfechtung führt dazu, dass das Verfügungsgeschäft rückwirkend als unwirksam gilt. In der Folge müssen die beteiligten Parteien unter Umständen Leistungen zurückgewähren, um eine Rückabwicklung des Geschäfts zu ermöglichen.

Aktuelle Gerichtsurteile zu Verfügungsgeschäften

Im Folgenden werden zwei aktuelle Gerichtsurteile vorgestellt, die das Thema Verfügungsgeschäft betreffen:

Bundesgerichtshof: Anforderungen an die Anfechtung der Abtretung von Forderungen

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 12. März 2020 (Az. IX ZR 243/18) entschieden, dass die Anfechtung der Abtretung von Forderungen gemäß § 416 BGB an strenge Voraussetzungen geknüpft ist. Demnach sind die Anfechtungsgründe gemäß §§ 119 ff. BGB zwar grundsätzlich auch auf die Abtretung von Forderungen anwendbar, allerdings müssen die Täuschung oder die Drohung speziell auf die Abtretung der Forderung bezogen sein und nicht lediglich auf das zugrunde liegende Verpflichtungsgeschäft.

Bundesgerichtshof: Übereignung von Raubkunst und die Haftung des Verkäufers

In einem weiteren Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. November 2020 (Az. V ZR 278/19) ging es um die Frage, ob die Übereignung eines Kunstwerks, das der ursprüngliche rechtmäßige Eigentümer aufgrund einer politischen Verfolgung verloren hatte (sogenannte Raubkunst), wirksam ist. Der BGH entschied, dass auch in solchen Fällen grundsätzlich eine wirksame Übereignung möglich ist, sofern nicht die aktuellen Regelungen zur Restitution von Raubkunst (z.B. Washingtoner Prinzipien) entgegenstehen. Der Verkäufer haftet jedoch nach den allgemeinen Regeln der Sachmängelhaftung, wenn der Käufer das Kunstwerk zurückgeben muss.

FAQs zu Verfügungsgeschäften

Im Folgenden werden häufig gestellte Fragen zum Thema Verfügungsgeschäft beantwortet:

Was ist der Unterschied zwischen einem Verfügungsgeschäft und einem Verpflichtungsgeschäft?

Ein Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, das auf die Veränderung, Übertragung oder Begründung von Rechten zielt. Ein Verpflichtungsgeschäft hingegen ist eine vertragliche Vereinbarung, die eine Leistungspflicht begründet. Die Leistung kann darin bestehen, eine Handlung vorzunehmen oder zu unterlassen oder eine unmittelbare Vermögensverschiebung herbeizuführen.

Können auch Immaterielle Güter Gegenstand von Verfügungsgeschäften sein?

Ja, immaterielle Güter wie Forderungen, Urheberrechte oder Patente können ebenfalls Gegenstand von Verfügungsgeschäften sein. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass für bestimmte Rechtsgeschäfte besondere Formvorschriften gelten, beispielsweise die Schriftform bei der Abtretung von Forderungen (§ 416 BGB).

Kann ein Verfügungsgeschäft rückgängig gemacht werden?

Ein Verfügungsgeschäft kann unter bestimmten Voraussetzungen rückgängig gemacht werden, etwa wenn eine Anfechtung wegen Irrtums, Täuschung oder Drohung erfolgt. In diesem Fall wird das Rechtsgeschäft rückwirkend als unwirksam betrachtet und die Parteien müssen gegebenenfalls erbrachte Leistungen zurückgewähren, um eine Rückabwicklung des Geschäfts zu ermöglichen.

Wie kann ein Verfügungsgeschäft rechtssicher dokumentiert werden?

Um ein Verfügungsgeschäft rechtssicher zu dokumentieren, empfiehlt es sich, einen schriftlichen Vertrag zu schließen und sämtliche Vereinbarungen darin festzuhalten. Je nach Art des Verfügungsgeschäfts kann auch die Einhaltung bestimmter Formvorschriften, wie der notariellen Beurkundung, erforderlich sein. Bei Unklarheiten sollte im Zweifel immer ein Rechtsanwalt zurate gezogen werden.

Unterliegen Verfügungsgeschäfte einer Frist oder Verjährung?

Grundsätzlich gibt es keine Fristen oder Verjährungsregelungen, die speziell für Verfügungsgeschäfte gelten. Allerdings können sowohl Anfechtungsfristen (§ 124 BGB) als auch allgemeine Verjährungsfristen, zum Beispiel für Rückforderungsansprüche oder Schadensersatzansprüche, im Zusammenhang mit Verfügungsgeschäften eine Rolle spielen. Diese Fristen können je nach Sachverhalt unterschiedlich lang sein.

Fazit: Verfügungsgeschäfte aus juristischer Perspektive

Verfügungsgeschäfte spielen im täglichen Rechtsverkehr eine große Rolle und dienen der Veränderung, Übertragung oder Begründung von Rechten. Dabei können sowohl materielle als auch immaterielle Güter Gegenstand von Verfügungsgeschäften sein. Um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, ist es wichtig, die Gesetzeslage und aktuelle Gerichtsurteile zu kennen sowie die erforderlichen Formvorschriften einzuhalten. Ein Rechtsanwalt kann bei Unklarheiten und juristischen Fragestellungen im Zusammenhang mit Verfügungsgeschäften wertvolle Unterstützung bieten und dazu beitragen, informierte Entscheidungen zu treffen.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Zivilrecht