Vermieterbescheinigung – Ein wichtiger Baustein bei der An- und Ummeldung von Mietwohnungen und -häusern, der sowohl Vermieter als auch Mieter betrifft. In diesem umfangreichen Blog-Beitrag befassen wir uns eingehend mit dem Thema Vermieterbescheinigung, auch Wohnungsgeberbestätigung genannt, und beleuchten den rechtlichen Rahmen sowie die damit verbundenen Pflichten für Vermieter.

Inhaltsverzeichnis:

  • Was ist eine Vermieterbescheinigung und warum ist sie wichtig?
  • Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Anforderungen
  • Inhalt der Vermieterbescheinigung im Detail
  • Pflichten des Vermieters bei der Ausstellung einer Vermieterbescheinigung
  • Bußgelder und Sanktionen bei Verstößen
  • Praxisbeispiele: Fallstricke, Lösungsansätze und häufige Fragen
  • Checkliste: Vermieterbescheinigung – Worauf Vermieter achten sollten

Was ist eine Vermieterbescheinigung und warum ist sie wichtig?

Die Vermieterbescheinigung, in der Fachsprache auch Wohnungsgeberbestätigung genannt, ist ein notwendiges Dokument, welches bei der An- oder Ummeldung einer Wohnung beim zuständigen Einwohnermeldeamt vorgelegt werden muss. Sie bescheinigt, dass der Mieter die gemietete Wohnung tatsächlich bezogen hat und dient somit als Nachweis für den vermieteten Wohnraum.

Das Einwohnermeldeamt ist auf diese Information angewiesen, um die Anmeldung rechtssicher und korrekt vornehmen zu können. Dabei hilft die Vermieterbescheinigung auch dabei, Scheinanmeldungen und Missbrauchsfälle zu verhindern.

Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Anforderungen

Die Vermieterbescheinigung wird durch das Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt, welches am 1. November 2015 in Kraft getreten ist. Die Wohnungsgeberbestätigung dient dabei der Sicherstellung einer korrekten Meldung beim Einwohnermeldeamt. Laut § 19 BMG sind Vermieter verpflichtet, eine solche Bestätigung auszustellen und Mieter müssen diese bei der Anmeldung vorlegen:

  • Vermieter müssen ihren Mietern innerhalb von zwei Wochen eine Vermieterbescheinigung aushändigen. Dies gilt nicht nur bei Neueinzügen, sondern auch bei einem Auszug (§19 Abs.1 BMG).
  • Der Mieter hat gegenüber dem Einwohnermeldeamt die Ein- bzw. Auszugsbestätigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach An- bzw. Ummeldung vorzulegen (§17 Abs.1 BMG).

Die obigen Fristen sind gesetzlich vorgeschrieben und sowohl Vermieter als auch Mieter sollten diese einhalten, um möglichen Sanktionen zu entgehen.

Inhalt der Vermieterbescheinigung im Detail

Die Vermieterbescheinigung muss folgende Informationen enthalten, um rechtlich gültig zu sein:

  • Name und Anschrift des Vermieters sowie des Wohnungsgebers, falls abweichend (z.B. Hausverwaltung)
  • Name und Vornamen des Mieters oder der Mieter
  • Anschrift der gemieteten Wohnung inklusive Angabe von Stockwerk und Zimmernummer (falls zutreffend)
  • Datum des Ein- oder Auszugs
  • Unterschrift des Vermieters oder dessen Vertreters

Es empfiehlt sich, eine standardisierte Vorlage für eine Vermieterbescheinigung zu nutzen, um alle notwendigen Angaben übersichtlich und rechtssicher zu erfassen. Viele Einwohnermeldeämter bieten solche Vorlagen an oder stellen diese online zur Verfügung.

Pflichten des Vermieters bei der Ausstellung einer Vermieterbescheinigung

Als Vermieter hat man bei der Ausstellung einer Wohnungsgeberbestätigung bestimmte Pflichten, die erfüllt werden müssen:

  • Vermieter müssen die Vermieterbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen nach Ein- oder Auszug ausstellen und übergeben. Eine Verlängerung der Frist ist nicht zulässig.
  • Die Vermieterbescheinigung muss alle geforderten Informationen enthalten und korrekt sein.
  • Der Wohnungsgeber bzw. Vermieter hat berechtigte Anfragen des Einwohnermeldeamts im Zusammenhang mit der Vermieterbescheinigung zu beantworten.

Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann, wie bereits erwähnt, zu Bußgeldern und Sanktionen führen.

Bußgelder und Sanktionen bei Verstößen

Verstößt der Vermieter gegen seine Pflicht zur Ausstellung einer Vermieterbescheinigung bzw. Wohnungsgeberbestätigung, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden. Gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 2 BMG kann das Bußgeld dabei bis zu 1.000 Euro betragen.

Auch Mieter können sanktioniert werden, falls sie ihrer Pflicht zur Vorlage der Vermieterbescheinigung beim Einwohnermeldeamt nicht oder nicht fristgerecht nachkommen. In diesem Fall kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro verhängt werden (§54 Abs. 2 Nr. 3 BMG).

Im Falle einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Falschaussage in der Vermieterbescheinigung, beispielsweise durch die Angabe eines falschen Einzugstermins, können sowohl der Vermieter als auch der Mieter mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belangt werden (§54 Abs. 3 BMG).

Praxisbeispiele: Fallstricke, Lösungsansätze und häufige Fragen

Im Folgenden möchten wir einige Praxisbeispiele aufführen, die immer wieder für Unklarheiten und Fragen rund um das Thema Vermieterbescheinigung sorgen:

  • Ein Vermieter stellt die Bescheinigung nicht aus: Sollte Ihr Vermieter sich weigern, Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen, sollten Sie ihn zunächst schriftlich auf seine Pflicht gemäß § 19 BMG hinweisen und ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner Pflicht setzen. Bei weiterer Weigerung kann das Einwohnermeldeamt informiert werden, welches dann möglicherweise ein Bußgeld verhängt.
  • Vermietung von Untermietverhältnissen: Im Falle eines Untermietverhältnisses trägt der Hauptmieter die Verantwortung für die Ausstellung der Vermieterbescheinigung an den Untermieter. Voraussetzung ist jedoch die Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung. Der Hauptmieter sollte darauf achten, dass er die Wohnungsgeberbestätigung rechtzeitig und vollständig ausstellt, um Verstöße gegen das BMG zu vermeiden.
  • Mieter zieht vorzeitig aus: Bei einem vorzeitigen Auszug des Mieters, beispielsweise aufgrund einer fristlosen Kündigung, sollte der Vermieter in jedem Fall eine Vermieterbescheinigung für den tatsächlichen Auszug ausstellen, auch wenn die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Dies dient dem Schutz beider Parteien, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Checkliste: Vermieterbescheinigung – Worauf Vermieter achten sollten

Um als Vermieter rechtssicher im Zusammenhang mit der Vermieterbescheinigung zu agieren, sollte man folgende Punkte beachten:

  • Halten Sie alle notwendigen Informationen bereit, um eine vollständige und korrekte Vermieterbescheinigung ausstellen zu können.
  • Achten Sie darauf, die Vermieterbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen nach Ein- oder Auszug auszustellen und dem Mieter zu übergeben.
  • Verwenden Sie möglichst eine standardisierte Vorlage für die Vermieterbescheinigung, die alle geforderten Angaben enthält.
  • Bestätigen Sie keine falschen Informationen, wie etwa ein falsches Einzugsdatum.
  • Lassen Sie Mieter wissen, dass sie verpflichtet sind, die Vermieterbescheinigung beim zuständigen Einwohnermeldeamt vorzulegen und informieren Sie sie über die gesetzlichen Fristen.
  • Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem Anwalt oder bei der zuständigen Behörde, um sicherzustellen, dass Sie alle Aspekte der Vermieterbescheinigung richtig verstehen und umsetzen.
  • Bewahren Sie eine Kopie der ausgestellten Vermieterbescheinigung auf, um mögliche Missverständnisse oder Unklarheiten im Nachgang klären zu können.

Durch die Beachtung dieser Punkte stellen Sie sicher, dass Sie als Vermieter Ihren Pflichten im Zusammenhang mit der Vermieterbescheinigung nachkommen und mögliche Bußgelder oder Sanktionen vermeiden.

Fazit: Vermieterbescheinigung als wichtiger Bestandteil im Mietrecht

Die Vermieterbescheinigung ist ein zentraler Aspekt im Mietrecht, der sowohl Vermieter als auch Mieter betrifft. Sie stellt sicher, dass eine korrekte An- und Ummeldung durchgeführt wird und hilft, Scheinanmeldungen zu verhindern. Der rechtliche Rahmen, die Pflichten des Vermieters sowie mögliche Sanktionen sind klar durch das Bundesmeldegesetz definiert.

Als Vermieter ist es unabdingbar, sich mit den rechtlichen Anforderungen und den eigenen Pflichten im Zusammenhang mit der Vermieterbescheinigung vertraut zu machen. Die Einhaltung der Fristen, die korrekte Ausstellung und die umfassende Information des Mieters sind essenziell, um Bußgelder und Sanktionen zu vermeiden.

Mit den im Blog-Beitrag aufgeführten Praxisbeispielen, häufigen Fragen und der Checkliste können Vermieter und Mieter sicherstellen, dass sie im Bereich der Vermieterbescheinigung bzw. Wohnungsgeberbestätigung rechtssicher agieren und den Anforderungen des Bundesmeldegesetzes gerecht werden.

Insgesamt zeigt sich, dass die Beachtung aller relevanten Aspekte rund um die Vermieterbescheinigung sowohl für Vermieter als auch für Mieter wesentlich ist, um einen reibungslosen An- oder Ummeldeprozess zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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