Versorgungssperre durch den Vermieter – Ein umstrittenes Instrument, mit dem Vermieter auf ausstehende Mietzahlungen oder vertragswidriges Verhalten reagieren können. Doch wann ist dies erlaubt und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten?

In diesem Beitrag gehen wir auf die Details rund um die Versorgungssperre ein, erläutern die rechtlichen Hintergründe, klären häufige Fragen und geben anhand von praxisnahen Beispielen Einblicke in dieses Thema.

Inhaltsverzeichnis:

  • Rechtliche Grundlagen rund um die Versorgungssperre
  • Konkrete Fälle für eine zulässige Versorgungssperre
  • Rechtswidrige Versorgungssperren: Wohnraum entziehen ist unzulässig
  • Häufige Fragen rund um die Versorgungssperre
  • Umgang mit Versorgungssperren: Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter
  • Fazit: Versorgungssperre als letztes Mittel, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen

Rechtliche Grundlagen rund um die Versorgungssperre

Das Mietrecht ist in Deutschland weitgehend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Versorgungssperre wird dort zwar nicht ausdrücklich erwähnt, ergibt sich aber aus den Regelungen zur vertraglichen Leistung und Gegenleistung, insbesondere aus den §§ 535, 273 und 320 BGB.

Grundsätzlich ergibt sich daraus, dass ein Vermieter das Recht hat, seine Leistung zu verweigern, wenn der Mieter in Verzug ist, zum Beispiel bei ausbleibenden Mietzahlungen. Dabei muss jedoch immer das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt bleiben, um keine rechtswidrige Handlung zu begehen.

Konkrete Fälle für eine zulässige Versorgungssperre

Die Versorgungssperre ist grundsätzlich ein zulässiges Instrument, um eigene vertragliche Ansprüche durchzusetzen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass der Mieter tatsächlich mit der Zahlung der Miete in erheblichem Umfang in Verzug ist und der Vermieter vor der Versorgungssperre eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat. Praxisbeispiele dafür könnten folgenden Sachverhalten entsprechen:

  • Ein Mieter ist mehrere Monate mit der Mietzahlung in Verzug und hat trotz schriftlichem Mahnschreiben keine Zahlungen geleistet. Der Vermieter setzt eine Frist zur Begleichung der Mietrückstände, welche fruchtlos verstreicht. In diesem Fall kann die Versorgungssperre, beispielsweise in Form einer Strom- oder Wassersperre, ein Mittel sein, um Druck auf den zahlungsunwilligen Mieter auszuüben.
  • Ein gewerblicher Mieter nutzt die gemieteten Räumlichkeiten vertragswidrig und entgegen des Mietvertrags, beispielsweise als illegale Spielhölle. Der Vermieter hat bereits abgemahnt und eine Frist gesetzt, innerhalb derer der Mieter sein vertragswidriges Verhalten abstellen sollte. Da auch diese Frist verstrichen ist, kann der Vermieter die Versorgungssperre als Druckmittel einsetzen, um den Mietvertrag ohne gerichtliche Hilfe zu beenden.

Rechtswidrige Versorgungssperren: Wohnraum entziehen ist unzulässig

Eine Versorgungssperre muss immer unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen und des Verhältnismäßigkeitsprinzips erfolgen. Das bedeutet, dass der Vermieter die Lebensgrundlagen des Mieters nicht unzumutbar beeinträchtigen darf. Dies kann insbesondere bei einer Sperre der Heizung im Winter oder bei der Abschaltung von lebensnotwendigen medizinischen Geräten der Fall sein. In solchen Fällen würde der Vermieter ein rechtswidriges Verhalten aufweisen.

Des Weiteren ist eine Versorgungssperre nur dann zulässig, wenn der Anspruch auf Mietzahlung oder die Unterlassung eines vertragswidrigen Verhaltens nicht anderweitig durchgesetzt werden kann. Darunter fällt beispielsweise die Pfändung von Mietsicherheiten oder die Durchführung einer sogenannten Zwangsvollstreckung.

Beispiel für eine rechtswidrige Versorgungssperre:

Ein Vermieter stellt fest, dass einer seiner Mieter eine Katze in der Wohnung hält, obwohl im Mietvertrag ein Haustierverbot vereinbart wurde. Ohne den Mieter abzumahnen oder eine Frist zur Abhilfe zu setzen, sperrt der Vermieter kurzerhand das Wasser in der Wohnung ab. In diesem Fall handelt der Vermieter rechtswidrig, da die Versorgungssperre erst nach einer erfolglosen Abmahnung mit Fristsetzung in Betracht gezogen werden darf. Zudem ist aufgrund eines verhältnismäßig geringen Verstoßes gegen den Mietvertrag die Versorgungssperre unverhältnismäßig.

Häufige Fragen rund um die Versorgungssperre

Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die am meisten gestellten Fragen und deren Antworten.

Kann ich als Mieter selbst die Versorgungssperre aufheben?

Grundsätzlich sollten Mieter nicht eigenmächtig versuchen, eine Versorgungssperre aufzuheben, da dies strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Zudem könnte eine solche Handlung dem Vermieter zusätzliche Ansprüche gegen den Mieter verschaffen. Im Falle einer Versorgungssperre sollte sich der Mieter anwaltliche Hilfe holen, um rechtliche Schritte einzuleiten und die Situation zu klären.

An wen kann ich mich wenden, wenn mein Vermieter meine Wohnung unberechtigt abschaltet?

Bei einer unberechtigten Versorgungssperre sollten Mieter zunächst versuchen, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, empfiehlt es sich, rechtliche Schritte einzuleiten, etwa durch das Einschalten eines Anwalts oder einer Mieterberatungsstelle.

Wie lange darf eine Versorgungssperre dauern?

Eine Versorgungssperre darf grundsätzlich nur so lange dauern, wie es zur Durchsetzung der berechtigten Forderungen des Vermieters notwendig ist. Der Vermieter darf die Sperre nicht unbegrenzt aufrechterhalten, sondern muss sie aufheben, sobald der Mieter seinen vertraglichen Pflichten nachkommt oder die Umstände sich ändern, etwa durch eine gerichtliche Verfügung.

Umgang mit Versorgungssperren: Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter

Treffen Mieter und Vermieter auf das Instrument der Versorgungssperre, sollte beiden Parteien klar sein, was ihre jeweiligen Rechte und Pflichten sind:

  • Mieter sollten sich ihrer Zahlungspflicht bewusst sein und versuchen, den Rückstand schnellstmöglich zu begleichen, um die Versorgungssperre abzuwenden. Daneben sollten sie offene Gespräche mit dem Vermieter suchen und prüfen, ob eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.
  • Vermieter sollten die Versorgungssperre nur als letztes Mittel einsetzen und darauf achten, dass sie den gesetzlichen Vorgaben und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entspricht. Vor der Durchsetzung einer Versorgungssperre müssen angemessene Fristen zur Zahlung oder Abhilfe gesetzt und gegebenenfalls auch gerichtliche Schritte in Erwägung gezogen werden.

Fazit: Versorgungssperre als letztes Mittel, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen

Die Versorgungssperre durch den Vermieter ist ein umstrittenes, dennoch zulässiges Mittel, um eigene vertragliche Ansprüche durchzusetzen. Allerdings darf dieses Instrument nur unter bestimmten Voraussetzungen und im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eingesetzt werden.

Vermieter sollten sich stets bewusst sein, dass eine rechtswidrige Versorgungssperre zu Schadensersatzansprüchen seitens der Mieter führen kann. Daher ist es unabdingbar, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen und bestenfalls das Gespräch mit dem Mieter zu suchen, um Konflikte ohne einschneidende Maßnahmen beizulegen.

Mieter wiederum sollten sich ihrer Zahlungsverpflichtung sowie der möglichen Konsequenzen im Falle einer Versorgungssperre bewusst sein. Auch in diesem Fall ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen und eine Lösung im Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, um eine Eskalation der Situation zu vermeiden.

Abschließend empfiehlt es sich für beide Parteien, sich bei Konflikten rund um die Versorgungssperre durch den Vermieter anwaltlichen Rat einzuholen und auf die individuellen Umstände des Einzelfalls einzugehen. Dadurch erhöht sich die Chance, eine sachgerechte und rechtlich fundierte Lösung zu finden, die den Interessen beider Parteien gerecht wird.

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