Die zunehmende Digitalisierung hat Webhosting-Dienste zu einer unverzichtbaren Notwendigkeit für sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen gemacht, die ihre Online-Präsenz erfolgreich aufbauen und verwalten möchten. Bei der Auswahl eines Webhosting-Anbieters müssen jedoch nicht nur technische, sondern auch rechtliche Aspekte in Betracht gezogen werden, um rechtlichen Problemen und potenziellen Haftungen vorzubeugen.

Dieser Blog-Beitrag beleuchtet die wichtigsten rechtlichen Aspekte und Vertragsgestaltungen im Bereich Webhosting und beantwortet häufig gestellte Fragen, um Ihnen bei der Auswahl des richtigen Anbieters zu helfen.

Inhaltsverzeichnis

Datenschutz im Webhosting

Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 sind die Datenschutzvorschriften innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) dahingehend vereinheitlicht worden, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten stärker reguliert und der Schutz der Privatsphäre der betroffenen Personen erhöht wurde.

Da Webhosting-Dienste in der Regel mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in Verbindung stehen, ist die Einhaltung der DSGVO für Webhoster und Website-Betreiber von entscheidender Bedeutung.

Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Webhoster erbringen in aller Regel Dienstleistungen im Sinne des Art. 28 DSGVO, da sie im Auftrag ihrer Kunden personenbezogene Daten verarbeiten. Dies bedeutet, dass zwischen dem Webhosting-Anbieter und dem Kunden ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden muss, der die entsprechenden Anforderungen der DSGVO, insbesondere Art. 28 Abs. 3 DSGVO erfüllt. Dazu gehören unter anderem:

  • Schriftlichkeit des Vertrags
  • Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen
  • Vertraulichkeit der an der Verarbeitung beteiligten Mitarbeiter
  • Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung
  • Beauftragung von Unterauftragnehmern nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verantwortlichen
  • Mithilfe bei der Einhaltung der Informationspflichten des Verantwortlichen gegenüber betroffenen Personen
  • Löschung oder Rückgabe von personenbezogenen Daten nach Beendigung des Auftrags

Datenschutz und Datensicherheit

Darüber hinaus sind die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit von besonderer Bedeutung bei der Auswahl eines Webhosting-Anbieters. Unternehmen und Website-Betreiber müssen sicherstellen, dass der Anbieter technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen hat, um die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 32 DSGVO zu gewährleisten. Dabei sollten auch folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Verschlüsselung der Datenübertragung mittels SSL-/TLS-Zertifikaten
  • Schutz vor unbefugtem physischen Zugriff auf die Server
  • Firewalls und DDoS-Schutz
  • Sichere Datenspeicherung und Back-ups
  • Regelmäßige Sicherheitsupdates und Patch-Management
  • Monitoring und Incident-Management-Verfahren

Urheberrecht und Webhosting

Das Urheberrecht ist ein weiterer kritischer Aspekt im Zusammenhang mit Webhosting-Diensten. Insbesondere müssen Unternehmen und Website-Betreiber klären, welche Verantwortlichkeiten und Haftungen ihnen zukommen, wenn durch die von ihnen betriebenen Websites Urheberrechtsverletzungen begangen werden oder sie selbst diese verletzen.

Urheberrechtsschutz und Lizenzen

In Deutschland und in der EU genießen Werke wie Texte, Fotos, Grafiken, Musik und Software Schutz gemäß dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) bzw. der EU-Richtlinie 2001/29/EG. Werke müssen für den Schutz eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen und dürfen nicht ohne Zustimmung des Urhebers oder einer entsprechenden Lizenz verwendet, vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

Website-Betreiber und Webdesigner müssen daher darauf achten, dass sämtliches auf der Website verwendete Material entweder selbst erstellt wurde, die Zustimmung des Urhebers vorliegt oder eine entsprechende Lizenz erworben wurde, um Urheberrechtsverletzungen und daraus resultierende rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Haftung für Urheberrechtsverstöße

Im Falle einer Urheberrechtsverletzung kann der Inhaber der Rechte Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen denjenigen geltend machen, der für den Verstoß verantwortlich ist. Hier stellen sich oft Fragen bezüglich der Haftung von Webhosting-Anbietern und Website-Betreibern:

  • Website-Betreiber haften grundsätzlich für alle auf ihrer Website begangenen Urheberrechtsverletzungen.
  • Webhosting-Anbieter genießen in der Regel eine Haftungsprivilegierung gemäß § 8 Telemediengesetz (TMG). Dies bedeutet, dass sie nicht ohne Kenntnis einer rechtswidrigen Handlung für Urheberrechtsverletzungen haften, die von ihren Kunden begangen wurden. Allerdings sind sie verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, sobald sie Kenntnis von einem konkreten Rechtsverstoß erhalten.
  • In bestimmten Fällen, wie z. B. bei Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer oder durch die Verwendung von fremden Inhalten (z. B. Fotos) in einem Content-Management-System (CMS), können sich Webhoster und Website-Betreiber als Störer in der Mitverantwortung befinden, wenn sie trotz Kenntnis von der Rechtsverletzung und der Möglichkeit zur Abhilfe nichts dagegen unternehmen.

Haftung im Webhosting

Die Frage der Haftung spielt eine entscheidende Rolle im Zusammenhang mit Webhosting-Diensten. Unternehmen und Website-Betreiber müssen sich darüber im Klaren sein, welche Haftungsrisiken sie gegenüber Dritten und ihren Webhosting-Anbietern eingehen, sowie welche Haftungsbegrenzungen diese Anbieter ihnen gegenüber festlegen.

Haftung des Webhosters gegenüber Kunden

Zwischen Webhosting-Anbietern und ihren Kunden besteht ein Vertragsverhältnis, das häufig auch die Gewährleistungspflichten des Anbieters umfasst. Der Anbieter haftet deshalb grundsätzlich für etwaige Schäden, die dem Kunden durch den Webhosting-Dienst entstanden sind, etwa aufgrund von Server-Ausfällen, Datenverlust oder Sicherheitslücken.

Allerdings können Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse vertraglich festgelegt werden, sofern sie nicht gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder die gegenseitigen Rechte und Pflichten unangemessen benachteiligen.

Typische Haftungsbeschränkungen in Webhosting-Verträgen sind unter anderem:

  1. Begrenzung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  2. Begrenzung der Haftung auf die Höhe des Vertragswertes oder einen entsprechenden Zeitraum des vertraglich vereinbarten Entgelts
  3. Ausschluss von Schadenersatzansprüchen für indirekte Schäden und Folgeschäden, wie entgangener Gewinn
  4. Ausschluss der Haftung für den Verlust an Daten oder Verfügbarkeit, sofern der Kunde keine angemessenen Backup-Maßnahmen getroffen hat

Haftung des Kunden gegenüber Dritten

Die Haftung des Kunden gegenüber Dritten, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Urheberrecht und allgemeine Gesetzesverstöße (z. B. Beleidigung, Verleumdung, Persönlichkeitsrechtsverletzungen), hängt vom jeweiligen Einzelfall und der besonderen Rolle des Kunden ab, die er im Rahmen des Webhosting-Vertrages erfüllt.

Grundsätzlich wird der Kunde als Betreiber der Website und somit als Verantwortlicher gegenüber Dritten für auf seiner Website begangene Rechtsverletzungen haftbar sein. Der Webhoster wird im Regelfall nicht als Täter oder Teilnehmer haften, sofern er keine Kenntnis von der Rechtsverletzung hat oder seinen Prüfungs- und Handlungspflichten entsprechend nachkommt.

Zu den möglichen Haftungsrisiken des Kunden gegenüber Dritten gehören unter anderem:

  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch auf der Website veröffentlichte Inhalte
  • Urheberrechtsverletzungen durch Verwendung von Texten, Fotos oder Musik ohne Zustimmung der Rechteinhaber oder einer entsprechenden Lizenz
  • Wettbewerbsverstöße und irreführende Werbung
  • Verletzung von Datenschutzbestimmungen durch mangelnde Einhaltung der DSGVO
  • Haftung für Nutzerbeiträge in Foren oder Kommentarsektionen, wenn der Kunde seiner Prüfungs- und Löschungspflicht nicht nachkommt

Webhosting: Vertragsrecht und Vertragsgestaltung

Webhosting-Verträge sollten klar und transparent gestaltet sein, um Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen. Insbesondere sollte ein Webhosting-Vertrag folgende Aspekte umfassen:

Leistungsbeschreibung

Um den Leistungsumfang des Webhosting-Dienstes und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Vertragspartner festzulegen, sollte der Vertrag eine detaillierte Leistungsbeschreibung enthalten. Dabei sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Art und Umfang der bereitgestellten Serverressourcen und -technologie (z. B. Shared Hosting, VPS, Managed Server, Cloud Hosting)
  • Verfügbarkeit und Leistungsgarantien, z. B. Service Level Agreements (SLAs)
  • Inklusivleistungen, wie E-Mail-Konten, Datenbanken, Domainregistrierungen, SSL/TLS-Zertifikate, Sicherheits- und Backup-Dienstleistungen
  • Softwareunterstützung, insbesondere hinsichtlich CMS-igen Sprachen (z. B. PHP, Java, Ruby) und Datenbankverwaltungssystemen (z. B. MySQL, PostgreSQL)
  • Supportdienstleistungen, z. B. Erreichbarkeit, Reaktionszeiten und ggf. zusätzliche Supportpakete

Preis- und Zahlungsmodalitäten

Die Kosten und Zahlungsbedingungen für den Webhosting-Dienst sollten klar und nachvollziehbar im Vertrag festgelegt werden, um Missverständnisse und Auseinandersetzungen zu vermeiden. Zu berücksichtigende Aspekte sind unter anderem:

  • Monatliche oder jährliche Kosten des gewählten Webhosting-Tarifs
  • Zusätzliche Kosten für optionale Leistungen oder Upgrades
  • Laufzeiten, Kündigungsfristen und Verlängerungsbedingungen
  • Verfügbarkeit möglicher Rabatte, z. B. für Neukunden oder bei längeren Vertragslaufzeiten
  • Zahlungsbedingungen und -methoden, z. B. Vorauskasse, Lastschrift, Kreditkartenzahlung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die AGB des Webhosting-Anbieters sollten ebenfalls Bestandteil des Vertrags sein und die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regeln. Achtung: AGB-Klauseln, die den Kunden unangemessen benachteiligen, können nach §§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam sein und im Streitfall keine Anwendung finden. Zu den möglichen Regelungsgegenständen in den AGB gehören unter anderem:

  • Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kunden, z. B. zur rechtmäßigen Nutzung des Dienstes und zur Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen
  • Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse des Webhosters
  • Informationen zum Datenschutz und Verträge zur Auftragsverarbeitung
  • Regelungen zum Umgang mit Missbrauch oder Rechtsverletzungen durch den Kunden, z. B. Sperrung oder Kündigung des Vertrags

Externes Hosting: Vertragliche Sorgfaltspflichten und Datenschutzanforderungen

Der Schlüssel zur sicheren und effizienten Datenverarbeitung im 21. Jahrhundert. Informationen sind das Rückgrat eines jeden Unternehmens, unabhängig von dessen Branche oder Größe. Sie füttern Geschäftsprozesse, ermöglichen es uns, in Verbindung zu treten, zu organisieren und letztendlich Fortschritte zu erzielen.

In diesem Kontext hat die Technologie eine bisher unerreichte Datenzugänglichkeit und -manipulation ermöglicht, birgt dabei aber erhebliche Sicherheitsrisiken und potenzielle rechtliche Probleme. Hier setzt externes Hosting als Trend ein.

Diese Pflichten und Anforderungen sind jedoch nicht immer offensichtlich, und ihre Nichtbeachtung kann in verschiedenen Ländern zu erheblichen rechtlichen Sanktionen führen.

Datenschutz als rechtliche Herausforderung im externen Hosting

Datenschutz ist ein universelles Anliegen, das sich in der zeitgenössischen Geschäftspraxis mehr denn je manifestiert. Es geht dabei nicht nur um den Schutz von persönlichen Informationen, sondern um die Wahrung des Grundsatzes der Vertraulichkeit, der im Geschäftsleben von grundlegender Bedeutung ist. Im folgenden Abschnitt werden wir die wichtigsten Datenschutzprinzipien im Zusammenhang mit dem externen Hosting durchgehen.

Grundlegende Datenschutzprinzipien

Das Datenschutzrecht in vielen Jurisdiktionen basiert auf einer Reihe von grundlegenden Prinzipien. Diese schließen ein:

Diese Prinzipien dienen als Leitlinie für Unternehmen bei der Handhabung personenbezogener Daten und gelten unabhängig davon, ob die Daten intern oder extern gehostet werden.

Sorgfaltspflichten bei externem Hosting

Bei der Verwendung von externem Hosting für die Datenverarbeitung ergeben sich eine Reihe von Sorgfaltspflichten, die Unternehmen beachten müssen. Dazu gehören:

  • Die Auswahl des Hosting-Anbieters
  • Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen des Anbieters
  • Abschluss eines geeigneten Vertrags
  • Aufsicht über die Leistung des Anbieters

Die Nichtbeachtung dieser Sorgfaltspflichten kann zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Geldstrafen und möglicherweise gerichtlichen Klagen.

Datenschutzmanagement – ein pragmatischer Ansatz

Für die effektive Einhaltung der Datenschutzgesetze ist ein ganzheitliches Managementkonzept erforderlich. Dieses Konzept sollte alle Aspekte von Datenschutz und Datenmanagement umfassen und regelmäßig überarbeitet und aktualisiert werden, um der sich ständig ändernden rechtlichen und technologischen Landschaft zu entsprechen.

  • Unternehmensrichtlinien und -prozesse
  • Datenschutzkonformität
  • Technologie und Infrastruktur
  • Datenschulungen

FAQ zum Webhosting

Alle wichtigen Fragen zum Webhosting auf einen Blick.

Bin ich als Website-Betreiber für meine Nutzerdaten verantwortlich?

Ja, als Website-Betreiber sind Sie grundsätzlich als Verantwortlicher gemäß Art. 4 Abs. 7 DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten Ihrer Nutzer verantwortlich. Sie müssen sicherstellen, dass die Datenerhebung, -speicherung und -verwendung in Übereinstimmung mit der DSGVO und ggf. auch weiteren nationalen Datenschutzbestimmungen erfolgt.

Muss ich bei der Verwendung von Google Analytics und anderen Tracking-Tools rechtliche Schritte unternehmen?

Bei der Verwendung von Tracking-Tools wie Google Analytics oder Social-Media-Plug-ins sind bestimmte datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Dazu gehören u. a. die Erstellung einer Datenschutzerklärung, die Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO, die Einholung von Einwilligungen für Tracking-Maßnahmen (insb. bei Verwendung von Cookies) und der Abschluss von Verträgen zur Auftragsverarbeitung mit den entsprechenden Anbietern.

Kann ich für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden, wenn ich ein Webhoster bin?

Als Webhoster haften Sie grundsätzlich nicht als Täter oder Teilnehmer für Urheberrechtsverletzungen, die von Ihren Kunden begangen wurden, sofern Sie keine Kenntnis von der konkreten Rechtsverletzung haben (§ 8 TMG). Sobald Sie jedoch von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangen, sind Sie verpflichtet, die rechtswidrigen Inhalte zu löschen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, um Ihrer Störerhaftung zu entgehen.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Online-Shop betreibe?

Bei dem Betrieb eines Online-Shops sind zahlreiche rechtliche Anforderungen zu beachten. Dazu zählen unter anderem:

  • Transparenz- und Informationspflichten (z. B. vollständige Anbieterkennzeichnung, klare und verständliche AGB)
  • Widerrufsbelehrung bei Verträgen mit Verbrauchern
  • Datenschutz- und Cookie-Hinweise, inklusive Verwendung von Tracking-Tools
  • Beachtung der Vorgaben zur Preisangabenverordnung und zum Fernabsatzrecht
  • Regelung der Zahlungs-, Liefer- und Versandbedingungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben
  • Einrichtung eines sicheren Checkout- und Zahlungsprozesses, z. B. durch SSL/TLS-Verschlüsselung

Die Zusammenarbeit mit einem fachkundigen Rechtsanwalt oder einer spezialisierten Agentur wird empfohlen, um sicherzustellen, dass Ihr Online-Shop die bestehenden rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Webhosting: Rechtliche Aspekte beachten und handeln

Ein umfassendes Verständnis der rechtlichen Aspekte und Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit Webhosting ist entscheidend, um Risiken wie Urheberrechtsverletzungen, Datenschutzverletzungen und Haftungsproblemen vorzubeugen. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und eine sorgfältige Vertragsgestaltung tragen dazu bei, eine erfolgreiche und rechtskonforme Online-Präsenz zu gewährleisten.

Unternehmen und Website-Betreiber sollten rechtliche Fragen stets mit kompetenten Rechtsanwälten klären und in der Zusammenarbeit mit Webhosting-Anbietern auf die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vertragskonditionen achten.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

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