In unserer vernetzten Welt treffen immer mehr Menschen die Entscheidung, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen und dennoch als Selbständige in Deutschland zu arbeiten. Dies kann zahlreiche Vorteile bieten, wie z. B. Lebensqualität, günstigere Lebenshaltungskosten und die Möglichkeit, in einem anderen Land beruflich erfolgreich zu sein. Gleichzeitig werfen solche Entscheidungen jedoch auch rechtliche Herausforderungen auf, die sorgfältig zu bewältigen sind.

In diesem ausführlichen Blogbeitrag werden wir die verschiedenen rechtlichen Aspekte untersuchen, die bei einem Wohnsitz im Ausland und selbständiger Arbeit in Deutschland zu berücksichtigen sind. Wir werden dabei auf Fragen des Steuerrechts, der Sozialversicherung, der ordnungsgemäßen Berufsausübung sowie auf ausländerrechtliche Erwägungen eingehen. Darüber hinaus wird dieser Beitrag auch Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu diesem Thema enthalten.

Inhalt

Steuerliche Aspekte

Für Selbständige und Freiberufler, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, aber weiterhin in Deutschland tätig sind, ergeben sich spezielle steuerrechtliche Herausforderungen. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte, die zu beachten sind:

Steuerpflicht in Deutschland

Grundsätzlich sind natürliche Personen, die in Deutschland wohnen, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte gemäß § 49 EStG beziehen.

Der Begriff „Wohnsitz“ wird in § 8 AO definiert, während „gewöhnlicher Aufenthalt“ in § 9 AO geregelt ist. Bei Selbständigen, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten, ist ihre berufliche Tätigkeit in der Regel als inländische Einkunft gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu qualifizieren. Dies bedeutet, dass sie für diese Einnahmen aus selbständiger Arbeit in Deutschland steuerpflichtig sind.

Doppelbesteuerungsabkommen

Um eine Doppelbesteuerung der in Deutschland erzielten Einkünfte zu vermeiden, schließt Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit vielen Ländern ab. In solchen Abkommen werden Regelungen getroffen, welche der beiden Staaten berechtigt ist, die betreffenden Einkünfte zu besteuern. In einigen Fällen wird das Besteuerungsrecht ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen, in anderen Fällen können beide Staaten besteuern, wobei der Ansässigkeitsstaat verpflichtet ist, die im Quellenstaat gezahlten Steuern anzurechnen oder zu erstatten.

Für Einkünfte aus selbständiger Arbeit gelten in den meisten DBA die Regelungen in Art. 7 „Unternehmen“ oder Art. 14 „Einkünfte aus unselbständiger Arbeit“. Im Allgemeinen wird das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit dem Staat zugewiesen, auf dessen Gebiet sich die Tätigkeit entwickelt. Allerdings können abweichende Regelungen im Einzelfall vorsehen, dass auch der Ansässigkeitsstaat ein Besteuerungsrecht hat.

Umsatzsteuerliche Aspekte

Die umsatzsteuerliche Behandlung von selbständigen Tätigkeiten, die im Ausland Wohnende in Deutschland ausführen, hängt maßgeblich von der Art der Leistung ab. Innerhalb der Europäischen Union (EU) sind die Umsatzsteuerregelungen harmonisiert, und grenzüberschreitende Leistungen unterliegen einem komplexen System aus Reverse-Charge-Verfahren und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Vermittlungsleistungen sowie bestimmte geistige und künstlerische Dienstleistungen unterliegen besonderen Regelungen. Es ist von entscheidender Bedeutung, die jeweiligen Länderregelungen und das anwendbare Recht zu kennen, um die umsatzsteuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen und Strafen zu vermeiden.

Sozialversicherungen

Die Frage der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von im Ausland lebenden Selbständigen, die in Deutschland tätig sind, ist komplex und hängt stark von der Art der Tätigkeit und den eingegangenen internationalen Vereinbarungen ab. Im Folgenden sollen einige Grundsätze und Besonderheiten erläutert werden.

EU/EWR-Staaten und Abkommensstaaten

Für Selbständige, die ihren Wohnsitz in einem EU- bzw. EWR-Staat oder einem Staat haben, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (wie z. B. die Schweiz), gelten die Bestimmungen der EU-Verordnungen über soziale Sicherheit (VO 883/2004 und VO 987/2009) oder die Regelungen des jeweiligen Abkommens.

Grundsätzlich gilt der Grundsatz der Gebietszugehörigkeit. Das bedeutet, dass Personen, die in einem EU/EWR-Staat oder Abkommensstaat wohnen und einer selbständigen Tätigkeit in einem anderen dieser Staaten nachgehen, in dem Staat versicherungspflichtig sind, in dem sie tätig sind. In Deutschland sind Selbständige grundsätzlich in den gesetzlichen Sozialversicherungen versicherungspflichtig, sofern keine Befreiungsmöglichkeiten oder Ausnahmeregelungen bestehen. Dazu zählen die Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung.

Bei vorübergehenden Tätigkeiten in einem anderen EU/EWR-Staat bzw. Abkommensstaat können die nationalen Regelungen der Sozialversicherungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin gelten. In solchen Fällen muss eine sogenannte A1-Bescheinigung beantragt werden, die den Nachweis der Versicherungspflicht im Heimatland und die Befreiung von der Versicherungspflicht im Tätigkeitsstaat bescheinigt.

Drittstaaten

Für im Ausland wohnende Selbständige, die in Deutschland tätig sind und deren Wohnsitz in einem Drittstaat liegt, mit dem kein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht, gelten die deutschen Sozialversicherungsregelungen in der Regel nicht. Sie müssen sich daher im Wohnsitzstaat oder privat gegen die Risiken der Krankheit, Alter, Pflege und Unfall absichern. Es ist ratsam, sich sowohl in Deutschland als auch im Wohnsitzstaat über die jeweiligen Verpflichtungen und Möglichkeiten zu informieren, um sicherzustellen, dass ein angemessener Schutz gewährleististet ist.

Berufsausübung und Berufsrecht

Neben steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten sind auch berufsrechtliche Regelungen zu beachten, wenn man als im Ausland lebender Selbständiger in Deutschland tätig ist. Hierbei sind insbesondere die Voraussetzungen und Anforderungen zu berücksichtigen, die das deutsche Berufsrecht für die Ausübung bestimmter Berufe aufstellt.

Anerkennung von Berufsqualifikationen

Ein wesentlicher Aspekt bei der selbständigen Tätigkeit in Deutschland ist die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Für Personen aus EU/EWR-Staaten und der Schweiz sind die Regelungen in der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG) und im deutschen Recht (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG) von Bedeutung. In diesen Regelungen werden die Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen geregelt, um den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Für Drittstaatsangehörige gelten teilweise ähnliche Regelungen, wobei die Voraussetzungen und Anforderungen an die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Einzelnen variieren können und gesondert geregelt sind.

Bei reglementierten Berufen, also Berufen, deren Ausübung in Deutschland an bestimmte Qualifikationen gebunden ist, ist die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen zwingend erforderlich, bevor die selbständige Berufsausübung in Deutschland aufgenommen werden kann. Ein Beispiel für einen reglementierten Beruf ist der Rechtsanwalt.

Berufshaftpflicht

Ein weiterer wichtiger Aspekt für viele Freiberufler und Selbständige bei der Arbeit in Deutschland ist die Berufshaftpflichtversicherung. Dieser Versicherungsschutz deckt Schäden ab, die aus der beruflichen Tätigkeit heraus entstehen können und für die der Selbständige haftbar gemacht werden könnte. Der Umfang und die Versicherungssumme des Schutzes variieren je nach Beruf und Tätigkeitsbereich. Für viele Berufe ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben oder von berufsständischen Regeln und Empfehlungen vorgesehen.

Personen, die im Ausland wohnen und selbständig in Deutschland arbeiten, müssen prüfen, ob und inwieweit eine ausländische Berufshaftpflichtversicherung in Deutschland anerkannt wird und ausreicht oder ob eine zusätzliche oder alternative deutsche Versicherung abgeschlossen werden muss.

Eintragung in Berufsverzeichnisse oder Branchenkammern

Für bestimmte Berufe ist die Mitgliedschaft in einer Berufskammer (z. B. Architektenkammer, Rechtsanwaltskammer) oder die Eintragung in ein Berufs- oder Gewerbeverzeichnis in Deutschland (z. B. Handwerksrolle) Voraussetzung für die entsprechende Berufsausübung. Die Anforderungen und Gebühren für die Eintragung variieren je nach Beruf und zuständiger Kammer oder Behörde.

Angehörige bestimmter Berufe, die im Ausland wohnen und selbständig in Deutschland arbeiten, müssen sich daher über die entsprechenden Regelungen informieren und gegebenenfalls die erforderlichen Anträge stellen, bevor sie ihre Tätigkeit in Deutschland aufnehmen können.

Ausländerrechtliche Aspekte und Arbeitserlaubnis

Für im Ausland wohnende Selbständige ohne deutsche oder EU-/EWR-Staatsangehörigkeit können zusätzliche ausländerrechtliche Erwägungen relevant sein, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten. In diesem Zusammenhang können Visa- und Aufenthaltserlaubnispflichten sowie arbeitsrechtliche Regelungen eine Rolle spielen.

Visum und Aufenthaltserlaubnis

In vielen Fällen kann eine Arbeitserlaubnis bzw. ein spezifisches Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich sein, um als Selbständiger in Deutschland arbeiten zu können.

Bürger von EU/EWR-Staaten und der Schweiz genießen in der Regel Freizügigkeit bei der Arbeit und Niederlassung in Deutschland, sodass für sie keine Visum- oder Aufenthaltserlaubnispflicht besteht.

Für Drittstaatsangehörige gelten jedoch in der Regel Visumspflicht und Aufenthaltserlaubnispflicht, wenn sie nach Deutschland einreisen und dort arbeiten möchten. Je nach Art der selbständigen Tätigkeit und anderen Faktoren kann eine Aufenthaltserlaubnis für selbständige Tätigkeit (gemäß § 21 AufenthG) erforderlich sein, die von der zuständigen Ausländerbehörde oder der deutschen Botschaft im Heimatland beantragt werden muss. Dabei sind die entsprechenden Voraussetzungen und Nachweise für die geplante selbständige Tätigkeit, die wirtschaftliche Attraktivität des Vorhabens, die Finanzierung, die persönliche Qualifikation und weitere Bedingungen zu erfüllen.

Arbeitserlaubnis

Auch in Bezug auf das Arbeitsrecht sind für Selbständige ohne deutsche Staatsbürgerschaft aus Nicht-EU/EWR-Ländern Regelungen zu beachten. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Arbeitserlaubnis erteilt werden, die den Antragsteller berechtigt, als Selbständiger in Deutschland tätig zu sein. Zuständig für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit.

Wichtig ist jedoch zu beachten, dass der Umfang der Arbeitserlaubnis begrenzt sein kann und gegebenenfalls regelmäßig überprüft und verlängert werden muss. Zudem kann es auch individuelle Auflagen geben, die mit der Arbeitserlaubnis verbunden sind, und die Einhaltung dieser Auflagen ist wichtig, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich als im Ausland lebender Selbständiger in Deutschland tätig sein?

Ja, grundsätzlich können Sie auch als im Ausland lebender Selbständiger in Deutschland arbeiten. Allerdings gilt es hierbei, einschlägige Regelungen aus den Bereichen Steuerrecht, Sozialversicherungen, Berufsrecht und Ausländerrecht zu beachten. Je nach Ihrem Wohnsitzstaat und Ihrer Staatsangehörigkeit können unterschiedliche Regelungen und Anforderungen für Ihre Situation gelten.

Muss ich in Deutschland Steuern zahlen, wenn ich im Ausland lebe?

Ja, wenn Sie als Selbständiger in Deutschland Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen, sind Sie auch bei Wohnsitz im Ausland steuerpflichtig in Deutschland. Dabei ist allerdings zu beachten, dass Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Ihrem Wohnsitzstaat bestehende Besteuerungsregelungen modifizieren können. Eine genaue Analyse Ihrer persönlichen Steuersituation unter Berücksichtigung des anwendbaren DBA ist daher wichtig.

Bin ich in Deutschland sozialversicherungspflichtig, wenn ich im Ausland lebe?

Ob Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind, hängt unter anderem von Ihrem Wohnsitzstaat ab. EU/EWR-Bürger, Staatsangehörige aus Abkommensstaaten sowie Inhaber eines Aufenthaltstitels für eine selbständige Tätigkeit in Deutschland müssen sich in der Regel an die deutschen Sozialversicherungsregelungen halten. Informationen zu den Regelungen für Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltstitel finden Sie unter Punkt 2.2.

Muss ich eine Arbeitserlaubnis für Deutschland beantragen, wenn ich im Ausland lebe und selbständig in Deutschland arbeite?

Für EU/EWR-Bürger und Schweizer Staatsangehörige besteht in der Regel keine Visum- oder Arbeitserlaubnispflicht. Drittstaatsangehörige müssen jedoch in der Regel ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung selbständiger Tätigkeiten beantragen, bevor sie in Deutschland arbeiten können.

Wie lange dauert das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland?

Die für die Anerkennung zuständige Stelle hat gemäß § 16 BQFG in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen zu entscheiden. Allerdings kann die Dauer des Verfahrens im Einzelnen variieren, abhängig von der Art des Berufs, der Zuständigkeit der Anerkennungsstelle und weiteren Faktoren. In jedem Fall ist es wichtig, frühzeitig alle notwendigen Informationen einzuholen und die Antragsunterlagen vollständig einzureichen.

Worauf muss ich achten, wenn ich meine im Ausland erworbene Berufshaftpflichtversicherung in Deutschland anerkennen lassen möchte?

Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. von Ihrem Beruf und der Art der Berufshaftpflichtversicherung in Ihrem Wohnsitzland. In einigen Fällen kann die im Ausland erworbene Versicherung ausreichend sein, während in anderen Fällen der Abschluss einer zusätzlichen oder alternativen deutschen Versicherung erforderlich sein kann. Es empfiehlt sich, sich an einen erfahrenen Versicherungsmakler oder Fachanwalt für Versicherungsrecht zu wenden, um Klarheit über Ihre individuelle Situation zu erhalten.

Wie finde ich heraus, welche Regelungen für meine persönliche Situation gelten?

Die Gesetzeslage ist in vielen Fällen komplex und von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Daher ist es empfehlenswert, sich bei Bedarf an einen erfahrenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder eine entsprechende Fachbehörde zu wenden, um individuelle Beratung und Unterstützung bei der Klärung Ihrer konkreten Fragen zu erhalten.

Zusammenfassung

Für Menschen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und selbständig in Deutschland arbeiten möchten, gibt es viele rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Dazu gehören steuerliche Aspekte, sozialversicherungsrechtliche Regelungen, Berufsrecht und ausländerrechtliche Aspekte. In vielen Fällen müssen persönliche Voraussetzungen, Wohnsitzstaat und Staatsangehörigkeit berücksichtigt werden, um die entsprechenden Anforderungen korrekt zu erfüllen.

Sorgfältige Planung und Einholung von Informationen im Vorfeld sowie Zusammenarbeit mit qualifizierten Beratern, wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern, können dazu beitragen, mögliche Probleme zu vermeiden und die Vorteile der grenzüberschreitenden Tätigkeit voll auszuschöpfen. Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie bei individuellen Fragen und Anliegen zu unterstützen und zu beraten.

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