Der Kauf einer Wohnung ist eine der bedeutendsten finanziellen Entscheidungen im Leben eines Menschen. Dabei spielen neben finanziellen und emotionalen Aspekten auch komplexe rechtliche Fragestellungen eine Rolle. Aufgrund dieser Komplexität ist es ratsam, sich im Vorfeld eines Wohnungskaufs umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und gegebenenfalls anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Als renommierte Anwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung im Immobilienrecht möchten wir Ihnen in diesem Artikel eine detaillierte Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen bieten, die beim Kauf einer Wohnung in Deutschland zu beachten sind. Neben wesentlichen Begriffen und Konzepten behandeln wir auch häufig auftretende Fallstricke und geben Ihnen wertvolle Tipps für einen erfolgreichen Wohnungskauf. Darüber hinaus finden Sie am Ende dieses Artikels Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) rund um das Thema Wohnungskauf.

Inhaltsverzeichnis

Begrifflichkeiten und Grundlagen

Bevor wir uns den rechtlichen Rahmenbedingungen und Tipps beim Wohnungskauf widmen, möchten wir zunächst einige grundlegende Begriffe und Konzepte erläutern, die für das Verständnis des Themas essenziell sind:

  • Wohnungseigentum: Mit dem Kauf einer Wohnung erwirbt man in der Regel Wohnungseigentum nach § 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Dieses umfasst das Sondereigentum an der Wohnung und einen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum, wie beispielsweise Grundstück, Gebäude und Gebäudeteile, die für das Bestehen und Funktionieren der Wohnanlage notwendig sind.
  • Teilungserklärung und Aufteilungsplan: Die Teilungserklärung ist die grundlegende Urkunde beim Wohnungskauf, die die Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum regelt. Sie enthält die genaue Beschreibung der Wohnungseinheiten und legt die Miteigentumsanteile an den gemeinschaftlichen Teilen fest. Der Aufteilungsplan ist ein Bestandteil der Teilungserklärung und zeigt die räumliche Abgrenzung der einzelnen Wohnungseinheiten durch detaillierte Pläne, die häufig auch als Grundrisse bezeichnet werden.
  • Gemeinschaftsordnung: Die Gemeinschaftsordnung ist eine Vereinbarung unter den Wohnungseigentümern, die die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander sowie deren Verhältnis zur Wohnungseigentümergemeinschaft regelt. Sie ist häufig Bestandteil der Teilungserklärung und kann beispielsweise Regelungen zur Nutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen, zur Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums oder zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage enthalten.
  • Wohnungseigentümergemeinschaft: Alle Wohnungseigentümer bilden gemeinschaftlich die Wohnungseigentümergemeinschaft, deren Rechte und Pflichten in der Gemeinschaftsordnung geregelt sind. Die Wohnungseigentümergemeinschaft verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum und trifft Entscheidungen in Angelegenheiten von gemeinschaftlichem Interesse, beispielsweise durch Beschlüsse der Eigentümerversammlung oder durch Abstimmungen.

Der Wohnungskaufvertrag und die Rolle des Notars

Ein wesentlicher Aspekt beim Wohnungskauf ist der rechtsgültige Abschluss eines Wohnungskaufvertrags. In Deutschland ist gemäß § 311b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die notarielle Beurkundung eines solchen Vertrages vorgeschrieben. Das bedeutet, dass der Vertrag von einem Notar in öffentlicher Form beurkundet werden muss, um wirksam zu sein.

Die Rolle des Notars im Rahmen des Wohnungskaufs ist umfassend und umfasst insbesondere folgende Aufgaben und Pflichten:

  • Neutralität: Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und hat sowohl die Interessen des Käufers als auch die des Verkäufers zu wahren. Er soll einen fairen Interessenausgleich zwischen den Parteien herbeiführen und dafür sorgen, dass beide Seiten über die wesentlichen Vertragsbestandteile aufgeklärt werden.
  • Ratsuchendenfunktion: Der Notar ist dazu verpflichtet, die Vertragsparteien umfassend und ausgewogen zu beraten. Dies umfasst sowohl die Klarstellung von Begrifflichkeiten und Rechtsfolgen als auch die Erörterung von Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken. Dabei muss er insbesondere darauf achten, dass die Vertragsparteien die Tragweite ihrer Erklärungen und Vereinbarungen verstehen. Der Notar hat jedoch keine umfassende Beratungs- und Prüfungspflicht in Bezug auf wirtschaftliche und steuerliche Aspekte des Wohnungskaufs.
  • Beurkundung und Verwahrung des Vertrags: Der Notar ist dafür verantwortlich, den Wohnungskaufvertrag zu beurkunden, also in öffentlicher Form zu dokumentieren und zu beglaubigen. Dabei hat er auf die Einhaltung der gesetzlichen und formellen Voraussetzungen zu achten. Zugleich verwahrt der Notar die Originalurkunde und stellt den Vertragsparteien Abschriften oder beglaubigte Abschriften zur Verfügung.
  • Vollzug des Vertrags: Der Notar ist zudem für den Vollzug des Wohnungskaufvertrags zuständig. Das bedeutet, dass er alle erforderlichen Schritte zur rechtskräftigen Durchführung des Vertrags einleitet und überwacht, beispielsweise durch die Eintragung der notwendigen Vermerke und Vormerkungen im Grundbuch oder die Anforderung von Genehmigungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen.

In Bezug auf den Inhalt eines Wohnungskaufvertrags sind diverse Informationen und Regelungen gesetzlich vorgeschrieben oder zumindest als essenziell anzusehen. Dazu gehören insbesondere:

  • Die genaue Bezeichnung der Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer)
  • Die Beschreibung des Kaufgegenstands, das heißt der zu erwerbenden Wohnung oder des zu erwerbenden Wohnungseigentums
  • Die Bezugnahme auf die Teilungserklärung, den Aufteilungsplan und die Gemeinschaftsordnung
  • Die Festlegung des Kaufpreises und der Zahlungsmodalitäten
  • Die Regelung der Übergabe und des Übergabezustands der Wohnung
  • Die Vereinbarungen zur Verteilung der Nebenkosten und sonstigen Kaufnebenkosten
  • Die Regelung von Gewährleistungs- und Haftungsfragen
  • Die Bestimmung von Freistellungsansprüchen und Lastenübernahmen
  • Die Regelung des Selbstnutzungs- oder Vermietungsrechts der Wohnung
  • Die Festlegung von Vertragsstrafen und Rücktrittsrechten
  • Die Bestimmung eventueller Sonderregelungen, wie Spezialregelungen für denkmalgeschützte Objekte oder Regelungen zur Teilnahme an Förderprogrammen

Wir empfehlen dringend, im Zusammenhang mit einem Wohnungskauf einen Fachanwalt für Immobilienrecht zu konsultieren, um mögliche Fallstricke bereits im Vorfeld zu erkennen und sich über eventuelle Risiken und Haftungsfragen im Klaren zu sein.

Finanzierung und Kaufpreiszahlung

Ein weiterer wichtiger Aspekt beim Wohnungskauf ist die Finanzierung. Da in der Regel hohe Summen im Spiel sind, erfolgt die Finanzierung oftmals durch eine Bank oder eine andere Finanzierungseinrichtung. In diesem Zusammenhang sind diverse rechtliche Aspekte zu beachten, die sowohl die Sicherung der Finanzierung als auch den Schutz des Käufers betreffen.

Zu den wichtigsten Punkten in diesem Kontext zählen:

  • Finanzierungszusage und Darlehensvertrag: Vor dem Abschluss eines Wohnungskaufvertrags sollte der Käufer eine verbindliche Finanzierungszusage von der finanzierenden Bank oder Finanzierungseinrichtung eingeholt haben, um sicherzustellen, dass er den vereinbarten Kaufpreis rechtzeitig und vollständig aufbringen kann. Der Darlehensvertrag regelt die genauen Konditionen der Finanzierung, einschließlich Zinssätzen, Tilgungsvereinbarungen und Laufzeiten.
  • Grundschuldbestellung: Eine übliche Sicherungsmaßnahme bei Immobilienfinanzierungen ist die Bestellung einer Grundschuld zugunsten der finanzierenden Bank oder Einrichtung. Dabei handelt es sich um ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das der Bank im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Käufers ermöglicht, die Wohnung zu versteigern und den erzielten Versteigerungserlös zur Tilgung der offenen Darlehensforderungen zu verwenden. Die Grundschuldbestellung erfolgt üblicherweise im Rahmen der notariellen Beurkundung des Wohnungskaufvertrags und ist ebenfalls notariell zu beurkunden.
  • Auflassungsvormerkung und Vormerkung der Grundschuld: Um den Käufer und die finanzierende Bank vor etwaigen Rechten Dritter an der Wohnung zu schützen, wird im Rahmen des Wohnungskaufvertrags üblicherweise eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen, die den Käufer bis zur endgültigen Eintragung als Wohnungseigentümer vor den möglichen Rechten Dritter schützt. Ebenso wird die Grundschuld zugunsten der Bank vorgemerkt, um deren Rangstellung im Grundbuch zu sichern.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung und Treuhandfunktion des Notars: Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt in der Regel erst, nachdem der Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts eingeholt hat, die bestätigt, dass die Grunderwerbsteuer entweder bereits bezahlt worden ist oder keine Einwendung gegen die steuerliche Behandlung des Wohnungskaufs besteht. Häufig fungiert der Notar dabei als Treuhänder, der den Kaufpreis auf einem speziellen Treuhandkonto verwaltet, bis alle Voraussetzungen für die Zahlung erfüllt sind.

Die Finanzierung eines Wohnungskaufs ist ein komplexer Prozess, der sorgfältig geplant und rechtlich abgesichert werden sollte. Hierbei sind u. a. auch Fragen des Verbraucherschutzes und der Abwicklung von Darlehensverträgen zu beachten. Eine anwaltliche Beratung in diesem Zusammenhang ist daher empfehlenswert.

Nebenkosten beim Wohnungskauf

Beim Wohnungskauf fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis auch diverse Nebenkosten an, die im Rahmen der Finanzierung und des Kaufvertrags berücksichtigt werden sollten. Zu den wichtigsten Nebenkosten zählen:

  • Notarkosten: Da der Wohnungskaufvertrag notariell beurkundet werden muss, fallen hierbei Notarkosten an, die nach der Notarkostengesetzgebung geregelt sind. In der Regel betragen diese Kosten 1,0 % bis 1,5 % des Kaufpreises, je nach Vertragswert und Komplexität des Vertrags.
  • Grundbuchkosten: Für die Eintragung von Rechten und Vermerken im Grundbuch fallen Gebühren beim Grundbuchamt an. Hierzu zählen u. a. die Eintragung der Auflassungsvormerkung, der Grundschuld und der Eigentumsumschreibung. Die Grundbuchgebühren betragen üblicherweise zwischen 0,5 % und 1,0 % des Kaufpreises.
  • Verwaltungskosten: Bei Erwerb von Wohnungseigentum fallen in der Regel Verwaltungskosten für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und der Wohnungseigentümergemeinschaft an. Diese Kosten sind in der Gemeinschaftsordnung geregelt und können je nach Umfang der Verwaltungsdienstleistungen variieren.
  • Maklerprovision: Sofern der Wohnungskauf über einen Immobilienmakler abgewickelt wird, entstehen Maklerprovisionen, die in der Regel vom Käufer zu tragen sind. Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt und variiert je nach Vereinbarung und Bundesland zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises. Seit dem 23.12.2020 gilt das sogenannte Bestellerprinzip bei Wohnungskaufverträgen bzw. dass im Zusammenhang mit Wohnungsverkäufen die Maklerprovision grundsätzlich paritätisch zwischen Käufer und Verkäufer zu teilen ist. Das bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt, mindestens die Hälfte der Provision selbst zahlen muss.
  • Grunderwerbsteuer: Beim Wohnungskauf fällt Grunderwerbsteuer für den Erwerber an, die sich nach dem jeweiligen Landesrecht richtet. Die Grunderwerbsteuersätze variieren je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.

Die Nebenkosten eines Wohnungskaufs können insgesamt beträchtlich sein und sollten daher bei der Finanzierungsplanung Berücksichtigung finden. Eine umfassende Aufklärung über die zu erwartenden Nebenkosten sowie mögliche Einsparpotenziale durch rechtliche Gestaltungen gehört zum Leistungsumfang einer anwaltlichen Beratung im Zusammenhang mit Wohnungskaufverträgen.

Grunderwerbsteuer und Grundbucheintrag

Wie bereits erwähnt, fällt beim Wohnungskauf die Grunderwerbsteuer an. Diese Steuer ist Ländersache und variiert in ihrer Höhe zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten, die für bestimmte Fallkonstellationen relevant sein können:

  • Erwerb durch engste Angehörige: In bestimmten Fällen ist der Erwerb einer Wohnung von engsten Verwandten (z. B. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder) von der Grunderwerbsteuer befreit.
  • Teilerwerb im Rahmen von vorweggenommener Erbfolge: Der Wohnungskauf kann auch im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge erfolgen. In solchen Fällen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Grunderwerbsteuerfreiheit gegeben sein.
  • Übergang von Wohnungseigentum im Rahmen einer Umwandlung: In bestimmten Konstellationen, in denen Wohnungseigentum im Zuge von Umwandlungsmaßnahmen (z. B. Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen) übertragen wird, kann die Grunderwerbsteuer entfallen.

Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist Voraussetzung für die Eintragung des Käufers als neuen Wohnungseigentümer im Grundbuch. Das Grundbuchamt verlangt die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, ehe die Eigentumsumschreibung vorgenommen wird. Der Notar wird daher die Unbedenklichkeitsbescheinigung einholen, nachdem er vom Käufer die Bestätigung erhalten hat, dass die Grunderwerbsteuer entrichtet wurde.

In diesem Zusammenhang ergeben sich weitere rechtliche Aspekte, die im Verlauf des Wohnungskaufs zu beachten sind:

  • Auflassungsvormerkung: Um den Käufer vor konkurrierenden Rechten Dritter zu schützen, wird im Rahmen des Wohnungskaufvertrags eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Diese dient dazu, den Käufer bis zur endgültigen Eintragung als Wohnungseigentümer vor möglichen Rechten Dritter an der Wohnung zu schützen.
  • Lastenfreistellung: Der Verkäufer einer Wohnung ist grundsätzlich verpflichtet, diese lastenfrei, das heißt frei von Grundpfandrechten wie Grundschulden und Hypotheken, an den Käufer zu übergeben. Die Freistellung von Lasten kann jedoch vertraglich anders geregelt werden, beispielsweise wenn sich der Käufer bereit erklärt, vorhandene Grundschulden zu übernehmen.
  • Übergabe der Wohnung: Der genauere Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung sowie deren Übergabezustand sollten im Wohnungskaufvertrag geregelt werden. Hierbei sind u. a. Fragen der Schlüsselübergabe, des Zugangs zu Gemeinschaftseinrichtungen und der Haftung für eventuelle Mängel von Bedeutung.

Die Themen Grunderwerbsteuer und Grundbucheintrag erfordern ein hohes Maß an juristischer Expertise und Erfahrung, um den Käufer vor möglichen Risiken und Haftungsfallen zu schützen. Eine anwaltliche Beratung ist daher auch in diesen Belangen sehr zu empfehlen.

Risiken und Haftungsfragen

Der Kauf einer Wohnung ist immer mit gewissen Risiken und Haftungsfragen verbunden, die im Verlauf des Kaufprozesses bedacht und geklärt werden sollten. Zu den häufigsten Problemfeldern gehören:

  • Unbekannte Mängel der Wohnung: Der Käufer einer gebrauchten Wohnung trägt immer das Risiko, auf unbekannte Mängel der Wohnung zu stoßen. Zwar ist der Verkäufer verpflichtet, alle ihm bekannten Mängel offenzulegen, dennoch ist es ratsam, die Wohnung vor dem Kauf gründlich zu besichtigen und bei Bedarf sachverständige Hilfe (z. B. durch einen Architekten oder Gutachter) hinzuzuziehen.
  • Gewährleistung und Haftung: Im Rahmen des Wohnungskaufvertrags sollten Regelungen zur Gewährleistung und Haftung für Mängel getroffen werden. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob der Verkäufer für eventuelle Mängel aufkommen muss oder ob der Käufer die Wohnung „gekauft wie gesehen“ und damit ohne Rechtsansprüche auf Mängelbeseitigung erwirbt.
  • Nachträgliche Baulasten: Im Zuge der Eigentumsübertragung könnten nachträgliche Baulasten und öffentlich-rechtliche Verpflichtungen auf den Käufer zukommen, die im Rahmen der Übertragungsvorbereitungen – etwa durch eine sorgfältige Prüfung der Bauakte – ermittelt werden sollten.
  • Gemeinschaftsordnung und Eigentümerversammlung: Der Käufer einer Wohnung muss sich darüber im Klaren sein, dass er zusammen mit den anderen Wohnungseigentümern Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird und in dieser Verantwortung für das gemeinschaftliche Eigentum trägt. Daher sollte er sich über die Pflichten und Rechte, die ihm als Wohnungseigentümer zustehen, informieren und bei Bedarf an der Eigentümerversammlung und an Abstimmungen teilnehmen.

Um die mit dem Wohnungskauf verbundenen Risiken bestmöglich zu minimieren, empfehlen wir die Hinzuziehung eines Anwalts für Immobilienrecht. Dieser kann sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen überprüfen als auch mögliche Haftungsfallen aufdecken und so dazu beitragen, eine fundierte Kaufentscheidung zu treffen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Thema Wohnungskauf

Im Folgenden haben wir die am häufigsten gestellten Fragen für Sie zusammengestellt.

Ist es notwendig, einen Anwalt beim Wohnungskauf zu Rate zu ziehen?

Ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich, aber dringend empfohlen. Er kann Ihnen dabei helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen, Risiken und Haftungsfallen aufzudecken und Ihnen wertvolle Tipps für einen erfolgreichen Wohnungskauf geben. Insbesondere bei komplexen Verträgen oder erheblichen rechtlichen Unsicherheiten ist die Hinzuziehung eines erfahrenen Anwalts für Immobilienrecht unerlässlich.

Was sollte bei der Besichtigung einer Wohnung beachtet werden?

Bei der Besichtigung einer Wohnung sollten Sie auf den allgemeinen Zustand der Wohnung achten, mögliche Mängel oder Schäden identifizieren und sich über etwaige Sanierungsmaßnahmen informieren. Bei Bedarf kann es sinnvoll sein, einen Bausachverständigen oder Architekten hinzuzuziehen, um eine fachkundige Einschätzung des Bauzustands zu erhalten.

Wie läuft die Eigentumsübertragung bei einem Wohnungskauf ab?

Nach Abschluss des notariell beurkundeten Wohnungskaufvertrags und Zahlung der Grunderwerbsteuer wird der Käufer beim Grundbuchamt in das Grundbuch als neuer Wohnungseigentümer eingetragen. Voraussetzung dafür ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, die bestätigt, dass die Grunderwerbsteuer entrichtet wurde. Die Übergabe der Wohnung erfolgt in der Regel zum im Vertrag vereinbarten Übergabetermin.

Welche Nebenkosten fallen beim Kauf einer Wohnung an?

Beim Kauf einer Wohnung fallen neben dem Kaufpreis unter anderem Notarkosten, Grundbuchkosten, Verwaltungskosten, Maklerprovisionen und Grunderwerbsteuer an. Die genauen Nebenkosten können je nach Wohnungskauf und -lage variieren und sollten bei der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden.

In welchen Fällen kann die Grunderwerbsteuer reduziert oder vermieden werden?

Es gibt verschiedene Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten von der Grunderwerbsteuer, wie zum Beispiel den Erwerb durch engste Angehörige, den Teilerwerb im Rahmen von vorweggenommener Erbfolge oder den Übergang von Wohnungseigentum im Rahmen einer Umwandlung. Ob und inwieweit solche Ausnahmen im Einzelfall greifen, kann von einem Anwalt für Immobilienrecht geprüft werden.

Fazit

Der Kauf einer Wohnung ist eine wichtige finanzielle Entscheidung, die mit einer Vielzahl von rechtlichen Rahmenbedingungen, Risiken und Haftungsfragen verbunden ist. In diesem Beitrag haben wir Ihnen die verschiedenen Aspekte des Kaufs einer Wohnung aufgezeigt. Sollten Sie rechtliche Fragen zum Thema haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

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