Abfindung berechnen – Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird, sei es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder betriebliche Gründe, stellt sich oft die Frage nach einer Abfindung. Doch wie berechnet man diese korrekt? Welche Faktoren spielen eine Rolle und welche gesetzlichen Grundlagen sind zu beachten? Diese umfassende Anleitung der Kanzlei Herfurtner zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Abfindung berechnen können. Lassen Sie sich begleiten und erhalten Sie wertvolle Tipps für Ihre Abfindungsberechnung.

Grundlagen der Abfindung

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Sie dient dazu, finanzielle Einbußen abzumildern und eine Übergangszeit zu überbrücken.

Rechtliche Grundlagen

Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Abfindung vor allem in folgenden Gesetzen:

  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Enthält Regelungen zur Sozialabfindung bei betriebsbedingten Kündigungen (§ 1a KSchG).
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Regeln zu allgemeinen Vertragsverhandlungen und Aufhebungsverträgen (§§ 623, 626, 628 BGB).
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Betrifft Sozialpläne und Interessenausgleiche (§ 112 BetrVG).

Arten von Abfindungen

Es gibt verschiedene Arten von Abfindungen, die im Arbeitsrecht relevant sind:

  • Sozialabfindung: Bei betriebsbedingten Kündigungen gemäß § 1a KSchG.
  • Abfindung im Sozialplan: Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gemäß § 112 BetrVG.
  • Abfindung bei Aufhebungsvertrag: Vertragliche Regelung zwischen den Parteien zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung der Abfindung

Die Berechnung der Abfindung kann auf verschiedenen Grundlagen beruhen. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung der Abfindung gemäß der Faustformel des Kündigungsschutzgesetzes.

1. Ermittlung des Bruttomonatsgehalts

Als erstes ist das Bruttomonatsgehalt zu ermitteln. Hierbei ist der durchschnittliche monatliche Bruttolohn der letzten zwölf Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses entscheidend.

Berechnung des Jahresbruttogehalts

Beispiel:

  • Monatsbruttogehalt: 3.000 Euro
  • Jahresbruttogehalt: 3.000 Euro x 12 = 36.000 Euro

2. Bestimmung der Betriebszugehörigkeit

Die Betriebszugehörigkeit ist der Zeitraum, den der Arbeitnehmer ununterbrochen im Unternehmen gearbeitet hat. Dieser wird in Jahren gemessen und auf volle Jahre aufgerundet.

Berechnung der Betriebszugehörigkeit

Beispiel:

  • Eintrittsdatum: 01.02.2015
  • Kündigungsdatum: 31.03.2023
  • Betriebszugehörigkeit: 8 Jahre und 2 Monate (aufgerundet auf 9 Jahre)

3. Berechnung der Abfindungshöhe

Die Höhe der Abfindung wird nach der Faustformel des Kündigungsschutzgesetzes berechnet:

Formel:

  • Abfindung = (Bruttomonatsgehalt x Betriebszugehörigkeit x 0,5)

Beispielrechnung

Beispiel:

  • Bruttomonatsgehalt: 3.000 Euro
  • Betriebszugehörigkeit: 9 Jahre
  • Berechnung: 3.000 Euro x 9 x 0.5 = 13.500 Euro

Die Abfindung beträgt somit 13.500 Euro.

Besondere Regelungen und Faktoren

Neben der Faustformel gibt es weitere Faktoren und Besonderheiten, die bei der Berechnung der Abfindung berücksichtigt werden sollten.

Sozialplanabfindungen

In Sozialplänen können abweichende Abfindungen festgelegt werden, die in der Regel individuell ausgehandelt sind und von der allgemeinen Faustformel abweichen können.

Beispiel: Sozialplan

Ein Sozialplan legt beispielsweise eine Abfindung von einem Bruttomonatsgehalt pro vollem Jahr der Betriebszugehörigkeit fest. Bei 3.000 Euro Monatsgehalt und 9 Jahren Betriebszugehörigkeit ergibt sich somit eine Abfindung von 27.000 Euro.

Aufhebungsvertragsabfindungen

Bei Aufhebungsverträgen werden die Abfindungen frei ausgehandelt und können zur Vermeidung einer Kündigungsschutzklage individuell höher oder niedriger ausfallen.

Verhandlungsspielraum

Bei Aufhebungsverträgen kann der Arbeitnehmer je nach Verhandlungsgeschick und individueller Situation eine höhere Abfindung als die gesetzliche Faustformel heraushandeln.

Besondere Arbeitnehmergruppen

Bei besonderen Gruppen von Arbeitnehmern, wie z.B. Schwerbehinderten oder älteren Arbeitnehmern, können zusätzliche Faktoren und Schutzregelungen die Abfindungshöhe beeinflussen.

Zusätzliche Abfindungen

Schwerbehinderte Arbeitnehmer könnten z.B. eine zusätzliche Abfindung gemäß SGB IX verlangen, wenn besondere Härtefälle vorliegen.

Rechtliche Absicherung und Beratung

Eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt kann dabei helfen, eine faire Abfindung auszuhandeln und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Individuelle Beratung

Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, um die bestmögliche Abfindung zu erzielen.

Verhandlung und Mediation

Ein Anwalt kann bei Verhandlungen unterstützen und als Mediator zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fungieren, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.

Rechtssichere Dokumentation

Eine rechtssichere Dokumentation und ein sorgfältig ausgearbeiteter Aufhebungsvertrag sind entscheidend, um Missverständnisse und rechtliche Risiken zu minimieren.

Beispiel: Erfolg durch rechtliche Beratung

Ein Arbeitnehmer stand vor der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses und erhielt ein Abfindungsangebot. Durch die Beratung unserer Kanzlei konnte er eine deutlich höhere Abfindung aushandeln und seine finanziellen Interessen sichern.

Praxistipps zur Verhandlung und Sicherung der Abfindung

Hier einige Tipps, um die bestmögliche Abfindung zu verhandeln und rechtssicher zu gestalten:

Frühe Informationsbeschaffung

Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte und die relevante Rechtslage, um in Verhandlungen gut vorbereitet zu sein.

Selbstbewusste Verhandlungsführung

Treten Sie selbstbewusst und gut informiert in Verhandlungen auf. Klare Argumente und realistische Forderungen erhöhen die Verhandlungschancen.

Kompetente rechtliche Unterstützung

Die Unterstützung durch einen qualifizierten Anwalt kann Ihre Position in den Verhandlungen erheblich stärken und Ihnen zu einer fairen Abfindung verhelfen.

Beispiel: Erfolg durch gezielte Verhandlungen

Eine Arbeitnehmerin in leitender Position verhandelte ihre Abfindung nach der Insolvenz ihres Unternehmens. Durch gezielte Verhandlungen und die Unterstützung unserer Kanzlei erzielte sie eine Abfindung, die weit über dem ursprünglichen Angebot lag.

Fazit: Abfindung berechnen – So geht’s

Die Berechnung und Verhandlung einer Abfindung erfordert eine sorgfältige Planung und ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Neben der Faustformel zur Berechnung der Abfindung spielen individuelle Verhandlungsspielräume, besondere Regelungen und eine kompetente rechtliche Beratung eine entscheidende Rolle. Sollten Sie Unterstützung bei der Berechnung oder Verhandlung Ihrer Abfindung benötigen, steht Ihnen die Kanzlei Herfurtner gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende und kompetente Beratung im Arbeitsrecht.

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