Vertragsänderungen sind in der Geschäftswelt und im täglichen Leben unvermeidlich. Ob es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Geschäftspartnern oder eine Anpassung eines bestehenden Arbeitsvertrages handelt, es ist wichtig zu wissen, wie ein Änderungsvertrag funktioniert und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dafür gelten.

In diesem umfassenden Blog-Beitrag werden wir alles rund um den Änderungsvertrag besprechen: seine Definition, die verschiedenen Arten von Änderungsverträgen, die Voraussetzungen für ihre Gültigkeit sowie aktuelle Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Thema.

Definition: Was ist ein Änderungsvertrag?

Ein Änderungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen den Parteien eines bestehenden Vertrages, die vereinbarten Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen an diesem Vertrag vorzunehmen. Die Änderungsvereinbarung ist selbst ein Vertrag und muss die allgemeinen Voraussetzungen für die Gültigkeit eines Vertrages erfüllen. Sie dient dazu, die ursprüngliche Vereinbarung den veränderten Bedingungen oder den Wünschen der Vertragsparteien anzupassen, ohne dass ein neuer Vertrag in all seinen Einzelheiten ausgehandelt werden muss.

Arten von Änderungsverträgen

Es gibt verschiedene Arten von Änderungsverträgen, die auf die unterschiedlichen Vertragsarten und -bedingungen abzielen. Dazu gehören:

  • Nachträge: Änderungen, die zur Ergänzung oder Klarstellung des bestehenden Vertrags hinzugefügt werden, einschließlich Zusatzleistungen oder -pflichten der Vertragsparteien.
  • Vertragsverlängerungen: Fortsetzung eines Vertrages über seine ursprüngliche Laufzeit hinaus, um den Parteien mehr Zeit für die Erfüllung ihrer Pflichten oder den Abschluss von Geschäften zu gewähren.
  • Vertragsaufhebungen: Aufhebung der gesamten oder eines Teils der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, oft verbunden mit einer Entschädigung oder einer Ersatzleistung für die aufgehobenen Vertragsbedingungen.
  • Vertragsänderungen oder -korrekturen: Anpassungen des Vertragsinhalts, um Fehler oder Ungenauigkeiten zu korrigieren oder um die Interessen der Vertragsparteien besser zu berücksichtigen.

Die Voraussetzungen für die Gültigkeit eines Änderungsvertrages

Ein Änderungsvertrag muss, wie jeder andere Vertrag, bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen, um gültig zu sein. Diese Voraussetzungen sind:

Einigung: Beide Vertragsparteien müssen sich über die Änderungen einigen und beide müssen diese Änderungen akzeptieren.

Vertragsfreiheit: Die Parteien müssen freiwillig und ohne Zwang in die Vertragsänderung einwilligen.

Geschäftsfähigkeit: Die Vertragsparteien müssen geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen volljährig und im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten sein, um rechtliche Bindungen einzugehen und die Tragweite ihrer Entscheidung vollständig zu verstehen.

Bestimmtheit und Bestimmbarkeit des Vertragsinhalts: Die geänderten Vertragsbedingungen müssen konkret und klar formuliert sein, so dass keine Zweifel hinsichtlich des Inhalts der Vereinbarung oder der Rechte und Pflichten der Parteien bestehen.

Zulässiges Vertragsobjekt: Die Vertragsänderung darf nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen.

Schriftform: Obwohl einige Vertragsänderungen mündlich oder durch schlüssiges Verhalten wirksam sein können, wird in der Praxis die Schriftform empfohlen, insbesondere bei wichtigen Änderungen oder wenn der ursprüngliche Vertrag eine Schriftformklausel enthält.

Aktuelle Gerichtsurteile zu Änderungsverträgen

Im Folgenden werden einige aktuelle Gerichtsurteile vorgestellt, die sich auf das Thema Änderungsverträge beziehen:

  1. Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 23.08.2017 – 10 AZR 376/16: Das BAG entschied, dass eine Vertragsänderung, die einen Tarifvertrag ersetzt und eine geringere Vergütung vorsieht, nur dann wirksam ist, wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich über die Bedeutung der Änderung und seine Widerspruchsmöglichkeit aufgeklärt wurde.
  2. Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.04.2018 – V ZR 269/17: Der BGH stellte fest, dass eine formlose Vereinbarung zur Anpassung eines bestehenden Grundstückskaufvertrages aufgrund fehlender notarieller Beurkundung nichtig ist.
  3. Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 05.02.2019 – 9 AZR 423/15: Das BAG entschied, dass eine nachträgliche Vertragsänderung zur Reduzierung des Urlaubsanspruchs von Teilzeitbeschäftigten gegen das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten verstößt und daher unwirksam ist.
  4. Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14.05.2019 – XI ZR 345/18: Der BGH entschied, dass eine Vertragsänderung, die Bankgebühren für eine Änderung der Vertragsbedingungen eines Darlehensvertrages einführt, einer gerichtlichen Kontrolle anhand der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen und unter Umständen unzulässig sein kann.

FAQs: Häufig gestellte Fragen zu Änderungsverträgen

Kann ein Vertrag ohne Zustimmung aller Vertragsparteien geändert werden?

Nein, eine Vertragsänderung kann nur mit Zustimmung aller beteiligten Vertragsparteien erfolgen. Einseitige Vertragsänderungen sind grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, sie sind im ursprünglichen Vertrag ausdrücklich vorgesehen (z.B. eine automatische Preisanpassungsklausel).

Können Vertragsänderungen auch mündlich vereinbart werden?

Grundsätzlich können Vertragsänderungen auch mündlich vereinbart werden, sofern der ursprüngliche Vertrag keine Schriftformklausel enthält und keine gesetzlichen Schriftformvorschriften (z.B. bei Grundstückskaufverträgen) existieren. In der Praxis werden jedoch schriftliche Änderungsvereinbarungen empfohlen, um Beweisschwierigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden.

Muss ein Änderungsvertrag immer notariell beurkundet werden?

Ein Änderungsvertrag muss nur dann notariell beurkundet werden, wenn eine entsprechende gesetzliche Vorschrift dies verlangt (z.B. bei Grundstückskaufverträgen) oder wenn der ursprüngliche Vertrag dies ausdrücklich vorsieht. In vielen Fällen ist eine einfache Schriftform ausreichend.

Gibt es bei Änderungsverträgen eine gesetzliche Regelung zur Widerrufsmöglichkeit?

Es gibt keine generelle gesetzliche Regelung zur Widerrufsmöglichkeit bei Änderungsverträgen. Ob ein Widerrufsrecht besteht, hängt vom Einzelfall, den beteiligten Vertragsparteien und dem zugrunde liegenden Vertrag ab. In einigen Fällen, z.B. bei Änderungen von Verbraucher- oder Arbeitsverträgen, können jedoch gesetzliche oder tarifvertragliche Widerrufs- oder Widerspruchsfristen gelten.

Was passiert, wenn eine Vertragspartei die geänderten Vertragsbedingungen nicht akzeptiert?

Wenn eine Vertragspartei die Änderungsvereinbarung nicht akzeptiert, bleibt grundsätzlich der ursprüngliche Vertrag in seiner bisherigen Fassung bestehen. Es kann jedoch sein, dass die andere Vertragspartei ihre Bereitschaft zur Fortsetzung der vertraglichen Beziehung von der Zustimmung zu den Änderungen abhängig macht. In diesem Fall müssen die Parteien entweder einen Kompromiss finden oder die Vertragsbeziehung möglicherweise beenden.

Neue Wünsche im Änderungsvertrag festhalten

Änderungsverträge sind häufig notwendige Instrumente, um bestehende Verträge an geänderte Bedingungen oder neue Anforderungen anzupassen. Um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten die Vertragsparteien die Voraussetzungen für die Gültigkeit von Änderungsverträgen beachten und in vielen Fällen eine schriftliche Form wählen.

Die Berücksichtigung aktueller Gerichtsurteile und die Beantwortung häufig gestellter Fragen zum Thema Änderungsverträge kann dazu beitragen, ein besseres Verständnis für die Komplexität und die Anforderungen dieses Bereichs des Vertragsrechts zu entwickeln. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden, der bei der Gestaltung, Verhandlung und Durchsetzung von Änderungsverträgen unterstützen kann.

Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten und rechtliche Risiken vermieden werden.

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