Anwaltskosten Beklagter zahlt nicht – In dieser unangenehmen Situation können sich viele Gläubiger wiederfinden, die erfolgreich gegen den Schuldner geklagt haben, aber mit der offenen Rechnung für den eigenen Anwalt zurückbleiben.

In diesem umfassenden Beitrag werden wir die verschiedenen Aspekte dieser Problematik beleuchten und Ihnen als Gläubiger wertvolle Informationen und praktische Tipps an die Hand geben, um die Anwaltskosten erfolgreich einzufordern.

Inhaltsverzeichnis:

  • Die gesetzlichen Grundlagen für das Tragen der Anwaltskosten
  • Anwaltskosten: Wer zahlt wann und wie viel?
  • Vollstreckung der Anwaltskosten: Rechtsgrundlagen und Möglichkeiten
  • Fallstricke bei der Inkasso-Beauftragung und Vollstreckungsversuchen
  • Mandantenorientierte Lösungen im Umgang mit zahlungsunfähigen Beklagten
  • Alternative Möglichkeiten zur Finanzierung der eigenen Anwaltskosten
  • Häufige Fragen und nützliche Checklisten

Die gesetzlichen Grundlagen für das Tragen der Anwaltskosten

Grundsatz des deutschen Rechts ist es, dass die unterlegene Partei in einem Rechtsstreit für die Kosten des Verfahrens aufkommen muss. Dabei handelt es sich um die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten beider Parteien, also auch die Anwaltskosten.

Rechtliche Grundlage dafür ist § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO). Hierin ist geregelt, dass die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erforderlich waren. Das bedeutet im Klartext, dass ein Beklagter, der den Prozess verliert, auch dazu verurteilt wird, die Anwaltskosten des Klägers zu übernehmen.

Anwaltskosten: Wer zahlt wann und wie viel?

In den meisten Fällen richtet sich die Höhe der zu zahlenden Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses legt fest, wie viel ein Anwalt für seine Tätigkeiten im Rahmen eines Rechtsstreits verlangen darf. Die Basis für die Berechnung der Anwaltskosten stellt der Streitwert des Verfahrens dar.

Sind beide Parteien anwaltlich vertreten, kann die Kostenlast bei einem vollständigen Unterliegen des Beklagten vollständig auf diesem liegen. Bei einem teilweisen Unterliegen werden die Kosten nach einem Quotensystem zwischen den Parteien aufgeteilt.

Was aber, wenn der Beklagte die Anwaltskosten nicht zahlen kann oder will? In diesem Fall verbleibt das Kostenrisiko zumindest vorläufig bei der obsiegenden Partei. Um die eigenen Anwaltskosten einzufordern, gibt es jedoch verschiedene Optionen – beispielsweise eine Vollstreckung der Kostenforderung.

Vollstreckung der Anwaltskosten: Rechtsgrundlagen und Möglichkeiten

Bei der erfolgreichen Durchsetzung eines Anspruchs gegen den unterlegenen Beklagten, der die Anwaltskosten nicht zahlt, ist es wichtig, zunächst einen vollstreckbaren Titel zu erhalten. Das bedeutet, dass erst vom Gericht eine Entscheidung in Kraft tritt, die den Beklagten zur Zahlung verpflichtet. Dies kann entweder durch ein Urteil, einen Vergleich oder einen Kostenfestsetzungsbeschluss geschehen.

Mit diesem Titel kann dann die Vollstreckung gegen den Beklagten betrieben werden. Hier stehen verschiedene Wege zur Verfügung, wie beispielsweise die Lohnpfändung, die Kontopfändung oder die Pfändung von Wertgegenständen. Wichtig hierbei ist es, die Vermögensverhältnisse des Beklagten genau zu kennen und die geeigneten Vollstreckungsmittel auszuwählen.

Fallstricke bei der Inkasso-Beauftragung und Vollstreckungsversuchen

Bevor man ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der Anwaltskosten beauftragt, sollte man sich jedoch eingehend über die Erfolgsaussichten und die anfallenden Kosten informieren. Inkassounternehmen verlangen häufig hohe Gebühren, die im Erfolgsfall um die Anwaltskosten erhöhen

und im schlechtesten Fall bei erfolglosem Versuch beim Gläubiger hängenbleiben. Es empfiehlt sich daher, vorab die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Eintreibung zu prüfen sowie das Verhältnis von Aufwand und Ertrag kritisch zu hinterfragen.

Bei Vollstreckungsversuchen gibt es ebenfalls einige Stolpersteine, die zum Scheitern führen können. Ein typisches Problem ist beispielsweise, dass der Beklagte seinen Wohnsitz wechselt, seine Arbeitsstelle kündigt oder geschickt Vermögen auf Dritte überträgt. Aus diesem Grund ist es wichtig, regelmäßig die Vermögensverhältnisse des Beklagten zu überwachen und bei Bedarf schnell auf Veränderungen zu reagieren. Hierbei kann die Beauftragung eines Anwalts oder Ermittlers hilfreich sein.

Mandantenorientierte Lösungen im Umgang mit zahlungsunfähigen Beklagten

Nicht immer führt der klassische Weg der Vollstreckung zum gewünschten Erfolg. In einigen Fällen kann es sinnvoll und zielführender sein, mandantenorientierte Lösungen zu finden und ggf. auch auf einen Teil der Anwaltskosten zu verzichten.

Zum Beispiel kann man im Rahmen einer Zwangsvollstreckung versuchen, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Beklagten zu treffen. Dies kann besonders dann erfolgversprechend sein, wenn absehbar ist, dass der Beklagte künftig über ausreichende finanzielle Mittel verfügen wird, um die Anwaltskosten ganz oder teilweise zu begleichen.

Eine andere Möglichkeit stellt das Abschließen einer Vergleichsvereinbarung dar, bei der man sich als Gläubiger mit einer hohen Quotenregelung auf eine geringere als die im Urteil festgesetzte Summe einigt. Möglich ist auch das Einräumen von Nachlässen oder individuellen Zahlungsmodalitäten, um den Beklagten zur Begleichung der Anwaltskosten zu bewegen.

Alternative Möglichkeiten zur Finanzierung der eigenen Anwaltskosten

Wenn die Anwaltskosten trotz aller Bemühungen nicht vom Beklagten eingefordert werden können, besteht für den Gläubiger die Frage, wie die eigenen Anwaltskosten anderweitig finanziert oder abgesichert werden können.

Eine Möglichkeit ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, sofern noch nicht geschehen. Diese übernimmt je nach Tarif und Deckungsumfang die Anwaltskosten in vielen Rechtsstreitigkeiten. Grundsätzlich sollten Rechtsschutzversicherungen immer vor Prozessbeginn abgeschlossen werden und es ist ratsam, die jeweiligen Versicherungsbedingungen genau durchzulesen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Ein weiterer Ansatzpunkt zur Kostenabsicherung im Zivilprozess kann die Prozesskostenhilfe sein. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Unterstützungsleistung für finanziell bedürftige Personen, die ihre Gerichts- und Anwaltskosten nicht oder nur teilweise selbst aufbringen können. Allerdings gelten hier strenge Einkommensgrenzen und die Gewährung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Häufige Fragen und nützliche Checklisten

Hier finden Sie die meistgestellten Fragen auf einen Blick zusammengefasst sowie eine hilfreiche Checkliste.

FAQ: Was tun, wenn der Beklagte die Anwaltskosten nicht zahlt?

  • Prüfen Sie zunächst, ob der Beklagte tatsächlich zahlungsunfähig ist oder lediglich Zahlungsunwilligkeit besteht.
  • Versichern Sie sich, dass Sie über einen vollstreckbaren Titel verfügen, der den Beklagten zur Zahlung der Anwaltskosten verpflichtet.
  • Prüfen Sie die Erfolgsaussichten einer Zwangsvollstreckung und wenden Sie die geeigneten Vollstreckungsmittel an.
  • Überlegen Sie, ob alternative mandantenorientierte Lösungen wie Ratenzahlungsvereinbarungen oder Vergleichsverhandlungen sinnvoll sein können.

Checkliste: Anwaltskosten bei Nichtzahlung durch den Beklagten sichern

  • Setzen Sie sich mit Ihrem Anwalt in Verbindung, um über mögliche Schritte zu beraten und den weiteren Verlauf zu besprechen.
  • Erkundigen Sie sich, ob der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zur Absicherung der Anwaltskosten möglich und sinnvoll ist.
  • Prüfen Sie, ob in Ihrem Fall die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe möglich ist.
  • Bleiben Sie in regelmäßigem Kontakt mit Ihrem Anwalt und dokumentieren Sie alle Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen.

Fazit: Umgang mit Anwaltskosten, wenn der Beklagte nicht zahlen kann

Die Thematik der Anwaltskosten, die vom Beklagten nicht getragen werden können, ist eine komplexe und herausfordernde Angelegenheit. Als Gläubiger gilt es, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und gleichzeitig flexible Lösungsansätze zu verfolgen, um die eigenen Anwaltskosten erfolgreich einzufordern.

Hierzu zählt die sorgfältige Prüfung der Erfolgsaussichten von Vollstreckungsmaßnahmen ebenso wie das Ausloten alternativer Wege, wie Ratenzahlungsvereinbarungen oder Vergleiche. Ebenso wichtig ist es, bereits im Vorfeld mögliche Absicherungen, wie eine Rechtsschutzversicherung oder staatliche Unterstützung in Form von Prozesskostenhilfe, in Betracht zu ziehen.

Ein kompetenter Anwalt an Ihrer Seite ist dabei von unschätzbarem Wert. Er kann Ihnen durch rechtliche Beratung und Praxiserfahrung wertvolle Orientierung bieten und gemeinsam mit Ihnen die besten Strategien erarbeiten, um Ihre Anwaltskosten erfolgreich einzufordern.

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