Die Welt des Arbeitsrechts ist komplex und kann bei Fusionen und Übernahmen besonders herausfordernd sein. Als eine renommierte Anwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung möchten wir Ihnen einen detaillierten Einblick in das Arbeitsrecht bei Fusionen und Übernahmen geben, indem wir auf wesentliche Begriffe, Arbeitnehmerrechte, Datenschutz, betrieblichen Übergänge, typische Risiken und häufig gestellte Fragen eingehen. In diesem Blog-Beitrag werden wir uns ausführlich mit diesen Themen beschäftigen, um Ihnen bei wichtigen rechtlichen Entscheidungen informiert und geschützt zu sein.

Fusionen und Übernahmen: Wesentliche Begriffe

Fusionen und Übernahmen sind wirtschaftliche Transaktionen, bei denen zwei oder mehr Unternehmen zusammengeschlossen oder eines von einem anderen übernommen wird. Die Fusion beschreibt die Verschmelzung zweier oder mehrerer Unternehmen zu einer gemeinsamen Rechtseinheit, während die Übernahme den Kauf eines Unternehmens durch ein anderes darstellt. Beide Transaktionen bringt rechtliche Anforderungen mit sich, insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts.

  1. Fusion: Eine Fusion liegt vor, wenn zwei oder mehr Unternehmen verschmelzen und ihre rechtliche Identität verlieren bzw. eine neue schaffen. Es gibt verschiedene Formen der Fusion wie die Fusion durch Aufnahme oder die Fusion durch Neugründung.
  2. Übernahme: Eine Übernahme kommt zustande, wenn ein Unternehmen ein anderes Unternehmen ganz oder teilweise erwirbt. Dabei erfolgt in der Regel ein Eigentumswechsel bezüglich der Geschäftsanteile und die Kontrolle über das erworbenen Unternehmen.
  3. Betriebsübergang: Im Zusammenhang mit Fusionen und Übernahmen ist der Betriebsübergang von großer Bedeutung. Hierbei wechseln Arbeitsverhältnisse, Betriebsmittel und Verantwortlichkeiten von einem Arbeitgeber auf einen anderen.

Arbeitnehmerrechte bei Fusionen und Übernahmen

  • Arbeitsverträge:Im Falle einer Fusion oder Übernahme gehen vorhandene Arbeitsverträge auf den neuen Arbeitgeber über. Dies wird als „Betriebsübergang“ bezeichnet. Die Arbeitsbedingungen, einschließlich Gehalt, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch, bleiben in der Regel unverändert.
  • Informations- und Konsultationsrechte:Arbeitnehmer haben ein Recht auf Information und Konsultation im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang. Der bisherige und der neue Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Arbeitnehmervertretung oder die Arbeitnehmer selbst rechtzeitig und umfassend über den geplanten Betriebsübergang und die damit verbundenen Folgen für die Arbeitnehmer zu informieren. Sie müssen auch eventuelle Maßnahmen, die aufgrund des Betriebsübergangs notwendig werden, offenlegen.
  • Kündigungsschutz:Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen eines Betriebsübergangs ist grundsätzlich unwirksam. Das bedeutet, dass der neue Arbeitgeber die Arbeitnehmer des übernommenen Unternehmens nicht einfach entlassen kann. Eine Kündigung ist jedoch dann zulässig, wenn sie aus betriebsbedingten Gründen erfolgt und entsprechende Sozialauswahlkriterien berücksichtigt werden.
  • Widerspruchsrecht:Arbeitnehmer haben das Recht, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Betriebsübergangs zu widersprechen. Dieser Widerspruch muss innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel innerhalb eines Monats nach Unterrichtung über den Betriebsübergang) erklärt werden. Er führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis trotz Betriebsübergangs beim bisherigen Arbeitgeber bestehen bleibt. Allerdings kann der Widerspruch auch zu einer Kündigung durch den bisherigen Arbeitgeber führen, wenn dieser keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr für den Arbeitnehmer hat.

Datenschutz und Arbeitnehmerdaten bei Fusionen und Übernahmen

Bei Fusionen und Übernahmen sind im Hinblick auf die Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten besondere datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten. Dies betrifft insbesondere die Übertragung und den Umgang mit personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern.

  • Datenschutz bei der Due Diligence:Im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung vor einer Fusion oder Übernahme werden häufig auch personenbezogene Daten von Arbeitnehmern übermittelt. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Datenübertragung im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen erfolgt. So ist beispielsweise eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung der Daten zu empfehlen, soweit dies möglich ist.
  • Informationspflichten und Zustimmung der Arbeitnehmer:Die betroffenen Arbeitnehmer müssen vor der Datenübertragung informiert und in bestimmten Fällen ihre Zustimmung eingeholt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Datenübertragung auf Basis einer Einwilligung erfolgen soll, oder wenn besondere Kategorien von personenbezogenen Daten (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden.
  • Verträge und Datenschutzvereinbarungen:Zwischen den beteiligten Unternehmen sollten entsprechende Verträge und Datenschutzvereinbarungen geschlossen werden, die die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Datenverarbeitung sicherstellen. Dies betrifft insbesondere auch Regelungen zur Löschung und Weitergabe von Daten sowie zu datenschutzrechtlichen Zuständigkeiten und Kontrollrechten.

Betriebsübergänge und deren Auswirkungen

Ein Betriebsübergang im Zusammenhang mit Fusionen und Übernahmen frei bedeutende Veränderungen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, müssen betroffene Parteien die entsprechenden Rechte und Pflichten kennen und einhalten.

  • Definition eines Betriebsübergangs:Nach deutschem Recht ist ein Betriebsübergang gegeben, wenn „ein Teil einer wirtschaftlichen Einheit oder eine wirtschaftliche Einheit auf einen anderen Inhaber übergeht, wenn sie ihre Identität bewahrt“. In der Regel findet ein Betriebsübergang statt, wenn ein Arbeitgeber sein Unternehmen oder einen Teil davon (z. B. eine Abteilung) an einen anderen Arbeitgeber veräußert oder überträgt.
  • Fortführung der Arbeitsverhältnisse:Im Falle eines Betriebsübergangs gehen die Arbeitsverhältnisse vom bisherigen Arbeitgeber auf den neuen Arbeitgeber über. Das bedeutet, dass sämtliche Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverträgen unverändert bestehen bleiben. Eine Änderung der Arbeitsbedingungen ohne Zustimmung des Arbeitnehmers ist nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses des Arbeitgebers möglich.
  • Arbeitnehmerbeteiligung:Arbeitnehmer haben bei Betriebsübergängen bestimmte Beteiligungs- und Informationsrechte. Sie müssen rechtzeitig über die geplante Übertragung und die damit verbundenen Auswirkungen auf ihre Beschäftigung informiert werden. In Unternehmen mit einem Betriebs- oder Personalrat bzw. einer Arbeitnehmervertretung werden die Mitarbeitervertreter aktiv in den Informations- und Konsultationsprozess einbezogen.
  • Pflichten bei Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz:Der neue Arbeitgeber übernimmt nach einem Betriebsübergang auch die Pflichten zur Einhaltung von Arbeitssicherheit- und Arbeitsschutzvorschriften. Dazu gehören beispielsweise die Beachtung von Arbeitsschutzgesetzen, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung für die Beschäftigten.

Typische Risiken bei Fusionen und Übernahmen im Arbeitsrecht

Fusionen und Übernahmen, insbesondere Betriebsübergänge, können unterschiedliche Risiken mit sich bringen. Eine gute rechtliche Beratung ist daher unabdingbar, um potenzielle Fallstricke zu identifizieren und zu vermeiden. Hier einige Beispiele für typische Risiken:

  • Unklare oder unzureichende Informations- und Konsultationsprozesse:Wenn die Informations- und Konsultationsverpflichtungen von Arbeitgebern im Zusammenhang mit Betriebsübergängen nicht erfüllt werden, können betroffene Arbeitnehmer möglicherweise Schadenersatzforderungen geltend machen oder den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse erfolgreich anfechten.
  • Unzulässige Änderungen an Arbeitsbedingungen:Der Versuch, im Zuge eines Betriebsübergangs einseitig Arbeitsverträge zu ändern oder bestehende Beschäftigungsbedingungen zum Nachteil der Arbeitnehmer zu modifizieren, kann rechtlich unwirksam und schadenersatzpflichtig sein.
  • Probleme bei der Integration von Mitarbeitern:Die erfolgreiche Integration von Mitarbeitern nach einer Fusion oder Übernahme kann sowohl auf betrieblicher als auch auf arbeitsrechtlicher Ebene Herausforderungen mit sich bringen. Fehlende Kommunikation, schlecht durchdachte Personalentscheidungen oder Diskriminierungen können zu erheblichen Konflikten und arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen führen.
  • Umgang mit Betriebs- oder Personalratsstrukturen:Die Integration von Arbeitnehmervertretungen in den neuen organisatorischen Rahmen kann bei Fusionen und Übernahmen zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Eine jeweils angepasste und abgestimmte Beteiligungskultur ist erforderlich, um Rechtsstreitigkeiten und Konflikte zu vermeiden.
  • Probleme beim Datenschutz und der Datenübertragung:Die Übertragung und Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten bei Fusionen und Übernahmen unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Fehler in diesem Bereich können zu Bußgeldern und Schadenersatzansprüchen führen.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht bei Fusionen und Übernahmen

In diesem Abschnitt beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht bei Fusionen und Übernahmen.

  1. Was passiert mit meinem Arbeitsvertrag bei einer Fusion oder Übernahme meines Arbeitgebers?Bei einer Fusion oder Übernahme Ihres Arbeitgebers in Form eines Betriebsübergangs gehen im Regelfall Ihre bestehenden Arbeitsverträge automatisch auf den neuen Arbeitgeber über. Dies bedeutet, dass Ihre Arbeitskonditionen und Rechte unverändert bleiben.
  2. Kann ich meinen Arbeitsvertrag kündigen, wenn mein Arbeitgeber von einem anderen Unternehmen übernommen wird?Grundsätzlich können Sie Ihr Arbeitsverhältnis jederzeit durch ordentliche Kündigung beenden, auch wenn Ihr Arbeitgeber von einem anderen Unternehmen übernommen wird. Die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen sind dabei einzuhalten.
  3. Wie wirkt sich ein Betriebsübergang auf mein Gehalt aus?Im Falle eines Betriebsübergangs bleibt Ihre Gehaltsvereinbarung im Arbeitsvertrag unverändert. Der neue Arbeitgeber ist verpflichtet, die bisherige Gehaltsvereinbarung einschließlich vereinbarter Gehaltserhöhungen oder Bonuszahlungen fortzuführen.
  4. Habe ich als Arbeitnehmer das Recht, bei einer Fusion oder Übernahme über den Verkauf meines Unternehmens informiert zu werden?Ja, Arbeitnehmer haben im Rahmen eines Betriebsübergangs ein Recht auf Information und Konsultation durch den bisherigen und den neuen Arbeitgeber. Die Unterrichtung sollte rechtzeitig und umfassend erfolgen und alle relevanten Informationen zum geplanten Betriebsübergang und den damit verbundenen Folgen für Arbeitnehmer enthalten.

Fazit

Das Arbeitsrecht bei Fusionen und Übernahmen ist ein komplexes Thema, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer bedeutende rechtliche Herausforderungen mit sich bringen kann. Als erfahrene Anwaltskanzlei im Arbeitsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragestellungen rund um Fusionen, Übernahmen und Betriebsübergänge kompetent zur Seite.

Unsere juristische Expertise umfasst rechtliche Beratung bei Verträgen, Arbeitnehmerrechten, Datenschutz, Betriebsübergang und weiteren relevanten Themen im Zusammenhang mit Fusionen und Übernahmen. Dabei bieten wir Ihnen stets individuelle Lösungen, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren und rechtlichen Risiken vorzubeugen. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um mehr über unser umfassendes Serviceportfolio zu erfahren und professionelle Unterstützung für rechtssichere Transaktionen bei Fusionen und Übernahmen zu erhalten.

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