Das Behindertentestament ist eine besondere Form des Testaments, die insbesondere für Eltern eines behinderten Kindes von großer Bedeutung sein kann. In diesem umfassenden Leitfaden möchten wir Ihnen als kompetente und erfahrene Anwaltskanzlei die wesentlichen Aspekte des Behindertentestaments näherbringen und Ihnen dabei helfen, die bestmögliche Regelung für Ihre individuelle Situation zu finden. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Darstellung von rechtlichen Grundlagen, Beispielen und Gesetzen, um Ihnen ein fundiertes Verständnis für das Behindertentestament zu ermöglichen.

Die Motivation für die Errichtung eines Behindertentestaments

Zunächst möchten wir auf die Motivation für die Errichtung eines Behindertentestaments eingehen. Eltern eines behinderten Kindes sind in der Regel besonders darum bemüht, für die finanzielle Sicherheit ihres Kindes zu sorgen. Dabei spielt nicht nur die Sicherung des Lebensunterhalts während der Lebenszeit der Eltern eine Rolle, sondern auch die Absicherung des Kindes nach dem Tod der Eltern. In diesem Zusammenhang kann das Behindertentestament eine sinnvolle Regelung darstellen, um die Versorgung des behinderten Kindes zu gewährleisten, ohne dass dessen Erbe auf Sozialleistungen angerechnet wird.

Die rechtlichen Grundlagen des Behindertentestaments sind vielfältig und betreffen verschiedene Aspekte des Erbrechts. Dazu zählen unter anderem:

  • Die allgemeinen Voraussetzungen für die Errichtung eines Testaments, die sich aus § 1939 BGB ergeben.
  • Die Regelungen zur Vor- und Nacherbschaft, die in den §§ 2100 ff. BGB festgehalten sind.
  • Die Vorschriften zur Testamentsvollstreckung, die in den §§ 2203 ff. BGB zu finden sind.
  • Die Grundsätze der Testierfreiheit, die jedem Erblasser das Recht geben, frei über die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod zu entscheiden (§§ 1938, 1940 BGB).

Im Rahmen dieses Leitfadens werden wir uns ausführlich mit diesen rechtlichen Grundlagen auseinandersetzen und Ihnen dabei helfen, ein besseres Verständnis für die Gestaltungsmöglichkeiten eines Behindertentestaments zu entwickeln.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den wir in diesem Leitfaden behandeln möchten, sind die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen eines Behindertentestaments. Hierzu zählen insbesondere:

  • Die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft (§§ 2100 ff. BGB), die dem behinderten Kind einen eingeschränkten Zugriff auf das Erbe ermöglicht und das Vermögen nach dessen Tod an die Nacherben weiterleitet.
  • Die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers (§§ 2203 ff. BGB), der die Verwaltung des Nachlasses und die Versorgung des behinderten Kindes sicherstellt.
  • Die Anordnung eines Ausschlusses des Sozialhilferegresses, der verhindert, dass das Erbe des behinderten Kindes auf dessen Sozialleistungen angerechnet wird.

Neben der Erläuterung dieser Gestaltungsmöglichkeiten möchten wir Ihnen im Laufe dieses Leitfadens auch zahlreiche Beispiele und konkrete Umsetzungshinweise geben, um Ihnen ein umfassendes Verständnis für die praktische Gestaltung eines Behindertentestaments zu ermöglichen.

Abschließend werden wir uns im Rahmen dieses Leitfadens auch mit möglichen Stolperfallen beim Behindertentestament befassen und Ihnen wertvolle Tipps geben, wie Sie diese vermeiden können. Hierzu zählen insbesondere die Beachtung der Formerfordernisse für Testamente (§§ 2231, 2247 BGB) sowie die Gestaltung eines rechtssicheren Testaments, das vor Anfechtungen geschützt ist.

Insgesamt bietet Ihnen dieser Leitfaden zum Behindertentestament eine umfassende und fundierte Darstellung aller relevanten Aspekte und soll Ihnen als wertvolle Orientierungshilfe bei der Errichtung eines solchen Testaments dienen.

Was ist ein Behindertentestament?

Ein Behindertentestament ist eine spezielle Form des Testaments, die dazu dient, die finanzielle Versorgung eines behinderten Kindes nach dem Tod der Eltern sicherzustellen, ohne dass das Erbe auf Sozialleistungen angerechnet wird. Durch eine sorgfältige Gestaltung des Testaments können Eltern dafür sorgen, dass das Vermögen des Kindes nicht vom Staat zur Deckung der Kosten für dessen Betreuung und Pflege herangezogen wird. Dadurch bleibt das Erbe erhalten und kann zur Verbesserung der Lebensqualität des behinderten Kindes beitragen.

Die Notwendigkeit eines Behindertentestaments ergibt sich aus den Besonderheiten des deutschen Sozialhilferechts. Gemäß § 90 SGB XII sind alle Vermögensgegenstände, die ein behinderter Mensch besitzt, grundsätzlich einzusetzen, bevor Sozialleistungen gewährt werden. Dies bedeutet, dass das behinderte Kind zunächst sein Erbe zur Deckung der Kosten für seine Betreuung und Pflege einsetzen müsste, bevor es weitere Sozialleistungen beanspruchen kann. Das Behindertentestament bietet eine Möglichkeit, diesem Vermögenseinsatz entgegenzuwirken und das Vermögen des behinderten Kindes zu schützen.

Um die Vorteile eines Behindertentestaments zu verdeutlichen, möchten wir Ihnen einige zentrale Aspekte und Regelungen vorstellen, die in einem solchen Testament enthalten sein können:

  • Vor- und Nacherbschaft: Durch die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft können die Eltern ihr behindertes Kind zunächst als Vorerben einsetzen, sodass es nur einen eingeschränkten Zugriff auf das Erbe hat. Nach dem Tod des behinderten Kindes tritt die Nacherbschaft ein, bei der das verbleibende Vermögen an die Nacherben geht (z.B. Geschwister oder andere Familienmitglieder). Diese Regelung findet ihre Grundlage in den §§ 2100 ff. BGB.
  • Testamentsvollstreckung: Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers (§§ 2203 ff. BGB) kann dazu beitragen, dass das behinderte Kind optimal versorgt wird und das Vermögen gemäß den Wünschen der Eltern verwaltet wird. Der Testamentsvollstrecker übernimmt dabei die Aufgabe, die im Testament getroffenen Regelungen umzusetzen und die Verwaltung des Nachlasses zu übernehmen.
  • Ausschluss des Sozialhilferegresses: Durch die Anordnung eines Ausschlusses des Sozialhilferegresses verhindern die Eltern, dass das Erbe des behinderten Kindes auf dessen Sozialleistungen angerechnet wird. Diese Regelung stellt sicher, dass das Vermögen des Kindes erhalten bleibt und zur Verbesserung seiner Lebensqualität beitragen kann.
  • Weitere Gestaltungsmöglichkeiten: Neben den genannten Regelungen können Eltern im Rahmen eines Behindertentestaments weitere Anordnungen treffen, die dem Schutz ihres behinderten Kindes dienen. Hierzu zählen beispielsweise Regelungen zur Pflichtteilsergänzung (§ 2325 BGB), zu Vermächtnissen (§§ 1939 ff. BGB) oder zur Teilungsanordnung (§ 2048 BGB).

Um ein Behindertentestament rechtssicher zu gestalten, ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben und Gestaltungsmöglichkeiten genau zu kennen. Daher empfiehlt es sich, die Errichtung eines solchen Testaments durch einen erfahrenen Rechtsanwalt begleiten zu lassen. Auf diese Weise können mögliche Fehler und Unklarheiten vermieden und ein optimales Ergebnis für das behinderte Kind erzielt werden.

Rechtliche Grundlagen des Behindertentestaments

Um ein Behindertentestament rechtssicher zu gestalten, ist es notwendig, die relevanten rechtlichen Grundlagen und Vorschriften des deutschen Erbrechts zu kennen. In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen vorstellen und ihre Bedeutung für das Behindertentestament erläutern.

  • Testamentsvoraussetzungen (§ 1939 BGB): Gemäß § 1939 BGB kann jeder Erblasser durch ein Testament seine Erben bestimmen und damit die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod regeln. Dabei muss das Testament grundsätzlich handschriftlich verfasst und unterschrieben sein (§ 2231 BGB). Alternativ kann ein Testament auch durch notarielle Beurkundung errichtet werden (§ 2232 BGB). Diese allgemeinen Voraussetzungen gelten auch für das Behindertentestament.
  • Vor- und Nacherbschaft (§§ 2100 ff. BGB): Die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft stellt eine zentrale Regelung im Behindertentestament dar. Hierbei wird das behinderte Kind zunächst als Vorerbe eingesetzt, erhält jedoch nur einen eingeschränkten Zugriff auf das Erbe. Nach dem Tod des behinderten Kindes tritt die Nacherbschaft ein, bei der das verbleibende Vermögen an die Nacherben geht (z.B. Geschwister oder andere Familienmitglieder). Die Vor- und Nacherbschaft unterliegt den Regelungen der §§ 2100 ff. BGB.
  • Testamentsvollstreckung (§§ 2203 ff. BGB): Die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers kann dazu beitragen, dass die Regelungen des Behindertentestaments tatsächlich umgesetzt werden und das behinderte Kind optimal versorgt wird. Der Testamentsvollstrecker ist dafür zuständig, die im Testament getroffenen Anordnungen zu realisieren und die Verwaltung des Nachlasses zu übernehmen. Die rechtlichen Grundlagen für die Testamentsvollstreckung finden sich in den §§ 2203 ff. BGB.
  • Testierfreiheit (§§ 1938, 1940 BGB): Die Testierfreiheit ist ein Grundprinzip des Erbrechts und besagt, dass jeder Erblasser frei darüber entscheiden kann, wie sein Vermögen nach seinem Tod verteilt wird. Das Behindertentestament fällt ebenfalls unter diese Testierfreiheit. Um den Schutz des behinderten Kindes zu gewährleisten, sollte das Testament jedoch so gestaltet werden, dass es nicht angreifbar ist. Hierzu können beispielsweise Regelungen zur Ausschlagung der Erbschaft oder zur Erbeinsetzung auf den Todesfall getroffen werden.
  • Pflichtteilsrecht (§§ 2303 ff. BGB): Im Zusammenhang mit dem Behindertentestament sollte auch das Pflichtteilsrecht beachtet werden. Pflichtteilsberechtigte, wie zum Beispiel Geschwister des behinderten Kindes, haben grundsätzlich einen Anspruch auf einen Teil des Erbes, der sich aus der gesetzlichen Erbfolge ergibt. Durch die Gestaltung eines Behindertentestaments kann dieser Pflichtteilsanspruch jedoch eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, um das Vermögen vorrangig für das behinderte Kind zu sichern.
  • Anfechtung des Testaments (§§ 2078, 2079 BGB): Um sicherzustellen, dass das Behindertentestament rechtlich Bestand hat und nicht angefochten werden kann, sollten mögliche Anfechtungsgründe ausgeschlossen werden. Hierzu zählen beispielsweise Irrtümer oder Drohungen, die zur Errichtung des Testaments geführt haben. Durch eine sorgfältige Gestaltung des Testaments und die Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften kann das Risiko einer erfolgreichen Anfechtung minimiert werden.

Insgesamt ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen des Behindertentestaments genau zu kennen und bei der Errichtung eines solchen Testaments zu berücksichtigen. Eine anwaltliche Beratung kann dabei helfen, die bestmögliche Regelung für die individuelle Situation zu finden und mögliche Fehler und Unklarheiten zu vermeiden.

Gestaltungsmöglichkeiten und Regelungen im Behindertentestament

Ein wesentlicher Aspekt des Behindertentestaments ist die Gestaltung der verschiedenen Regelungen, die dazu beitragen sollen, das behinderte Kind finanziell abzusichern und sein Vermögen vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu schützen. In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen die wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten und Regelungen vorstellen und ihre Bedeutung für das Behindertentestament erläutern.

  • Vor- und Nacherbschaft: Die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft (§§ 2100 ff. BGB) ermöglicht es, das behinderte Kind zunächst als Vorerben einzusetzen und ihm einen eingeschränkten Zugriff auf das Erbe zu gewähren. Dadurch kann das Vermögen für die Bedürfnisse des Kindes verwendet werden, ohne dass es für die Deckung von Sozialleistungen herangezogen wird. Nach dem Tod des behinderten Kindes tritt die Nacherbschaft ein, bei der das verbleibende Vermögen an die Nacherben (z.B. Geschwister oder andere Familienmitglieder) übergeht. Bei der Gestaltung der Vor- und Nacherbschaft gilt es, die Anforderungen des BGB zu beachten, um die Regelung rechtssicher zu gestalten.
  • Testamentsvollstreckung: Die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers (§§ 2203 ff. BGB) ist eine wichtige Regelung im Behindertentestament, da dieser dafür sorgt, dass die im Testament getroffenen Anordnungen tatsächlich umgesetzt werden. Der Testamentsvollstrecker ist für die Verwaltung des Nachlasses zuständig und trägt dafür Sorge, dass das Vermögen gemäß den Wünschen der Eltern verwendet wird. Bei der Auswahl des Testamentsvollstreckers sollte darauf geachtet werden, dass dieser vertrauenswürdig ist und die notwendige Kompetenz besitzt, um die Verwaltung des Nachlasses zu übernehmen.
  • Ausschluss des Sozialhilferegresses: Eine zentrale Regelung im Behindertentestament ist der Ausschluss des Sozialhilferegresses. Durch diese Anordnung wird verhindert, dass das Erbe des behinderten Kindes auf dessen Sozialleistungen angerechnet wird. Dies kann beispielsweise durch die Einsetzung des behinderten Kindes als Vorerben mit eingeschränkten Rechten oder durch die Anordnung eines sogenannten „Schonvermögens“ erreicht werden. Bei der Gestaltung des Ausschlusses des Sozialhilferegresses ist es wichtig, die gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben zu beachten, um eine wirksame Regelung zu treffen.
  • Pflichtteilsergänzung und -entziehung: Im Zusammenhang mit dem Behindertentestament kann es sinnvoll sein, Regelungen zur Pflichtteilsergänzung (§ 2325 BGB) oder -entziehung (§§ 2333 ff. BGB) zu treffen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn durch das Behindertentestament andere pflichtteilsberechtigte Personen (z.B. Geschwister) benachteiligt werden. Durch entsprechende Regelungen kann eine gerechte Verteilung des Erbes erreicht und möglichen Streitigkeiten innerhalb der Familie vorgebeugt werden.
  • Vermächtnisse und Auflagen: Im Rahmen des Behindertentestaments können auch Vermächtnisse (§§ 1939 ff. BGB) oder Auflagen (§§ 1940 ff. BGB) angeordnet werden. Durch ein Vermächtnis können bestimmte Vermögensgegenstände oder Geldbeträge an Personen (z.B. Geschwister oder andere Familienmitglieder) zugewendet werden, ohne dass diese Erben werden. Eine Auflage hingegen kann dazu dienen, den Erben oder Vermächtnisnehmer zur Erfüllung einer bestimmten Leistung (z.B. Pflege des behinderten Kindes) zu verpflichten.
  • Teilungsanordnung: Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Behindertentestament ist die Teilungsanordnung (§ 2048 BGB). Hierbei kann der Erblasser bestimmen, dass das Vermögen nach seinem Tod in bestimmter Weise aufgeteilt wird. Dies kann beispielsweise dazu dienen, einzelne Vermögensgegenstände gezielt dem behinderten Kind zuzuweisen oder eine gerechte Verteilung des Erbes auf die verschiedenen Erben sicherzustellen.

Insgesamt bieten sich im Rahmen des Behindertentestaments zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten und Regelungen, um das behinderte Kind finanziell abzusichern und sein Vermögen vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu schützen. Bei der Errichtung eines solchen Testaments ist es jedoch wichtig, die rechtlichen Vorgaben und Anforderungen zu beachten und sich bei Bedarf anwaltlich beraten zu lassen, um eine optimale Regelung für die individuelle Situation zu finden.

Vor- und Nacherbschaft als Grundlage des Behindertentestaments

Das Behindertentestament beruht auf der Konstruktion der Vor- und Nacherbschaft, die es ermöglicht, die Erbfolge so zu gestalten, dass der behinderte Erbe optimal versorgt ist, während zugleich sein Anspruch auf Sozialleistungen gewahrt bleibt. Dabei wird der behinderte Erbe zunächst als Vorerbe eingesetzt und eine andere Person, meist ein Familienmitglied oder eine vertraute Person, als Nacherbe. Im Folgenden werden die rechtlichen Grundlagen, die Vor- und Nacherbschaft, und deren Anwendung im Behindertentestament detailliert erörtert:

Rechtliche Grundlagen der Vor- und Nacherbschaft

Die Vor- und Nacherbschaft ist im deutschen Erbrecht in den §§ 2100 – 2146 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Hierbei handelt es sich um eine Sonderform der gesetzlichen Erbfolge, bei der der Erblasser eine Person als Vorerben und eine weitere Person als Nacherben einsetzt. Der Vorerbe erwirbt das Erbe zunächst mit der Auflage, es später an den Nacherben weiterzugeben. Dies dient dem Schutz des Vermögens und soll gewährleisten, dass es letztendlich dem Nacherben zukommt.

Anwendung der Vor- und Nacherbschaft im Behindertentestament

Im Behindertentestament wird der behinderte Erbe in der Regel als Vorerbe eingesetzt, während ein Geschwister, ein Verwandter oder eine vertraute Person als Nacherbe eingesetzt wird. Die Vor- und Nacherbschaft hat hierbei folgende Vorteile:

  • Schutz des Erbes: Der behinderte Vorerbe hat nur einen eingeschränkten Zugriff auf das Vermögen. Er kann beispielsweise nur mit Zustimmung des Nacherben oder des Testamentsvollstreckers über das Vermögen verfügen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Vermögen letztendlich dem Nacherben zukommt und nicht durch unbedachte Entscheidungen des Vorerben verloren geht.
  • Ausschluss des Sozialhilferegresses: Da der behinderte Vorerbe nur eingeschränkte Verfügungsmacht über das Vermögen hat, wird dieses im Rahmen der Sozialhilfe nicht als verwertbares Vermögen angerechnet. Dadurch bleibt der Anspruch auf Sozialleistungen erhalten und der Sozialhilfeträger kann nicht auf das Erbe zurückgreifen.
  • Vermögenssorge: Der Nacherbe oder Testamentsvollstrecker kann in Absprache mit dem behinderten Vorerben dessen finanzielle Angelegenheiten regeln und sicherstellen, dass das Vermögen zur bestmöglichen Versorgung des Behinderten genutzt wird.

Beispiele und Gestaltungsmöglichkeiten

Das Behindertentestament kann in verschiedenen Varianten ausgestaltet werden, je nach Bedürfnissen und Wünschen des Erblassers. Einige Beispiele:

Anordnung eines Testamentsvollstreckers: Um die Vermögenssorge für den behinderten Vorerben sicherzustellen, kann der Erblasser einen Testamentsvollstreckers einsetzen. Dieser ist dafür verantwortlich, das Vermögen im Sinne des Erblassers und zum Wohle des behinderten Vorerben zu verwalten. Der Testamentsvollstrecker kann beispielsweise dafür Sorge tragen, dass das Erbe für besondere Therapien, Hilfsmittel oder Freizeitaktivitäten des behinderten Erben verwendet wird.

  • Dauertestament: In dieser Variante wird das Vermögen auf Dauer für den behinderten Vorerben und ggf. weitere Familienmitglieder gesichert. Der Nacherbe verwaltet das Vermögen und darf nur die Erträge daraus verwenden, um den behinderten Vorerben zu versorgen. Das Vermögen selbst bleibt unangetastet und wird nach dem Tod des behinderten Vorerben an die nächste Generation vererbt.
  • Stiftungslösung: Der Erblasser kann auch eine Stiftung gründen, die den Zweck verfolgt, den behinderten Vorerben finanziell zu unterstützen. Die Stiftung erhält das Vermögen als Zustiftung und verwaltet es. Die Erträge aus dem Vermögen werden für die Versorgung des behinderten Vorerben verwendet. Nach dessen Tod kann die Stiftung aufgelöst oder für andere Zwecke, wie etwa die Unterstützung von Behindertenprojekten, weitergeführt werden.

Gesetzliche Einschränkungen und Pflichtteilsergänzungsansprüche

Bei der Gestaltung des Behindertentestaments müssen einige gesetzliche Vorgaben beachtet werden. So sind Vorerbe und Nacherbe an bestimmte Pflichten und Beschränkungen gebunden:

  • Beschränkungen des Vorerben: Der Vorerbe ist in der Verwaltung des Vermögens eingeschränkt und darf grundsätzlich nur die Nutzungen ziehen (§ 2113 BGB). Außerdem ist er verpflichtet, das Vermögen ungeschmälert an den Nacherben weiterzugeben (§ 2111 BGB).
  • Pflichten des Nacherben: Der Nacherbe hat das Recht, die Verwaltung des Vermögens zu kontrollieren und ggf. einzuschreiten, um Schäden für das Vermögen abzuwenden (§ 2121 BGB). Zudem kann er die Zustimmung zu bestimmten Rechtsgeschäften verweigern, wenn sie das Vermögen gefährden würden (§ 2112 BGB).
  • Pflichtteilsergänzungsansprüche: Wenn der Erblasser nahe Angehörige, wie etwa Kinder oder den Ehegatten, von der Erbfolge ausschließt, haben diese unter Umständen einen Pflichtteilsergänzungsanspruch (§§ 2303, 2325 BGB). Dieser kann dazu führen, dass das Vermögen teilweise oder vollständig zur Befriedigung der Pflichtteilsergänzungsansprüche verwendet werden muss.

Fazit und Empfehlungen

Das Behindertentestament bietet durch die Konstruktion der Vor- und Nacherbschaft eine Möglichkeit, das Vermögen zum Wohle des behinderten Erben zu sichern und gleichzeitig dessen Anspruch auf Sozialleistungen zu wahren. Bei der Gestaltung des Testaments sind jedoch gesetzliche Regelungen und mögliche Pflichtteilsergänzungsansprüche zu beachten. Es empfiehlt sich daher, bei der Erstellung eines Behindertentestaments die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  • Individuelle Gestaltung: Passen Sie das Testament an die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Erblassers sowie an die Bedürfnisse des behinderten Erben an. Beachten Sie dabei die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten, wie etwa die Anordnung eines Testamentsvollstreckers, die Dauertestamentslösung oder die Stiftungslösung.
  • Rechtliche Beratung: Aufgrund der rechtlichen Komplexität des Behindertentestaments ist es ratsam, sich bei der Erstellung von einem erfahrenen Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen. Dieser kann sicherstellen, dass das Testament den gesetzlichen Vorgaben entspricht und die gewünschten Ziele erreicht.
  • Überprüfung und Aktualisierung: Ein Testament sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Insbesondere bei Änderungen der persönlichen Verhältnisse oder der Gesetzeslage kann eine Anpassung des Testaments erforderlich sein.
  • Klare Kommunikation: Besprechen Sie die Regelungen im Testament offen und transparent mit den beteiligten Personen, insbesondere mit dem behinderten Erben, dem Nacherben und dem Testamentsvollstrecker. Dadurch können Missverständnisse und Konflikte vermieden werden.

Insgesamt bietet das Behindertentestament eine sinnvolle Lösung, um das Vermögen für den behinderten Erben zu sichern und gleichzeitig den Anspruch auf Sozialleistungen zu erhalten. Durch eine individuelle Gestaltung und professionelle Beratung kann ein Behindertentestament den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht werden und eine optimale Versorgung des behinderten Erben gewährleisten.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Erbrecht