Die Erstellung einer Betriebsordnung ist für die nachhaltige Entwicklung von Unternehmen jeder Größe von entscheidender Bedeutung. Die Betriebsordnung ist ein Regelwerk, das die wesentlichen Verhaltensrichtlinien, Arbeitsanweisungen und gesetzlichen Vorgaben im Unternehmen festschreibt. Dieses Dokument hilft Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Klarheit über Erwartungen und Richtlinien sowie über die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu gewährleisten. In diesem umfassenden Blog-Beitrag erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um eine solide, rechtskonforme Betriebsordnung zu erstellen und die wichtigsten Schritte in diesem Prozess zu verstehen.

Inhaltsverzeichnis

Warum braucht man eine Betriebsordnung?

Eine Betriebsordnung bietet eine Vielzahl von Vorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Sie:

  • Schafft Klarheit und Transparenz über die Erwartungen und Verantwortlichkeiten aller Mitarbeitenden im Unternehmen.
  • Dient als Orientierungshilfe für neue Mitarbeiter und erleichtert so deren Eingliederung in das Unternehmen.
  • Fördert die Produktivität, indem sie klare Verhaltensregeln und Arbeitsanweisungen vorgibt. Dies verhindert Missverständnisse und Konflikte.
  • Hilft bei der Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, z.B. in Bezug auf Arbeitsschutz, Datenschutz oder Gleichbehandlung.
  • Stärkt das Betriebsklima, indem sie einheitliche Regelungen für alle Mitarbeiter schafft und somit das Gefühl der Fairness und Gerechtigkeit im Unternehmen erhöht.
  • Erleichtert die Durchsetzung von Sanktionen im Falle von Regelverstößen durch klar definierte Konsequenzen.

Gesetzliche Regelungen bei der Erstellung einer Betriebsordnung

Bei der Erstellung einer Betriebsordnung müssen verschiedene gesetzliche Regelungen beachtet werden. Dazu gehören insbesondere:

  1. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Dieses legt die Höchstarbeitszeit, Höchstgrenzen für Überstunden, sowie die Regelungen zu Pausen und Ruhezeiten fest.
  2. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): Es regelt den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch, die Fristen für dessen Gewährung und die Regelungen zur Übertragung und Abgeltung von Urlaub.
  3. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Dieses schreibt die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vor, z.B. Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisung, persönliche Schutzausrüstung und Erste-Hilfe-Maßnahmen.
  4. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Es verbietet die Diskriminierung von Mitarbeiter*innen und Bewerber*innen aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, sexueller Identität, Religion oder Weltanschauung, Behinderung oder chronischer Erkrankung und schreibt die Schaffung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfeldes vor.
  5. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Diese regeln den Schutz personenbezogener Daten und legen die Pflichten von Unternehmen im Umgang mit diesen Daten fest.

Darüber hinaus gibt es je nach Branche, Region und Größe des Unternehmens weitere Gesetze und Verordnungen, die Berücksichtigung finden müssen, wie zum Beispiel Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder branchenspezifische Vorschriften.

Grundlegende Bestandteile einer Betriebsordnung

Die Ausgestaltung einer Betriebsordnung kann je nach Unternehmen und Branche unterschiedlich sein, jedoch gibt es einige grundlegende Bestandteile, die in jeder Betriebsordnung enthalten sein sollten:

  • Einleitung: Hier wird die betreffende Firma vorgestellt sowie die Ziele, die mit der Betriebsordnung verfolgt werden, dargelegt.
  • Geltungsbereich: Die Betriebsordnung sollte klarstellen, welche Mitarbeiter*innen von ihr erfasst sind und wo sie zur Anwendung kommt (z.B. alle Niederlassungen).
  • Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten: In diesem Abschnitt werden Regelungen zur Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes getroffen und Möglichkeiten für flexible Arbeitsmodelle (z.B. Gleitzeit, Teilzeit) erläutert.
  • Urlaub: Die Bestimmungen zur Beantragung, Genehmigung, Übertragung und Abgeltung von Urlaub unter Beachtung des Bundesurlaubsgesetzes werden hier festgehalten.
  • Arbeitsschutz: Die Arbeitsschutzbestimmungen und -maßnahmen für den betreffenden Betrieb werden in diesem Abschnitt konkretisiert, entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes.
  • Datenschutz: Die Datenschutzbestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der DSGVO werden dargelegt, insbesondere die Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Schutz.
  • Gleichbehandlung und Diskriminierung: Hier finden Regelungen zum Umgang mit Diskriminierung und Belästigung sowie zur Schaffung einer inklusiven und wertschätzenden Arbeitsatmosphäre auf der Grundlage des AGG statt.
  • Verhaltensregeln und Arbeitsanweisungen: In diesem Abschnitt werden konkrete Verhaltensregeln und Arbeitsanweisungen für die Mitarbeiter*innen dargelegt, z.B. Kleidungsregeln, Alkoholverbot am Arbeitsplatz, Verbot von privater Nutzung von Firmeneigentum usw.
  • Sanktionen: Bei Verstößen gegen die Betriebsordnung sollte klar definiert werden, welche Sanktionen drohen, wie z.B. Abmahnungen, Kürzung von Leistungsprämien oder bei schweren Verstößen Kündigung.
  • Änderungen der Betriebsordnung: Diese Klausel legt fest, unter welchen Voraussetzungen und von wem die Betriebsordnung geändert werden kann, sowie das Verfahren zur Information der Mitarbeiter*innen über solche Änderungen.

Der Prozess der Erstellung einer Betriebsordnung

Die Erstellung einer Betriebsordnung ist ein gründlicher und strukturierter Prozess, der in folgenden Schritten abläuft:

  1. Analyse der betrieblichen Gegebenheiten: Zunächst gilt es, alle relevanten Informationen über das Unternehmen und die Arbeitsbedingungen zu sammeln, z.B. die Anzahl der Mitarbeiter, die Firmenkultur, bestehende Arbeitsverträge, die Anwendung von Tarifverträgen, und bestehende Betriebsvereinbarungen.
  2. Recherche relevanter Gesetze und Vorschriften: Anschließend müssen die geltenden Gesetze, Regelungen und Bestimmungen recherchiert und analysiert werden, um diese in die Betriebsordnung einfließen zu lassen.
  3. Ausarbeitung des Inhalts: Nun beginnt der eigentliche Entwurfsprozess, bei dem die zuvor gesammelten Informationen und Erkenntnisse in die Form einer strukturierten Betriebsordnung gebracht werden. Dabei sollte auch der Wiedererkennungswert des Unternehmens durch dessen Leitbild und Unternehmenskultur beachtet werden.
  4. Einbindung des Betriebsrates: Falls ein Betriebsrat im Unternehmen existiert, sollte dessen Zustimmung zu der Betriebsordnung eingeholt werden, da er bei bestimmten Regelungen ein Mitbestimmungsrecht hat.
  5. Rechtsprüfung und -beratung: Es ist dringend empfehlenswert, die entworfene Betriebsordnung durch einen Rechtsanwalt oder eine Fachkraft für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, um mögliche Fehler oder Unklarheiten zu identifizieren und rechtskonform zu gestalten.
  6. Verabschiedung und Bekanntmachung: Sobald die Betriebsordnung finalisiert ist, muss sie von der Unternehmensleitung offiziell verabschiedet und allen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden. Dies kann beispielsweise durch Aushang am Schwarzen Brett, per E-Mail oder über das firmeninterne Intranet erfolgen.
  7. Aktualisierung und Anpassung: Die Betriebsordnung sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie stets den aktuellen rechtlichen Vorgaben und betrieblichen Gegebenheiten entspricht.

Sonderfall Betriebsrat: Zustimmungspflicht und Beteiligung

In Unternehmen mit einem Betriebsrat kommt diesem bei der Erstellung und Änderung einer Betriebsordnung eine besondere Rolle zu. Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat in Fragen der betrieblichen Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb ein Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet, dass die Unternehmensleitung die Betriebsordnung nicht einseitig festlegen kann, sondern bei bestimmten Regelungen die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich ist.

Typische Regelungen, bei denen der Betriebsrat ein Mitzustimmungsrecht hat, umfassen beispielsweise:

  • Arbeitszeit- und Pausenregelungen
  • Überstunden- und Mehrarbeitsregelungen
  • Urlaubsregelungen
  • Sanktionen bei Verstößen gegen die Betriebsordnung
  • Kleiderordnungen

Die Einbindung des Betriebsrates in den Prozess der Erstellung der Betriebsordnung ist daher von entscheidender Bedeutung, um mögliche Konflikte und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Eine offene Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat trägt zur Schaffung einer ausgewogenen und rechtskonformen Betriebsordnung bei, die im Interesse aller Beteiligten ist.

Häufige Fehler bei der Erstellung einer Betriebsordnung und wie man sie vermeidet

Bei der Erstellung einer Betriebsordnung können verschiedene Fehler auftreten, die im schlimmsten Fall zu rechtlichen Auseinandersetzungen und Unzufriedenheit unter den Mitarbeitern führen können. Hier sind einige häufige Fehlerquellen und wie man sie vermeidet:

  • Unklare oder widersprüchliche Regelungen: Achten Sie darauf, dass Ihre Betriebsordnung klar und eindeutig formuliert ist. Unklarheiten könnten zu Missverständnissen und Ungleichbehandlungen führen. Lassen Sie Ihre Betriebsordnung von einer fachkundigen Person (z.B. Rechtsanwalt) überprüfen.
  • Nichtbeachtung gesetzlicher Vorgaben: Recherchieren Sie gründlich alle relevanten Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen, die für die Erstellung der Betriebsordnung relevant sind und stellen Sie sicher, dass diese in Ihrer Betriebsordnung berücksichtigt werden.
  • Einseitige Festlegung der Betriebsordnung: Falls ein Betriebsrat vorhanden ist, darf die Betriebsordnung nicht ohne dessen Zustimmung erstellt oder geändert werden. Ein guter Dialog zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat ist daher unabdingbar.
  • Unzureichende Kommunikation: Eine Betriebsordnung verfehlt ihr Ziel, wenn sie den Mitarbeitern nicht bekannt ist. Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeitenden Zugang zur Betriebsordnung haben und über etwaige Neuerungen oder Änderungen informiert werden.

FAQ zur Erstellung einer Betriebsordnung

1. Ist eine Betriebsordnung gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, eine Betriebsordnung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch ist sie ein wichtiges Instrument, um die betrieblichen Abläufe zu regeln und die gemeinsame Arbeit der Mitarbeitenden effizient und reibungslos zu gestalten. Zudem hilft sie, Klarheit über Anforderungen und Regelungen, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu gewährleisten und potenzielle Konflikte im Vorfeld zu vermeiden.

2. Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Erstellung einer Betriebsordnung?

Der Betriebsrat hat bei bestimmten Regelungen der Betriebsordnung ein Mitbestimmungsrecht und muss entsprechend in den Erstellungsprozess involviert werden. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat trägt dazu bei, eine ausgewogene und rechtskonforme Betriebsordnung zu schaffen, die sowohl den Interessen der Mitarbeiter als auch denen des Unternehmens gerecht wird.

3. Was passiert, wenn Mitarbeiter gegen die Betriebsordnung verstoßen?

Verstöße gegen die Betriebsordnung können verschiedene arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, die in der Betriebsordnung festgelegt sein sollten, wie z. B. Abmahnungen, Kürzung von Leistungsprämien oder Kündigung. Entscheidend ist hierbei, dass die Regelungen fair, transparent und nachvollziehbar sind und im Einklang mit dem Arbeitsrecht stehen.

4. In welcher Form muss die Betriebsordnung den Mitarbeitern zugänglich gemacht werden?

Die Betriebsordnung sollte für alle Mitarbeiter in geeigneter Form zugänglich gemacht werden, z. B. beim Aushang am Schwarzen Brett, per E-Mail oder über das firmeninterne Intranet. Wichtig ist, dass jeder Mitarbeiter Kenntnis von der Betriebsordnung und eventuellen Änderungen nehmen kann.

5. Wie oft sollte die Betriebsordnung überprüft und aktualisiert werden?

Es empfiehlt sich, die Betriebsordnung regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Dabei sind insbesondere Veränderungen in gesetzlichen Regelungen, betrieblichen Gegebenheiten oder der Firmenkultur zu berücksichtigen. Eine regelmäßige Aktualisierung trägt zur Rechtssicherheit und einem fairen Arbeitsklima im Unternehmen bei.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Erstellung einer Betriebsordnung eine wichtige Aufgabe für die Gestaltung von Arbeitsbedingungen und das Betriebsklima ist. Ein umfassend recherchiertes, für alle verständliches und rechtskonformes Regelwerk ist entscheidend für ein erfolgreiches Unternehmen. Mit den in diesem Beitrag präsentierten Informationen und Anleitungen sind Sie bestens darauf vorbereitet, eine Betriebsordnung zu erarbeiten, die sowohl Ihren Mitarbeitenden als auch Ihrem Unternehmen gerecht wird.

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