CSRD

In Kürze werden rund 50.000 Unternehmen innerhalb der EU verpflichtet sein, detaillierte Nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen. Diese Verpflichtung entspringt der neuen EU-Richtlinie zu nichtfinanziellen Informationen.

Sie konfrontiert besonders jene Unternehmen mit Herausforderungen, die bestimmte Größenordnungen überschreiten. Dies hebt die Frage hervor, was diese Entwicklung für uns bedeutet und wie eine angemessene Vorbereitung aussehen könnte.

Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) markiert einen signifikanten Wandel. Sie erweitert die bisherigen Bestimmungen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) erheblich. Ab dem 1. Januar 2024 wird Nachhaltigkeit einen fundamentalen Bestandteil der unternehmerischen Berichterstattung ausmachen.

Nicht nur große Konzerne, sondern auch kapitalmarktorientierte KMUs werden von dieser Richtlinie tangiert. Selbst im Profifußball und in anderen unerwarteten Sektoren wird die CSR-Berichterstattung obligatorisch.

Es wird erwartet, dass Unternehmen über Nachhaltigkeitsziele, die Funktionen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie über nicht in der Bilanz ersichtliche immaterielle Vermögenswerte berichten. Diese Informationen sollen nicht länger in separaten Berichten, sondern innerhalb des Lageberichts aufgeführt werden.

Wichtige Erkenntnisse

  • Ab 2024 müssen rund 50.000 Unternehmen umfassende Nachhaltigkeitsberichte erstellen.
  • Erhebliche Änderungen gegenüber der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD).
  • Berichtsanforderungen umfassen Nachhaltigkeitsziele, Vorstand/Rat-Rolle und mehr.
  • Berichterstattung erfolgt ab sofort im Lagebericht, nicht mehr separat.
  • Auch kleinere Unternehmen sind ab 2026 betroffen, wenn sie kapitalmarktorientiert sind.
  • Die CSRD erhöht die Unternehmensverantwortung im Bereich Corporate Social Responsibility und nachhaltige Entwicklung gegenüber der Gesellschaft und Umwelt.
  • KPMG unterstützt Unternehmen bei der Integration und Umsetzung der neuen Reporting-Standards.

Einführung in die CSRD und ihre Bedeutung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) markiert einen Wendepunkt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa. Seit 2017 müssen Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, ihre ökologischen und sozialen Einflüsse offengelegen. Dies spiegelt die gestiegene Notwendigkeit wider, CSR-Strategien zu intensivieren. Die Unternehmen werden somit angehalten, ihre gesellschaftliche Verantwortung zu priorisieren.

Hintergrund der Richtlinie

Die CSRD ist die Reaktion der EU auf ungenügende Berichtsstandards, die bis 2024 die alte Gesetzgebung ablösen wird. Sie zielt darauf ab, einheitliche und striktere Regelungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuführen. Unternehmen innerhalb der EU müssen zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Über 250 Mitarbeiter, eine Bilanzsumme über 25 Millionen Euro, oder mehr als 50 Millionen Euro Nettoumsatz.

CSR-Strategien

Wichtige Ziele der CSRD

Ein Hauptziel der CSRD besteht darin, Transparenz und Vergleichbarkeit der Berichte zu erhöhen. Dies ermöglicht es den Akteuren am Finanzmarkt, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Richtlinie bezieht diverse Wirtschaftssektoren wie Landwirtschaft, Automobilindustrie und Bankwesen ein. Es ist vorgesehen, dass Unternehmen über ihre ökologischen und sozialen Aktivitäten berichten. Sie müssen auch aufzeigen, wie Nachhaltigkeitsaspekte ihr Geschäft beeinflussen.

Verpflichtungen für Unternehmen

Unternehmen müssen relevante Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Lageberichten veröffentlichen. Ab 2026 sind große Kapitalgesellschaften und börsennotierte KMUs mit mehr als zehn Mitarbeitern berichtspflichtig. Die Berichte werden in den Lagebericht integriert und müssen im ESEF digital bereitgestellt werden. Eine Prüfung durch Wirtschaftsprüfer oder autorisierte Institutionen gewährleistet die Qualität und Glaubwürdigkeit dieser Berichte. Eine Studie von PwC zeigt, dass 72% der Unternehmen eine Nachhaltigkeitsstrategie implementiert haben. Dies unterstreicht den wachsenden Stellenwert nachhaltiger Unternehmensführung.

Rechtlicher Rahmen der CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) führt zu einer Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattung bei Unternehmen. Dies bedingt signifikante Rechtsanpassungen, die sowohl die Unternehmensverantwortung erhöhen als auch klare Governance-Strukturen vorschreiben. Wir erörtern die Entwicklungszeitpläne und die rechtlichen Anforderungen. Dabei beleuchten wir auch, wie deren Implementierung erfolgt.

Entwicklungszeitplan und Meilensteine

Die CSRD-Einführung erfolgt schrittweise gemäß dem festgelegten Zeitplan:

  • Berichtsjahr 2024: Unternehmen, die schon unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen, und kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten.
  • Berichtsjahr 2025: Andere große bilanzrechtliche Unternehmen sind betroffen.
  • Berichtsjahr 2026: Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), mit einer Aufschubmöglichkeit bis 2028.

Rund 50,000 Unternehmen werden voraussichtlich unter die CSRD fallen. Dies markiert eine deutliche Ausweitung der berichtspflichtigen Firmen gegenüber der aktuellen Lage.

Rechtliche Anforderungen und Umsetzung

Unternehmen müssen künftig erweiterte Offenlegungspflichten in ihrer Rechnungslegung beachten. Das Ziel ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu steigern. Ab dem 1. Januar 2020 sind solche Informationen im European Single Electronic Format (ESEF) zu publizieren. Dies sorgt für eine standardisierte Grundlage.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Berichterstattung gemäß der Taxonomie-Verordnung. Diese verpflichtet Unternehmen, nachhaltigkeitsbezogene Kriterien im Lagebericht zu erläutern. Firmen sollten sich proaktiv auf die neuen Vorgaben vorbereiten. So lassen sich potenzielle Haftungs- oder Bußgeldrisiken reduzieren.

Der Übergang zur CSRD sieht zudem neue Prüfungspflichten vor. Zunächst ist eine limited assurance notwendig, bis bis zum 1. Oktober 2028 Prüfstandards mit hinreichender Sicherheit etabliert sind. Diese Maßnahmen stärken nicht nur die Unternehmensverantwortung, sondern fördern auch den Nachhaltigkeitsprozess in Firmen. Sie setzen klare Vorgaben und definieren Governance-Strukturen.

Erweiterte Berichtspflicht und betroffene Unternehmen

Die CSRD-Einführung erweitert die CSR-Berichterstattung erheblich. Nun sind mehr Unternehmen als zuvor durch die NFRD angesprochen. Die Auswirkungen sind weitreichend und betreffen viele.

Berichtsanforderungen

Anwendungsbereich der CSRD

Die CSRD wird die Anzahl berichtspflichtiger EU-Unternehmen von 11.600 auf 49.000 erhöhen. Die Berichtspflicht greift ab dem 1. Januar 2024 für gewisse Unternehmen. Ab 2025 müssen alle großen Unternehmen, und ab 2026 bestimmte kapitalmarktorientierte KMU, CSR-Berichte vorlegen. Sie können jedoch bis 2028 eine Fristverlängerung beantragen.

Die CSRD-Einführung verbessert die Berichtsqualität durch das Prinzip der Wesentlichkeit. Eine umfassendere Berichterstattung nach einheitlichen Standards ist nun erforderlich. Die Quantifizierung und Kennzahlenintegration erhöhen die Transparenz. Zudem wird die externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte schrittweise verschärft.

Unterschiede zur bisherigen NFRD

Verglichen mit der NFRD, bringt die CSRD tiefgreifende Änderungen. Die Offenlegung aller CO₂-Emissionstypen ist jetzt obligatorisch. Nur „große“ Unternehmen müssen diese Anforderungen erfüllen. Sie sind durch bestimmte Kriterien wie Mitarbeiterzahl, Bilanzsumme oder Umsatzerlöse definiert.

Die CSRD-Richtlinien werden in Phasen eingeführt. Betriebe, die bereits unter die NFRD fallen, beginnen 2024 mit der Berichterstattung. Sie müssen die ESRS-Standards erfüllen und frühzeitig mit der Datenerhebung beginnen. Dies dient dazu, den neuen Anforderungen gerecht zu werden und die Erwartungen ihrer Stakeholder zu erfüllen.

Wesentlichkeitsanalyse in der CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt die Wesentlichkeitsanalyse in den Fokus. Unternehmen müssen relevante Nachhaltigkeitsthemen identifizieren und diese bewerten. Dieser Prozess, auch als Wesentlichkeitsanalyse und -matrix bekannt, erfasst Unternehmensauswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft. Er inkludiert Chancen sowie Risiken. EU Kriterien und Berichtsstandards ergänzen den individuellen Unternehmensansatz. Sie ermöglichen damit einheitliche und umfassende Berichtserstattungen.

Ab dem Jahr 2024 ist es für Unternehmen in der EU vorgeschrieben, über nichtfinanzielle Aspekte zu berichten. Die Berichterstattung umfasst Umwelt, Soziales und Corporate Governance. Die Wesentlichkeitsanalyse identifiziert hierbei zentrale Themen. Sie nutzt zwei Perspektiven: Inside-Out und Outside-In. Inside-Out betrachtet Auswirkungen auf Umwelt- und Sozialstandards. Outside-In analysiert, wie Umwelt- und Gesellschaftsaspekte das Unternehmen beeinflussen.

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) beinhalten umfassende Standards. Es gibt zwei bereichsübergreifende Standards (ESRS 1 und ESRS 2) und zehn branchenunabhängige Standards. Diese decken Umwelt, Soziales und Governance ab. So adressieren Umweltstandards Klimaschutz, Verschmutzung und Ressourcennutzung. Soziale Standards fokussieren Belegschaft, Arbeitskräfte und Gemeinschaften. Ein Governance-Standard evaluiert den Einfluss auf Nachhaltigkeitsstrategien.

Die CSRD-Einführung des „Double Materiality“ Konzepts bindet Unternehmen. Sie müssen regelmäßig eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen und ihre Nachhaltigkeitsstrategie anpassen. Dies gewährleistet die Aktualität wesentlicher Themen. Es fördert Transparenz und Vergleichbarkeit in der Berichterstattung. Experten und Stakeholder aus verschiedenen Feldern, darunter Wissenschaft, Medien und Investoren, tragen essentiell dazu bei. Die Wesentlichkeitsanalyse wird so zu einem zentralen Element der Nachhaltigkeitsberichterstattung und des Corporate Citizenship.

FAQ

Was ist die CSRD und warum ist sie wichtig?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde am 5. Januar 2023 eingeführt. Sie wird als bedeutende Erweiterung der vorhandenen Vorschriften für die Berichterstattung außerhalb des Finanzbereichs verstanden. In ihrem Kern zielt sie darauf ab, sowohl die Qualität als auch die Relevanz der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern. Es geht darum, die Transparenz bezüglich sozialer und ökologischer Standards zu erhöhen. Dies schafft eine verbesserte Basis für Investitionsentscheidungen.

Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen?

Die CSRD richtet sich an große Unternehmen und kleine sowie mittelgroße Unternehmen (KMU), die an Kapitalmärkten agieren. Auch Unternehmen aus Drittländern mit signifikanten Umsätzen in der EU fallen darunter. Mit der CSRD wird die Zahl der berichtspflichtigen Firmen drastisch von etwa 11.600 auf 49.000 erhöht. Die ersten nach dieser Richtlinie erforderlichen Berichte müssen ab dem Finanzjahr 2024 erstellt werden.

Welche Ziele verfolgt die CSRD?

Die Ziele der CSRD umfassen die Verstärkung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Einführung verbindlicher EU-Berichtsstandards. Sie zielt darauf ab, die Berichtsqualität zu erhöhen und deren EU-weite Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Zudem soll die Transparenz für Finanzmarktakteure verbessert werden, um nachhaltigere Anlageentscheidungen zu fördern.

Wie unterscheidet sich die CSRD von der NFRD?

Die CSRD erweitert den Geltungsbereich gegenüber der NFRD deutlich und präzisiert die Berichtsanforderungen. Sie berücksichtigt das Konzept der „doppelten Wesentlichkeit“. Das bedeutet eine Ausdehnung auf mehr Unternehmen und die Einführung strengerer Berichtstandards. Diese Standards sind mit den neu entwickelten „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) verknüpft.

Was bedeutet das Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit“ in der CSRD?

Das Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit“ fordert von Unternehmen, über Umwelt- und Gesellschaftsauswirkungen ihres Handelns zu berichten. Ebenso müssen sie darlegen, wie Nachhaltigkeitsthemen ihr Geschäft beeinflussen. Diese Perspektive ermöglicht eine umfassendere Darstellung der Unternehmensleistung.

Wann müssen die ersten Berichte nach der CSRD veröffentlicht werden?

Die ersten Berichte gemäß CSRD sind für das Geschäftsjahr 2024 vorgeschrieben. Große Unternehmen sind die ersten, die berichten müssen. Im Jahr darauf folgen alle bilanzrechtlich großen Unternehmen und ab 2026 die kapitalmarktorientierten KMU.

Wie sieht der rechtliche Rahmen und der Entwicklungszeitplan der CSRD aus?

Der Rechtsrahmen der CSRD wurde am 21. Juni 2022 beschlossen und trat zum 5. Januar 2023 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit für die Umsetzung. Eine externe Prüfung der Berichte ist zunächst in begrenztem Umfang und später umfassender vorgesehen. Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen ihre Berichte zusätzlich im European Single Electronic Format (ESEF) veröffentlichen.

Welche Rolle spielt die Wesentlichkeitsanalyse in der CSRD?

Die Wesentlichkeitsanalyse stellt ein Schlüsselelement der CSRD dar. Unternehmen müssen relevante Nachhaltigkeitsthemen identifizieren und bewerten. Diese Analyse orientiert die Berichterstattung an den „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS). Dadurch werden ökologische, soziale und finanzielle Aspekte im Bericht gleichermaßen bedacht.

Was sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)?

Die „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) bilden ein Set von Berichtsstandards unter der CSRD. Sie dienen dazu, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinheitlichen und zu vertiefen. Durch Abdeckung ökologischer, sozialer und finanzieller Themen gewährleisten die Standards, dass Nachhaltigkeitsinformationen ebenso gewichtet werden wie Finanzinformationen.

Welche Verpflichtungen haben Unternehmen im Rahmen der CSRD?

Im Rahmen der CSRD müssen Unternehmen über ihre Umwelt- und Sozialauswirkungen berichten. Sie müssen auch aufzeigen, wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf das Geschäft auswirken. Dies umfasst sowohl qualitative als auch quantitative Daten. Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind zudem verpflichtet, ihre Berichte im European Single Electronic Format (ESEF) zu veröffentlichen und eine externe Prüfung vorzunehmen.

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