Datenweitergabe an Dritte: Was zu beachten ist

In der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts haben personenbezogene Daten einen hohen Stellenwert. Unternehmen und Organisationen aller Art erheben, verarbeiten und speichern eine Vielzahl von Daten über ihre Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner.

Der Schutz dieser Daten vor Missbrauch und unberechtigter Nutzung ist von größter Bedeutung. Die Weitergabe von Daten an Dritte ist ein besonders sensibles und komplexes Thema, da hierbei häufig rechtliche Bestimmungen zu beachten sind und möglicherweise erhebliche Haftungsrisiken entstehen.

In diesem Blog-Beitrag möchten wir die wichtigsten Aspekte rund um die Datenweitergabe an Dritte beleuchten und Ihnen einige wertvolle Tipps für den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten geben.

Inhalt

  • Einleitung
  • Rechtliche Grundlagen der Datenweitergabe
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten bei der Datenweitergabe
  • Risiken und mögliche rechtliche Konsequenzen
  • Best Practices für einen datenschutzkonformen Umgang mit Dritten
  • FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Datenweitergabe an Dritte
  • Fazit: Zusammenfassung und Ausblick

Rechtliche Grundlagen der Datenweitergabe

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Weitergabe von Daten an Dritte ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen auf nationaler und europäischer Ebene. Insbesondere die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat in diesem Zusammenhang weitreichende Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten definiert. In Deutschland ist die DSGVO durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie durch eine Vielzahl von spezialgesetzlichen Regelungen, wie zum Beispiel das Telemediengesetz (TMG) oder das Telekommunikationsgesetz (TKG), konkretisiert worden.

Wichtige rechtliche Begriffe und Vorgaben

  • Personenbezogene Daten: Informationen, die sich direkt oder indirekt auf eine Person beziehen, wie Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer oder IP-Adresse.
  • Verantwortlicher: Die Person oder Stelle, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
  • Auftragsverarbeiter: Unternehmen oder Dienstleister, die im Auftrag des Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeiten.
  • Dritte: Natürliche oder juristische Personen, die nicht direkt in die Verarbeitung von Daten einbezogen sind, wie zum Beispiel Kooperationspartner, Subunternehmer oder Behörden.
  • Einwilligung: Eine freiwillige, informierte und unmissverständliche Erklärung der betroffenen Person, ihre personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke verarbeiten zu dürfen.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Eine systematische Bewertung der Risiken und Auswirkungen der Datenverarbeitung auf den Schutz personenbezogener Daten.

Die DSGVO regelt im Wesentlichen, unter welchen Voraussetzungen eine Datenweitergabe an Dritte zulässig ist. In Artikel 6 DSGVO sind die sogenannten Rechtsgrundlagen aufgeführt, auf der die Verarbeitung von personenbezogenen Daten grundsätzlich basieren muss. Zu beachten ist, dass die Weitergabe von Daten an Dritte stets eine Verarbeitung im Sinne der DSGVO darstellt.

Rechtsgrundlagen für die Datenweitergabe an Dritte

Folgende Rechtsgrundlagen können, je nach Situation und Vertragsbeziehung, für die Datenweitergabe an Dritte relevant sein:

  1. Einwilligung der betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO)
  2. Vertragserfüllung oder vorvertragliche Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO)
  3. Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO)
  4. Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder Ausübung öffentlicher Gewalt (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO)
  5. Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO)

Um eine Datenweitergabe rechtlich abzusichern und gegenüber betroffenen Personen sowie Aufsichtsbehörden nachvollziehbar zu machen, empfiehlt es sich, genau zu dokumentieren, auf welcher Rechtsgrundlage die jeweilige Datenweitergabe erfolgt.

Pflichten und Verantwortlichkeiten bei der Datenweitergabe

Die Verantwortung für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften liegt in erster Linie bei dem Verantwortlichen, also demjenigen, der über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Bei der Weitergabe von Daten an Dritte hat der Verantwortliche insbesondere sicherzustellen, dass:

  1. Eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe besteht.
  2. Die betroffenen Personen über die Weitergabe informiert wurden.
  3. Die Weitergabe vertraglich und organisatorisch abgesichert ist, etwa durch Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung oder Datenschutzvereinbarungen.
  4. Die Dritten die datenschutzrechtlichen Anforderungen einhalten und etwaige Datenschutzverstöße verhindern oder diese unverzüglich an den Verantwortlichen melden.
  5. Bei eventuellen Datenschutzrisiken geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um diese zu minimieren oder auszuschließen.

Dabei sollte der Verantwortliche nicht nur die gesetzlichen Anforderungen im Blick behalten, sondern auch die Möglichkeiten und Bedürfnisse der betroffenen Personen sowie der Dritten berücksichtigen. Eine transparente Kommunikation und offene Zusammenarbeit mit allen Beteiligten tragen erheblich zur Schaffung einer Vertrauensbasis und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei.

Risiken und mögliche rechtliche Konsequenzen

Verantwortliche, die bei der Weitergabe von Daten an Dritte gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen, sehen sich einer Vielzahl von Risiken und möglichen rechtlichen Konsequenzen gegenüber. Dazu zählen unter anderem:

Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder

Zuständige Aufsichtsbehörden können bei Verstößen gegen die DSGVO erhebliche Bußgelder verhängen, die im Einzelfall bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes betragen können. Bei Verstößen gegen das BDSG können Strafen von bis zu 50.000 Euro drohen.

Schadensersatzansprüche von betroffenen Personen

Gemäß Art. 82 DSGVO haben betroffene Personen das Recht, von dem Verantwortlichen Schadensersatz für immaterielle und materielle Schäden zu verlangen, die ihnen durch den Verstoß gegen die DSGVO entstanden sind. Dies kann schnell zu finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn eine Vielzahl von Personen betroffen ist.

Rechtliche Schritte von Kooperationspartnern und Dritten

Dritte, deren Daten ohne hinreichende Rechtsgrundlage weitergegeben wurden oder die durch den Verstoß geschädigt wurden, können ebenfalls rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatz, Unterlassung oder die Herausgabe von Daten verlangen.

Rufschädigung und Vertrauensverlust

Neben den unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen drohen Verantwortlichen, die gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, auch immaterielle Schäden wie der Verlust von Image und Vertrauen bei Kunden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. Unternehmen, die den Datenschutz nicht ernst nehmen, setzen ihren guten Ruf und ihre Marktposition aufs Spiel.

Best Practices für einen datenschutzkonformen Umgang mit Dritten

Um die Risiken bei der Weitergabe von Daten an Dritte zu minimieren und einen datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherzustellen, sollten Verantwortliche folgende Best Practices beachten:

  1. Transparenz: Kommunizieren Sie offen und ehrlich mit betroffenen Personen, Dritten und Aufsichtsbehörden über Ihre Datenschutzpraktiken. Informieren Sie klar und verständlich über die Rechtsgrundlagen und Zwecke der Datenweitergabe sowie über die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten.
  2. Einwilligung: Ermöglichen Sie betroffenen Personen die bewusste und freiwillige Entscheidung, ob sie ihre Daten für die vorgesehenen Zwecke weitergeben möchten. Verwenden Sie klare und einfache Einwilligungserklärungen, die den Anforderungen der DSGVO entsprechen.
  3. Datenschutz-Compliance-Management: Etablieren Sie im Unternehmen ein effektives Datenschutz-Compliance-Management-System, das die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben kontinuierlich überwacht und dokumentiert. Schulen und sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig in Bezug auf den Datenschutz und die rechtlich zulässige Datenweitergabe.
  4. Auftragsverarbeitung und Datenschutzvereinbarungen: Schließen Sie mit Dritten, die in Ihrem Auftrag Daten verarbeiten, verbindliche Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung ab. Verwenden Sie bei Bedarf spezielle Datenschutzvereinbarungen, um den datenschutzgerechten Umgang von Drittunternehmen mit den Daten sicherzustellen.
  5. Datenschutzrisiko-Management: Beurteilen Sie regelmäßig die Risiken, die mit der Weitergabe von Daten an Dritte verbunden sind, und treffen Sie geeignete Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken. Führen Sie bei besonderen Datenschutzrisiken eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch, um die Auswirkungen der Datenverarbeitung konkret zu analysieren und zu dokumentieren.
  6. Datensparsamkeit und Speicherbegrenzung: Achten Sie bei der Datenweitergabe an Dritte darauf, dass grundsätzlich nur diejenigen Daten weitergegeben werden, die für den vorgesehenen Zweck unbedingt erforderlich sind. Reduzieren Sie die Menge der übermittelten Daten auf das erforderliche Mindestmaß und gewährleisten Sie eine sichere und datenschutzkonforme Speicherung der Daten.
  7. Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen (TOM): Ergreifen Sie angemessene und wirksame Sicherheitsmaßnahmen, um die Daten bei der Weitergabe an Dritte zu schützen. Verlangen Sie von Drittunternehmen den Nachweis, dass sie ihrerseits die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus getroffen haben.
  8. Kontrolle und Überwachung: Überprüfen Sie die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Datenweitergabe an Dritte regelmäßig und nehmen Sie gegebenenfalls Anpassungen und Verbesserungen vor. Setzen Sie auf eine konsequente Kontrolle und Überwachung der Datenschutzmaßnahmen bei Ihren Drittunternehmen und verlangen Sie bei Bedarf aktualisierte Nachweise und Berichte über den Datenschutzstatus.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Datenweitergabe an Dritte

Im Folgenden haben wir die am häufigsten gestellten Fragen für Sie zusammengestellt.

Wann ist eine Datenweitergabe an Dritte zulässig?

Eine Datenweitergabe an Dritte ist gemäß DSGVO und BDSG nur zulässig, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht und die betroffenen Personen über die Weitergabe informiert wurden. Zudem sind Verantwortliche verpflichtet, die Weitergabe vertraglich und organisatorisch abzusichern und darauf zu achten, dass die Dritten die datenschutzrechtlichen Anforderungen einhalten.

Wie sollte eine Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe gestaltet sein?

Eine Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe sollte klar, verständlich und leicht zugänglich sein. Sie sollte die betroffenen Personen über die Zwecke, Rechtsgrundlagen und möglichen Empfänger der Datenweitergabe informieren sowie über ihre Rechte, insbesondere das Widerrufsrecht, aufklären. Die Einwilligung sollte mit einer gesonderten Handlung, wie z.B. dem Setzen eines Häkchens im Online-Formular, erteilt werden.

Was muss bei einer Auftragsverarbeitung mit Dritten beachtet werden?

Bei einer Auftragsverarbeitung mit Dritten sind Verantwortliche verpflichtet, eine schriftliche oder elektronische Vereinbarung zu treffen, die insbesondere Regelungen zur Art und Umfang der Verarbeitung, zu den technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen und zum Umgang mit Datenschutzverstößen enthält. Die Vereinbarung muss den Anforderungen der DSGVO genügen und den Verantwortlichen in die Lage versetzen, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nachweisen und überprüfen zu können.

Welche Rolle spielt die Datensparsamkeit bei der Datenweitergabe an Dritte?

Datensparsamkeit ist ein grundlegendes Prinzip der DSGVO und besagt, dass bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, einschließlich der Weitergabe an Dritte, grundsätzlich so wenig Daten wie möglich erhoben, verarbeitet und gespeichert werden sollten. Verantwortliche sollten bei der Datenweitergabe darauf achten, dass nur die für den Zweck erforderlichen Daten weitergegeben werden und die Menge der übermittelten Daten auf das erforderliche Mindestmaß reduziert wird.

Fazit: Zusammenfassung und Ausblick

Die Datenweitergabe an Dritte ist ein sensibles und komplexes Thema im Datenschutzrecht, das Unternehmen und Organisationen vor erhebliche Herausforderungen stellt. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist unerlässlich, um rechtliche Risiken und negative Konsequenzen für das eigene Unternehmen abzuwenden. Mit einer transparenten Kommunikation, einem sorgfältigen Compliance-Management und einer vorausschauenden Strategie können Verantwortliche den datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden und vertrauensvolle Beziehungen zu betroffenen Personen und Dritten aufbauen und pflegen.

Beachten Sie, dass dieser Blog-Beitrag lediglich allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung bietet. Bei konkreten Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Datenweitergabe an Dritte empfiehlt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Datenschutzexperten zu konsultieren.

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