Als Grundbesitzer haben Sie unter Umständen das Recht, auf Ihrem eigenen Grundstück zu jagen. In diesem umfangreichen Blogbeitrag erklären wir Ihnen alles, was Sie über die gesetzlichen Regelungen zur Eigenjagd wissen sollten. Wir werden auf aktuelle Gesetze, Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen eingehen. Als erfahrener Rechtsanwalt mit weitreichenden Kenntnissen in diesem Bereich erfahren Sie hier alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Rechte als Grundbesitzer wahrzunehmen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Rechtliche Aspekte der Eigenjagd
  2. Gesetze und Vorschriften zur Eigenjagd
  3. Aktuelle Gerichtsurteile zur Eigenjagd
  4. Häufig gestellte Fragen zur Eigenjagd
  5. Schlusswort zur Eigenjagd

Rechtliche Aspekte der Eigenjagd

Im ersten Abschnitt wollen wir Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Aspekte der Eigenjagd geben. Dazu zählen insbesondere:

  • Eigentumsrechte an Grund und Boden
  • Jagdausübungsberechtigung
  • Jagdpachtrecht
  • Jagdschutzrecht

Eigentumsrechte an Grund und Boden

Das Eigentum an Grund und Boden umfasst grundsätzlich auch das Recht, auf dem eigenen Grundstück zu jagen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass einerseits öffentliche Interessen (wie Tier-, Natur- und Umweltschutz) und andererseits private Interessen (wie etwa die Rechte von Pächtern oder Nachbarn) zu berücksichtigen sind. Das bedeutet, dass die Eigentumsrechte an Grund und Boden in Bezug auf die Eigenjagd in gewisser Weise eingeschränkt sind.

Jagdausübungsberechtigung

Hierbei handelt es sich um das Recht, auf einem bestimmten Gebiet zur Jagd berechtigt zu sein. Dieses Recht steht grundsätzlich dem Grundbesitzer zu, der damit Wild erlegen, fangen oder fangen lassen kann. Allerdings sind hierbei bestimmte gesetzliche Regelungen und Vorgaben zu beachten, insbesondere das Bundesjagdgesetz (BJagdG) und die Landesjagdgesetze der Bundesländer. Zudem kann die Jagdausübungsberechtigung für bestimmte Flächen oder Wildarten beschränkt oder ausgeschlossen sein.

Jagdpachtrecht

Falls der Grundbesitzer die Jagd auf seinem Grundstück nicht selbst ausüben möchte oder kann, besteht die Möglichkeit, die Jagd vertraglich an Dritte zu übertragen, zum Beispiel in Form eines Jagdpachtvertrags. In diesem Fall wird der Jagdpächter zum jagdausübungsberechtigten Inhaber des Jagdpachtrechts, während der Grundbesitzer weiterhin Eigentümer des Grundstücks bleibt. Der Pächter hat dann – innerhalb der gesetzlichen Grenzen und Vorgaben – das Recht, auf dem verpachteten Grundstück zu jagen.

Jagdschutzrecht

Das Jagdschutzrecht umfasst die Pflicht, die Jagd in einer Weise auszuüben, die dem Tierschutz, dem Umweltschutz und der nachhaltigen Nutzung des Wildbestands angemessen ist. Diese Pflicht trifft denjenigen, der die Jagd auf einem Grundstück ausübt – also entweder den Grundbesitzer, den Jagdpächter oder eine von diesen beauftragte Person. Verstöße gegen das Jagdschutzrecht können mit Bußgeldern oder strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden.

Gesetze und Vorschriften zur Eigenjagd

Im folgenden Abschnitt geben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Gesetze und Vorschriften zur Eigenjagd. Insbesondere sind hierbei das Bundesjagdgesetz (BJagdG) und die Landesjagdgesetze der Bundesländer zu beachten. Daneben gibt es auch noch zahlreiche weitere Regelungen, etwa zur Jagdzeit, Wildtierregulierung, Waffen- und Munitionsbeschränkungen, Jagdhundeausbildung und mehr.

Bundesjagdgesetz (BJagdG):

Das Bundesjagdgesetz regelt die grundlegenden Voraussetzungen und Bedingungen für die Jagd in Deutschland. Für Grundbesitzer sind insbesondere folgende Regelungen relevant:

  • § 6 BJagdG: Eigentum an Wild
  • § 7 BJagdG: Jagdausübungsberechtigung
  • §§ 9–12 BJagdG: Jagdpachtvertrag
  • § 14 BJagdG: Jagdschutz
  • §§ 15–18 BJagdG: Schonzeiten und Jagdverbote

Landesjagdgesetze der Bundesländer:

Die Landesjagdgesetze konkretisieren und ergänzen das Bundesjagdgesetz auf Ebene der einzelnen Bundesländer. So gibt es zum Beispiel länderspezifische Regelungen zu Jagdzeiten, Wildtiermanagement oder Jagdhundewesen. Für Grundbesitzer ist es daher wichtig, sich auch mit dem jeweiligen Landesjagdgesetz vertraut zu machen.

Weitere Regelungen:

Neben dem Bundesjagdgesetz und den Landesjagdgesetzen gibt es eine Reihe weiterer Regelungen und Vorschriften zur Eigenjagd. Dazu zählen beispielsweise:

  • Bundes- und Länderjagdzeitenverordnungen
  • Wildtiermanagementpläne und -richtlinien
  • Waffenrecht und Munitionsvorschriften
  • Richtlinien und Vorschriften für Jagdhunde und deren Ausbildung
  • Naturschutz- und tierschutzrechtliche Bestimmungen
  • Vorschriften zur Jagdsteuer und zur Wildbrethygiene

Grundbesitzer sollten diese gesetzlichen Regelungen zur Eigenjagd kennen und beachten, um auf ihrem Grundstück rechtmäßig und verantwortungsvoll jagen zu können.

Aktuelle Gerichtsurteile zur Eigenjagd

In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen einige aktuelle Gerichtsurteile zur Eigenjagd, die für Grundbesitzer von Bedeutung sein können. Diese Entscheidungen verdeutlichen die rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen in Bezug auf die Eigenjagd.

Fall 1: Wildunfall und Haftung des Grundbesitzers

(BGH, Urteil vom 22. Januar 2019, VI ZR 267/17)

In diesem Fall ging es um die Frage, ob ein Grundbesitzer (bzw. ein Jagdpächter) für einen Wildunfall haftet, der auf einer Straße innerhalb seines Jagdgebietes stattfand. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Haftung für Wildunfälle grundsätzlich beim Fahrer liegt. Eine Haftung des Grundbesitzers (oder Jagdpächters) kommt jedoch dann in Betracht, wenn dieser seine Verkehrssicherungspflichten grob verletzt hat – etwa durch massive Fütterung von Wildtieren in unmittelbarer Straßennähe.

Fall 2: Wildschäden und Schadensersatzansprüche

(OLG Celle, Urteil vom 17. Dezember 2014, 7 U 91/14)

Dieser Fall betraf einen Landwirt, der aufgrund von Wildschäden auf seinem Acker Schadensersatz vom zuständigen Jagdpächter begehrte. Das Oberlandesgericht Celle entschied, dass der Jagdpächter zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er seiner Verpflichtung zum Abschuss von Wildtieren nicht ausreichend nachgekommen ist, sodass es zu übermäßigen Wildschäden gekommen ist.

Fall 3: Ungeschriebene Ausschlussfrist für Jagdkündigung

(BGH, Urteil vom 27. Februar 2019, VIII ZR 244/17)

In diesem Fall kündigte ein Grundbesitzer seinen Jagdpachtvertrag, weil seine landwirtschaftlichen Flächen mehr als zwei Jahre lang nicht bejagt werden sollten. Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine solche Kündigung grundsätzlich zulässig ist, wenn die Umstände – wie hier die Nichtbejagung – eine ungeschriebene Ausschlussfrist begründen: Insofern muss der Pächter dafür Sorge tragen, dass das Jagdrevier innerhalb einer angemessenen Frist genutzt wird.

Häufig gestellte Fragen zur Eigenjagd

In diesem letzten Abschnitt beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zur Eigenjagd, die für Grundbesitzer interessant sein könnten.

Muss ich als Grundbesitzer selbst jagen, oder kann ich die Jagd auch anderen Personen überlassen?

Als Grundbesitzer haben Sie grundsätzlich das Recht, die Jagd auf Ihrem Grundstück selbst auszuüben oder andere Personen damit zu beauftragen. Möglichkeiten sind zum Beispiel ein Jagdpachtvertrag oder die Abgabe eines Jagdscheinantrags mit Einverständnis des Grundbesitzers. Dabei gelten jedoch immer die gesetzlichen Rahmenbedingungen, etwa die Jagdgesetze und -vorschriften sowie die Anforderungen an die jagdliche Qualifikation der beauftragten Person.

Was muss ich tun, um einen Jagdschein zu erwerben?

Um einen Jagdschein zu erwerben, müssen Sie in der Regel die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis der jagdlichen Sachkunde (z. B. durch das Bestehen einer Jägerprüfung).
  • Führung von Jagdwaffen und Munition.
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
  • Mindestalter von in der Regel 16 Jahren (für den Jugendjagdschein) bzw. 18 Jahren (für den regulären Jagdschein).

Zudem müssen Sie in der Regel einige Formalitäten erledigen, wie die Beantragung des Jagdscheins bei der zuständigen Behörde, die Bezahlung der Jagdschein- und Jagdabgabengebühren und die Vorlage erforderlicher Nachweise und Dokumente.

Welche Arten von Wildtieren darf ich als Grundbesitzer jagen?

Die bejagbaren Wildtierarten sind in Deutschland gesetzlich festgelegt und umfassen insbesondere Haarwild (z. B. Rehwild, Rotwild, Schwarzwild, Feldhasen) und Federwild (z. B. Fasanen, Wildenten, Wildgänse). Bei der Jagd auf diese Tiere sind jedoch die gesetzlichen Schonzeiten, Jagdzeiten, Wildtiermanagementpläne und sonstigen Vorgaben zu beachten. Die Jagd auf geschützte Tierarten ist grundsätzlich verboten, ebenso das Fangen und Jagen von Tieren mit unerlaubten Mitteln oder Methoden.

Welche Pflichten habe ich als Grundbesitzer in Bezug auf den Naturschutz und die Biodiversität?

Als Grundbesitzer sind Sie nicht nur für das nachhaltige Wildtiermanagement, sondern auch für den Naturschutz und die Biodiversität auf Ihrem Grundstück verantwortlich. Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie beim Jagen den Lebensraum und die Lebensbedingungen der Wildtiere, Vögel und Pflanzen berücksichtigen und schonen müssen, insbesondere durch die Einhaltung von Schon- und Ruhezonen, die Beachtung von Brut- und Nistzeiten, die Anlage von Biotopen und die Förderung der Artenvielfalt. Dabei gelten sowohl spezielle jagdrechtliche Vorgaben als auch allgemeine Naturschutz- und Umweltgesetze, etwa das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) oder das Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Was kann passieren, wenn ich gegen Jagdgesetze und -vorschriften verstoße?

Verstöße gegen Jagdgesetze und -vorschriften können in Deutschland mit empfindlichen Strafen geahndet werden, je nach Schwere und Umfang des Verstoßes:

  • Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten (z. B. bei Verstößen gegen Jagdzeiten, Schonzeiten oder Wildtiermanagementvorgaben).
  • Strafverfahren und Freiheits- oder Geldstrafen (z. B. bei schweren Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz oder das Bundesnaturschutzgesetz).
  • Entzug des Jagdscheins oder Jagdpachtrechts (z. B. bei Unzuverlässigkeit oder mangelnder persönlicher Eignung).

Um solche Sanktionen zu vermeiden, ist es wichtig, sich als Grundbesitzer mit den geltenden Jagdgesetzen und -vorschriften vertraut zu machen und sie gewissenhaft einzuhalten.

Schlusswort zur Eigenjagd

Die Eigenjagd ist für viele Grundbesitzer ein wichtiger Aspekt ihrer Eigentumsrechte und ermöglicht ihnen die Ausübung eines traditionsreichen und naturnahen Hobbys. Zugleich geht die Jagd jedoch mit einer Reihe von rechtlichen und ökologischen Verantwortungen und Herausforderungen einher. Daher ist es entscheidend, sich als Grundbesitzer umfassend über die gesetzlichen Regelungen zur Eigenjagd zu informieren und seine jagdlichen Tätigkeiten stets im Einklang mit den Gesetzen, der Natur und der Gesellschaft auszurichten.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Immobilienrecht