Eigentümer oder Besitzer – Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Begriffen bei Immobilien ist nicht nur für juristische Laien, sondern auch für Eigentümer und Besitzer selbst von großer Bedeutung. Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz an einer Immobilie kann weitreichende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und sollte daher bei der Verwaltung und Nutzung von Grundstücken und Gebäuden immer berücksichtigt werden. Um Ihnen einen detaillierten Einblick in diese Thematik zu bieten und mögliche Missverständnisse zu vermeiden, finden Sie in diesem Blogbeitrag alle relevanten Informationen, Fallbeispiele und gesetzliche Grundlagen zu den Begriffen Eigentümer und Besitzer bei Immobilien.

Inhaltsverzeichnis

  • Das rechtliche Verständnis von Eigentum und Besitz
  • Die Bedeutung von Eigentümer und Besitzer bei Immobilien
  • Die gesetzlichen Grundlagen für Eigentum und Besitz an Immobilien
  • Die Unterschiede bei der Nutzung von Immobilien durch Eigentümer und Besitzer
  • Die rechtlichen Konsequenzen bei Eigentums- oder Besitzstreitigkeiten
  • Das richtige Vorgehen bei Problemen mit Eigentum oder Besitz
  • FAQs zu Eigentümer und Besitzer bei Immobilien

Das rechtliche Verständnis von Eigentum und Besitz

Für ein besseres Verständnis der Thematik ist es zunächst wichtig, die rechtlichen Definitionen von Eigentum und Besitz zu kennen. Eigentum ist ein umfassendes Recht, das von dem Eigentümer ausgeübt werden kann, ohne dass eine Zustimmung seitens Dritter erforderlich ist. Der Eigentümer hat somit die vollständige Verfügungsgewalt über die betreffende Sache. Abgesehen von gesetzlichen Einschränkungen kann der Eigentümer daher frei über sein Eigentum verfügen und ist auch derjenige, der letztendlich die Rechte und Pflichten eines Grundstücks trägt.

Besitz hingegen ist lediglich die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, ohne dass der Besitzer auch zwangsläufig der Eigentümer sein muss. In manchen Fällen kann der Besitzer einer Immobilie also durchaus ein anderer als der Eigentümer sein, etwa bei der Vermietung einer Wohnung oder bei einem Pachtverhältnis. Grundsätzlich sind also Besitzer und Eigentümer voneinander zu unterscheiden, da sie unterschiedliche Rechte und Pflichten in Bezug auf die Nutzung und Verwaltung von Immobilien innehaben.

Die Bedeutung von Eigentümer und Besitzer bei Immobilien

Die Unterscheidung zwischen Eigentümer und Besitzer spielt nicht nur eine wichtige Rolle beim Verkauf oder Kauf von Immobilien, sondern auch bei der Beantwortung der Frage, wer für bestimmte Verpflichtungen, wie zum Beispiel die Zahlung von Nebenkosten oder die Instandhaltung der Immobilie, zuständig ist.

Der Eigentümer hat – solange keine vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten bestehen – grundsätzlich das alleinige Verfügungsrecht über seine Immobilie. Er kann frei bestimmen, wie und in welchem Umfang sie genutzt wird, und ob er sie etwa vermieten, verpachten oder veräußern möchte. Darüber hinaus ist er der Letztverantwortliche für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, wie etwa das Baurecht oder die energetische Modernisierung im Sinne der Energieeinsparverordnung.

Besitz hingegen impliziert lediglich eine tatsächliche Kontrolle über die Immobilie, ohne dass damit zwangsläufig auch Rechte am Eigentum verbunden sind. Der Besitzer einer Immobilie ist somit in seiner Verfügungsgewalt eingeschränkt, etwa wenn er das Grundstück selbst nur durch die Erlaubnis des Eigentümers beziehungsweise in dessen Auftrag nutzt. Im Falle eines Mietverhältnisses zahlt der Besitzer beispielsweise Miete an den Eigentümer, um die Wohnung oder das Haus nutzen zu können.

Die gesetzlichen Grundlagen für Eigentum und Besitz an Immobilien

Die rechtlichen Grundlagen für Eigentum und Besitz an Grundstücken und Gebäuden finden sich vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dabei gilt, gemäß § 903 BGB, dass der Eigentümer eines Grundstücks grundsätzlich das Recht hat, dieses nach Belieben zu nutzen und zu verwerten, solange er dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen tut. Darunter fällt auch das Recht, mit seinem Grundstück zu bauen und aufstehende Gebäude zu nutzen oder Dritten zur Nutzung zu überlassen.

Auf der anderen Seite verpflichtet das Gesetz den Eigentümer dazu, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen, wie etwa die Instandhaltung des Grundstücks und der aufstehenden Gebäude. Diese Pflichten können jedoch auch – in begrenztem Umfang – auf den Besitzer übertragen werden, etwa im Rahmen eines Mietvertrages oder einer öffentlich-rechtlichen Pachtgemeinschaft.

Die rechtlichen Grundlagen für den Besitz an Grundstücken und Gebäuden unterscheiden sich je nach Art des Besitzes. Im Falle eines Mietverhältnisses etwa definiert der Mietvertrag die Rechte und Pflichten des Mieters als Besitzer der Immobilie. Hierbei gelten insbesondere die Regelungen des BGB zum Mietrecht, unter anderem zu Mietzins, Kündigung und Schönheitsreparaturen.

Die Unterschiede bei der Nutzung von Immobilien durch Eigentümer und Besitzer

Wie bereits oben erwähnt, gibt es einige wesentliche Unterschiede bei der Nutzung von Grundstücken und Gebäuden durch Eigentümer und Besitzer. Während der Eigentümer grundsätzlich unbeschränkt über seine Immobilie verfügen kann, ist der Besitzer in seiner Verfügungsgewalt oft eingeschränkt. Er kann etwa keine Rechte am Grundstück selbst erwerben oder es veräußern. Einige Beispiele:

  • Ein Eigentümer, der in seiner Immobilie selbst wohnt, kann entscheiden, ob er beispielsweise Umbaumaßnahmen vornehmen oder einen Garten anlegen möchte. In einem Mietverhältnis hingegen sind derartige Eingriffe in die Bausubstanz in der Regel nur mit Zustimmung des Vermieters möglich.
  • Ein Eigentümer hat das alleinige Recht, die Früchte seines Grundstücks zu ernten (z. B. Obstbäume, Gemüsegarten etc.), während ein Besitzer, der nicht gleichzeitig Eigentümer ist, hierfür die Zustimmung des Eigentümers einholen muss.
  • Ein Besitzer einer Immobilie, etwa ein Mieter, kann in der Regel keine Grunddienstbarkeiten eintragen lassen oder sonstige beschränkte dingliche Rechte am Grundstück erwerben, dies bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

Die rechtlichen Unterschiede in der Nutzung von Immobilien durch Eigentümer und Besitzer können im Einzelfall weitreichende Folgen haben. So kann beispielsweise ein Mieter bei Eigenbedarfskündigungen oder Zwangsversteigerungen aus seiner Wohnung verdrängt werden, während dem Eigentümer dieses Risiko nicht droht.

Die rechtlichen Konsequenzen bei Eigentums- oder Besitzstreitigkeiten

Nicht selten ergeben sich Konflikte zwischen Eigentümern und Besitzern oder zwischen verschiedenen Parteien, die sich als Eigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes betrachten. Hierbei sind in der Regel rechtliche Auseinandersetzungen unvermeidbar, in deren Rahmen die Parteien ihre Rechte und Pflichten als Eigentümer oder Besitzer geltend machen müssen.

Einige Beispiele solcher Streitigkeiten können sein:

  • Mieterhöhungen oder Kündigungen durch den Vermieter, die vom Mieter als unzulässig erachtet werden;
  • Nutzungsänderungen oder Baulandumwidmungen, die von einem Eigentümer angestrebt werden und zu Lasten des Besitzers oder anderer Eigentümer gehen;
  • Streitigkeiten über die Befugnisse des Besitzers, etwa im Hinblick auf die Ausübung von Gewerbe oder die Durchführung von Schönheitsreparaturen;
  • Ansprüche auf Entschädigung oder Räumung zwischen Eigentümern und Besitzern im Falle von Zugriffen auf das Grundstück oder bei Eingriffen in die Substanz der Immobilie.

Um in solchen Fällen die eigenen Interessen bestmöglich durchzusetzen und rechtssichere Lösungen zu finden, ist es empfehlenswert, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt oder eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu wenden. Die Unterstützung durch einen Experten ist nicht nur bei Immobilienstreitigkeiten, sondern auch bei der Vertragsgestaltung und der Wahrung der eigenen Rechte von großer Bedeutung.

Das richtige Vorgehen bei Problemen mit Eigentum oder Besitz

Sollten Unstimmigkeiten oder Konflikte im Bereich des Eigentums oder Besitzes an Immobilien entstehen, ist es ratsam, zunächst das eigene Rechtsverständnis zu schärfen und die jeweiligen Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien zu ermitteln. Dazu kann insbesondere die Lektüre dieses Blogbeitrages sowie die prüfende Durchsicht einschlägiger Gesetze und Rechtsprechung dienen.

Als zweiten Schritt empfiehlt es sich, den Dialog mit der Gegenpartei zu suchen und eine gütliche Einigung anzustreben. Erfahrungsgemäß lassen sich viele Streitigkeiten auf diese Weise bereits im Vorfeld lösen, ohne dass gerichtliche Schritte erforderlich werden.

Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht in Sicht sein oder die Probleme bereits einen Komplexitätsgrad erreicht haben, der eine rechtliche Beratung erfordert, wenden Sie sich bitte an einen auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Eine solche Expertise kann Ihnen nicht nur dabei helfen, Ihre Rechtsposition adäquat zu vertreten, sondern auch mögliche Fallstricke zu identifizieren und zu vermeiden sowie Kosten und Zeit zu sparen.

FAQs zu Eigentümer und Besitzer bei Immobilien

Wir präsentieren Ihnen die meistgefragten Themen in diesem FAQ-Bereich.

Sind Eigentümer und Besitzer bei einer Immobilie immer dieselbe Person?
Nein, dies ist nicht zwingend der Fall. Während der Eigentümer diejenige Person ist, die im Grundbuch eingetragen ist und das Recht hat, uneingeschränkt über die Immobilie zu verfügen, kann der Besitzer dieser Immobilie beispielsweise ein Mieter oder Pächter sein.

Wer trägt die Verantwortung für die Instandhaltung einer Immobilie?
Grundsätzlich obliegt die Pflicht zur Instandhaltung einer Immobilie dem Eigentümer. In bestimmten Fällen kann diese Pflicht jedoch vertraglich auf den Besitzer übertragen werden, etwa bei vermieteten Wohnungen oder bei Pachtverhältnissen.

Was sollte ich tun, wenn ich als Eigentümer in einen Rechtsstreit mit einem Besitzer gerate?
In einem solchen Fall ist es ratsam, zunächst das eigene Rechtsverständnis zu schärfen und auf eine gütliche Einigung hinzuarbeiten. Sollte dies nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an einen auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der Ihnen bei der Wahrung Ihrer Rechte und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite steht.

Wie kann ich überprüfen, ob ich tatsächlich der Eigentümer einer Immobilie bin?
Die rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob Sie der Eigentümer einer Immobilie sind, erhalten Sie durch Einsichtnahme in das Grundbuch. Nur wenn Sie dort als Eigentümer eingetragen sind, können Sie rechtlich über die Immobilie verfügen.

Abschlussgedanken

Die Unterscheidung zwischen Eigentümer und Besitzer bei Immobilien ist für diverse Rechtsbereiche wie Vertragsrecht, Mietrecht und Baurecht von zentraler Bedeutung. Die Kenntnis der rechtlichen Unterschiede und der damit verbundenen Rechte und Pflichten ist für Eigentümer und Besitzer gleichermaßen unerlässlich, um langfristig im Umgang mit Immobilien rechtssicher zu agieren und mögliche Streitigkeiten bestmöglich zu lösen. Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Eigentum oder Besitz an Immobilien haben, zögern Sie bitte nicht, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Immobilienrecht zu wenden.

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