Einzelunternehmer – Stellen Sie sich vor, Sie stehen auf einer Bühne, das Scheinwerferlicht trifft Ihr Gesicht und das Publikum jubelt. Ihre Performance war herausragend, denn Sie sind auf diesem Gebiet der Experte – nun werden Sie als Künstler und Einzelunternehmer gefeiert. Doch plötzlich tritt jemand auf die Bühne mit einer Schadensersatzforderung in der Hand, und der Applaus verstummt.

In diesem Augenblick wünschen Sie sich vermutlich einen Anwalt an Ihrer Seite auf der Bühne. Jeder Einzelunternehmer sollte sich im Klaren sein, dass er zwar einerseits rechtlich unabhängig agiert, aber andererseits überprüfen muss, ob er ausreichend abgesichert ist.

Kreativ, unabhängig, aber auch rechtlich abgesichert: Wie Sie als Einzelunternehmer erfolgreich durchstarten können

Die Vorstellung, sein eigener Chef zu sein, ist verlockend – insbesondere für kreative Menschen, die ihre Ideen unabhängig verwirklichen wollen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Aspekte Sie als Einzelunternehmer beachten müssen, um abgesichert in die Selbstständigkeit zu starten. Wir von der erfahrenen Anwaltskanzlei können Ihnen dabei helfen, das Beste aus Ihrer Situation herauszuholen.

Schritt 1: Die Anmeldung des Gewerbes

  • Bevor Sie als Einzelunternehmer durchstarten können, muss zunächst das Gewerbe angemeldet werden. Je nach Tätigkeit sind unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen. Bei uns erhalten Sie Unterstützung bei der Erfüllung behördlicher Vorgaben und Formalitäten.
  • Kontaktieren Sie das zuständige Gewerbeamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde, um herauszufinden, welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind.
  • Informieren Sie sich über anfallende Gebühren und halten Sie die entsprechenden Beträge bereit.

Schritt 2: Die Rechtsformwahl

Als Einzelunternehmer müssen Sie sich nicht zwingend um die Wahl einer bestimmten Rechtsform kümmern. Sie sind in der Regel automatisch als Einzelkaufmann (e.K.) oder Einzelkauffrau (e.Kfr.) tätig. Dennoch ist es ratsam, sich über mögliche Alternativen zu informieren, wie zum Beispiel die Gründung einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder UG).

Schritt 3: Die steuerlichen Aspekte

  • Wenn das Gewerbe angemeldet ist, sind Sie dazu verpflichtet, Ihr Unternehmen auch beim zuständigen Finanzamt anzumelden. Hierbei entstehen meist keine Kosten, sondern es geht vorrangig darum, die steuerliche Erfassung Ihres Unternehmens sicherzustellen.
  • Beantragen Sie bei dieser Gelegenheit eine Steuernummer für Ihr Unternehmen. Dies erleichtert die kommende Kommunikation mit dem Finanzamt.
  • Als Einzelunternehmer sind Sie dazu verpflichtet, Einkommensteuer sowie, je nach Umsatz, auch Umsatzsteuer abzuführen. Deshalb ist es wichtig, die entsprechenden Steuererklärungen fristgerecht und korrekt einzureichen.
  • Holen Sie sich professionelle Unterstützung, um steuerliche Aspekte in Ihrem Unternehmen optimal zu gestalten und keine Vorteile zu verschenken.

Schritt 4: Der passende Versicherungsschutz

Eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen als Einzelunternehmer ist der Aufbau eines passenden Versicherungsschutzes. In der Regel sollten Sie folgende Versicherungen in Erwägung ziehen:

  • Berufshaftpflichtversicherung: Diese schützt Sie vor finanziellen Schäden, die durch Ihre berufliche Tätigkeit entstehen können. Insbesondere bei Tätigkeiten mit einem hohen Haftungsrisiko (z.B. Architekten, Ärzte) ist diese Versicherung unverzichtbar.
  • Rechtsschutzversicherung: Ob im Beruf oder Privatleben – rechtliche Auseinandersetzungen können schnell teuer werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie gegen die finanziellen Risiken solcher Streitigkeiten abgesichert.
  • Betriebshaftpflichtversicherung: Im Falle von Sach- oder Personenschäden, die Dritten durch Ihren Betrieb entstehen, greift die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie schützt Sie vor Forderungen, die eventuell das finanzielle Ende Ihres Unternehmens bedeuten könnten.
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Diese deckt Schäden ab, die durch fahrlässige Fehler in Ihrer Beratungs- oder Dienstleistungstätigkeit entstehen können (z.B. Beratungsfehler).
  • Die individuelle Absicherung: Als Einzelunternehmer sind auch Ihre privaten Risiken von Bedeutung. Achten Sie darauf, dass auch Ihre Kranken-, Unfall-, Renten- und sonstigen Versicherungen auf Ihre berufliche Situation abgestimmt sind.

Praxisbeispiel: Der Fotograf und die Schadensersatzforderung

Eine Fotografin hat für eine Hochzeit ein tolles Fotoalbum zusammengestellt und das Brautpaar freut sich riesig über die wundervollen Aufnahmen von ihrem großen Tag. Doch plötzlich erreicht das Brautpaar eine Schadensersatzforderung der Inhaberin des Hotels, in dem die Hochzeit stattfand. Auf einem der Fotos ist eine Kunstinstallation zu sehen, für die das Hotel keine Fotografiererlaubnis erteilt hat.

Da die Fotografin Einzelunternehmerin ist und in diesem Fall Urheberrechte verletzt hat, muss sie dem Brautpaar die Schadensersatzforderung erstatten.

Der Fall zeigt, wie schnell unerwartete Kosten entstehen können, wenn man als Einzelunternehmer tätig ist. Durch den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung wäre die Fotografin gegen solche Forderungen abgesichert und könnte weiterhin unbeschwert ihrem Beruf nachgehen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen von Einzelunternehmern

Hier sind die gängigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um als Einzelunternehmer tätig zu sein?

Als Einzelunternehmer benötigen Sie ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit sowie ein eigenes Bankkonto. Zudem sind Sie verpflichtet, sich beim Finanzamt anzumelden und die entsprechenden Steuern abzuführen.

Welche Rechtsform sollte ich als Einzelunternehmer wählen?

Als Einzelunternehmer sind Sie in der Regel automatisch als Einzelkaufmann oder Einzelkauffrau tätig. Alternativ können Sie auch eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder UG) gründen, um Haftungsrisiken zu reduzieren.

Welche Versicherungen sind für Einzelunternehmer empfehlenswert?

Einzelunternehmer sollten insbesondere eine Berufshaftpflicht-, Rechtsschutz- und Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Zudem sind auch die individuelle Absicherung von Kranken-, Unfall-, Renten- und sonstigen Risiken wichtig.

Welche steuerlichen Pflichten habe ich als Einzelunternehmer?

Als Einzelunternehmer sind Sie verpflichtet, Einkommensteuer und gegebenenfalls Umsatzsteuer abzuführen. Hierzu müssen Sie die entsprechenden Steuererklärungen fristgerecht und korrekt beim Finanzamt einreichen.

Welche Unterlagen benötige ich für die Gewerbeanmeldung?

Je nach Tätigkeit sind unterschiedliche Unterlagen und Nachweise erforderlich. Informieren Sie sich beim zuständigen Gewerbeamt über die genauen Voraussetzungen und halten Sie die entsprechenden Beträge für eventuell anfallende Gebühren bereit.

Abschließende Gedanken zur erfolgreichen Einzelunternehmertätigkeit

Die Selbstständigkeit als Einzelunternehmer bietet viele Möglichkeiten und Freiheiten. Sie haben die Chance, Ihre kreativen Ideen und Projekte ohne große Hürden zu verwirklichen. Dennoch sollten Sie sich als Einzelunternehmer stets darüber im Klaren sein, dass Sie einer Vielzahl von rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen unterliegen.

Eine strukturierte Herangehensweise bei der Unternehmensgründung, eine solide rechtliche Beratung und der passende Versicherungsschutz sind dabei von entscheidender Bedeutung, um erfolgreich und sorgenfrei in die Selbstständigkeit zu starten.

Beachten Sie die wichtigsten Schritte, die wir Ihnen in diesem Artikel vorgestellt haben – von der Gewerbeanmeldung über die Rechtsformwahl und die steuerlichen Aspekte bis hin zum Versicherungsschutz. Nehmen Sie sich die Zeit, sich ausführlich mit diesen Themen auseinanderzusetzen und lassen Sie sich von Experten beraten.

Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen gerne als starker Partner zur Seite und unterstützt Sie bei der optimalen Umsetzung Ihrer Einzelunternehmertätigkeit sowie der Bewältigung potenzieller rechtlicher und steuerlicher Herausforderungen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und unser Know-how, um entspannt und selbstbewusst als Einzelunternehmer erfolgreich durchzustarten!

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