Erbrecht: Alles Wichtige über Testament, Pflichtteil und Erbfolge

Erbrecht Anwalt - Kanzlei Herfurtner

Erbrecht – Das Erbrecht ist ein äußerst wichtiges Rechtsgebiet, das jeden von uns betrifft. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Regelungen auseinanderzusetzen, um im Todesfall für die eigene Familie und die eigene Vermögensnachfolge gut vorbereitet zu sein.

Ziel des Erbrechts ist es, sicherzustellen, dass der Wille des Erblassers in Bezug auf die Verteilung seines Vermögens respektiert wird und Konflikte zwischen den Erben vermieden werden.

Da das Erbrecht für jeden Menschen von Bedeutung ist, ist es ratsam, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen und eine sinnvolle Nachlassregelung zu treffen. Hierbei können individuelle Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass das Vermögen nach dem Tod gemäß den eigenen Vorstellungen verteilt wird.

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung zum Rechtsgebiet Erbrecht
    1.1. Was ist Erbrecht?
    1.2. Bedeutung des Erbrechts
  2. Testament und letztwillige Verfügungen
    2.1. Arten von Testamenten
    2.2. Testamentserrichtung
    2.3. Testamentsvollstreckung
    2.4. Anfechtung von Testamenten
  3. Gesetzliche Erbfolge
    3.1. Erben erster Ordnung
    3.2. Erben zweiter Ordnung
    3.3. Erben dritter Ordnung
  4. Pflichtteil und Pflichtteilsberechtigte
    4.1. Pflichtteil und seine Berechnung
    4.2. Pflichtteilsanspruch geltend machen
    4.3. Pflichtteilsverzicht und -entziehung
  5. Erbschaftssteuer und Freibeträge
    5.1. Steuerliche Grundlagen der Erbschaftssteuer
    5.2. Freibeträge und Steuerklassen
  6. Erbvertrag und Schenkung
    6.1. Unterschiede zwischen Erbvertrag und Testament
    6.2. Gestaltungsmöglichkeiten und Formvorschriften
    6.3. Schenkung als Alternative
  7. Internationales Erbrecht
    7.1. Erbrechtliche Regelungen im Ausland
    7.2. Europäische Erbrechtsverordnung
    7.3. Erbrechtliche Beratung bei grenzüberschreitenden Erbfällen
  8. Fazit und Ausblick

Einleitung zum Rechtsgebiet Erbrecht

Das Erbrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Regelung des Vermögensübergangs nach dem Tod einer Person befasst. Es umfasst eine Vielzahl von Themen wie z.B. die Erstellung von Testamenten, die Erbfolge, die Pflichtteilsansprüche von Erben sowie die Nachlassverwaltung und -abwicklung.

Im Erbrecht geht es darum, dass eine Person zu Lebzeiten regelt, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen passiert. Hierbei können individuelle Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass das Vermögen nach dem Tod gemäß den eigenen Vorstellungen verteilt wird.

Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und hat eine hohe praktische Bedeutung, da jeder Mensch über ein Vermögen verfügt und es wichtig ist, dieses Vermögen rechtzeitig und sinnvoll zu regeln. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit dem Erbrecht auseinanderzusetzen, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen und eine sinnvolle Nachlassregelung zu treffen.

Was ist Erbrecht?

Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die Übertragung des Vermögens einer verstorbenen Person (Erblasser) auf ihre Erben regelt. Es umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Güter wie Immobilien, Geld, Schulden, Urheberrechte und vieles mehr. Das Erbrecht ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 1922 bis 2385 BGB.

Das Erbrecht hat insbesondere drei Hauptziele:

  • Die Sicherung des Vermögens des Erblassers und die Gewährleistung einer geordneten Vermögensübertragung
  • Die Durchsetzung der letztwilligen Verfügungen des Erblassers
  • Die Wahrung der Interessen der Erben und sonstigen Beteiligten, wie etwa Pflichtteilsberechtigten oder Gläubigern

Bedeutung des Erbrechts

Das Erbrecht spielt eine wichtige Rolle im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben, da es den Vermögenstransfer von einer Generation zur nächsten regelt. Es bietet Sicherheit für die Hinterbliebenen und ermöglicht es ihnen, die Wünsche des Verstorbenen zu respektieren.

Einige zentrale Aspekte des Erbrechts sind:

  1. Testament: Die letztwillige Verfügung des Erblassers, in der er seine Erben benennt und den Nachlass verteilt.
  2. Gesetzliche Erbfolge: Die gesetzlich festgelegte Erbfolge, die in Ermangelung eines Testaments oder anderer Verfügungen greift.
  3. Pflichtteil: Der Mindestanteil am Erbe, der bestimmten nahen Verwandten (z.B. Kindern und Ehepartnern) zusteht, auch wenn der Erblasser sie im Testament übergangen hat.

Testament und letztwillige Verfügungen

Ein Testament oder eine letztwillige Verfügung ist eine wichtige Möglichkeit, um den eigenen letzten Willen in Bezug auf die Verteilung des Vermögens nach dem eigenen Tod festzuhalten. Es handelt sich dabei um ein rechtsgültiges Dokument, das von jeder Person erstellt werden kann, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist.

Im Erbrecht gibt es verschiedene Möglichkeiten, um den eigenen Nachlass zu regeln. Eine der bekanntesten und häufigsten ist die Erstellung eines Testaments oder einer letztwilligen Verfügung. Hierbei können individuelle Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass das Vermögen nach dem Tod gemäß den eigenen Vorstellungen verteilt wird.

In diesem Zusammenhang sind verschiedene Unterthemen von Bedeutung. Dazu gehört zum Beispiel die Frage, welche Formen der letztwilligen Verfügung es gibt und welche Formvorschriften hierbei einzuhalten sind. Auch die Frage, wer als Erbe in Frage kommt und welche Pflichtteilsansprüche bestehen, spielt eine wichtige Rolle. Zudem gibt es verschiedene Aspekte in Bezug auf die Testamentsvollstreckung und die mögliche Anfechtung von Testamenten.

Im Folgenden sollen diese Unterthemen näher betrachtet werden, um ein umfassendes Verständnis davon zu vermitteln, wie eine sinnvolle Nachlassregelung mittels Testaments oder letztwilliger Verfügung erfolgen kann.

Arten von Testamenten

Ein Testament ist eine rechtlich verbindliche Erklärung einer Person, in der sie festlegt, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll. Es gibt verschiedene Arten von Testamenten, die nach deutschem Recht anerkannt sind:

I. Eigenhändiges Testament: Gemäß § 2247 BGB muss ein eigenhändiges Testament vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben werden. Es sollte auch das Datum und den Ort der Niederschrift enthalten, um mögliche Streitigkeiten über die Gültigkeit zu vermeiden.

II. Notarielles Testament: Ein notarielles Testament wird vor einem Notar errichtet. Der Erblasser erklärt hierbei seine letztwillige Verfügung mündlich oder in schriftlicher Form, und der Notar erstellt eine Niederschrift, die er anschließend dem Erblasser zur Unterschrift vorlegt (§ 2232 BGB).

Gemeinschaftliches Testament: Ehegatten oder Lebenspartner können gemäß § 2265 BGB ein gemeinschaftliches Testament erstellen. Hierbei setzen sie sich gegenseitig zu Erben ein und/oder bestimmen Erben für den Todesfall des zuletzt Verstorbenen.

Testamentserrichtung

Bei der Errichtung eines Testaments sollten folgende Aspekte beachtet werden:

  1. Formvorschriften: Die Formvorschriften für die verschiedenen Arten von Testamenten müssen eingehalten werden, um die Wirksamkeit des Testaments zu gewährleisten (§§ 2247, 2231, 2265 BGB).
  2. Klarheit und Bestimmtheit: Die letztwillige Verfügung sollte klar und bestimmt formuliert sein, um Interpretationsschwierigkeiten und Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden.
  3. Testierfähigkeit: Der Erblasser muss gemäß § 2229 BGB testierfähig sein, d.h. er muss mindestens 16 Jahre alt und in der Lage sein, die Bedeutung und Tragweite seiner Verfügung zu erkennen.

Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung dient der Sicherung des Erblasserwillens und der Erbauseinandersetzung. Der Erblasser kann in seinem Testament einen Testamentsvollstrecker benennen, der die im Testament festgelegten Verfügungen durchführt (§ 2197 BGB). Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers können beispielsweise

  • die Verwaltung des Nachlasses,
  • die Erfüllung von Vermächtnissen oder
  • die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft sein.

Anfechtung von Testamenten

Ein Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden (§§ 2078, 2079 BGB).

Gesetzliche Erbfolge im deutschen Erbrecht

Die gesetzliche Erbfolge kommt zur Anwendung, wenn keine wirksame letztwillige Verfügung, wie ein Testament oder Erbvertrag, vorliegt. Sie regelt die Verteilung des Nachlasses nach den gesetzlich festgelegten Ordnungen und Verwandtschaftsgraden. Die gesetzlichen Regelungen zur Erbfolge finden sich in den §§ 1922 bis 1936 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Erben erster Ordnung

Die Erben erster Ordnung im deutschen Erbrecht sind die Abkömmlinge des Erblassers, also seine Kinder, Enkel und Urenkel.

Hierbei sind einige Besonderheiten zu beachten:

  • Nach § 1924 BGB erben die Kinder zu gleichen Teilen.
  • Ist ein Kind des Erblassers bereits verstorben, treten dessen Abkömmlinge (Enkel) nach dem Repräsentationsprinzip (§ 1924 Abs. 3 BGB) an dessen Stelle.
  • Adoptierte Kinder werden den leiblichen Kindern gleichgestellt (§ 1923 BGB).
  • Nichteheliche Kinder sind erbberechtigt, wenn die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde (§ 1924 Abs. 1 BGB).

Beispiel: Hans hat zwei Kinder, Anna und Ben. Ben ist verstorben und hat zwei Kinder, Carla und David. Die Erben erster Ordnung sind in diesem Fall Anna (50%), Carla (25%) und David (25%).

Erben zweiter Ordnung

Wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind, treten die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge als Erben zweiter Ordnung ein. Die Regelungen dazu finden sich in §§ 1925 und 1926 BGB.

  • Leben die Eltern des Erblassers noch, erben sie zu gleichen Teilen.
  • Ist ein Elternteil bereits verstorben, treten dessen Abkömmlinge (Geschwister des Erblassers) an dessen Stelle.

Beispiel: Hans hat keine Kinder. Seine Eltern sind verstorben, aber er hat zwei Geschwister, Anna und Ben. In diesem Fall sind Anna und Ben die Erben zweiter Ordnung und erben zu gleichen Teilen.

Erben dritter Ordnung

Sind keine Erben erster oder zweiter Ordnung vorhanden, greift die Erbfolge dritter Ordnung, die sich nach den Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlingen richtet (§ 1927 BGB).

  • Leben die Großeltern noch, erben sie zu gleichen Teilen.
  • Ist ein Großelternteil bereits verstorben, treten dessen Abkömmlinge (Onkel oder Tanten des Erblassers) an dessen Stelle.

Pflichtteil und Pflichtteilsberechtigte

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil des Nachlasses, der bestimmten nahen Angehörigen des Erblassers zusteht, wenn sie durch ein Testament und / oder einen Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Im Folgenden werden wir die verschiedenen Aspekte des Pflichtteils und der Pflichtteilsberechtigten erörtern.

Pflichtteil und seine Berechnung

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Pflichtteilsberechtigte ohne Testament oder Erbvertrag erhalten hätte. Die Berechnung des Pflichtteils erfolgt auf der Grundlage des Nachlasswertes zum Zeitpunkt des Erbfalls. Hierbei sind sowohl das Vermögen als auch die Schulden des Erblassers zu berücksichtigen.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Nehmen wir an, der Erblasser hinterlässt ein Vermögen von 500.000 Euro und hat zwei Kinder. Ohne Testament würden die beiden Kinder jeweils 250.000 Euro erben. Würde eines der Kinder im Testament enterbt, so stünde ihm ein Pflichtteil von 125.000 Euro zu (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils).

Gemäß § 2303 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind folgende Personen pflichtteilsberechtigt:

  • Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel etc.)
  • Ehegatten oder Lebenspartner
  • Eltern des Erblassers (nur wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind)

Pflichtteilsanspruch geltend machen

Pflichtteilsberechtigte müssen ihren Pflichtteilsanspruch innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung geltend machen (§ 2332 BGB). Der Anspruch ist grundsätzlich gegen die Erben gerichtet und in Geld zu erfüllen. Die Erben sind zur Auskunft über den Bestand des Nachlasses verpflichtet, damit der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch berechnen kann (§ 2314 BGB).

Pflichtteilsverzicht und -entziehung

In einigen Fällen kann der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteil verzichten. Dies geschieht in der Regel durch einen notariell beurkundeten Vertrag zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten (§ 2346 BGB). Der Verzicht kann sowohl gegen eine Abfindung als auch unentgeltlich erfolgen.

Die Entziehung des Pflichtteils ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die in § 2333 BGB geregelt sind.

Diese Gründe umfassen schwere Verfehlungen des Pflichtteilsberechtigten.

Erbschaftssteuer und Freibeträge

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf den Wert des Vermögens erhoben wird, das durch Erbschaft oder Schenkung übertragen wird. In Deutschland ist die Erbschaftssteuer im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Die Höhe der Steuer hängt von der Beziehung zwischen dem Erblasser und dem Erben sowie dem Wert des Vermögens ab. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte der Erbschaftssteuer und der damit verbundenen Freibeträge erläutert.

Steuerliche Grundlagen der Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer wird gemäß § 1 ErbStG auf den Erwerb von Vermögen durch Schenkung unter Lebenden oder aufgrund Todesfall erhoben. Die Berechnung der Steuer erfolgt auf der Grundlage des steuerpflichtigen Erwerbs, der sich aus dem Wert des Vermögens abzüglich eventueller Nachlassverbindlichkeiten und abzüglich der persönlichen Freibeträge ergibt.

Die Steuersätze und Steuerklassen sind in den §§ 15 bis 19 ErbStG festgelegt. Es gibt drei Steuerklassen, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben richten:

  • Steuerklasse I: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkelkinder und Eltern bei Erbschaften
  • Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern
  • Steuerklasse III: Alle übrigen Erwerber und Beschenkte

Freibeträge und Steuerklassen im Erbrecht

Jeder Erbe oder Beschenkte hat einen persönlichen Freibetrag, der von der Steuerklasse und dem Verwandtschaftsgrad abhängt. Die Freibeträge sind in § 16 ErbStG festgelegt und lauten wie folgt:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner (Steuerklasse I): 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder (Steuerklasse I): 400.000 Euro
  • Enkelkinder (Steuerklasse I): 200.000 Euro
  • Eltern und Voreltern bei Erbschaften (Steuerklasse I): 100.000 Euro
  • Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern (Steuerklasse II): 20.000 Euro
  • Alle übrigen Erwerber und Beschenkte (Steuerklasse III): 20.000 Euro

Erbvertrag und Schenkung im Erbrecht

Neben Testamenten bieten Erbverträge eine weitere Möglichkeit, die Vermögensnachfolge zu regeln. Im Folgenden werden wir die Unterschiede zwischen Erbverträgen und Testamenten, die Gestaltungsmöglichkeiten und Formvorschriften sowie die Schenkung als Alternative zur Erbregelung erörtern.

Unterschiede zwischen Erbvertrag und Testament

Ein Erbvertrag ist ein zweiseitig verpflichtender Vertrag, der zwischen dem Erblasser und dem zukünftigen Erben geschlossen wird. Im Gegensatz zum Testament, das einseitig und jederzeit widerrufbar ist, bindet der Erbvertrag beide Vertragsparteien und kann nur durch eine gemeinsame Vereinbarung oder unter bestimmten Voraussetzungen – z.B. Vertragsverletzung aufgehoben werden.

Einige Vorteile des Erbvertrags gegenüber dem Testament sind:

  1. Rechtssicherheit: Da beide Parteien vertraglich gebunden sind, kann der Erbvertrag nicht einseitig geändert und/ oder widerrufen werden.
  2. Verbindlichkeit: Durch den Vertrag können beide Parteien Verpflichtungen eingehen, z.B. die Sicherung des Pflegeheims des Erblassers durch den Erben.
  3. Schutz vor Anfechtung: Erbverträge sind schwieriger anzufechten als Testamente, da sie notariell beurkundet werden müssen.

Gestaltungsmöglichkeiten und Formvorschriften

Ein Erbvertrag kann verschiedene Regelungen enthalten, wie z.B. die Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Auflagen oder die Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Auch die Regelung von Pflichtteilen und deren Verzicht kann vertraglich festgelegt werden.

Erbverträge müssen notariell beurkundet werden, um gültig zu sein (§ 2276 BGB). Beide Parteien müssen bei der Beurkundung persönlich anwesend sein, und der Notar muss den Vertragsinhalt vorlesen und erläutern, um sicherzustellen, dass beide Parteien den Inhalt verstehen und freiwillig zustimmen.

Schenkung als Alternative im Erbrecht

Die Schenkung ist eine weitere Alternative zur Regelung der Vermögensnachfolge. Sie ermöglicht es, Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten des Schenkers auf den Begünstigten zu übertragen. Schenkungen können auch steuerlich vorteilhaft sein, da sie alle zehn Jahre wiederholt werden können und dabei die persönlichen Freibeträge für Schenkungssteuer in Anspruch genommen werden können (§§ 16, 17 ErbStG).

Internationales Erbrecht

In einer globalisierten Welt ist es immer häufiger der Fall, dass Erbfälle grenzüberschreitende Aspekte haben. Das internationale Erbrecht kommt ins Spiel, wenn der Erblasser und/oder die Erben unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen, Vermögenswerte in mehreren Ländern vorhanden sind oder der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte.

In diesem Abschnitt wird auf erbrechtliche Regelungen im Ausland, die Europäische Erbrechtsverordnung und die erbrechtliche Beratung bei grenzüberschreitenden Erbfällen eingegangen.

Erbrechtliche Regelungen im Ausland

Erbrechtliche Regelungen können von Land zu Land erheblich variieren. In vielen Ländern gibt es unterschiedliche Gesetze und Verfahren zur Regelung von Erbschaften, Pflichtteilsansprüchen, Testamenten und anderen erbrechtlichen Fragen. Daher ist es wichtig, sich über die erbrechtlichen Regelungen im jeweiligen Land zu informieren und gegebenenfalls die Hilfe eines auf internationales Erbrecht spezialisierten Anwalts in Anspruch zu nehmen.

Europäische Erbrechtsverordnung

Die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-Verordnung Nr. 650/2012), die seit dem 17. August 2015 in Kraft ist, soll das internationale Erbrecht innerhalb der EU vereinfachen und Rechtssicherheit schaffen. Die Verordnung legt fest, welches nationale Recht auf einen grenzüberschreitenden Erbfall anwendbar ist und welche Gerichte zuständig sind.

Grundsätzlich gilt gemäß Art. 21 der Verordnung das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Allerdings kann der Erblasser in seinem Testament auch ausdrücklich bestimmen, dass das Recht seines Heimatlandes auf seinen Nachlass anwendbar sein soll (Rechtswahl, Art. 22).

Die Europäische Erbrechtsverordnung findet keine Anwendung in Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich. In diesen Fällen sowie bei Erbfällen, die Länder außerhalb der EU betreffen, gelten die jeweiligen nationalen Kollisionsnormen.

Erbrechtliche Beratung bei grenzüberschreitenden Erbfällen

Grenzüberschreitende Erbfälle können rechtliche und steuerliche Komplexität mit sich bringen. Es ist daher ratsam, einen erfahrenen Anwalt für internationales Erbrecht oder einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, der Erfahrung mit grenzüberschreitenden Erbfällen hat.

Fazit zum Thema Erbrecht

Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das für jeden Bürger von großer Bedeutung ist, da es die Regelungen für den Übergang von Vermögen und Schulden nach dem Tod einer Person betrifft. In diesem Abschnitt fassen wir die wichtigsten Punkte im Erbrecht zusammen, werfen einen Blick auf aktuelle Gesetzesänderungen und Entwicklungen und ziehen ein abschließendes Fazit.

Die wichtigsten Aspekte des Erbrechts, die im Blog-Beitrag behandelt wurden, umfassen:

Testament und letztwillige Verfügungen: Die Errichtung eines Testaments ermöglicht es, den eigenen Nachlass individuell und nach persönlichen Wünschen zu regeln. Dabei ist auf die Einhaltung von Formvorschriften zu achten.

  • Gesetzliche Erbfolge: Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die nach einem Stufensystem die nächsten Verwandten als gesetzliche Erben bestimmt.
  • Pflichtteil: Der Pflichtteil dient dem Schutz von nahen Angehörigen, die durch ein Testament benachteiligt wurden. Er besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann von den Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden.
  • Erbschaftssteuer: Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung. Freibeträge und Steuerklassen sorgen dafür, dass in vielen Fällen keine oder nur eine reduzierte Steuerlast anfällt.
  • Erbvertrag und Schenkung: Ein Erbvertrag bietet eine weitere Möglichkeit, den Nachlass zu regeln, während Schenkungen zu Lebzeiten steuerliche Vorteile bieten können.

Rechtsanwaltskanzlei Herfurtner – Expertise und Unterstützung im Erbrecht

Unsere Kanzlei Herfurtner ist erfahren in der Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Erbrechts. Wenn Sie Fragen oder rechtliche Unterstützung im Bereich Erbrecht benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Anwälte können Sie kompetent und zuverlässig beraten und vertreten.

Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Website erreichen.

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und bieten Ihnen eine individuelle Beratung. Wir verstehen, dass jeder Fall einzigartig ist und daher einen maßgeschneiderten Ansatz erfordert.

Wir würden uns freuen, Ihnen bei Ihrem Anliegen im Bereich Erbrecht helfen zu können. Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.

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