Erbrechtliche Ansprüche sind ein komplexes Thema, das viele Menschen betrifft. Ob Sie nun selbst Erbe sind oder jemanden kennen, der es ist, es ist wichtig, sich über die verschiedenen Rechtsmittel im Erbrecht zu informieren. In diesem ausführlichen Blog-Beitrag werden wir uns intensiv mit den verschiedenen Aspekten des Erbrechts beschäftigen, einschließlich Gesetzen, aktuellen Gerichtsurteilen und häufig gestellten Fragen. Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um sich im Erbrecht zurechtzufinden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Gesetzliche Grundlagen des Erbrechts
  2. Erbrechtliche Ansprüche und deren Durchsetzung
  3. Aktuelle Gerichtsurteile und ihre Bedeutung
  4. Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht
  5. Fazit: Erbrechtliche Ansprüche meistern

Gesetzliche Grundlagen des Erbrechts

Das Erbrecht ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die wichtigsten Vorschriften finden sich in den §§ 1922 bis 2385 BGB. Im Folgenden werden die grundlegenden Regelungen des Erbrechts dargestellt:

Legaldefinition des Erben: Gemäß § 1922 BGB geht das Vermögen des Erblassers mit dessen Tod auf den oder die Erben über.

Erbfolge: Die Erbfolge ist in den §§ 1937 ff. BGB geregelt. Grundsätzlich wird zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge unterschieden. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Erblasser keine Regelung für seinen Nachlass getroffen hat, während die gewillkürte Erbfolge aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags zustande kommt.

Testament und Erbvertrag: Die §§ 2247 ff. BGB behandeln die Errichtung eines Testaments, während die §§ 2274 ff. BGB die Errichtung eines Erbvertrags regeln.

Pflichtteil: Der Pflichtteil ist in den §§ 2303 ff. BGB geregelt. Hierbei handelt es sich um einen Mindestanspruch, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden.

Erbschaftsbesitzer: In den §§ 2018 ff. BGB sind die Regelungen für den Erbschaftsbesitzer festgelegt. Hierbei handelt es sich um die Person, die die Erbschaft tatsächlich in Besitz genommen hat, ohne dazu berechtigt zu sein.

Erbschaftskauf: Die Regelungen zum Erbschaftskauf finden sich in den §§ 2371 ff. BGB. Hierbei handelt es sich um den Verkauf eines Erbteils durch den Erben an einen Dritten.

Erbrechtliche Ansprüche und deren Durchsetzung

Eine Vielzahl von erbrechtlichen Ansprüchen kann sich aus dem Erbfall ergeben. Im Folgenden werden die wichtigsten erbrechtlichen Ansprüche und deren Durchsetzung dargestellt:

  • Erbenstellung: Die Feststellung der Erbenstellung ist oftmals der erste Schritt, um erbrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Hierbei kommt es darauf an, ob der Erblasser ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet hat oder ob die gesetzliche Erbfolge greift. In vielen Fällen kann es erforderlich sein, ein Erbschein zu beantragen, um die Erbenstellung nachweisen zu können.
  • Ausschlagung der Erbschaft: Gemäß § 1942 BGB kann ein Erbe die Erbschaft binnen einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnis von der Erbschaft ausschlagen. Die Ausschlagung erfolgt gegenüber dem Nachlassgericht und führt dazu, dass der Ausschlagende so behandelt wird, als wäre er von vornherein nicht Erbe geworden.
  • Pflichtteilsanspruch: Wenn ein naher Angehöriger durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, steht ihm möglicherweise ein Pflichtteilsanspruch zu. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen den oder die Erben. Um den Pflichtteil geltend zu machen, kann der Pflichtteilsberechtigte gemäß § 2314 BGB Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen und anschließend seinen Pflichtteil in Geld fordern.
  • Erbenhaftung: Die Erben haften gemäß § 1967 BGB für die Nachlassverbindlichkeiten. Hierzu zählen sowohl die Schulden des Erblassers als auch die Erbfallschulden. Die Haftung der Erben ist grundsätzlich unbeschränkt, allerdings können sie gemäß § 1990 BGB die Dürftigkeitseinrede erheben, wenn der Nachlass überschuldet ist, oder gemäß § 1975 BGB die Haftung auf den Nachlass beschränken, indem sie die Nachlassverwaltung oder das Nachlassinsolvenzverfahren beantragen.
  • Testamentsvollstreckung: Wenn der Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag eine Testamentsvollstreckung angeordnet hat, obliegt es dem Testamentsvollstrecker, die letztwilligen Verfügungen des Erblassers durchzuführen. Die Erben haben in diesem Fall gemäß § 2218 BGB gegenüber dem Testamentsvollstrecker einen Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses.
  • Erbauseinandersetzung: Bei einer Erbengemeinschaft ist eine Erbauseinandersetzung erforderlich, um den Nachlass unter den Erben aufzuteilen. Die Erbauseinandersetzung erfolgt in der Regel durch einen Auseinandersetzungsvertrag oder durch eine Teilungsanordnung des Nachlassgerichts. Den Erben steht dabei ein Anspruch auf Ausgleich und Abfindung gemäß §§ 2042, 2315 BGB zu.
  • Nacherbenanspruch: Hat der Erblasser eine Nacherbfolge angeordnet, so steht dem Nacherben ein Anspruch gegen den Vorerben zu, den Nachlass in einem ungeschmälerten Zustand zu erhalten (§§ 2112, 2130 BGB). Der Nacherbe kann vom Vorerben Rechnungslegung und Herausgabe des Nachlasses verlangen, sobald die Nacherbfolge eingetreten ist.
  • Erbenauseinandersetzung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften: Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften kann es zu erbrechtlichen Ansprüchen kommen, wenn der überlebende Partner im Testament oder Erbvertrag nicht berücksichtigt wurde. In solchen Fällen können unter Umständen Ausgleichsansprüche nach den Grundsätzen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung (§ 812 BGB) oder nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) bestehen.

Aktuelle Gerichtsurteile und ihre Bedeutung

Die Rechtsprechung im Erbrecht ist ständig im Wandel. Im Folgenden werden einige aktuelle Gerichtsurteile und deren Bedeutung für die erbrechtliche Praxis dargestellt:

Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 12.07.2017, Az. IV ZR 74/16: Der BGH hat entschieden, dass eine Testamentsvollstreckung nicht automatisch endet, wenn der Testamentsvollstrecker seine Aufgaben nicht mehr erfüllen kann. Vielmehr kann das Nachlassgericht einen neuen Testamentsvollstrecker bestellen, um die Testamentsvollstreckung fortzusetzen.

BGH, Urteil vom 14.03.2018, Az. IV ZR 435/16: Der BGH hat klargestellt, dass die Erben eines verstorbenen Kontoinhabers grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu dessen digitalen Vermögenswerten (z.B. Social-Media-Accounts) haben. Dieser Anspruch kann jedoch unter Umständen durch den Datenschutz der Kommunikationspartner des Erblassers eingeschränkt sein.

BGH, Beschluss vom 19.04.2018, Az. IV ZB 17/17: In diesem Beschluss hat der BGH entschieden, dass die Vorschriften über die gesetzliche Erbfolge auch für den Fall gelten, dass ein Testament zwar vorhanden, aber wegen einer unklaren Testamentsgestaltung nicht wirksam ist. In solchen Fällen tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

BGH, Urteil vom 28.09.2018, Az. V ZR 164/17: Der BGH hat in diesem Urteil bekräftigt, dass ein Erbe auch dann für die Nachlassverbindlichkeiten haftet, wenn er die Erbschaft unwissentlich angenommen hat. Eine Anfechtung der Erbschaftsannahme ist in solchen Fällen nur unter engen Voraussetzungen möglich.

BGH, Urteil vom 19.12.2018, Az. XII ZR 182/16: In diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass ein Erbverzichtsvertrag auch dann wirksam sein kann, wenn er nicht notariell beurkundet wurde, sofern er in einem gerichtlichen Vergleich geschlossen wurde. Dieser Entscheidung zufolge können Erbverzichtsverträge unter Umständen auch ohne notarielle Beurkundung wirksam sein, wenn sie in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wurden.

BGH, Urteil vom 20.03.2019, Az. IV ZR 6/18: Der BGH hat in diesem Urteil klargestellt, dass ein Erblasser durch eine Verfügung von Todes wegen auch die Verwaltung seines Nachlasses regeln kann, indem er beispielsweise eine Stiftung als Verwalterin des Nachlasses einsetzt. Eine solche Regelung ist jedoch nur zulässig, wenn sie dem Interesse der Erben dient und nicht lediglich der Kontrolle der Erben durch den Erblasser.

Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Erbrecht:

  1. Wie lange dauert es, bis ein Erbschein ausgestellt wird? Die Dauer der Erbscheinausstellung ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel der Komplexität des Erbfalls und der Arbeitsbelastung des zuständigen Nachlassgerichts. In der Regel sollte die Ausstellung eines Erbscheins jedoch innerhalb von vier bis sechs Wochen erfolgen.
  2. Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag? Ein Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, die der Erblasser jederzeit widerrufen oder ändern kann. Ein Erbvertrag hingegen ist ein zweiseitiger Vertrag, der zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Vertragspartnern geschlossen wird. Der Erbvertrag kann nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden.
  3. Wie kann ich sicherstellen, dass mein Testament im Todesfall auch gefunden wird? Um sicherzustellen, dass Ihr Testament im Todesfall gefunden wird, können Sie es beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegen. Dort wird es sicher aufbewahrt und im Todesfall an die zuständige Stelle weitergeleitet.
  4. Kann ich meine Erben auch nach meinem Tod noch kontrollieren? Grundsätzlich erlaubt das deutsche Erbrecht keine umfassende Kontrolle der Erben durch den Erblasser nach dessen Tod. Allerdings können Sie durch bestimmte Regelungen in Ihrem Testament oder Erbvertrag, wie zum Beispiel die Anordnung einer Testamentsvollstreckung oder die Einsetzung einer Stiftung als Verwalterin des Nachlasses, gewisse Einflussmöglichkeiten wahren.
  5. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mit der Erbauseinandersetzung nicht einverstanden bin? Wenn Sie mit der Erbauseinandersetzung nicht einverstanden sind, können Sie versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit den anderen Erben zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie auch gerichtliche Schritte einleiten, um Ihren Anspruch durchzusetzen. Hierbei sollten Sie jedoch die Kosten und den Zeitaufwand für ein Gerichtsverfahren berücksichtigen.

Fazit: Erbrechtliche Ansprüche meistern

Dieser umfassende Blog-Beitrag hat Ihnen die verschiedenen Aspekte des Erbrechts, erbrechtliche Ansprüche und deren Durchsetzung sowie aktuelle Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen nähergebracht. Mit diesem Wissen sind Sie nun in der Lage, sich im Erbrecht zurechtzufinden und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Dennoch sollte in komplexen Erbfällen oder bei Unsicherheiten stets die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht in Betracht gezogen werden. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre erbrechtlichen Ansprüche effektiv durchzusetzen und mögliche Fallstricke zu vermeiden.

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Philipp Franz Rechtsanwalt

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