Erhaltungsmaßnahmen – ein zentrales Thema im Bau- und Immobilienrecht, das sowohl für Vermieter als auch für Mieter relevant ist. Die Sicherstellung der dauerhaften Funktionstüchtigkeit einer Immobilie erfordert nicht nur den Einsatz qualifizierter Fachleute, sondern auch die Beachtung einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und Vorschriften.

In diesem Beitrag möchten wir Ihnen die rechtliche Perspektive auf Erhaltungsmaßnahmen näherbringen und Ihnen dabei helfen, Ihre Interessen zu schützen und Ihre Immobilie möglichst lange in einem einwandfreien Zustand zu erhalten.

Definition und Unterscheidung von Erhaltungsmaßnahmen

Im Bereich des Bau- und Immobilienrechts bezieht sich der Begriff der Erhaltungsmaßnahmen auf alle Arbeiten und Maßnahmen, die erforderlich sind, damit eine Immobilie einsatzbereit bleibt und die baulichen Anlagen und Einrichtungen ordnungsgemäß funktionieren. Diese Maßnahmen können sowohl regelmäßige Instandhaltungsarbeiten, wie etwa Wartungen und Reinigungen oder die Überprüfung von technischen Anlagen und Infrastruktureinrichtungen umfassen, als auch umfassendere Reparaturen bei auftretenden Gebäudeschäden oder -verschleiß.

Um die rechtliche Bedeutung von Erhaltungsmaßnahmen besser einordnen zu können, lohnt es sich, sie von anderen Arten von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen abzugrenzen:

Modernisierungsmaßnahmen: Im Gegensatz zu Erhaltungsmaßnahmen, die primär darauf abzielen, den vorhandenen Zustand einer Immobilie zu erhalten, dienen Modernisierungsmaßnahmen dazu, den Gebrauchswert der Immobilie zu erhöhen oder sie an veränderte gesetzliche oder technische Anforderungen anzupassen. Im Kontext von energetischer Sanierung oder Barrierefreiheit können solche Maßnahmen eine bedeutende Rolle spielen.

Schönheitsreparaturen: Bei Schönheitsreparaturen handelt es sich um rein optische Verbesserungen, die den Charakter einer Immobilie nicht grundlegend verändern. Dazu gehören unter anderem das Streichen von Wänden oder das Ausbessern kleinerer Gebrauchsspuren. Im Mietrecht sind Schönheitsreparaturen in der Regel als Mieterpflichten ausgestaltet und stellen eine ergänzende Verpflichtung zu den Erhaltungsmaßnahmen des Vermieters dar.

Die rechtlichen Grundlagen von Erhaltungsmaßnahmen

In der Bundesrepublik Deutschland sind die Pflichten und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen in verschiedenen Rechtsnormen geregelt, wie zum Beispiel dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder den Landesbauordnungen der Länder (LBO). Darüber hinaus sind die einschlägigen Regeln in den jeweiligen Miet- und Kaufverträgen sowie in den Wohnungseigentumsgemeinschaften von Bedeutung.

Verantwortlichkeiten im Allgemeinen

Grundsätzlich ist der Eigentümer einer Immobilie verantwortlich dafür, dass alle notwendigen Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu gehört auch die rechtzeitige Mängelbeseitigung, um den Gebrauch der Immobilie nicht zu beeinträchtigen oder deren Wert zu mindern. Die Zuständigkeit des Eigentümers für die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Regelungen, wie etwa § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Dieser Paragraph verpflichtet den Vermieter dazu, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und alle zum Erhalt dieser Beschaffenheit erforderlichen Maßnahmen auf seine Kosten durchzuführen.

Teilung von Verantwortlichkeiten bei Wohnungseigentum

Die rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit Erhaltungsmaßnahmen bei Wohnungen in Eigentumsgemeinschaften sind besonders komplex. Hier treffen unterschiedliche Interessen aufeinander: So können einzelne Wohnungseigentümer unterschiedliche Vorstellungen über die Notwendigkeit und Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen haben, während die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mehrheitlich über die Umsetzung solcher Maßnahmen und die Verwendung der gemeinschaftlichen Gelder entscheiden muss.

Aus diesem Grund finden sich in gesetzlichen Regelungen, wie beispielsweise dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), spezielle Vorgaben für solche Konstellationen. Gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG obliegt die Instandhaltung, Instandsetzung und sonstige Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums grundsätzlich der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, während jeder Wohnungseigentümer für den Erhalt seines Sondereigentums selbst verantwortlich ist.

Die rechtliche Verankerung der Instandhaltungspflicht im Mietrecht

Ein weiterer relevanter Rechtsbereich für Erhaltungsmaßnahmen ist das Mietrecht. Hier gelten insbesondere die Regelungen in den §§ 535 ff. BGB, die sich mit den Pflichten des Vermieters im Rahmen der Gebrauchsüberlassung einer Mietsache an den Mieter befassen. Nach diesen Vorschriften ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und alle hierfür erforderlichen Maßnahmen auf seine Kosten durchzuführen.

Sollte sich der Vermieter nicht an diese Pflichten halten, können Mieter bestimmte Rechte geltend machen. Dazu zählen eine Reduktion der geschuldeten Miete (Mietminderung) oder gar die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, wenn der Mangel erheblich ist und die Gebrauchstauglichkeit der Immobilie in Frage stellt. Grundsätzlich müssen Mieter in solchen Fällen zunächst dem Vermieter die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung einräumen und eine angemessene Frist hierfür setzen.

Versäumt der Vermieter die Frist, stehen dem Mieter dann die zuvor genannten Rechte zur Verfügung.

Tipps zur Durchsetzung von Erhaltungsmaßnahmen

Einige allgemeine Empfehlungen können dabei helfen, Ihre Interessen im Zusammenhang mit Erhaltungsmaßnahmen zu schützen und mögliche Streitigkeiten über die Verantwortlichkeiten bezüglich solcher Maßnahmen zu vermeiden.

1. Klare vertragliche Regelungen schaffen

Die Grundlage für eine reibungslose Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen sind klare vertragliche Vereinbarungen. Hierzu gehört unter anderem die präzise Definition von Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten sowie etwaiger Kostenbeteiligungen von Vermietern und Mietern. Auch der Umgang mit Schönheitsreparaturen und Modernisierungsmaßnahmen sollte von vornherein vertraglich festgehalten werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

2. Regelmäßige Kontrollen und Wartungen durchführen

Um größeren Reparaturarbeiten und möglichen daraus resultierenden Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, empfiehlt es sich, regelmäßige Kontrollen und Wartungsarbeiten durchzuführen. Dies gilt insbesondere für sicherheitsrelevante Bauteile und technische Anlagen, bei denen Mängel und Funktionsstörungen schnell schwerwiegende Folgen haben können. Durch die konsequente Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen lassen sich Verschleißerscheinungen und Schäden häufig bereits im Vorfeld erkennen und verhindern.

3. Die Sache frühzeitig in die Hand nehmen

Stellen Sie als Eigentümer, Vermieter oder Mieter fest, dass eine Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme erforderlich ist, sollten Sie nicht abwarten, bis sich der Zustand verschlechtert oder ein möglicher Rechtsstreit entsteht. Kontaktieren Sie in solchen Fällen frühzeitig Ihren Vertragspartner und teilen Sie Ihre Bedenken mit. Gemeinsam können Sie dann nach einer schnellen und unkomplizierten Lösung suchen, um die Funktionsfähigkeit der betroffenen Immobilie oder Anlage zu erhalten.

4. Ansprechpartner und Zuständigkeiten klären

Eine zentrale Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen ist die Klärung der Zuständigkeiten und die Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners. Dies gilt sowohl für Vermieter und Mieter als auch für Wohnungseigentümer, Verwalter und Handwerker. Durch offene Kommunikation und einen zentralen Ansprechpartner lassen sich Missverständnisse und Unstimmigkeiten vermeiden und eventuell notwendige Maßnahmen zügig in die Wege leiten.

5. Die rechtlichen Grundlagen kennen

Um eine rechtssichere und effektive Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen zu gewährleisten, ist es essentiell, die grundlegenden rechtlichen Regelungen und Vorschriften zu kennen. Hierzu gehören insbesondere die Bestimmungen des BGB, der Landesbauordnungen sowie einschlägiger Regelungen in Miet- und Kaufverträgen. Zögern Sie nicht, sich in Zweifelsfällen bei einem Anwalt beraten zu lassen.

6. Eine lückenlose Dokumentation führen

Im Zusammenhang mit Erhaltungsmaßnahmen ist die lückenlose Dokumentation aller relevanten Vorgänge und Handwerkerarbeiten von großer Bedeutung. Dies dient nicht nur der Nachvollziehbarkeit der ergriffenen Maßnahmen, sondern kann auch im Falle eines späteren Rechtsstreits als Beweismittel dienen.

Hierzu gehören unter anderem der schriftliche Nachweis über durchgeführte Maßnahmen und die beauftragten Handwerker, die Feststellung und Dokumentation von Mängeln sowie gegebenenfalls der Nachweis über die Kostentragungspflicht von Vermietern und Mietern.

Die Rolle der Anwaltskanzlei bei Erhaltungsmaßnahmen

Immer wieder kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Parteien im Zusammenhang mit Erhaltungsmaßnahmen, sei es zwischen Vermietern und Mietern, innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften oder auch im Verhältnis zu Handwerkern und Bauunternehmen. Eine vertrauenswürdige Anwaltskanzlei kann in solchen Fällen wertvolle Unterstützung bieten.

Rechtliche Beratung und Vertretung

Eine Anwaltskanzlei kann Sie bei sämtlichen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Erhaltungsmaßnahmen beraten und Sie gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich vertreten. Dies reicht von der Gestaltung und Prüfung von Miet- oder Kaufverträgen über die Beratung bei der Durchsetzung Ihrer Interessen als Vermieter oder Mieter bis hin zur Lösung von Streitigkeiten in Wohnungseigentümergemeinschaften oder im Rahmen von Bau- und Handwerkerverträgen.

Kundige Begutachtung von Sachverhalten und Einschätzung von Erfolgsaussichten

Darüber hinaus können erfahrene Anwälte in Baurechtskanzleien eine kundige Begutachtung von rechtlichen Sachverhalten vornehmen und Ihnen eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten in einem eventuellen Rechtsstreit geben. Sie können Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen und Ihnen helfen, unnötige Kosten und Zeitaufwand durch aussichtslose Prozesse zu vermeiden.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Helfern

Für die erfolgreiche Durchsetzung von Erhaltungsmaßnahmen ist häufig die Zusammenarbeit mit anderen Experten wie Sachverständigen, Architekten oder Handwerkern erforderlich. Eine Anwaltskanzlei kann Ihnen dabei helfen, geeignete Partner zu finden und deren Arbeit rechtlich einzuordnen.

Fazit

Im Bereich der Erhaltungsmaßnahmen treffen verschiedene rechtliche Aspekte aufeinander, die eine umfassende Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und Regelungen erfordern. Eine vertrauenswürdige Anwaltskanzlei kann Sie dabei unterstützen, Ihre Interessen zu wahren und typische rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

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