Fahrgastrechte – In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zu Ihren Rechten als Reisender, egal ob mit Bus, Bahn, Schiff oder Flugzeug unterwegs. Genaues Wissen über Ihre Fahrgastrechte bringt Ihnen Vorteile: Sie sind bestens informiert und können im Falle von Verspätungen, Ausfällen oder anderen Problemen angemessen reagieren, um Entschädigungen und Erstattungen zu erhalten.

Inhaltsverzeichnis:

  • Fahrgastrechte im Überblick: Was Sie grundsätzlich wissen sollten
  • Rechte von Bahnreisenden: Verspätungen, Entschädigungen und mehr
  • Fahrgastrechte im Fernbusverkehr: So sind Sie abgesichert
  • Reisende auf dem Wasser: Fahrgastrechte im Schiffsverkehr
  • Fluggäste und ihre Rechte: Was tun bei Verspätungen, Ausfällen und Überbuchungen
  • Wichtige Fragen und Antworten zu den Fahrgastrechten
  • Praktische Checklisten für Reisende

Fahrgastrechte im Überblick: Was Sie grundsätzlich wissen sollten

Fahrgastrechte sind gesetzliche Regelungen, die dazu dienen, Reisende bei Problemen schnell und unbürokratisch zu entschädigen. Zu den Fahrgastrechten gehören unter anderem das Recht auf Informationen über Fahrtzeiten, Anschlüsse und ggf. Verspätungen oder Störungen, das Recht auf Rückzahlungen bzw. Entschädigungen bei Verspätungen, Ausfällen oder Annullierungen und das Recht auf angemessene Betreuung und Unterstützung bei großen Verspätungen.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Fahrgastrechte in den einzelnen Verkehrsbereichen – Bahn, Bus, Schiff und Flugzeug – unterschiedlich geregelt sind. Die jeweiligen Bestimmungen basieren auf nationalen (z.B. deutsches Reiserecht) und internationalen Gesetzen (z.B. Verordnungen der Europäischen Union).

  • Beispiele nationaler Regelungen sind das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) in Deutschland.
  • Beispiele internationaler Regelungen sind die europäischen Verordnungen (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte) und (EU) Nr. 1177/2010 (Rechte von Fahrgästen im See- und Binnenschiffsverkehr).

Rechte von Bahnreisenden: Verspätungen, Entschädigungen und mehr

Die Rechte von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr in Deutschland sind im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und in der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) verankert. Sie umfassen unter anderem folgende Aspekte:

  • Fahrplan- und Tarifinformationen: Die Bahn muss dafür sorgen, dass den Reisenden die für die Fahrt erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen.
  • Preisgestaltung: Die Bahn darf nicht willkürlich oder diskriminierend Preise festlegen. Sowohl bei regulären Fahrpreisen als auch bei Sonderangeboten sind Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
  • Platzreservierung: Die Bahn hat dafür zu sorgen, dass Reisende ihre reservierten Plätze einnehmen können. Ist dies nicht möglich, liegt ein Reisemangel vor, der unter Umständen zu einer Entschädigung führen kann.
  • Verspätungen und Anschlussverlust: Bei Verspätungen ab 60 Minuten haben Reisende einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 25% des Fahrpreises (bei Fahrtunterbrechung). Ab 120 Minuten beträgt die Entschädigung 50% des Fahrpreises. Eine Pauschalentschädigung von 5 Euro kann bei entsprechender Verspätung von Nahverkehrstickets (z.B. S-/U-Bahn) geltend gemacht werden. Verpassen Reisende aufgrund einer Verspätung ihren Anschluss, muss die Bahn sie möglichst schnell weiterbefördern oder für eine angemessene Alternative sorgen.
  • Ausfall von Zügen: Bei einem Zugausfall muss die Bahn die Reisenden schnellstmöglich und ohne Zusatzkosten mit einer Alternative (z.B. anderer Zug, Bus oder Taxi) befördern oder ihnen den Fahrpreis erstatten.
  • Betreuung bei Verspätung: Bei großen Verspätungen muss die Bahn ihre Fahrgäste mit Informationen, Mahlzeiten, Erfrischungen und – wenn nötig – einer Übernachtungsmöglichkeit versorgen.

Beispiel: Entschädigung für Pendler

Ein Pendler hat ein Monatsticket für die Strecke von zu Hause zur Arbeit. Der Zugverkehr auf dieser Strecke war im letzten Monat mehrfach von erheblichen Verspätungen betroffen. Da die Verspätungshäufigkeit die Toleranzschwelle überschreitet, kann der Pendler von der Bahn eine Preisreduktion für das nächste Monats-Ticket verlangen. Eine Beispielrechnung zeigt auf, wie die Entschädigung berechnet wird.

Fahrgastrechte im Fernbusverkehr: So sind Sie abgesichert

Die Rechte von Fahrgästen im Fernbusverkehr in Deutschland sind durch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (BefBedV) geschützt. Zu den Fahrgastrechten im Fernbusverkehr zählen:

  • Informationen über Fahrpläne, Preise und Verspätungen: Die Fernbusunternehmen müssen sicherstellen, dass die notwendigen Informationen für die Reisenden zugänglich sind.
  • Transparenz der Preise und Tarife: Die Preisgestaltung muss nachvollziehbar und angemessen sein. Diskriminierung bei der Preisbildung ist unzulässig.
  • Haftung für Verspätungen und Ausfälle: Bei Verspätungen ab 120 Minuten oder bei einem Ausfall der Fahrt haben Reisende Anspruch auf Schadenersatz. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Fahrpreis und den entstandenen Kosten. Wie bei der Bahn müssen die Unternehmen ihre Fahrgäste bei großen Verspätungen auch betreuen und – falls notwendig – eine Übernachtung anbieten.
  • Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität: Fernbusunternehmen müssen behindertengerechte Fahrzeuge bereitstellen und beim Ein- und Ausstieg Hilfe anbieten. In Deutschland muss mindestens ein rollstuhlgeeigneter Sitzplatz pro Bus angeboten werden. Auch Allergiker oder Reisende mit anderen gesundheitlichen Einschränkungen haben Anspruch auf entsprechende Unterstützung.

Reisende auf dem Wasser: Fahrgastrechte im Schiffsverkehr

Die Rechte von Fahrgästen im See- und Binnenschiffsverkehr in Deutschland werden durch das Schiffsverkehrsgesetz (SchVG) und die internationale Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 geregelt. Fahr>Rückzahlungen bzw. Entschädigungen bei Verspätungen, Ausfällen oder Annullierungen und das Recht auf angemessene einige wichtige Fahrgastrechte im Schiffsverkehr sind:

  • Information und Tarifgestaltung: Passagiere müssen über Fahrzeiten, Preise und eventuelle Störungen informiert werden. Die Preisgestaltung muss transparent und angemessen sein.
  • Reaktionspflicht bei Verspätungen und Ausfällen: Bei einer erheblichen Verspätung bzw. Annullierung der Abfahrt oder Ankunft ist das Unternehmen verpflichtet, den Passagieren eine alternative Beförderungsmöglichkeit anzubieten oder ihnen den Fahrpreis zu erstatten.
  • Betreuung bei Verspätungen: Bei einer Verspätung von über 90 Minuten müssen die Unternehmen den betroffenen Passagieren Snacks, Mahlzeiten und Erfrischungen anbieten. Bei einer notwendigen Übernachtung ist für eine angemessene Unterkunft zu sorgen.
  • Entschädigung bei Verspätungen: Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung, wenn die Verspätung mindestens eine Stunde beträgt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Dauer der Verspätung und dem Fahrpreis. Die Entschädigung beträgt 25% des Fahrpreises bei einer Verspätung zwischen einer und zwei Stunden und 50% bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden.
  • Hilfestellung für Personen mit eingeschränkter Mobilität: Schiffsbetriebe müssen entsprechende Hilfe beim Ein- und Aussteigen und während der Fahrt bereitstellen (z.B. Behindertengerechte Kabinen, rollstuhlgerechter Zugang).

Fluggäste und ihre Rechte: Was tun bei Verspätungen, Ausfällen und Überbuchungen

Die Fahrgastrechte im Luftverkehr sind in der europäischen Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt, die für Flüge innerhalb der Europäischen Union, aber auch für Flüge von und nach Europa gilt. Zu den wichtigsten Fluggastrechten gehören:

  • Information und Transparenz: Fluggesellschaften müssen die Fluggäste über Fahrpläne, Tarife und eventuelle Störungen unterrichten. Informationen müssen leicht verständlich und zugänglich sein.
  • Rechte bei Verspätungen: Ab einer Verspätung von zwei Stunden stehen Passagieren Betreuungsleistungen (z.B. Erfrischungen, Mahlzeiten) zu. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden können Passagiere eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 Euro je nach Flugdistanz verlangen, sofern die Verspätung auf Umstände zurückzuführen ist, die von der Fluggesellschaft zu vertreten sind.
  • Rechte bei Flugausfall: Bei einem Flugausfall haben Passagiere Anspruch auf eine alternative Beförderung zum Zielort oder die Erstattung des Fahrpreises. Ab einer Wartezeit von zwei Stunden stehen auch Betreuungsleistungen zur Verfügung.
  • Rechte bei Überbuchung: Wird ein Flug überbucht, so muss die Fluggesellschaft zunächst Freiwillige suchen, die bereit sind, gegen eine Entschädigung auf einen späteren Flug umzubuchen. Werden nicht genügend Freiwillige gefunden, können Passagiere, die nicht befördert werden, Schadenersatz und alternative Beförderungsleistungen verlangen.
  • Unterstützung für Personen mit eingeschränkter Mobilität: Fluggesellschaften müssen Passagieren mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität angemessene Hilfestellung bieten, z.B. beim Ein- und Aussteigen oder während des Fluges.

Wichtige Fragen und Antworten zu den Fahrgastrechten

Nachfolgend die häufigsten Fragen für Sie auf einen Blick.

Wie kann ich meine Entschädigung einfordern?

Um eine Entschädigung geltend zu machen, müssen Sie sich in der Regel an das betreffende Verkehrsunternehmen (Bahn, Bus, Schiff, Flug) wenden. Es empfiehlt sich, dies schriftlich per Brief oder E-Mail zu tun und dabei notwendige Informationen, wie Fahrscheinnummer, Datum und Uhrzeit der Reise, Verspätungsdauer, entstandene Kosten etc., anzugeben. Bewahren Sie alle Belege und Unterlagen auf, die für die Entschädigungsforderung relevant sein könnten.

Gibt es Fristen für die Geltendmachung von Entschädigungen?

Ja, es gelten unterschiedliche Fristen für die verschiedenen Verkehrsbereiche. Bei Bahnreisen müssen Entschädigungsansprüche innerhalb eines Jahres nach Fahrtantritt geltend gemacht werden. Im Fernbusverkehr besteht eine Frist von drei Monaten. Bei Schiffsreisen sind es zwei Monate und bei Flugverspätungen oder -ausfällen sogar nur eine Woche ab Kenntnis des Schadens.

Werden auch Fahrtkosten für alternative Verkehrsmittel erstattet?

Grundsätzlich ja, allerdings sind die Regelungen je nach Verkehrsbereich unterschiedlich: Bei Bahnreisen können die Kosten für ein Taxi oder einen Mietwagen bis zu einer Höhe von 80 Euro erstattet werden, wenn die Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar wäre. Bei Busreisen besteht eine ähnliche Regelung: Die Unternehmen können bis zu 80 Euro für ein alternatives Beförderungsmittel erstatten, wenn die Weiterfahrt mit dem Bus unzumutbar ist. Bei Flug- und Schiffsreisen wird die Erstattung von alternativen Transportkosten im Einzelfall geprüft.

Praktische Checklisten für Reisende

Nachfolgend einige praktische Checklisten für Reisende.

Checkliste für Bahnreisende

  • Informieren Sie sich rechtzeitig über die geplanten Fahrzeiten und mögliche Anschlusszüge.
  • Falls vorhanden, nutzen Sie die Möglichkeit zur Sitzplatzreservierung.
  • Halten Sie alle Reisedokumente griffbereit, z.B. Fahrkarten, Reservierungen, Handytickets.
  • Nehmen Sie Ihre Rechte bei Verspätungen, Zugausfällen und sonstigen Problemen wahr. Informieren Sie sich dazu über die aktuellen Regelungen für Bahnreisende.
  • Bewahren Sie Reiseunterlagen und Belege auf, die für Entschädigungsforderungen relevant sein könnten.

Checkliste für Flugreisende

  • Checken Sie rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor Abflug) online ein.
  • Überprüfen Sie das Freigepäck und die Handgepäckbestimmungen Ihrer Fluggesellschaft.
  • Kontrollieren Sie die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente wie Ausweis oder Reisepass.
  • Erkundigen Sie sich im Vorfeld über eventuelle Störungen oder Verspätungen Ihres Fluges.
  • Bei Verspätungen oder Flugausfällen: Informieren Sie sich über Ihre Fluggastrechte und fordern Sie gegebenenfalls Entschädigung ein.
  • Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen und Belege für Entschädigungsforderungen auf.

Fazit: Fahrgastrechte für ein entspanntes und sicheres Reisen

Aus den verschiedenen Verkehrsarten ergeben sich unterschiedliche Fahrgastrechte, die darauf abzielen, Reisenden bei Problemen wie Verspätungen, Ausfällen oder Annullierungen Schutz und Unterstützung zu bieten. Das Wissen über diese Rechte ist essenziell, um angemessen auf Situationen reagieren zu können und eventuelle Entschädigungen oder Erstattungen zu erhalten.

Ob auf Schienen, Straßen, Wasser oder in der Luft: Es empfiehlt sich, vor Antritt einer Reise die relevanten gesetzlichen Regelungen im jeweiligen Verkehrsbereich zu kennen und auf aktuelle Informationen über Fahrpläne, Preise und mögliche Störungen zu achten. Bei Problemen während der Reise ist es wichtig, die betreffenden Verkehrsunternehmen rechtzeitig und formgerecht über Ansprüche auf Entschädigung, alternative Beförderungen oder sonstige Leistungen zu informieren und dabei alle relevanten Unterlagen und Belege aufzubewahren.

Insgesamt tragen die gesetzlich verankerten Fahrgastrechte dazu bei, dass Reisende trotz unvorhersehbarer Ereignisse und Störungen entspannt und sicher an ihr Ziel gelangen – und das in jedem Verkehrsbereich.

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