In diesem Beitrag wird das Thema Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten im Detail beleuchtet. Dabei haben wir als eine renommierte Anwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung in der Beratung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen alle relevanten Aspekte untersucht. Hierzu gehören u. a. gesetzliche Regelungen, Best Practices bei der Beantragung von Freistellungen, Beispiele aus der Praxis und häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Ehrenamt und beruflicher Tätigkeit.

Gesetzliche Regelungen zur Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Wenn Mitarbeiter ihre Arbeitgeber um Freistellung von der Arbeit für ehrenamtliche Tätigkeiten bitten, sind sie für einen bestimmten Zeitraum von den Pflichten ihrer regulären Arbeit befreit. In Deutschland sind unterschiedliche Regelungen für diese Art von Freistellung geschaffen worden. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer je nach Bundesland, Art des Ehrenamts oder besonderen Situationen (wie Katastrophenfällen) unterschiedliche Rechte auf Freistellung haben können.

Bundesregelung

Die Regelungen zur Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten befinden sich hauptsächlich in den jeweiligen Landesgesetzen. Allerdings hat der Bundesgesetzgeber auch einige Regelungen für besonders wichtige Bereiche des Ehrenamts geschaffen:

  • Freistellung für Betriebsräte: § 37 BetrVG
  • Freistellung für Personalräte: § 42 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
  • Freistellung für Wehrübungen und -einsätze: § 60 Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
  • Freistellung für das Beamtenverhältnis auf Widerruf (Anwärter): § 16 Beamten-Streitbeilegungsgesetz (BeamtStBG)

Landesregelungen

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen zur Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten. Meist sind diese Regelungen in den jeweiligen Landes- oder Kommunalverwaltungsgesetzen verankert. Die Regelungen können von Land zu Land variieren und beziehen sich oft auf sehr konkrete Tätigkeiten wie:

Über die Landesgesetze hinaus können auch innerhalb eines Bundeslandes abweichende Regelungen gelten bzw. praktiziert werden. Es ist daher empfehlenswert, die Regelungen im jeweiligen Land genauestens zu prüfen.

Vorgehen bei der Beantragung einer Freistellung

Abklärung der eigenen Rechtsposition

Bevor Sie einen Antrag auf Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten bei Ihrem Arbeitgeber stellen, sollten Sie zuerst Ihre eigene Rechtsposition klären, indem Sie die folgenden Fragen beantworten:

  • Ist die geplante ehrenamtliche Tätigkeit nach den in Ihrem Bundesland geltenden Regelungen freistellungsfähig?
  • Gibt es ggf. tarifliche Regelungen, die Ihren Anspruch stützen könnten?
  • Wie lange müssen Sie im Voraus den Antrag stellen?

Gespräch mit dem Arbeitgeber

Nachdem Sie Ihre Rechtsposition geklärt haben, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen, um:

  • Ihr Engagement und die geplante ehrenamtliche Tätigkeit zu erklären
  • Die gesetzlichen Grundlagen und Ihren Anspruch auf Freistellung zu erörtern
  • Gemeinsam eine für beide Seiten akzeptable Lösung für die Freistellung zu finden

Schriftlicher Antrag

Nach dem Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und basierend auf den festgelegten Vereinbarungen sollten Sie Ihren Antrag auf Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten schriftlich einreichen. Achten Sie darauf, dass Ihr Antrag alle wichtigen Informationen enthält, wie:

  • Angaben zur geplanten ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Zeitraum der Freistellung
  • Nachweise über die ehrenamtliche Tätigkeit (z. B. Bescheinigungen oder Bestätigungsschreiben von Organisationen, in denen Sie tätig werden möchten)
  • Angabe von gesetzlichen oder tariflichen Grundlagen, die Ihren Anspruch stützen

Beispiele aus der Praxis

Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Beispiele aus der Praxis vor, die die Vielfalt ehrenamtlicher Tätigkeiten und entsprechender Freistellungsregelungen in Deutschland verdeutlichen.

Freistellung für Mitglieder in der Freiwilligen Feuerwehr

In Bayern kommt es zu einem Waldbrand, bei dem die Freiwillige Feuerwehr ihren Einsatz leisten muss. Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, das in einer nahegelegenen Fabrik tätig ist, wird zur Brandbekämpfung gerufen. Aufgrund der Regelungen im Bayerischen Feuerwehr- und Hilfsleistungsgesetz (BayFwG) hat dieses Mitglied das Recht, während des Einsatzes von der Arbeit freigestellt zu werden. Der Arbeitgeber hat dabei die Lohnfortzahlung sicherzustellen.

Freistellung für ehrenamtliche Sanitäter im Rettungsdienst

Ein ehrenamtlicher Sanitäter ist Mitglied einer Hilfsorganisation und kann gemäß den Regelungen im Rettungsdienstgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) für Einsätze sowie für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bei entsprechender Anforderung der Behörde von der Arbeit freigestellt werden. Hierbei kann es jedoch je nach Organisation zu unterschiedlichen Regelungen kommen, etwa in Bezug auf die Entschädigung für entgangenen Verdienst oder die angemessene Dauer der Freistellung.

Freistellung für eingesetzte Wahlhelfer

Ein 35-jähriger Bürokaufmann wird als Wahlhelfer für die Bundestagswahl eingesetzt. Laut § 25 Bundeswahlgesetz (BWG) darf der Arbeitgeber einen Mitarbeiter, der ehrenamtlich als Wahlhelfer tätig wird, nicht ohne wichtigen Grund von dieser Tätigkeit
abhalten. Der Mitarbeiter hat Anspruch auf den tariflich geregelten Freizeitausgleich bzw. auf einen Zuschlag bei Überstunden.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

1) Kann ich meinen Arbeitgeber zwingen, mich für ehrenamtliche Tätigkeiten freizustellen?

Ob Sie Ihren Arbeitgeber zur Freistellung zwingen können, hängt von den Regelungen in Ihrem Bundesland und/oder Ihrer Branche ab. In vielen Fällen haben Sie einen Anspruch auf Freistellung, allerdings gibt es auch Ausnahmen. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Arbeitgeber, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

2) Muss ich während meiner Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten Lohnfortzahlung erhalten?

Ob Sie während Ihrer Freistellung Lohnfortzahlung erhalten, hängt von den Regelungen in Ihrem Bundesland und/oder dem Tarifvertrag Ihres Arbeitgebers ab. In den meisten Fällen zahlt der Arbeitgeber Ihre Vergütung während der Freistellung weiter. Es kann jedoch auch vorkommen, dass Sie einen Teil des entgangenen Verdienstes von der Organisation, für die Sie ehrenamtlich tätig sind, erstattet bekommen.

3) Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber mir keine Freistellung gewährt?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keine Freistellung gewährt, sollten Sie zuerst das Gespräch suchen und auf Ihre Rechte hinweisen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, können Sie sich an die zuständige Gewerkschaft, Schlichtungsstellen oder Rechtsbeistände wie Anwälte für Arbeitsrecht wenden, um Ihren Anspruch geltend zu machen.

4) Was ist der Unterschied zwischen Freistellung und bezahltem Ehrenamt?

Bei der Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten werden Arbeitnehmer von ihren regulären Arbeitspflichten befreit, um sich ehrenamtlich engagieren zu können. Dabei kann es sich um eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung handeln. Beim bezahlten Ehrenamt handelt es sich um Tätigkeiten, bei denen der Ehrenamtliche eine finanzielle Entschädigung erhält, die jedoch in der Regel unterhalb der Vergütung einer regulären Arbeit liegt.

5) Kann ich eine Kündigung erhalten, wenn ich für ehrenamtliche Tätigkeiten freigestellt werde?

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer, die für ehrenamtliche Tätigkeiten freigestellt werden, vor Kündigungen geschützt. Bei einer Kündigung müssen jedoch die individuellen Umstände und die Bestimmungen des geltenden Arbeitsrechts berücksichtigt werden. Bei Zweifeln oder bei Erhalt einer Kündigung sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

6) Wie kann ich meinem Arbeitgeber meine ehrenamtlichen Tätigkeiten nachweisen?

Um Ihren Arbeitgeber über Ihre ehrenamtliche Tätigkeit zu informieren, empfiehlt es sich, entsprechende Nachweise wie Bescheinigungen, Bestätigungsschreiben von Organisationen oder ähnliche Dokumente vorzulegen. Im Falle von Einsatzkräften wie Feuerwehrleuten oder Rettungsdiensten können auch offizielle Schreiben der zuständigen Behörden oder Organisationen als Nachweis dienen. Halten Sie diese Nachweise schriftlich und gut dokumentiert aufbewahrt, um sie bei Bedarf vorlegen zu können.

Fazit

Der gesellschaftliche Wert ehrenamtlicher Tätigkeiten sowie der individuelle persönliche Nutzen für die ehrenamtlich Tätigen sind unbestritten. Doch die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf stellt oft eine Herausforderung dar. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Regelungen zur Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten, die von Bundesland, Branche und Art der Tätigkeit abhängen. Für Arbeitnehmer, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, ist es wichtig, sich frühzeitig über ihre Rechte zu informieren und das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um einvernehmliche Lösungen zu finden. Der beste Weg, um solche Regelungen auszuschöpfen und sowohl das Ehrenamt als auch die Arbeit zu vereinbaren, ist, offen und transparent mit dem Arbeitgeber und den ehrenamtlichen Kollegen zusammenzuarbeiten.

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