GEMA – Wer kennt sie nicht, diese kleinen vier Buchstaben, die in der Musikbranche eine große Rolle spielen? Aber was genau ist die GEMA und warum sollte sie für Sie als Künstler, Veranstalter oder Musikliebhaber relevant sein? Erfahren Sie in diesem Blogbeitrag, wie die GEMA funktioniert, welche Rechte und Pflichten für Musiker und Veranstalter bestehen und wie Sie Ihre Musik rechtssicher nutzen können!

Die unverzichtbare Melodie im Rechtedschungel: Was ist die GEMA?

Jeder, der Musik hört, spielt oder komponiert, ist wahrscheinlich schon einmal über den Begriff GEMA gestolpert. Doch hinter dieser mysteriösen Abkürzung verbirgt sich etwas recht Unaufgeregtes: Die GEMA steht nämlich für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ und ist eine Art musikalisches Schutzschild für Komponisten, Textdichter und Verleger von Musikwerken in der Musikbranche.

Um es anders auszudrücken: Die GEMA ist ein Anwalt, der sich für deine musikalischen Belange einsetzt und dafür sorgt, dass du als Musikschaffender finanzielle Entschädigung für die Nutzung deiner Werke erhältst. Klingt gar nicht so schlecht, oder?

Harmonische Regeln: Urheberrecht & Lizenzen

Bevor wir uns näher mit der GEMA beschäftigen, ist es wichtig, das Fundament zu verstehen, auf dem die GEMA ihre Arbeit verrichtet – das Urheberrecht. Das Urheberrecht ist ein Gesetz, das Kreativen – wie etwa Musikschaffenden – die ausschließlichen Rechte zur Verwertung ihrer Werke gewährt.

Aber weil es nicht immer einfach ist, all diese Rechte selbst zu überprüfen und durchzusetzen, gibt es die GEMA. Sie unterstützt Musikschaffende, indem sie als Vermittlerin zwischen ihnen und den Nutzern ihrer Musik auftritt und Lizenzen vergibt, die die Nutzung von Musikwerken rechtlich absichern.

  • Verbreitung: Hierbei geht es um die physische Vervielfältigung und Verbreitung von Musik auf Tonträgern wie CDs oder Schallplatten.
  • Aufführung: Dies umfasst die öffentliche Wiedergabe von Musik durch Live-Auftritte, in Veranstaltungsräumen oder über Rundfunk- und Fernsehsender.
  • Sendung: Darunter fällt die Übertragung von Musik, beispielsweise in Hörfunk oder TV.
  • Online-Nutzung: Diese Kategorie betrifft die Nutzung von Musik in digitaler Form, z. B. Streams oder Downloads.

Musikalische Vorteile: Die GEMA-Mitgliedschaft

Als Musikschaffender fragen Sie sich sicher: Warum sollte ich GEMA-Mitglied werden? Die Antwort ist einfach: Als Mitglied der GEMA erhalten Sie nicht nur einen fairen Anteil an den Einnahmen für die Nutzung Ihrer Werke, sondern auch zahlreiche weitere Vorteile.

Dazu zählt der rechtliche Schutz Ihrer Werke, die Wahrung Ihrer Urheberrechte und der Zugang zu einem umfassenden Netzwerk von Musikexperten.

Wer kann GEMA-Mitglied werden?

Jetzt fragen Sie sich bestimmt: Kann jeder GEMA-Mitglied werden? Natürlich müssen Sie als angehendes Mitglied einige Voraussetzungen erfüllen. Diese sind:

  • Sie sind Komponist, Textdichter oder Musikverleger.
  • Sie haben bereits Werke geschaffen, die öffentlich aufgeführt, gesendet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
  • Die Höhe Ihrer Tantiemen aus den letzten Jahren liegt über einer bestimmten Mindestgrenze.

Die GEMA-Verträge

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie entweder einen Berechtigungsvertrag, einen Aufführungs-, Ausstellungs- und Senderechtsvertrag oder einen Verlagsvertrag abschließen.

Der Berechtigungsvertrag ist ideal für Komponisten und Textdichter ohne Verlag, während der Aufführungs-, Ausstellungs- und Senderechtsvertrag für Musikschaffende gedacht ist, deren Werke bereits öffentlich aufgeführt oder gesendet wurden. Der Verlagsvertrag kommt ins Spiel, wenn Sie als Musikverleger tätig sind und die Rechte Ihrer Musikschaffenden wahrnehmen möchten.

Fair Play: Die GEMA-Gebühren

Wer Musik nutzen möchte, kommt um die GEMA-Gebühren kaum herum. Dabei handelt es sich um eine Art Miete, die gezahlt werden muss, um Musiker für die Nutzung ihrer Werke zu entlohnen.

Die Höhe der GEMA-Gebühren kann variieren, je nachdem, ob es sich um eine Live-Veranstaltung, eine kommerzielle Nutzung, eine nicht-kommerzielle Nutzung oder die Online-Nutzung handelt.

  • Live-Veranstaltungen: Der Veranstalter zahlt GEMA-Gebühren für alle Musikwerke, die bei einer Veranstaltung öffentlich dargeboten werden. Die Gebühren richten sich nach Art und Größe der Veranstaltung sowie der Eintrittspreise und richten sich nach den Tarifen der GEMA.
  • Kommerzielle Nutzung: Unternehmen oder Gewerbetreibende, die Musik im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verwenden, müssen ebenfalls GEMA-Gebühren entrichten. Die Höhe richtet sich nach der Größe und Art des Betriebs.
  • Nicht-kommerzielle Nutzung: Hierzu zählen zum Beispiel Vereinsfeste oder ähnliche Veranstaltungen, bei denen keine finanziellen Gewinne erzielt werden. Hierbei gibt es spezielle Tarife der GEMA.
  • Online-Nutzung: Wer Musik in digitaler Form nutzen möchte, z. B. auf einer Webseite oder in sozialen Netzwerken, ist verpflichtet, hierfür GEMA-Gebühren zu entrichten. Auch hier gibt es unterschiedliche Tarife, je nach Art und Umfang der Nutzung.

Klarheiten und Missverständnisse: GEMA-freie Musik

Ein häufig missverstandener Begriff ist „GEMA-freie Musik“. Dabei handelt es sich jedoch keineswegs um Musik, die von der GEMA befreit wurde oder keine GEMA-Gebühren erfordert.

GEMA-freie Musik bezieht sich auf Werke, deren Urheber nicht Mitglied bei der GEMA sind und die Rechte an ihren Werken selbst verwalten. Dies ist z. B. bei vielen unbekannten Künstlern oder eigenen Kompositionen der Fall.

Obwohl für den Einsatz von GEMA-freier Musik grundsätzlich keine Gebühren anfallen, ist es wichtig, genau abzuklären, welche Nutzungsrechte vom Urheber gewährt wurden und dennoch eventuell vorhandenen rechtlichen Anforderungen Genüge zu tun.

GEMA-Vermutung: Ist sie rechtlich haltbar?

Die GEMA-Vermutung – ein oftmals heiß diskutiertes Thema in der Jurisprudenz, speziell im Urheberrecht. Überschrieben mit diesem Rechtssatz, läuft die Debatte um die Rechtmäßigkeit von zahlreichen künstlerischen Werken, deren Urheberrecht die GEMA für sich beansprucht. Doch was genau verbirgt sich hinter der GEMA-Vermutung? Warum ist sie so umstritten und welche Auswirkungen kann sie auf Künstler und Nutzer haben?

Was ist die GEMA-Vermutung?

Die GEMA-Vermutung ist ein juristischer Begriff, der seinen Ursprung im deutschen Urheberrecht hat. Sie rührt von der Annahme her, dass ein musikalisches Werk, welches öffentlich aufgeführt wird, grundsätzlich als ein Stück GEMA-Repertoires gilt, solange das Gegenteil nicht nachgewiesen wird.

Im Klartext heißt das: Wenn Sie ein Musikstück öffentlich abspielen, wird davon ausgegangen, dass Sie dafür Lizenzgebühren an die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, zahlen müssen – es sei denn, Sie können beweisen, dass das Werk GEMA-frei ist.

Rechtliche Grundlage der GEMA-Vermutung

Die rechtliche Grundlage für die GEMA-Vermutung ergibt sich aus § 13d UrhWahrnG. Dort heißt es, dass bei Verwendung eines Werkes vermutet wird, dass es sich dabei um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt, falls der Rechtsinhaber eine Wahrnehmungsgesellschaft mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt.

Die GEMA ist solch eine Wahrnehmungsgesellschaft, und von ihren annähernd 70.000 Mitgliedern darf sie für deren Werke Lizenzgebühren verlangen.

Ausprägungen und Implikationen der GEMA-Vermutung

Die GEMA-Vermutung bedeutet in der Praxis oft Aufwand und Kosten. Wer ein öffentliches Event veranstaltet und Musik spielen will, muss an die GEMA denken. Denn es wird per Gesetz angenommen, dass die Musik GEMA-pflichtig ist.

Entkräften kann man diese Vermutung nur durch einen Gegenbeweis, was in vielen Fällen schwierig sein kann. Besonders kompliziert wird es, wenn Musik von Künstlern gespielt wird, die nicht Mitglied der GEMA sind, aber deren Stücke dennoch im GEMA-Verzeichnis gelistet sind.

GEMA-Vermutung vor Gericht: Ein Fallbeispiel

Im Jahr 2016 stand die Frage zur Debatte, ob die GEMA-Vermutung auch bei Webradios greifen kann. Ein Webradio hatte gegen eine von der GEMA gestellte Rechnung geklagt, da es ausschließlich GEMA-freie Musik gespielt hatte. Doch das Landgericht München I entschied gegen das Webradio: Die GEMA-Vermutung gilt selbst dann, wenn diese Musikstücke grundsätzlich als GEMA-frei gekennzeichnet sind.

Der Grund: Fehler können passieren und es kann eine Falscheintragung im System vorliegen. Der Betreiber des Webradios hätte demnach jedem einzelnen Musikstück nachgehen und dessen GEMA-Freiheit nachweisen müssen.

Was bedeutet das für Künstler und Nutzer?

Der Fall zeigt, wie die GEMA-Vermutung Betroffene zum Handeln zwingt. Es bedeutet Aufwand und Kosten, Musikstücke einzeln auf ihre GEMA-Zugehörigkeit zu prüfen und die Ergebnisse akribisch zu dokumentieren. Künstler, Veranstalter und Nutzer sollten sich dessen bewusst sein, um unangenehme rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Wie kann man sich vor der GEMA-Vermutung schützen?

Angesichts der weitreichenden Folgen der GEMA-Vermutung stellt sich die Frage, wie man sich davor schützen kann. Zunächst ist es wichtig, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und bewusst Entscheidungen zu treffen. Im Zweifelsfall lohnt es sich, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Checkliste: Schutz vor der GEMA-Vermutung

  • Im Vorfeld prüfen: Bevor Sie Musik öffentlich abspielen, sollten Sie sicherstellen, ob dieses Stück GEMA-pflichtig ist oder nicht. Bei Unklarheiten nutzen Sie eine ausführliche Recherche oder wenden Sie sich an einen Anwalt.
  • GEMA-freie Musik: Es gibt immer mehr Anbieter, die GEMA-freie Musik zur Verfügung stellen. Diese können eine sichere Alternative sein, um Lizenzgebühren zu sparen.
  • Rechtliche Beratung: Da die GEMA-Vermutung weitreichende finanzielle und rechtliche Folgen haben kann, lohnt sich oft eine rechtliche Beratung. Ein Anwalt kann Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufklären und Sie im Falle eines Rechtsstreits vertreten.

Fragen und Antworten rund um die GEMA

Im Folgenden haben wir für Sie einige häufig gestellte Fragen zum Thema GEMA und Urheberrecht gesammelt und beantwortet. Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, zögern Sie nicht, die GEMA direkt zu kontaktieren.

Wie kann ich meine Musik bei der GEMA anmelden?

Um Ihre Musik bei der GEMA anzumelden, müssen Sie zunächst einen der oben beschriebenen Verträge abschließen. Danach können Sie Ihre Werke online auf der GEMA-Webseite oder per Post anmelden. Dabei müssen Sie umfassende Informationen zu Komponist, Textdichter und Verlag sowie zur genauen Besetzung und der Verwertbarkeit Ihrer Musik angeben.

Gibt es Alternativen zur GEMA?

Ja, es gibt Alternativen zur GEMA, wenn es darum geht, Ihre Musik zu schützen und Ihre Urheberrechte wahrzunehmen. Ein Beispiel dafür ist die C-3S (Cultural Commons Collecting Society), die ebenfalls Lizenzen vergibt und Tantiemen einzieht. Sie kann jedoch noch nicht dieselbe Reichweite und Erfahrung vorweisen wie die GEMA.

Muss ich GEMA-Gebühren zahlen, wenn meine Band ausschließlich eigene oder GEMA-freie Musik spielt?

Grundsätzlich gilt: Wenn keine GEMA-Musik bei einer Veranstaltung gespielt wird, fallen keine GEMA-Gebühren an. Allerdings kann es schwierig sein, dies eindeutig nachzuweisen, z. B. bei einer Coverband. Deshalb empfehlen wir, sich im Vorfeld genau über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren oder eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden.

Ist YouTube-Musik immer GEMA-frei?

Nein, nicht alle Musik, die auf YouTube verfügbar ist, ist automatisch GEMA-frei. Viele professionelle Künstler nutzen YouTube als Plattform, um ihre Musik zu verbreiten, und sind dennoch GEMA-Mitglieder. Daher sollte man auch bei YouTube-Musik genau darauf achten, welche Rechte vom Urheber gewährt wurden und ob GEMA-Gebühren anfallen könnten.</p‘]>;

Hitverdächtig: Praxisbeispiel der GEMA-Lizenzierung

Um die Funktionsweise der GEMA und die Lizenzierung von Musikwerken noch besser zu veranschaulichen, möchten wir Ihnen ein kleines Praxisbeispiel vorstellen:

Nehmen wir an, Sie sind ein aufstrebender Musiker und haben einen Song geschrieben, den Sie in Ihrer lokalen Veranstaltungsstätte aufführen möchten. Sie sind GEMA-Mitglied und haben diesen Song bei der GEMA angemeldet. Die Veranstaltungsstätte ist verpflichtet, GEMA-Gebühren für die Musiknutzung zu entrichten. Diese Gebühren bemessen sich nach den oben erwähnten Tarifen und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Größe des Raumes und der Anzahl der Gäste.

Nach der Aufführung erhalten Sie als Musiker einen Anteil der GEMA-Gebühren – Ihre Tantiemen. Die genaue Berechnung der Tantiemen ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie z.B. der Art der Veranstaltung und der Anzahl der gespielten GEMA-Werke. Durch die GEMA können Sie sich also sicher sein, dass Sie als Musikschaffender für Ihre kreative Leistung faire Erlöse erzielen.

Checkliste: GEMA für Veranstalter

Sie möchten als Veranstalter sicherstellen, dass Sie alle rechtlichen Vorgaben einhalten und keine unangenehmen Überraschungen riskieren? Wir haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt, die Ihnen bei der Organisation Ihrer Veranstaltung hilft:

  1. Klären Sie im Vorfeld ab, welche Musik gespielt wird und ob GEMA-Gebühren anfallen.
  2. Überprüfen Sie, ob es sich um GEMA-Musik, GEMA-freie Musik oder ausschließlich eigene Kompositionen handelt.
  3. Recherchieren Sie die geltenden GEMA-Tarife für Ihre Art von Veranstaltung und kalkulieren Sie die Kosten in Ihr Budget ein.
  4. Melden Sie Ihre Veranstaltung rechtzeitig bei der GEMA an. Beachten Sie dabei, dass einige Veranstaltungsarten innerhalb einer bestimmten Frist angemeldet werden müssen.
  5. Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Lizenzvereinbarungen und Verträge mit den Musikschaffenden oder Rechteinhabern abgeschlossen sind.
  6. Behalten Sie einen Überblick über alle Musikwerke, die während Ihrer Veranstaltung gespielt werden, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten.

Wenn Sie all diese Punkte beachten, können Sie sich auf eine erfolgreiche und rechtlich einwandfreie Veranstaltung freuen!

Im Rampenlicht: Fazit

Die GEMA ist ein zentraler Akteur in der Musikbranche, der sowohl für Musikschaffende als auch für Veranstalter und Musiknutzer einen klaren rechtlichen Rahmen bietet. Als Musikschaffender profitieren Sie von den Vorteilen einer GEMA-Mitgliedschaft, wie einem fairen Anteil an den Tantiemen aus der Nutzung Ihrer Werke und rechtlichem Schutz. Als Veranstalter oder Musiknutzer haben Sie die Sicherheit, dass Sie Musik rechtssicher nutzen und gleichzeitig die Kreativen unterstützen.

Unser Blogbeitrag hat Ihnen hoffentlich einen umfassenden Überblick über die GEMA, das Urheberrecht und die Lizenzvergabe in der Musikbranche gegeben. Falls Sie noch Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach, und wir helfen Ihnen gerne dabei, in der Welt der Musikbranche den richtigen Ton zu treffen!

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