Genossenschaftsgesetz – In den letzten Jahrzehnten haben sich Genossenschaften immer mehr als alternative Organisationsform in der Wirtschaft etabliert. Vor allem für kleinere Betriebe und Selbstständige bieten Genossenschaften attraktive Möglichkeiten der Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung.

Das Genossenschaftsgesetz bildet dabei den rechtlichen Rahmen, in dem sich Genossenschaften bewegen. Dieser umfangreiche Blog-Beitrag beschäftigt sich mit allen wichtigen Aspekten rund um das Thema Genossenschaftsgesetz, von den Grundlagen und der Gründung einer Genossenschaft bis hin zu den wichtigsten rechtlichen Fragestellungen.

Hierzu zählen unter anderem die Mitgliedschaft, die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Organisation und Finanzierung einer Genossenschaft.

1. Grundlagen des Genossenschaftsgesetzes

Das Genossenschaftsgesetz (GenG) stellt die rechtliche Grundlage für Genossenschaften in Deutschland dar. Es regelt unter anderem die Gründung und Organisation dieser Form des Zusammenschlusses, die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Haftung im Falle von finanziellen Schwierigkeiten.

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Inhalte des Genossenschaftsgesetzes auf einen Blick:

  • Eine Genossenschaft ist eine juristische Person des privaten Rechts, die auf dem Prinzip der Selbsthilfe und der Förderung ihrer Mitglieder basiert.
  • Die Mitglieder einer Genossenschaft sind zumeist natürliche oder juristische Personen, die bestimmte wirtschaftliche Interessen gemeinsam verfolgen.
  • Genossenschaften dürfen ihre Geschäfte nur im Rahmen des gesetzlich erlaubten Geschäfszwecks betreiben.
  • Das Genossenschaftsgesetz schreibt eine Mindestanzahl von drei Mitgliedern vor, die für die Gründung einer Genossenschaft erforderlich sind.
  • Genossenschaften sind demokratisch organisiert und basieren auf dem Prinzip „eine Stimme – eine Person“, unabhängig von der Höhe der finanziellen Beteiligung.
  • Die Haftung der Mitglieder im Falle von finanziellen Schwierigkeiten ist auf ihre Geschäftsanteile beschränkt.
  • Genossenschaften unterliegen der Prüfungspflicht durch den Genossenschaftsverband.

Neben diesen grundlegenden Inhalten des Genossenschaftsgesetzes existieren zahlreiche weitere Besonderheiten, die für die Gründung und Führung einer Genossenschaft von Bedeutung sind.

2. Gründungsprozess einer Genossenschaft

Der Gründungsprozess einer Genossenschaft ist in mehrere Schritte unterteilt, die den rechtlichen Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen. Im Wesentlichen sind dies die folgenden Schritte:

  1. Gründungsidee entwickeln und Interessenten finden
  2. Erstellung eines Gründungskonzepts (Geschäftsplan, Unternehmensstruktur, Finanzierung)
  3. Ausarbeiten der Satzung
  4. Gründungsversammlung abhalten (Beschlussfassung zum Gründungskonzept und zur Satzung)
  5. Eintragung ins Genossenschaftsregister
  6. Prüfung durch den Genossenschaftsverband
  7. Zulassungsbescheinigung vom Genossenschaftsverband erhalten

Im Rahmen der Gründungsversammlung erfolgt die Wahl der Organe einer Genossenschaft, wie zum Beispiel des Vorstands und des Aufsichtsrats.

3. Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder einer Genossenschaft sind das Herzstück dieser Unternehmensform. Sie sind sowohl Mitunternehmer, d.h. sie bringen finanzielle Mittel ein und tragen zum Erfolg bei, als auch Kunden, indem sie die Dienstleistungen und Produkte der Genossenschaft in Anspruch nehmen. Für die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft gelten die folgenden Rechte und Pflichten:

  • Die Mitgliedschaft erwerben Personen durch den Kauf eines oder mehrerer Geschäftsanteile. Die Höhe der Anteile und die finanzielle Beteiligung sind in der Satzung festgelegt.
  • Jedes Mitglied hat das Recht, an der Generalversammlung teilzunehmen und dort seine Stimme abzugeben. Dabei gilt das Prinzip „eine Stimme – eine Person“.
  • Die Mitglieder sind berechtigt, die Dienstleistungen und Produkte der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an eventuellen Überschüssen (Dividenden) zu partizipieren.
  • Die Mitglieder haben die Pflicht, die Interessen der Genossenschaft zu wahren und an den Generalversammlungen teilzunehmen.
  • Die Haftung der Mitglieder für finanzielle Schwierigkeiten der Genossenschaft ist auf ihre Geschäftsanteile beschränkt.

4. Organisation: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung

Das Genossenschaftsgesetz schreibt die Bildung von bestimmten Organen vor, die für die ordnungsgemäße Führung einer Genossenschaft verantwortlich sind. Dazu gehören insbesondere der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung:

4.1 Vorstand

Der Vorstand einer Genossenschaft ist das zentrale Leitungsorgan und vertritt die Genossenschaft nach außen. Er ist für die Geschäftsführung und Umsetzung der von der Generalversammlung beschlossenen Richtlinien verantwortlich.

Die Mitglieder des Vorstands werden von der Generalversammlung oder dem Aufsichtsrat gewählt und sind der Generalversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig. Die genauen Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands sind in der Satzung einer Genossenschaft festgelegt.

4.2 Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan einer Genossenschaft. Er überwacht die Tätigkeit des Vorstands und stellt sicher, dass dieser die Geschäfte ordnungsgemäß führt. Der Aufsichtsrat kann in bestimmten Fällen auch den Vorstand von der Geschäftsführung ausschließen oder einen externen Geschäftsführer einsetzen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Generalversammlung gewählt und müssen nicht zwingend Mitglieder der Genossenschaft sein. Ihre Amtszeit ist in der Satzung festgelegt, und sie sind der Generalversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig.

4.3 Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das zentrale Entscheidungsgremium einer Genossenschaft und besteht aus den Mitgliedern der Genossenschaft.

Die Generalversammlung findet mindestens einmal jährlich statt und beschließt über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Genossenschaft, wie beispielsweise die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung von Überschüssen, die Genehmigung der Geschäftsführung, die Wahl der Organe oder Satzungsänderungen.

Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung genau eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner finanziellen Beteiligung.

5. Finanzierung einer Genossenschaft

Die Finanzierung einer Genossenschaft erfolgt hauptsächlich über die Mitglieder, die durch ihre Geschäftsanteile finanzielle Mittel einbringen. Je nach Bedarf können – neben den Geschäftsanteilen – auch zusätzliche Finanzierungsformen wie Bankdarlehen, öffentliche Fördermittel oder Crowdfunding in Anspruch genommen werden.

Die Höhe der Geschäftsanteile und die Einzahlungsmodalitäten sind in der Satzung festgelegt. Wichtig ist dabei, dass Mitglieder der Genossenschaft im Falle von finanziellen Schwierigkeiten nur in Höhe ihrer Geschäftsanteile haften.

6. Rechtliche Fragestellungen: Der Umgang mit Insolvenz und Haftungsfragen

Wie jedes andere Unternehmen, kann auch eine Genossenschaft in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder insolvent werden. Dementsprechend ist es wichtig, sich mit den rechtlichen Fragestellungen bezüglich Insolvenz und Haftung auseinanderzusetzen:

  • Im Falle einer Insolvenz der Genossenschaft wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens wird entschieden, ob die Genossenschaft fortgeführt, saniert oder abgewickelt werden muss.
  • Die Haftung der Mitglieder einer Genossenschaft ist auf ihre Geschäftsanteile beschränkt. Das heißt, bei einer Insolvenz ist das Privatvermögen der Mitglieder grundsätzlich geschützt, und sie müssen nicht für die Schulden der Genossenschaft aufkommen.
  • Der Vorstand und der Aufsichtsrat haften im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht. Verletzen sie diese, können sie zum Schadensersatz verpflichtet sein.

Insgesamt bildet das Genossenschaftsgesetz eine solide Grundlage für die Gründung und Führung einer Genossenschaft. Von diesem ausgehend, kann die Form der Genossenschaft zu einer attraktiven Möglichkeit für Menschen werden, die gemeinsam wirtschaftliche Interessen verfolgen und sich dabei gegenseitig unterstützen möchten.

Indem dieser Blog-Beitrag die wichtigsten Aspekte des Genossenschaftsgesetzes beschreibt und einen umfassenden Überblick über die Gründung, Organisation und Finanzierung einer Genossenschaft bietet, soll er dazu beitragen, den Zugang zu dieser Unternehmensform zu erleichtern und das Wissen darüber zu erweitern.

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