Die Gewährleistungsbürgschaft ist ein wichtiger Aspekt des Baugewerbes und spielt eine entscheidende Rolle bei der Absicherung von Bauvorhaben und der Sicherstellung der Vertragserfüllung. In diesem umfassenden Blog-Beitrag werden wir die Gewährleistungsbürgschaft im Detail untersuchen, einschließlich ihrer rechtlichen Grundlagen, aktueller Gerichtsurteile und häufig gestellter Fragen.

Dabei werden wir die gängige Praxis und die verschiedenen Aspekte der Gewährleistungsbürgschaft im Baugewerbe beleuchten, um Ihnen ein umfassendes Verständnis dieses wichtigen Themas zu vermitteln.

Rechtliche Grundlagen der Gewährleistungsbürgschaft

Die Gewährleistungsbürgschaft ist ein Vertrag, bei dem eine Partei (der Bürge) die Verpflichtung eingeht, gegenüber einem Gläubiger (dem Auftraggeber) für die Erfüllung der Vertragspflichten des Hauptschuldners (des Auftragnehmers) einzustehen. Im Baugewerbe dient die Gewährleistungsbürgschaft dazu, den Auftraggeber vor finanziellen Verlusten zu schützen, die durch Mängel oder Vertragsverletzungen des Auftragnehmers verursacht werden.

Die rechtlichen Grundlagen der Gewährleistungsbürgschaft ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, die im Folgenden aufgeführt sind:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 765 ff. BGB
  • Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
  • Handwerksordnung (HwO)
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen (BauFordSiG)

Arten der Gewährleistungsbürgschaft im Baugewerbe

Im Baugewerbe gibt es verschiedene Arten von Gewährleistungsbürgschaften, die im Folgenden kurz erklärt werden:

Bid Bond: Diese Bürgschaft dient dazu, den Auftraggeber vor finanziellen Verlusten zu schützen, die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer nach Erhalt eines Zuschlags seinen Vertragspflichten nicht nachkommt.

Performance Bond: Diese Bürgschaft garantiert die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer und schützt den Auftraggeber vor finanziellen Verlusten, die durch Mängel oder Vertragsverletzungen des Auftragnehmers entstehen.

Advance Payment Bond: Diese Bürgschaft sichert die Rückzahlung von Anzahlungen, die der Auftraggeber an den Auftragnehmer geleistet hat, für den Fall, dass der Auftragnehmer seinen Vertragspflichten nicht nachkommt.

Retention Money Bond: Diese Bürgschaft garantiert die Rückzahlung von Einbehalten, die der Auftraggeber zur Sicherung der Gewährleistung einbehält, und schützt den Auftraggeber vor finanziellen Verlusten, die durch Mängel oder Vertragsverletzungen des Auftragnehmers entstehen.

Warranty Bond: Diese Bürgschaft garantiert die ordnungsgemäße Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer während der Gewährleistungsfrist.

Aktuelle Gerichtsurteile zur Gewährleistungsbürgschaft im Baugewerbe

In den letzten Jahren gab es einige bemerkenswerte Gerichtsurteile, die die Gewährleistungsbürgschaft im Baugewerbe betreffen. Hier sind einige Beispiele:

  • BGH, Urteil vom 07.05.2015 – VII ZR 14/14: In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Auftraggeber im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers berechtigt ist, die Gewährleistungsbürgschaft zur Sicherung seiner Ansprüche auf Mängelbeseitigung in Anspruch zu nehmen, auch wenn der Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung nicht mehr in der Lage ist.
  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2017 – 21 U 144/16: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Auftraggeber, der einen ungerechtfertigten Rückgriff auf eine Gewährleistungsbürgschaft nimmt, schadensersatzpflichtig ist und den daraus entstandenen Schaden ersetzen muss.
  • BGH, Urteil vom 22.02.2018 – VII ZR 46/17: Der BGH hat in diesem Urteil klargestellt, dass eine selbstschuldnerische Gewährleistungsbürgschaft auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn der Auftragnehmer bereits insolvent ist und die Mängelbeseitigung durch einen Dritten auf Kosten des Auftraggebers erfolgt.
  • OLG Celle, Urteil vom 14.11.2019 – 14 U 106/19: Das OLG Celle hat entschieden, dass eine Vertragsstrafe gegen den Auftragnehmer auch dann verlangt werden kann, wenn eine Gewährleistungsbürgschaft in Anspruch genommen wurde, sofern die Vertragsstrafe nicht bereits durch die Bürgschaft gedeckt ist.

FAQs zur Gewährleistungsbürgschaft im Baugewerbe

Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zur Gewährleistungsbürgschaft im Baugewerbe:</

Wann ist eine Gewährleistungsbürgschaft im Baugewerbe erforderlich?

Eine Gewährleistungsbürgschaft ist in der Regel dann erforderlich, wenn der Auftraggeber die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftragnehmers absichern möchte, insbesondere im Hinblick auf die ordnungsgemäße Mängelbeseitigung während der Gewährleistungsfrist. Dies kann sowohl bei privaten als auch bei öffentlichen Bauvorhaben der Fall sein. In vielen Fällen ist die Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise bei Vergabe öffentlicher Aufträge.

Wie hoch sollte die Gewährleistungsbürgschaft sein?

Die Höhe der Gewährleistungsbürgschaft hängt vom jeweiligen Bauvorhaben und den vertraglichen Vereinbarungen ab. In der Praxis liegt die Bürgschaftssumme häufig zwischen 5 % und 10 % der Auftragssumme. Bei öffentlichen Bauvorhaben ist die Höhe der Bürgschaft in der Regel gesetzlich festgelegt.

Wer stellt die Gewährleistungsbürgschaft aus?

Die Gewährleistungsbürgschaft wird in der Regel von einer Bank oder einem Kreditversicherer ausgestellt. Hierbei handelt es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der der Bürge im Falle einer Inanspruchnahme unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Hauptschuldners (Auftragnehmer) haftet.

Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist?

Die Gewährleistungsfrist ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und beträgt für Bauleistungen in der Regel fünf Jahre ab der Abnahme der Leistung. In bestimmten Fällen kann die Gewährleistungsfrist vertraglich verlängert oder verkürzt werden. Bei einem Verbraucherbauvertrag kann die Gewährleistungsfrist jedoch nicht unter zwei Jahre verkürzt werden.

Kann die Gewährleistungsbürgschaft vorzeitig zurückgegeben werden?

Eine vorzeitige Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaft ist grundsätzlich möglich, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Hierzu zählt beispielsweise, dass der Auftragnehmer seine Vertragspflichten vollständig erfüllt hat, keine Mängel vorliegen und der Auftraggeber der Rückgabe zustimmt. In der Praxis ist eine vorzeitige Rückgabe der Bürgschaft jedoch eher selten, da der Auftraggeber in der Regel die Sicherheit der Bürgschaft bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist beibehalten möchte.

Gewährleistungsbürgschaft: Zusammenfassung

Die Gewährleistungsbürgschaft ist ein wichtiges Instrument im Baugewerbe, um die Vertragserfüllung und Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer abzusichern und den Auftraggeber vor finanziellen Verlusten zu schützen. In diesem umfassenden Blog-Beitrag haben wir die rechtlichen Grundlagen, die verschiedenen Arten von Gewährleistungsbürgschaften, aktuelle Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen beleuchtet, um Ihnen ein fundiertes Verständnis dieses Themas zu vermitteln.

Wenn Sie weitere Fragen zur Gewährleistungsbürgschaft im Baugewerbe und Immobilienrecht haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden.

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