In der heutigen, schnelllebigen Arbeitswelt wünschen sich immer mehr Arbeitnehmer und Arbeitgeber Flexibilität in der Gestaltung der Arbeitszeit. Eine Möglichkeit, die sowohl für beide Seiten Vorteile bringt, ist die Gleitzeit. Doch was genau ist Gleitzeit, wie ist sie geregelt und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten dabei?

In diesem umfassenden Blog-Beitrag beleuchten wir alle Aspekte rund um das Thema Gleitzeit und geben Ihnen als Arbeitnehmer/in einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten. Darüber hinaus gehen wir auf die wesentlichen gesetzlichen Regelungen, Beispiele und häufig gestellte Fragen ein.

Was ist Gleitzeit?

Gleitzeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem Arbeitnehmer/innen innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens ihre Arbeitszeit flexibel einteilen können. Dieses Modell bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Vorteile: die Beschäftigten können ihre Arbeitszeiten an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen, während Unternehmen von einer größeren Verfügbarkeit ihrer Mitarbeiter und einer verbesserten Arbeitszufriedenheit profitieren können.

Dabei gibt es sowohl gesetzliche Vorgaben als auch betriebliche Regelungen, die bei der Gestaltung von Gleitzeitmodellen zu beachten sind.

Gesetzliche Regelungen zur Gleitzeit

Die gesetzlichen Regelungen zur Gleitzeit sind in verschiedenen Gesetzen verankert und betreffen sowohl das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) als auch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Um einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zu bekommen, betrachten wir im Folgenden die bedeutendsten Aspekte und gesetzlichen Vorgaben zu Gleitzeit:

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Im ArbZG ist unter anderem die Grenze der werktäglichen Arbeitszeit geregelt. Die Höchstarbeitsgrenze liegt gemäß § 3 ArbZG bei acht Stunden am Tag, kann jedoch in Ausnahmefällen bis auf zehn Stunden erweitert werden, sofern innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich in Form von entsprechenden Ruhezeiten gewährt wird.
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): Im Bundesurlaubsgesetz geht es um den Erholungsurlaub von Arbeitnehmer/innen. Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt dieser gemäß § 3 BUrlG mindestens 20 Arbeitstage im Jahr. Bei einer Sechs-Tage-Woche sind es mindestens 24 Arbeitstage. Bei Gleitzeitmodellen ist es wichtig, darauf zu achten, dass auch bei unterschiedlichen täglichen Arbeitszeiten der Urlaubsanspruch korrekt berechnet wird.
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG): Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Fortzahlung von Gehalt bei Krankheit oder während des Urlaubs. Bei einer Erkrankung haben Arbeitnehmer/innen gemäß § 3 EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen. Bei Gleitzeitmodellen ist es wichtig, die korrekte Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts sicherzustellen.

Betriebliche Regelungen zur Gleitzeit

Neben den gesetzlichen Regelungen können auch betriebliche Vereinbarungen getroffen werden, um Gleitzeit in einem Unternehmen einzuführen. Dabei müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen beachten:

  • Gleitzeitvereinbarung: Um Gleitzeitregelungen in einem Betrieb zu etablieren, ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich. Diese kann im Rahmen eines Arbeitsvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder in Tarifverträgen getroffen werden. Dabei müssen die Rahmenbedingungen für Gleitzeit, wie zum Beispiel die Kern- und Rahmenarbeitszeiten, festgelegt werden.
  • Kernarbeitszeit und Gleitzeit: In der Regel gliedert sich die Arbeitszeit bei Gleitzeitmodellen in eine Kernarbeitszeit, die von allen Arbeitnehmer/innen verpflichtend eingehalten werden muss, und eine Gleitzeit, innerhalb derer eine flexible Einteilung der Arbeitszeit möglich ist. Die Kernarbeitszeiten sowie die Grenzen der Gleitzeit sollten in der Gleitzeitvereinbarung klar definiert sein.
  • Arbeitszeiterfassung: Gemäß dem ArbZG sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen und zu dokumentieren. Bei Gleitzeitmodellen sollte daher eine genaue Zeiterfassung eingeführt werden, um den Überblick über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu behalten.
  • Ausgleichszeitraum für Überstunden: Ein weiterer Aspekt bei Gleitzeitmodellen ist der Umgang mit Überstunden. In der Regel können Überstunden bei Gleitzeit innerhalb eines festgelegten Ausgleichszeitraums abgebaut werden. Dieser Zeitraum sollte ebenfalls in der Gleitzeitvereinbarung definiert sein.
  • Teilzeit und Gleitzeit: Grundsätzlich ist es auch möglich, Teilzeitbeschäftigte in Gleitzeitregelungen einzubeziehen. Dabei sollten ebenfalls die entsprechenden Regelungen in Vereinbarungen getroffen werden, um eine transparente Gestaltung der Arbeitszeit für Teilzeitkräfte zu ermöglichen.

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer/innen bei Gleitzeit

Arbeitnehmer/innen, die in einem Gleitzeitmodell arbeiten, haben sowohl Rechte als auch Pflichten. Als Arbeitnehmer/in sollten Sie folgende Aspekte kennen:

  • Einhaltung der Kernarbeitszeit: Die Kernarbeitszeit ist für alle Arbeitnehmer/innen verbindlich. Eine Nicht-Einhaltung kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Zeiterfassung: Bei Gleitzeitmodellen sind Arbeitnehmer/innen verpflichtet, ihre Arbeitszeiten gewissenhaft zu erfassen. Dies dient sowohl der eigenen Übersicht als auch dem Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber.
  • Abbau von Überstunden: Grundsätzlich ist es im Rahmen der Gleitzeit möglich, Überstunden durch Freizeitausgleich abzubauen. Dabei ist es wichtig, den festgelegten Ausgleichszeitraum zu beachten, um einen unzulässigen Überstundenabbau zu vermeiden.
  • Urlaubsplanung und Gleitzeit: Bei der Planung von Urlaub ist es notwendig, die Gleitzeitregelungen zu berücksichtigen. Bei einer ungleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeit sollte der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst werden.
  • Arbeitszeitverlängerung: In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber eine Verlängerung der Arbeitszeit verlangen. Gemäß dem ArbZG darf die tägliche Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden ausgedehnt werden, sofern innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen ein entsprechender Ausgleich erfolgt. Als Arbeitnehmer/in sind Sie verpflichtet, dieser Anforderung nachzukommen, sofern keine unzumutbaren Härten bestehen.

Beispiele für Gleitzeitmodelle

Es gibt verschiedene Gleitzeitmodelle, die sich je nach Unternehmen und individuellen Bedürfnissen unterscheiden können. Einige Beispiele für gängige Gleitzeitmodelle sind:

  • Gleitzeit mit starren Kernarbeitszeiten: Bei diesem Modell gibt es eine verbindliche Kernarbeitszeit, innerhalb derer alle Arbeitnehmer/innen anwesend sein müssen. Die restliche Arbeitszeit kann flexibel vor oder nach der Kernarbeitszeit absolviert werden.
  • Gleitzeit mit gleitenden Kernarbeitszeiten: Hierbei können sich die Kernarbeitszeiten innerhalb bestimmter Grenzen verschieben, sodass Arbeitnehmer/innen selbst festlegen, wann sie ihre Kernarbeitszeit beginnen. Beispielsweise könnte die Kernarbeitszeit für den einen Mitarbeiter von 9 bis 15 Uhr sein, während sie für den/die andere/n von 10 bis 16 Uhr liegt.
  • Vollflexible Gleitzeit: In manchen Unternehmen gibt es keine festen Kernarbeitszeiten. Hier haben Arbeitnehmer/innen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit komplett flexibel zu gestalten. Allerdings muss dabei darauf geachtet werden, die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten einzuhalten.
  • Vertrauensarbeitszeit: Bei der Vertrauensarbeitszeit gibt es weder Kernarbeitszeiten noch eine verpflichtende Zeiterfassung. Die Arbeitnehmer/innen verwalten ihre Arbeitszeit selbstständig, wobei der Fokus auf den erzielten Arbeitsergebnissen liegt. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter/innen ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich planen und sich dabei nach den betrieblichen Erfordernissen richten.

Gleitzeitkonto: Was ist das eigentlich?

Das Gleitzeitkonto ist eine Art Arbeitszeitkonto, auf dem Überstunden und Fehlstunden eines Arbeitnehmers/Geschäftsführers/Beamten erfasst werden. Ziel eines Gleitzeitkontos ist es, den Mitarbeitern mehr Flexibilität zu ermöglichen. Sie können ihr Arbeitspensum besser an private oder betriebliche Erfordernisse anpassen und dadurch eine bessere Work-Life-Balance erreichen.

Die rechtliche Grundlage für Gleitzeitkonten

Die rechtlichen Grundlagen für die Einführung eines Gleitzeitkontos finden sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Darüber hinaus können Regelungen zu Arbeitszeitkonten in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder auch im individuellen Arbeitsvertrag getroffen werden.

Das Arbeitszeitgesetz und Gleitzeitkonten

Nach §3 ArbZG darf die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers in der Regel acht Stunden pro Werktag nicht überschreiten. Sie kann jedoch auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.

Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und individuelle Arbeitsverträge

In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen können weitergehende Regelungen zur Einführung und Ausgestaltung von Gleitzeitkonten festgelegt werden. Auch im individuellen Arbeitsvertrag kann entsprechendes vereinbart werden. Hierbei sind jedoch die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zu wahren.

Gleitzeitkonto: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitszeit selbst dokumentieren und haben ein Mitwirkungsrecht an der Führung des Gleitzeitkontos. Das Gleitzeitkonto soll im Idealfall sowohl den Interessen des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers dienen.

  • Sie haben das Recht, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten, solange sie die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit erfüllen.
  • Arbeitnehmer haben ein Recht auf Vergütung ihrer Überstunden, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart.
  • Überstunden, die auf dem Gleitzeitkonto angesammelt werden, verfallen nicht automatisch. Sie können zur Freizeitgewährung oder zur Auszahlung führen.

Gleitzeitkonto: Rechte und Pflichten von Arbeitgebern

Auch für Arbeitgeber bringt ein Gleitzeitkonto spezielle Rechte und Pflichten mit sich.

  • Der Arbeitgeber hat das Recht, die Gleitzeitregelungen einseitig zu ändern, sofern dies im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist.
  • Arbeitgeber haben jedoch auch die Pflicht, die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften sicherzustellen.
  • Sie sind verpflichtet, das Gleitzeitkonto ordnungsgemäß zu führen und dem Arbeitnehmer auf Verlangen Einsicht zu gewähren.

Häufig gestellte Fragen zur Gleitzeit

In diesem Abschnitt beantworten wir einige häufig gestellte Fragen rund um das Thema Gleitzeit:

Kann mein Arbeitgeber Gleitzeit einseitig einführen?
Nein, die Einführung von Gleitzeit bedarf einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber. Diese kann im Rahmen eines Arbeitsvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder in Tarifverträgen erfolgen. Eine einseitige Einführung von Gleitzeit durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig.
Gilt die Gleitzeit auch für Auszubildende?
Grundsätzlich können auch Auszubildende von Gleitzeitmodellen profitieren. Allerdings gelten für Auszubildende besondere Schutzvorschriften, etwa im Hinblick auf die maximale Arbeitszeit und die Ruhezeiten. Bei der Einführung von Gleitzeit für Auszubildende müssen diese Schutzvorschriften berücksichtigt werden.
Wie wird der Urlaubsanspruch bei Gleitzeit berechnet?
Bei Gleitzeitmodellen sollte der Urlaubsanspruch an die individuelle Arbeitszeitverteilung angepasst werden. Dabei ist es wichtig, dass der Urlaubsanspruch in Werktagen und nicht in Stunden berechnet wird. Bei unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen innerhalb eines Betriebes sollten die Urlaubstage entsprechend angeglichen werden, um eine Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer/innen zu gewährleisten.
Was passiert bei Gleitzeit mit nicht abgebauten Überstunden?
Bei Gleitzeitmodellen besteht meist die Möglichkeit, Überstunden innerhalb eines festgelegten Ausgleichszeitraums durch Freizeitausgleich abzubauen. Wird dieser Zeitraum überschritten, kann der Arbeitgeber ggf. eine Auszahlung der Überstunden verlangen oder sie in den nächsten Ausgleichszeitraum übertragen. Details können in der Gleitzeitvereinbarung festgelegt werden.
Ich möchte in Teilzeit arbeiten, kann ich auch Gleitzeit nutzen?
Grundsätzlich ist es möglich, Teilzeitbeschäftigte in Gleitzeitregelungen einzubeziehen. Dabei müssen die entsprechenden Regelungen in Vereinbarungen getroffen werden, um eine transparente Gestaltung der Arbeitszeit für Teilzeitkräfte zu ermöglichen. In manchen Fällen kann sogar eine Kombination aus Teilzeit und Gleitzeit dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben weiter zu verbessern.

Fazit

Gleitzeitmodelle können Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber gleichermaßen Vorteile bieten und dazu beitragen, die Arbeitszufriedenheit und Flexibilität im Berufsalltag zu erhöhen. Allerdings setzen sie auch voraus, dass Unternehmen und Beschäftigte die gesetzlichen Bestimmungen sowie betriebliche Regelungen beachten und miteinander kommunizieren, um die optimalen Rahmenbedingungen für die individuellen Bedürfnisse zu schaffen.

Als Arbeitnehmer/in sollten Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Gleitzeit im Klaren sein und die Rahmenbedingungen entsprechend beachten. Durch eine gute Planung und ein Verständnis für die Voraussetzungen von Gleitzeitmodellen können sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber die Vorzüge eines flexiblen Arbeitens genießen und gemeinsam zur Schaffung eines produktiven und zufriedenstellenden Arbeitsklimas beitragen.

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