Das Hausverbot ist ein alltägliches Phänomen, das in vielen verschiedenen Situationen im öffentlichen und privaten Bereich Anwendung finden kann. Es stellt einen Schutzmechanismus für den Haus- oder Eigentümer dar und sichert das Recht auf Unversehrtheit von Betriebsstätten, Geschäftsräumen oder sogar Privatwohnungen. Dabei ist das Hausverbot nicht nur auf eine räumliche Begrenzung beschränkt, sondern kann auch zeitlich begrenzt oder von Bedingungen abhängig sein.

In diesem umfassenden Blogbeitrag werden wir untersuchen, welche rechtlichen Grundlagen für das Aussprechen von Hausverboten gelten, wie sie durchgesetzt werden, und welche Folgen sich daraus ergeben können, wenn sie missachtet werden. Wir werden dabei auf aktuelle Gesetze, urteilende Gerichtsfälle sowie FAQs eingehen.indem wir aktuelle Gesetze, urteilende Gerichtsfälle und FAQs behandeln.

Inhaltsverzeichnis

  • Rechtliche Grundlagen für Hausverbote
  • Ausspruch eines Hausverbots: Wer ist berechtigt?
  • Form und Inhalt des Hausverbots
  • Durchsetzung des Hausverbots
  • Mögliche Folgen eines Verstoßes gegen ein Hausverbot
  • Aktuelle Gerichtsurteile zum Hausverbot
  • FAQ: Häufig gestellte Fragen und Antworten

Rechtliche Grundlagen für Hausverbote

Das Hausrecht ist in § 858 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Es besagt, dass der Eigentümer eines Grundstücks oder ein raumbedingter Besitzer das Recht hat, darüber zu bestimmen, wer das Grundstück betreten, sich darauf aufhalten und es wieder verlassen soll. Personen, die der Eigentümer oder Besitzer darauf hinweist, das Grundstück unverzüglich zu verlassen, sind nach § 859 BGB verpflichtet, dieser Verfügung Folge zu leisten.

Ergänzend dazu kann das Hausverbot auch als sogenanntes Haus- und Wahlrecht nach § 1004 Abs. 1 BGB angesehen werden. Demnach zählen das Verhindern oder das Abwehren unmittelbar drohender Hausfriedensstörungen zu den Rechten des Grundstücksbesitzers.

In öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen obliegt die Befugnis zur Erteilung eines Hausverbots in der Regel dem Leiter der jeweiligen Einrichtung oder dessen Vertreter.

Ausspruch eines Hausverbots: Wer ist berechtigt?

Das Recht, ein Hausverbot auszusprechen, steht grundsätzlich jedem Eigentümer oder Inhaber einer berechtigten Mietsache zu. Dazu zählen unter anderem:

  • Hauseigentümer
  • Mieter, die ihre Mietwohnung untervermieten
  • Besitzer einer gewerblichen Liegenschaft, wie Geschäfte, Gaststätten oder Hotels
  • Leiter öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Bibliotheken oder Schwimmbäder

In bestimmten Situationen kann auch ein abgrenzbares Nutzungsrecht mittels Hausverbot durchgesetzt werden, zum Beispiel bei der Exklusivitätsvereinbarung einer angemieteten Veranstaltungslocation.

Form und Inhalt des Hausverbots

Das Hausverbot kann grundsätzlich mündlich, schriftlich oder durch Zeichen (z. B. das Aufstellen von Hinweisschildern) erteilt werden. Eine Formvorschrift existiert dabei nicht. Allerdings ist aus Beweiszwecken die schriftliche Form oftmals vorteilhaft. Bei der Erteilung eines Hausverbots sollten bestimmte Informationen unbedingt enthalten sein, um rechtliche Klarheit zu gewährleisten:

  1. Der Adressat des Hausverbots
  2. Die genaue Örtlichkeit, auf welche sich das Verbot bezieht
  3. Ein eventueller Zeitraum oder Bedingungen für die Aufhebung des Verbots
  4. Eine Unterschrift oder Stempel des berechtigten Hausrechtsinhabers

Zudem sollte eine angemessene und nachvollziehbare Begründung für das Verbot angegeben werden, da nach der Rechtsprechung ein generelles Diskriminierungsverbot besteht und ein Hausverbot nicht ohne sachlichen Grund erfolgen darf.

Durchsetzung des Hausverbots

Im Falle der Missachtung eines Hausverbots kann der Inhaber des Hausrechts zunächst auf die Person zugehen und sie auffordern, das Grundstück bzw. die Räumlichkeit zu verlassen. Sollte dies nicht fruchten, besteht die Möglichkeit, die Polizei zu rufen und diese um Hilfe bei der Durchsetzung des Hausverbots zu ersuchen.

Bei fortwährenden Problemen und wiederholten Verstößen gegen das Hausverbot empfiehlt es sich, den involvierten Personen schriftlich und nachweisbar eine letzte Mahnung zukommen zu lassen, in welcher das Hausverbot nochmals deutlich und nachdrücklich aufgezeigt wird.

Mögliche Folgen eines Verstoßes gegen ein Hausverbot

Ein Verstoß gegen ein wirksam erteiltes Hausverbot kann zu zivil- und strafrechtlichen Sanktionen führen. Zu den möglichen zivilrechtlichen Folgen zählen:

  • Unterlassungsansprüche (§ 1004 BGB)
  • Schadensersatzansprüche (§§ 280 ff. BGB)
  • Beseitigungsansprüche (§ 249 BGB)

Die strafrechtlichen Folgen können sich aus §§ 123, 124 und 240 des Strafgesetzbuches (StGB) ergeben:

  • Hausfriedensbruch (§ 123 StGB): Das widerrechtliche Betreten oder das Nichtverlassen einer Wohnung oder eines Grundstücks trotz Hausverbots kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden.
  • Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124 StGB): Wird zudem Gewalt oder Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben ausgeübt oder erfolgt der Verstoß gemeinschaftlich mit zwei weiteren Personen, so droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
  • Nötigung (§ 240 StGB): Sollte der Verstoß gegen ein Hausverbot im Widerstand gegen eine Ermahnung oder Anweisung bestehen, die durch Zwang oder Gewalt durchgesetzt wird, kann dies als Nötigung gewertet und entsprechend geahndet werden.

Aktuelle Gerichtsurteile zum Hausverbot

In der Rechtsprechung finden sich immer wieder interessante Fälle zum Thema Hausverbot. Im Folgenden werden einige ausgewählte Urteile dargestellt:

  1. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.08.2018, Az. 2 AZR 718/16: Ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer in einer Filiale Hausverbot erteilt, darf den Mitarbeiter in einer anderen Filiale weiter beschäftigen. Ein Hausverbot ist daher nicht zwangsläufig mit einer fristlosen Kündigung gleichzusetzen.
  2. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.07.2013, Az. 1 BvR 729/13: Eine Demonstration kann in einem öffentlich zugänglichen Einkaufszentrum nicht mit einem Hausverbot belegt werden, wenn keine konkrete Gefahr für das Eigentum oder die Sicherheit der Kunden besteht. Die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG ist in diesem Fall höher zu bewerten.
  3. Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 05.03.2013, Az. 4 K 1081/12.NW: Eine Polizeibehörde kann einem Bewohner, der ständig mit seinen Nachbarn in Streit liegt und die Polizei resp. den Ordnungsbehörden mehrfach Grund zum Einschreiten gibt, ein Hausverbot für das gesamte Gemeindegebiet erteilen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen und Antworten

Kann ein Vermieter seinen Mietern ein Hausverbot in den Räumen der Wohnungshauseigentümergemeinschaft (WEG), wie dem Gemeinschaftsgarten oder dem Waschkeller, aussprechen?

Grundsätzlich bleibt das Recht auf Nutzung der Gemeinschaftsflächen trotz eines Hausverbots bestehen. Nur bei schweren Störungen des Hausfriedens oder bei Bestreiten der Nutzungsmöglichkeit anderer Bewohner kann ein Vermieter den Zugang zu den Gemeinschaftsflächen Einschränken.

Kann das Hausverbot an einem öffentlichen Ort, wie einem Bahnhof oder einer Bushaltestelle, geltend gemacht werden?

In solchen Fällen kann ein Hausverbot nur von den zuständigen Behörden verhängt werden. Sollte der betreffende Ort jedoch von einem privaten Betreiber geführt werden, so besteht ein privates Hausrecht, welches zur Ausstellung von Hausverboten berechtigt.

Wie kann man sich gegen ein ausgesprochenes Hausverbot wehren?

Bei einem unberechtigten Hausverbot besteht die Möglichkeit, gegen die ausstellende Person oder Institution vorzugehen. Die Prüfung der Erfolgsaussichten durch einen Rechtsanwalt ist dabei empfehlenswert.

Gibt es Fristen bei der Durchsetzung eines Hausverbots?

Beim Ausspruch eines Hausverbots können Fristen festgelegt werden, bis zu welchen das Hausverbot wirksam ist. Dabei können sowohl zeitliche als auch sachliche Befristungen vereinbart werden. Eine generelle Verjährung von Hausverboten gibt es jedoch nicht.

Fazit

Das Hausrecht und die damit verbundenen Hausverbote sind elementare Bestandteile unserer Rechtsordnung und dienen dem Schutz des Eigentums und der Sicherheit von Grundstücksbesitzern. Ihre Anwendung kann jedoch in der Praxis zu Problemen führen. Daher ist es unerlässlich, sich über die rechtlichen Grundlagen von Hausverboten, ihre Durchsetzung und mögliche Konsequenzen zu informieren.

Die aktuellen Gesetze und Gerichtsurteile bieten einen umfassenden Überblick über die aktuellen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der Durchsetzung von Hausverboten. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten empfiehlt es sich, juristischen Rat einzuholen und die Situation von einem erfahrenen Rechtsanwalt bewerten zu lassen.

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