Hinterbliebenengeld – Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine unerträgliche Erfahrung. Manchmal geschieht dieser Verlust durch ein Ereignis, für das jemand anders die Schuld trägt, wie zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, einer Gewalttat oder einem medizinischen Kunstfehler. In diesen Fällen haben die Hinterbliebenen des Verstorbenen möglicherweise ein Recht auf Hinterbliebenengeld. In diesem Blog-Artikel werden wir die rechtlichen Grundlagen rund um das Hinterbliebenengeld sowie den Anspruch und die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch erörtern.

Gesetzliche Grundlagen des Hinterbliebenengeldes

Das Hinterbliebenengeld wurde in Deutschland mit dem Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 17. Juli 2017 eingeführt und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Vor dieser Gesetzesänderung gab es im deutschen Schadensersatzrecht keinen ausdrücklichen Anspruch auf eine Entschädigung für den immateriellen Schaden der Hinterbliebenen infolge des Todes einer nahestehenden Person.

Das Hinterbliebenengeld soll dieser Lücke im Schadensersatzrecht entgegenwirken und den Hinterbliebenen eine finanzielle Entschädigung für ihren seelischen Schmerz und den Verlust der Beziehung zum Verstorbenen zukommen lassen.

Das Hinterbliebenengeld ist in § 844 Abs. 2 BGB geregelt und lautet wie folgt:

(…) Hat der Verletzte infolge der Verletzung den Tod erlitten, so ist dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zur Ehe oder zur Lebenspartnerschaft mit ihm im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder in einem Verlöbnis im Sinne des § 1297 verlobt war, ferner seinem Lebensgefährten, einem Kind, einem Ehegatten, einem Lebenspartner oder einem Elternteil, dem Unterhalt gewährt wurde oder derzeit gewährt wird, ein angemessenes Hinterbliebenengeld zu zahlen.

Voraussetzungen und Anspruchsberechtigte

Für einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Verletzte ist infolge der Verletzung verstorben.
  • Der Ersatzpflichtige ist für den Tod verantwortlich.
  • Der Hinterbliebene hat einen rechtlichen und finanziellen Anspruch auf das Hinterbliebenengeld.

Dabei können folgende Personen Hinterbliebenengeld beanspruchen:

  • Ehe- und Lebenspartner
  • Verlobte
  • Lebensgefährten (im Sinne einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft)
  • Kinder, unabhängig von ihrem Alter
  • Ehegatten, Lebenspartner oder Elternteile, die von dem Verstorbenen Unterhalt erhalten haben oder erhalten würden

Berechnung des Hinterbliebenengeldes

Der konkrete Betrag des Hinterbliebenengeldes ist im Gesetz nicht festgeschrieben, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und ist im Ermessen des Gerichts. Das Hinterbliebenengeld soll in erster Linie dazu dienen, den immateriellen Schaden der Hinterbliebenen auszugleichen und ihnen bei der Verarbeitung des Verlustes finanziell zu helfen. Bei der Festsetzung des Betrages können daher verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, wie etwa:

  • Die Tiefe der persönlichen und emotionalen Beziehung zwischen dem Hinterbliebenen und dem Verstorbenen
  • Die Dauer der Partnerschaft oder der gemeinsamen Lebenszeit
  • Der Grad der finanziellen Abhängigkeit des Hinterbliebenen vom Verstorbenen
  • Die Art der Verschulden des Schädigers und die Schwere der Schuld

FAQs zum Hinterbliebenengeld

Wie lange habe ich Zeit, um meinen Anspruch auf Hinterbliebenengeld geltend zu machen?

Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld unterliegt der allgemeinen Verjährungsfrist nach § 195 BGB. Das bedeutet, dass der Anspruch nach drei Jahren verjährt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 BGB). Es ist daher ratsam, sich möglichst frühzeitig rechtlich beraten zu lassen und gegebenenfalls den Anspruch gerichtlich geltend zu machen.

Wie läuft das gerichtliche Verfahren ab?

Das gerichtliche Verfahren zur Geltendmachung des Hinterbliebenengeldes beginnt mit der Einreichung einer Klage beim zuständigen Gericht. Die Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitz des Beklagten (Schädigers) oder dem Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist. Das Verfahren läuft im Rahmen einer mündlichen Verhandlung ab, in der Zeugen und Sachverständige gehört werden können. Nach Abschluss der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht durch Urteil über die Höhe des Hinterbliebenengeldes.

Welche Kosten entstehen bei der Durchsetzung des Hinterbliebenengeldes?

Die Kosten für die Durchsetzung des Anspruchs auf Hinterbliebenengeld setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert (in der Regel die Höhe des geforderten Hinterbliebenengeldes) und sind vom Kläger vorzustrecken. Die Anwaltskosten sind ebenfalls abhängig vom Streitwert und können durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden. Im Erfolgsfall werden die Kosten des Rechtsstreits von der unterlegenen Partei (dem Schädiger) getragen.

Kann ich das Hinterbliebenengeld auch außergerichtlich geltend machen?

Ja, es ist durchaus möglich, das Hinterbliebenengeld außergerichtlich geltend zu machen. In vielen Fällen kann eine außergerichtliche Einigung erzielt werden, indem ein Anwalt den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung anschreibt und eine Forderung nach dem Hinterbliebenengeld stellt. Wenn keine Einigung erzielt wird oder der Schädiger die Forderung ablehnt, bleibt der Gang zum Gericht.

Fazit

Das Hinterbliebenengeld ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Schadensersatzrechts und bietet Hinterbliebenen eine finanzielle Entschädigung für ihren immateriellen Schaden und den Verlust der persönlichen Beziehung zu dem Verstorbenen. Die Durchsetzung des Anspruchs kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich erfolgen. Da die Berechnung vom Einzelfall abhängt und die Frage der Höhe nicht einheitlich geregelt ist, ist es ratsam, sich in solchen Fällen anwaltlich beraten zu lassen.

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