Impressum soziale Medien – Im digitalen Zeitalter ist es für Unternehmen und Selbstständige nahezu unerlässlich, ihre Online-Präsenz auszubauen. Die Nutzung sozialer Netzwerke wie Facebook, Instagram und Twitter hat längst den Status von einem reinen Zeitvertreib der Privatpersonen verlassen und ist auch für geschäftliche Zwecke entscheidend geworden.
Doch bei aller Begeisterung für die neuen Kommunikationsmöglichkeiten darf man die rechtlichen Aspekte nicht vernachlässigen. Ein wichtiger Punkt hierbei ist das Impressum für soziale Medien. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um ein rechtssicheres Impressum für Ihre Social-Media-Profile zu erstellen und somit Ihren Online-Auftritt wasserdicht zu machen.
Inhaltsverzeichnis
- Warum ist ein Impressum für soziale Medien erforderlich?
- Gesetzliche Grundlage: Telemediengesetz (TMG) und Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
- Anforderungen an den Inhalt eines Impressums für soziale Medien
- Die Haftung für Inhalte und Verlinkungen im Impressum
- Internationale Unterschiede bei den Impressumsanforderungen
- Die größten Stolperfallen beim Erstellen eines Impressums und wie man sie vermeidet
- Checkliste für ein rechtssicheres Impressum
- FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Impressum soziale Medien
- Fazit: Rechtssicheres Impressum – ein Muss für Ihre Online-Präsenz
Warum ist ein Impressum für soziale Medien erforderlich?
Auch wenn es manchen überraschen mag: Die Pflicht, ein Impressum auf der eigenen Webseite oder im eigenen Blog bereitzustellen, gilt auch für den Auftritt in sozialen Netzwerken. Interessant wird es, wenn diese Online-Plattformen kommerziell genutzt werden und somit den Status eines Telemediums erhalten.
Das bedeutet, sobald Sie beispielsweise über Facebook, Instagram oder Twitter geschäftliche Angebote präsentieren oder anbieten, greift die gesetzliche Impressumspflicht, um Nutzern und Kunden Transparenz über den Anbieter der Angebote zu gewährleisten.
Neben einem Großteil an Selbstständigen und Unternehmen, die mittlerweile Social-Media-Kanäle zu Marketingzwecken nutzen, gilt die Impressumspflicht auch für all diejenigen, die auf ihren Kanälen journalistisch-redaktionelle Inhalte anbieten.
Dazu zählen unter anderem Blogger, Influencer oder auch Vereine, die auf ihren Social-Media-Auftritten regelmäßig Artikel und Themen veröffentlichen und dabei Meinungen und Informationen verbreiten.
Gesetzliche Grundlage: Telemediengesetz (TMG) und Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
Die gesetzlichen Vorgaben für ein Impressum in sozialen Medien finden sich insbesondere im § 5 des Telemediengesetzes (TMG) und im § 55 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV). Dabei regelt das Telemediengesetz die Pflichtangaben für jegliche Art von Telemedien. Hierunter fallen nicht nur Webseiten, sondern eben auch soziale Netzwerke, welche kommerzielle Ziele verfolgen. Der Rundfunkstaatsvertrag hingegen legt die Impressumspflicht für redaktionelle Inhalte fest.
§ 5 Telemediengesetz (TMG): Allgemeine Informationspflichten
Das Telemediengesetz schreibt im § 5 vor, welche Angaben die Diensteanbieter in ihrem Impressum angeben müssen. Dazu gehören zum Beispiel Name und Anschrift, Erreichbarkeit (Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Registergericht und Registernummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden. Eine vollständige Liste der verpflichtenden Angaben finden Sie weiter unten in unserem Beitrag.
§ 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV): Vorschriften für redaktionelle Inhalte
Für Inhaber von journalistisch-redaktionellen Angeboten – dazu zählen auch Blogs oder die Tätigkeit als Influencer – greifen die Vorschriften des § 55 RStV. Dieser legt ebenfalls verbindliche Angaben für das Impressum solcher Angebote fest. Im Wesentlichen sind die geforderten Inhalte ähnlich denen des Telemediengesetzes, jedoch kommen hier noch einige zusätzliche Anforderungen hinzu, wie zum Beispiel die Angabe von Verantwortlichen für den Inhalt.
Anforderungen an den Inhalt eines Impressums für soziale Medien
Die geforderten Inhalte eines Impressums unterscheiden sich im Wesentlichen nicht von denen einer Homepage. Deshalb sollten insbesondere die folgenden Angaben in Ihrem Impressum soziale Medien erscheinen:
- Name und Anschrift des Diensteanbieters
- Vollständiger Name des/der gesetzlichen Vertreter(s) (z.B. Geschäftsführer, Vorstände)
- Erreichbarkeit (Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse)
- Registergericht und Registernummer (falls vorhanden)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
- Zuständige Aufsichtsbehörde (falls vorhanden)
- Angaben zum jeweiligen Berufsrecht und der zuständigen Kammer (falls vorhanden, z.B. bei Rechtsanwälten)
- Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung (falls vorhanden)
- Verantwortlicher für den Inhalt gemäß § 55 RStV (bei redaktionellen Angeboten)
Beispiel Impressum soziale Medien
Firmenname GmbH Musterstraße 1 12345 Musterstadt Geschäftsführer: Max Mustermann Telefon: +49 (0)123 4567890 Fax: +49 (0)123 45678-90 E-Mail: info@example.com Registergericht: Amtsgericht Musterstadt Registernummer: HRB 123456 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE123456789 Zuständige Aufsichtsbehörde: „Name der Behörde“ Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt
Die Haftung für Inhalte und Verlinkungen im Impressum
Die Haftung für die angegebenen Inhalte in einem Impressum betrifft einerseits die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Daten, andererseits aber auch das Vorsehen eines Haftungsausschlusses oder einer Haftungsbegrenzung für die auf den eigenen Social-Media-Kanälen verbreiteten und bereitgestellten Inhalte. Eine solche Haftungsbeschränkung ist jedoch keineswegs für alle Inhalte möglich.
Für eigene Inhalte haftet der Anbieter nach den allgemeinen Gesetzen (§ 7 Abs. 1 TMG). Dementsprechend muss gewährleistet werden, dass keine Rechte Dritter verletzt werden und keine unzutreffenden Informationen verbreitet werden.
Für fremde Inhalte, die der Provider lediglich speichert und auf Abruf bereithält (§ 8 TMG), besteht grundsätzlich keine Haftung, solange der Anbieter keine Kenntnis von einer Rechtsverletzung hat und im Falle einer Benachrichtigung sofort tätig wird, um den rechtsverletzenden Inhalt zu entfernen.
Bezüglich verlinkter Inhalte ist ein Anbieter gemäß § 9 TMG nicht dazu verpflichtet, diese ständig zu überprüfen. Sollte jedoch ein Verstoß gegen geltendes Recht festgestellt werden, muss der Verweis umgehend entfernt werden.
Internationale Unterschiede bei den Impressumsanforderungen
Da sich der Betreiber eines Telemediums nicht zwangsläufig in Deutschland befinden muss, können hierbei internationale Unterschiede in den Anforderungen an ein Impressum von Bedeutung sein. In Deutschland greifen – wie bereits erwähnt – das Telemediengesetz und der Rundfunkstaatsvertrag als rechtliche Grundlage für die Pflichtangaben eines Impressums.
Im europäischen Raum gilt die Richtlinie 2000/31/EG – die sogenannte E-Commerce-Richtlinie – die zwar in vielen Punkten auch für andere Länder die rechtlichen Vorgaben für Impressumspflichten definiert, aber dennoch von EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich beziehungsweise zu unterschiedlichem Maße umgesetzt wird.
Deshalb sollten gerade international aufgestellte Unternehmen und Anbieter ihre Impressumspflichten für soziale Medien auf die jeweiligen nationalen Gesetzgebungen abstimmen.
Die größten Stolperfallen beim Erstellen eines Impressums und wie man sie vermeidet
Nicht immer ist das Erstellen eines Impressums so einfach, wie es zunächst erscheinen mag. Gerade vermeintliche Kleinigkeiten können rechtliche Konsequenzen in Form von Abmahnungen nach sich ziehen.
- Unzureichende Erreichbarkeit: Achten Sie darauf, dass alle Kontaktdaten korrekt und vollständig angegeben sind. Eine unvollständige Erreichbarkeit kann unter Umständen genügen, um kostenpflichtige Abmahnungen zu provozieren.
- Fehlende Angaben: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Angaben – je nach Art Ihres Angebots – vollständig im Impressum enthalten sind. Das betrifft insbesondere auch Zusatzinformationen, wie die zuständige Kammer oder die Berufshaftpflichtversicherung bei den entsprechenden Berufsgruppen.
- Veraltete Daten: Achten Sie darauf, Ihr Impressum aktuell zu halten. Gerade bei einem Wechsel der Unternehmensstruktur, des Geschäftssitzes oder anderer wichtiger Angaben besteht eine Aktualisierungspflicht.
- Verwendung von Pseudonymen: Die Verwendung von Pseudonymen oder Spitznamen ist im Impressum nicht zulässig. Achten Sie darauf, dass vor allem der vollständige Name des/der gesetzlichen Vertreter(s) angegeben wird.
- Schlechte Auffindbarkeit: Verstecken Sie Ihr Impressum nicht. Eine gute Auffindbarkeit zählt zu den Grundvoraussetzungen für ein rechtssicheres Impressum. Nutzen Sie beispielsweise auf Facebook die Funktion „Info“, um einen Link zum Impressum eingängig und leicht auffindbar zu platzieren.
Checkliste für ein rechtssicheres Impressum
Um Ihnen die Erstellung eines rechtssicheren Impressums für soziale Medien zu erleichtern, haben wir eine Checkliste mit den wichtigsten Aspekten zusammengestellt:
- Informieren Sie sich über die gesetzlichen Anforderungen (TMG, RStV und im internationalen Kontext evtl. die EU-Richtlinie 2000/31/EG).
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Impressum alle erforderlichen Angaben enthält.
- Achten Sie auf die korrekte und vollständige Angabe der Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift).
- Halten Sie Ihr Impressum stets aktuell und passen Sie es bei Veränderungen umgehend an.
- Achten Sie auf die gute Auffindbarkeit Ihres Impressums auf Ihren Social-Media-Plattformen.
- Verzichten Sie auf die Verwendung von Pseudonymen oder Spitznamen im Impressum. Nutzen Sie ausschließlich die vollständigen Namen der gesetzlichen Vertreter.
- Achten Sie auf die jeweiligen landesspezifischen Regelungen bei internationalen Social-Media-Auftritten.
- Prüfen Sie Ihr Impressum regelmäßig auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Impressum soziale Medien
Hier finden Sie die meistgestellten Fragen auf einen Blick zusammengefasst.
Gilt die Impressumspflicht auch für private Profile auf sozialen Netzwerken?
Nein, private Profile auf sozialen Netzwerken unterliegen nicht der Impressumspflicht. Die Pflicht betrifft nur gewerbliche sowie journalistisch-redaktionelle Angebote in sozialen Medien.
Gelten bei der Impressumspflicht für soziale Medien dieselben Vorgaben wie bei einer Homepage?
Ja, die Vorgaben für das Impressum eines Social-Media-Auftritts entsprechen in der Regel denen für einen eigenen Webauftritt. Die erforderlichen Angaben sind im Telemediengesetz (TMG) und Rundfunkstaatsvertrag (RStV) geregelt.
Kann ich mein Impressum auf meiner Webseite mit meinem Social-Media-Impressum verknüpfen?
Ja, eine Verlinkung Ihres regulären Impressums von Webseite oder Blog zu Ihren Social-Media-Plattformen ist grundsätzlich zulässig, solange die Verlinkung deutlich und leicht auffindbar ist. Bei Facebook können Sie beispielsweise auf der „Info“-Seite Ihres Profils einen Link zum Impressum platzieren.
Welche Konsequenzen drohen bei einem fehlenden oder unzureichenden Impressum in sozialen Medien?
Ein unzureichendes oder fehlendes Impressum kann Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden zur Folge haben. Diese können mit erheblichen Kosten verbunden sein, die sich in Form von Anwaltskosten, Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen äußern.
Wie oft muss ich mein Impressum auf den verschiedenen Social-Media-Plattformen aktualisieren?
Ein Impressum muss immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Sobald sich relevanten Daten oder Informationen ändern, sollten Sie Ihr Impressum auf allen Plattformen umgehend aktualisieren.
Fazit: Rechtssicheres Impressum – ein Muss für Ihre Online-Präsenz
Ein fehlerfreies und rechtssicheres Impressum ist für alle gewerblichen und journalistisch-redaktionellen Social-Media-Auftritte unerlässlich. Es schützt vor ärgerlichen Abmahnungen und rückt Sie als professionellen und transparenten Diensteanbieter ins rechte Licht. Anhand unserer Tipps und unserer Checkliste können Sie sicherstellen, dass Ihr Impressum soziale Medien alle Anforderungen erfüllt und Ihrem Online-Auftritt einen sicheren Rahmen bietet.
Bei Fragen, Unsicherheiten oder im Falle einer Abmahnung empfiehlt es sich jedoch stets, die Unterstützung und Beratung eines versierten Rechtsanwalts zu suchen, der sich mit der Materie auskennt. Unsere Anwaltskanzlei verfügt über jahrelange Erfahrung im Bereich Social-Media-Recht und steht Ihnen gerne zur Seite, um Ihre individuelle Situation und Ihren Online-Auftritt rechtssicher zu gestalten.
Wir freuen uns darauf, Sie umfassend und kompetent beraten und unterstützen zu dürfen. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
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