Die Bereitstellung einer Kantine am Arbeitsplatz ist heutzutage weit verbreitet und bringt viele Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Eine betriebliche Kantine kann dazu beitragen, Mitarbeiter zufrieden und produktiv zu halten, indem sie eine Umgebung schafft, in der sie sich wohlfühlen und die Möglichkeit haben, sich während ihrer Pausen zu entspannen. Bevor Sie jedoch eine Kantine in Ihrem Unternehmen einrichten oder bereits vorhandene Regelungen weiterentwickeln, ist es notwendig, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und entsprechenden Verpflichtungen sowie den Rechten der Arbeitnehmer vertraut zu machen.

In diesem umfassenden Blog-Beitrag möchten wir Ihnen als Anwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung in arbeitsrechtlichen Fragen dabei helfen, alle relevanten Aspekte zu verstehen und die für Sie passenden Regelungen zu treffen. Wir werden Sie durch Themen wie die rechtlichen Grundlagen der Kantinen, die Verpflichtungen des Arbeitgebers, die Rechte der Arbeitnehmer und viele weitere Punkte führen. Außerdem werden wir häufig gestellte Fragen beantworten, um das Bild für Sie abzurunden.

Rechtliche Grundlagen der Kantinen

Um die rechtlichen Grundlagen der Kantinen zu verstehen, ist es zunächst wichtig, zu wissen, dass es in Deutschland keine explizite gesetzliche Regelung gibt, die Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Kantine in ihrem Unternehmen bereitzustellen. Daher sind die meisten Entscheidungen hinsichtlich einer Kantine auf betrieblicher Ebene zu treffen. Im Folgenden betrachten wir einige Gesetze und Tarifverträge, die indirekten Einfluss auf das Thema haben können.

  • Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV: Diese Verordnung regelt die allgemeinen baulichen und sicherheitstechnischen Anforderungen an Arbeitsstätten, dazu zählen auch Kantinen. So müssen Kantinen ausreichend dimensioniert, beheizbar und mit ausreichend Sitzgelegenheiten sowie sanitären Anlagen versehen sein.
  • Betriebsverfassungsgesetz – BetrVG: In einigen Fällen kann der Betriebsrat ein Anrecht auf eine betriebliche Kantine geltend machen, wenn der erforderliche Bedarf besteht und wenn dies im Interesse der Belegschaft ist. Hierzu können tarifliche Regelungen Beachtung finden.
  • Tarifverträge: In Unternehmen, die tariflich geregelt sind, können Regelungen, die die Bereitstellung einer Kantine betreffen, in Tarifverträgen festgehalten sein.

Verpflichtungen des Arbeitgebers bei der Einrichtung einer Kantine

Obwohl es, wie bereits erwähnt, keine explizite Verpflichtung gibt, eine Kantine bereitzustellen, gibt es einige Punkte, die Arbeitgeber beachten sollten, wenn sie sich dafür entscheiden, eine solche Einrichtung für ihre Mitarbeiter zu schaffen.

Sicherheit und Hygiene

Ein wesentlicher Aspekt, der vom Arbeitgeber beim Betrieb einer Kantine berücksichtigt werden muss, ist die Einhaltung der Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit und -hygiene. Dazu gehört die Beachtung der verschiedenen Regelungen, die sich auf den Umgang mit Lebensmitteln beziehen, wie zum Beispiel:

  • Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
  • Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass das Personal, das in der Kantine arbeitet, angemessen geschult ist und die entsprechenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften einhält. Hierzu können eine Belehrung durch das Gesundheitsamt und entsprechende Schulungen erforderlich sein.

Einbindung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung und Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen. Dazu zählen auch Kantinen. Somit sollte der Betriebsrat bei der Planung und Einrichtung einer Kantine einbezogen werden und seine Zustimmung zu den Regelungen einholen.

Arbeitszeitregelungen

Die Pausenzeiten für die Nutzung der Kantine sollten den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) entsprechen. Je nach Arbeitszeit der Mitarbeiter sind die entsprechenden Pausenregelungen anzuwenden:

  • nach 6 Stunden Arbeitszeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben
  • nach 9 Stunden Arbeitszeit ist eine Pause von mindestens 45 Minuten vorgeschrieben

Rechte der Arbeitnehmer in Bezug auf die Kantine

Zutritt zur Kantine

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen mit betrieblicher Kantine beschäftigt sind, das Recht, die Kantine während ihrer Arbeitspausen zu nutzen. Hinsichtlich des Zutritts von externen Mitarbeitern (z.B. Praktikanten, Aushilfen oder Leiharbeiter) können betriebsinterne Regelungen gelten, die individuell in Absprache mit dem Betriebsrat festgelegt werden.

Anspruch auf kostenfreie oder subventionierte Mahlzeiten

In der Regel besteht kein gesetzlicher Anspruch auf kostenfreie oder verbilligte Mahlzeiten in der Kantine. Dies hängt von den betrieblichen Regelungen und eventuell anwendbaren Tarifverträgen ab. Es ist jedoch üblich, dass Arbeitgeber die Preise für die in der Kantine angebotenen Mahlzeiten subventionieren, um den Mitarbeitern eine kostengünstige Verpflegung zu ermöglichen. Eine solche Regelung sollte ausdrücklich im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag festgehalten sein.

Vegetarische, vegane und religiöse Ernährungsvorschriften

Es kann vorkommen, dass Arbeitnehmer aus persönlichen, ethischen oder religiösen Gründen spezielle Ernährungsvorlieben oder -beschränkungen haben. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, auf solche Wünsche oder Einschränkungen Rücksicht zu nehmen, es sei denn, es handelt sich um eine Behinderung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Dennoch empfiehlt es sich, angemessene Lösungen für solche Fälle zu finden, um die Zufriedenheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Unternehmen können also entsprechende Angebote in der Kantine schaffen oder Mitarbeitern gestatten, eigene Mahlzeiten mitzubringen.

FAQs – Oft gestellte Fragen

Muss der Arbeitgeber die Kosten für die Kantine übernehmen?

Wie bereits erwähnt, obliegt es im Grunde den betrieblichen Regelungen, ob der Arbeitgeber die Kosten für die Kantine ganz oder teilweise übernimmt. Üblich ist jedoch die Subventionierung der angebotenen Mahlzeiten, um den Mitarbeitern eine kostengünstige Möglichkeit zur Verpflegung während der Arbeitspausen zu bieten.

Muss der Arbeitgeber in der Kantine auch eigene Mahlzeiten erlauben?

Obwohl es keine gesetzliche Regelung gibt, die den Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitern das Mitbringen eigener Mahlzeiten zu erlauben, ist dies in vielen Betrieben gängige Praxis. Einerseits ist dies eine Möglichkeit, um auf spezielle Ernährungsbedürfnisse der Mitarbeiter Rücksicht zu nehmen. Andererseits ermöglicht es den Arbeitnehmern, ihre Mahlzeiten während der Pausen in einem sozialen Umfeld und in den entsprechenden Pausenzeiten einzunehmen. Gegebenenfalls sollte eine solche Regelung schriftlich festgehalten werden.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen eigenen Koch oder Catering-Service für die Kantine zu beschäftigen?

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, in seiner Kantine einen Koch oder Catering-Service einzustellen. Dennoch müssen Arbeitgeber bei der Gestaltung der Kantine sicherstellen, dass die betrieblichen Anforderungen, insbesondere die Einhaltung von Lebensmittelrecht und Hygienevorschriften, erfüllt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Gestaltung der Kantine, beispielsweise durch eine Eigenbewirtschaftung, das Engagement eines externen Catering-Unternehmens oder das Anbieten von Mikrowellengerichten.

Bin ich als Arbeitnehmer verpflichtet, die angebotenen Mahlzeiten in der Kantine zu verzehren?

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung für Arbeitnehmer, die angebotenen Mahlzeiten in der Kantine zu verzehren. Sollten jedoch besondere betriebliche Regelungen getroffen worden sein, die das Mitbringen eigener Mahlzeiten verbieten, kann es in Ausnahmefällen dazu kommen, dass der Arbeitnehmer entweder auf Kantinenmahlzeiten angewiesen ist oder seine Mahlzeiten außerhalb des Unternehmensgeländes einnehmen muss.

Schlussbemerkung

Die Einrichtung und Nutzung einer betrieblichen Kantine ist ein wichtiger Aspekt im Arbeitsalltag vieler Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie kann zur Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung beitragen und dabei helfen, ein angenehmes und produktives Arbeitsumfeld zu schaffen. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, ist es essenziell, sich mit den rechtlichen Grundlagen und Regelungen rund um das Thema Kantine auseinanderzusetzen. Zudem ist es ratsam, sich bei Unsicherheiten und Fragen an einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um entsprechende Regelungen im Rahmen von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen vorzunehmen und potenzielle Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen in sämtlichen Fragen und Belangen rund um das Thema Kantine Recht und darüber hinaus zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie als Arbeitgeber rechtliche Unterstützung benötigen, um Ihre betriebliche Kantine zu unterhalten oder als Arbeitnehmer Ihre Rechte in Bezug auf die Kantine wahrnehmen möchten. Unsere kompetenten und erfahrenen Rechtsanwälte beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

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