Die Schwangerschaft ist für viele Arbeitnehmerinnen eine Zeit voller Unsicherheiten und Veränderungen, die nicht nur das persönliche Selbstverständnis, sondern auch die Beziehung zum Arbeitgeber beeinflussen können. Umso wichtiger ist es zu diesem Zeitpunkt, seine Rechte als werdende Mutter zu kennen und zu wissen, wie man sich gegen eine unberechtigte Kündigung wehren kann. In diesem ausführlichen Blog-Beitrag möchten wir Ihnen die grundlegenden Informationen und Rechte im Zusammenhang mit einer Kündigung während der Schwangerschaft näherbringen und Ihnen zeigen, welche Möglichkeiten Sie haben, sich rechtlich zur Wehr zu setzen.

Überblick: Schwangerschaft und Kündigungsschutz

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass werdende Mütter in einer besonders schützenswerten Situation sind. Deshalb sind Kündigungen während der Schwangerschaft grundsätzlich verboten, sofern der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung davon erfährt (§ 17 Abs. 1 MuSchG). Der besondere Kündigungsschutz gilt auch für Mütter in der Probezeit, Teilzeit und für befristet angestellte Arbeitnehmerinnen. Das Kündigungsverbot betrifft sowohl ordentliche als auch außerordentliche Kündigungen, es sei denn, die Kündigung ist aus Gründen zulässig, die in der Person der Schwangeren liegen (z. B. wiederholte Pflichtverletzungen) und die zuständige Behörde hat der Kündigung zugestimmt.

Zulässige Gründe für eine Kündigung während der Schwangerschaft

Trotz des grundsätzlichen Kündigungsverbots gibt es Ausnahmen, in denen eine Kündigung während der Schwangerschaft zulässig ist. Diese setzen jedoch bestimmte Voraussetzungen voraus:

  • Zustimmung der zuständigen Behörde: Im Falle einer beabsichtigten Kündigung muss die zuständige Behörde (in der Regel das Gewerbeaufsichtsamt oder die Arbeitsschutzbehörde) zustimmen. Hierzu muss der Arbeitgeber die Gründe für die Kündigung darlegen und die Schwangere anhören.
  • Personenbedingte Gründe: Kündigungsgründe, die in der Person der Schwangeren liegen, können eine Kündigung rechtfertigen. Hierfür müssen jedoch schwerwiegende Pflichtverletzungen vorliegen, die eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen.
  • Betriebsbedingte Gründe: Auch bei einer Betriebsänderung oder -schließung kann eine Kündigung möglich sein. Jedoch muss der Arbeitgeber beweisen, dass kein anderer arbeitsfähiger Arbeitnehmer von der Kündigung betroffen ist und die Schwangere nicht anderweitig beschäftigt werden kann. Die Stilllegung eines Betriebs oder einer Betriebsabteilung kann eine solche Situation begründen.
  • Dringende betriebliche Erfordernisse: In seltenen Fällen, in denen der Bestand des Betriebs in Gefahr ist, kann die Behörde eine Kündigung für zulässig erklären. Dies dürfte jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen zum Tragen kommen.

Erweiterte Schutzrechte nach der Geburt und während der Elternzeit

Nach der Geburt des Kindes greift der Mutterschutz zunächst fort und die Mutter darf bis einschließlich der 8. Woche nach der Geburt (bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten bis einschließlich der 12. Woche) nicht gekündigt werden (§ 17 Abs. 2 MuSchG).

Entscheidet sich die Arbeitnehmerin für die Elternzeit, profitiert sie von einem besonderen Kündigungsschutz in diesem Zeitraum. Eine Kündigung ist nach § 18 BEEG während der Elternzeit grundsätzlich unzulässig, es sei denn, die zuständige Behörde hat ausnahmsweise zugestimmt. Der Kündigungsschutz in der Elternzeit gilt sowohl für die Mutter als auch für den Vater des Kindes.

Was tun bei einer unberechtigten Kündigung während der Schwangerschaft?

Wurden sie während Ihrer Schwangerschaft unrechtmäßig gekündigt, können Sie gegen diese Kündigung vorgehen. Hierfür sollten Sie die Hilfe eines erfahrenen Anwalts für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen, der Sie beraten und unterstützen kann. Grundsätzlich stehen Ihnen folgende rechtliche Schritte zur Verfügung:

  • Kündigungsschutzklage: Erheben Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Die Frist ist sehr kurz, weshalb Sie schnell handeln sollten. Der Anwalt wird Ihnen bei der Einreichung Ihrer Klage helfen und sicherstellen, dass alle notwendigen Unterlagen und Informationen beigebracht werden.
  • Einstweiliger Rechtsschutz: In dringenden Fällen kann auch ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz bei Gericht gestellt werden, um schnellstmöglich eine Entscheidung herbeizuführen.
  • Verhandlung und ggf. Vergleich: Wurde die Klage rechtzeitig und ordnungsgemäß erhoben, wird vor Gericht verhandelt. Hierbei kann es zu einem Vergleich kommen, bei dem dem Arbeitgeber Bedingungen auferlegt werden können, um das Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder die Kündigung rückgängig zu machen.
  • Urteil: Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Wird die Kündigung für unwirksam erklärt, besteht das Arbeitsverhältnis unverändert fort. Gegebenenfalls wird eine Zahlung von Abfindungen oder Schadensersatz an die werdende Mutter festgesetzt.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Im Folgenden haben wir einige häufig gestellte Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Orientierung bei einer Kündigung während der Schwangerschaft helfen können:

Bin ich während der Schwangerschaft vor jeder Kündigung geschützt?

Grundsätzlich ja, sofern der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung davon erfährt. Ausnahmen bestehen jedoch für personen- oder betriebsbedingte Gründe, bei denen die zuständige Behörde der Kündigung zustimmt.

Gilt der Kündigungsschutz auch für befristete Arbeitsverträge?

Ja, auch während eines befristeten Arbeitsverhältnisses gilt der Kündigungsschutz für Schwangere. Allerdings endet der befristete Vertrag trotzdem zum vereinbarten Zeitpunkt, es sei denn, der Vertrag wird verlängert oder in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt.

Wie erfährt die zuständige Behörde von meiner Schwangerschaft und wie schaltet diese sich ein?

In der Regel informieren Sie die Behörde selbst von Ihrer Schwangerschaft, wenn Sie von deren Schutz profitieren möchten. Dazu reicht es, eine Kopie des ärztlichen Nachweises über die Schwangerschaft an die zuständige Stelle zu senden. Sollte der Arbeitgeber eine Kündigungszustimmung beantragen, wird die Behörde Sie dazu anhören und eine Entscheidung treffen.

Was passiert, wenn ich die dreiwöchige Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage versäume?

Sollte die Frist versäumt werden, kann die Kündigungsschutzklage in der Regel nicht mehr erhoben werden und die Kündigung wird als wirksam erachtet. In Ausnahmefällen kann das Gericht die Frist verlängern, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie unverschuldet gehindert waren, innerhalb der Frist zu handeln (z. B. wegen schwerer Erkrankung). Eine solche Fristverlängerung ist jedoch eher selten.

Wie lange dauert es bis zu einer gerichtlichen Entscheidung über die Kündigung?

Die Dauer des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie der Komplexität des Falls, der Auslastung des Gerichts und ob Einigungen oder Vergleiche während des Verfahrens zustande kommen. Im Durchschnitt können Kündigungsschutzverfahren zwischen drei und sechs Monaten oder sogar länger dauern.

Kann der Arbeitgeber die Kündigung im Nachhinein rechtfertigen, wenn er erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfährt?

Nein. Wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung nicht von der Schwangerschaft wusste und innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung von der Schwangerschaft erfährt, wird die Kündigung unwirksam, auch wenn der Arbeitgeber sie später rechtfertigen will.

Kann ich während meiner Elternzeit gekündigt werden?

Während der Elternzeit gilt – ähnlich wie während der Schwangerschaft – ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, die zuständige Behörde hat ausnahmsweise zugestimmt.

Wann muss ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informieren?

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Allerdings ist es ratsam, dies zu tun, sobald Sie von der Schwangerschaft Kenntnis haben, um den gesetzlichen Kündigungsschutz in Anspruch nehmen zu können. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich über die Schwangerschaft und legen Sie eine Kopie des ärztlichen Nachweises bei.

Fazit: Rechte und Möglichkeiten bei Kündigung während der Schwangerschaft

Werdende Mütter genießen in Deutschland einen umfassenden Kündigungsschutz, der in den meisten Fällen vor einer Kündigung während der Schwangerschaft, nach der Geburt und während der Elternzeit schützt. Sollten Sie dennoch von einer Kündigung betroffen sein, ist es wichtig, schnell zu handeln und die rechtliche Beratung eines erfahrenen Anwalts für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen. So können Sie Ihre Rechte effektiv wahren und gegen unberechtigte Kündigungen vorgehen.

Auch wenn es zu einer zulässigen Kündigung kommt, besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, auf juristischem Weg gegen die Entscheidung vorzugehen oder im Rahmen von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung zu finden. In jedem Fall sollten Sie sich gut informieren, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und Ihren Arbeitsplatz zu sichern.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht