Laminat aufgequollen – Schäden an Immobilien sind für Vermieter stets unangenehm – entstehen oft unvorhergesehene Kosten und Unsicherheiten bezüglich der Rechtslage. Gerade bei Schäden am Boden, wie dem Aufquellen von Laminat, sind die juristischen und praktischen Aspekte nicht immer leicht zu durchschauen.

In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema: von den Ursachen und Präventionsmaßnahmen über die rechtlichen Aspekte bis hin zu den möglichen Schritten bei der Schadensabwicklung und der zivilrechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.

Inhaltsverzeichnis

  • Ursachen für aufgequollenes Laminat
  • Präventionsmaßnahmen und Instandhaltungspflichten
  • Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten
  • Haftung und Versicherungsschutz
  • Mögliche Ansprüche als Vermieter
  • Praxistipps für den Umgang mit aufgequollenem Laminat
  • Anonymisierte Praxisbeispiele

Ursachen für aufgequollenes Laminat

Die Gründe, warum Laminat aufquillt, sind vielfältig. Häufige Ursachen sind:

  • Feuchtigkeit: Wasserschäden aufgrund von Leitungswasser, Einbruch von Regenwasser oder durch Unfälle wie das Auslaufen von Waschmaschinen oder Geschirrspülern können das Laminat beschädigen.
  • Unzureichender Schutz: Ein defekter oder nicht vorhandener Feuchtigkeitsschutz auf der Unterseite des Laminats kann zu Schäden führen.
  • Unsachgemäße Verlegung: Hierbei können sich Wölbungen und Risse bilden, die das Eindringen von Flüssigkeiten begünstigen.
  • Schwankungen im Raumklima: Eine zu hohe Luftfeuchtigkeit kann das Aufquellen von Laminat verursachen. Ebenso kann eine zu trockene Raumluft das Material beeinträchtigen.

Präventionsmaßnahmen und Instandhaltungspflichten

Um Schäden am Laminat vorzubeugen, können sowohl Vermieter als auch Mieter einige Maßnahmen ergreifen:

  • Gute Qualität beim Kauf des Laminats: Hiermit minimieren Sie das Risiko von feuchtigkeitsbedingten Schäden.
  • Professionelle Verlegung: Fachgerecht verlegtes Laminat schützt besser vor Feuchtigkeit.
  • Feuchtigkeitsschutz und Dampfsperre: Diese verhindern, dass Feuchtigkeit von unten in die Laminatschichten eindringt.
  • Regelmäßige Kontrolle und Wartung: Vermieter sollten gelegentlich prüfen, ob das Laminat in Ordnung ist und gegebenenfalls Reparaturen durchführen.
  • Korrekte Raumklimatisierung: Mieter sollten darauf achten, regelmäßig zu lüften und die Raumtemperatur konstant zu halten.

Entscheidend in diesem Zusammenhang sind auch die Instandhaltungspflichten laut Mietvertrag. Diese sollten klar formulieren, welche Maßnahmen vom Vermieter bzw. Mieter zu erwarten sind, um Schäden am Laminat zu vermeiden.

Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Schäden am Laminat orientieren sich im Wesentlichen am Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hierbei sind insbesondere die Regelungen zur Mietminderung (§ 536 BGB), zum Schadensersatz (§§ 280, 281 BGB) und zur Gewährleistung (§§ 536a, 543 BGB) relevant. Bei Schäden am Laminat sind die Zuständigkeiten zwischen Vermieter und Mieter zu klären:

  • Grundsätzlich ist der Vermieter dafür zuständig, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten (§ 535 BGB).
  • Der Mieter hat die Pflicht, den Vermieter über Mängel zu informieren (§ 536c BGB) und Schäden zu vermeiden bzw. diese zu beseitigen, wenn sie durch unsachgemäße Nutzung oder Unterlassung von notwendigen Maßnahmen entstanden sind.

Haftung und Versicherungsschutz

Die Haftung für aufgequollenes Laminat ist abhängig von der Ursache des Schadens sowie den vertraglichen Vereinbarungen:

  • Bei Schäden, die auf Baumängel oder fehlerhafte Verlegung zurückzuführen sind, haftet der Vermieter bzw. der beauftragte Handwerker.
  • Entsteht der Schaden durch Missachtung von Pflichten oder Fahrlässigkeit seitens des Mieters, ist dieser verpflichtet, den Schaden zu beheben bzw. den Vermieter dafür zu entschädigen.

Versicherungstechnisch ist es sinnvoll, sowohl für Vermieter als auch für Mieter, eine entsprechende Versicherung abzuschließen:

  • Für Vermieter: Eine Wohngebäudeversicherung, die Schäden am Laminat abdeckt, ist empfehlenswert.
  • Für Mieter: Eine Haftpflichtversicherung, die Mietsachschäden einschließt, schützt vor finanziellen Forderungen des Vermieters bei selbst verursachten Schäden.

Mögliche Ansprüche als Vermieter

Als Vermieter haben Sie bei Schäden am Laminat durch den Mieter diverse rechtliche Möglichkeiten, Ihre Ansprüche durchzusetzen:

  • Schadensersatz: Die Forderung nach Schadensersatz setzt das Verschulden des Mieters voraus (§§ 280, 281 BGB).
  • Mietminderung: Bei selbst verschuldeten Schäden am Laminat hat der Mieter kein Recht auf Mietminderung und muss dennoch den vollen Mietzins zahlen.
  • Kündigung: In schwerwiegenden Fällen können Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache nachhaltig stört (§ 543 BGB).

Praxistipps für den Umgang mit aufgequollenem Laminat

Um in Fällen von aufgequollenem Laminat sachgerecht vorzugehen, sind folgende Ratschläge hilfreich:

  • Dokumentation des Schadens: Vermieter und Mieter sollten den Schaden fotografieren und/oder schriftlich festhalten.
  • Kommunikation: Offene Gespräche zwischen Vermieter und Mieter sind essenziell, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
  • Fachleute hinzuziehen: Beauftragen Sie bei Bedarf Experten, um die Ursache des Schadens festzustellen.
  • Vertragliche Regelungen prüfen: Klären Sie, was im Mietvertrag über die Instandhaltungspflichten geregelt ist.

Anonymisierte Praxisbeispiele

Im Folgenden finden Sie anonymisierte Fallbeispiele, die Ihnen einen praktischen Einblick in den Umgang mit aufgequollenem Laminat geben:

  • Fallbeispiel 1: Ein Wasserschaden aufgrund einer undichten Waschmaschine führt dazu, dass das Laminat im Flur aufquillt. Der Mieter meldet den Schaden umgehend dem Vermieter und beauftragt einen Handwerker, der den Schaden fachgerecht repariert. Die Kosten werden anschließend von der Haftpflichtversicherung des Mieters übernommen.
  • Fallbeispiel 2: Nach einer längeren Abwesenheit des Mieters bemerkt der Vermieter, dass das Laminat in der Wohnung aufgequollen ist. Nach einer gemeinsamen Besichtigung und Prüfung der Raumklimadaten stellt sich heraus, dass der Mieter über Monate das Lüften unterlassen hat. Der Vermieter veranlasst eine Reparatur und fordert den Mieter auf, die Kosten dafür zu übernehmen. Nachdem der Mieter zunächst ablehnt, kann durch eine anwaltliche Vertretung des Vermieters schließlich eine Einigung erzielt werden.
  • Fallbeispiel 3: Durch unsachgemäße Verlegung des Laminats entstehen Wölbungen, die schließlich dazu führen, dass zwei Laminat-Paneele aufquellen. Der Mieter reklamiert den Schaden beim Vermieter, der zunächst die Schuld auf den Handwerker schiebt. Nach einer Begutachtung durch einen Sachverständigen wird festgestellt, dass die Verlegung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Infolgedessen haftet der beauftragte Handwerker für den Schaden und übernimmt die Kosten für den Austausch des Laminats.

Wie die Beispiele zeigen, ist die Klärung der Verantwortlichkeiten im Schadensfall oft nicht einfach und erfordert eine genaue Prüfung der Umstände sowie den Rückgriff auf rechtliche Grundlagen. Je nach Situation kann auch die Einschaltung eines Anwalts oder eines unabhängigen Gutachters sinnvoll sein, um Ihre Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Umgang mit aufgequollenem Laminat in vermieteten Immobilien eine Herausforderung darstellen kann, zugleich aber auch Chancen für Vermieter und Mieter bietet, um verantwortungsvoll und konstruktiv zusammenzuarbeiten. Die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen sowie möglicher Ansprüche hilft dabei, angemessen und zielgerichtet auf Schäden am Laminat zu reagieren.

In erster Linie sollte jedoch das Hauptaugenmerk auf der Prävention solcher Schäden liegen: Die Auswahl hochwertiger Laminatmaterialien, eine sorgfältige Verlegung und ein ausreichender Versicherungsschutz sind entscheidende Faktoren, um Langzeitschäden und aufwändige Sanierungsmaßnahmen zu vermeiden.

Eine klare Kommunikation zwischen Vermieter und Mieter sowie die eigenverantwortliche Erfüllung von Instandhaltungspflichten tragen ebenfalls zur Vorbeugung von Problemen bei.

Bei aufgetretenen Schäden empfiehlt es sich, eine sachliche und lösungsorientierte Herangehensweise zu wählen, um gemeinsam bestmögliche Lösungen zu erarbeiten und bestenfalls eine einvernehmliche Klärung der Verantwortlichkeiten und Kosten zu erreichen.

Sollten rechtliche Auseinandersetzungen dennoch unvermeidbar sein, steht Ihnen als Vermieter die Beratung und Vertretung durch einen erfahrenen Anwalt zur Verfügung, um Ihre Interessen angemessen zu wahren und durchzusetzen.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

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