Lese-Rechtschreib-Schwäche Kündigung – ist das überhaupt zulässig? Wie sieht es mit dem gesetzlichen Schutz für Betroffene aus? Und wie kann unsere Anwaltskanzlei helfen? In diesem Blogbeitrag erhalten Sie eine umfassende Information über das Thema Lese-Rechtschreib-Schwäche und dessen Auswirkungen im Arbeitsrecht.

Unser Anliegen ist es, Ihnen Klarheit darüber zu verschaffen, welche Rechte Sie haben und wie Sie diesen angemessen nachgehen können.

Was ist eine Lese-Rechtschreib-Schwäche?

Eine Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS), auch als Legasthenie bekannt, ist eine Störung, die die Fähigkeit einer Person, Wörter korrekt zu lesen und zu schreiben, beeinträchtigt. Menschen mit LRS haben Schwierigkeiten, Buchstaben korrekt zu erkennen und sie mit den entsprechenden Lauten zu verbinden, auch wenn sie in anderen Bereichen normal oder sogar überdurchschnittlich intelligent sind.

Die Ursachen für LRS sind nicht vollständig geklärt, jedoch können genetische Faktoren sowie eine andere Entwicklung von Hirnregionen, die für das Lesen und Schreiben zuständig sind, eine Rolle spielen.

Die Lese-Rechtschreib-Schwäche und das Arbeitsleben

Lesen Sie hier über die Auswirkungen und die Anerkennung als Behinderung.

Die Auswirkungen der Lese-Rechtschreib-Schwäche auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Lese-Rechtschreib-Schwäche beeinträchtigt nicht nur die Bildung, sondern kann auch im Arbeitsalltag zu Schwierigkeiten führen. So können Betroffene Probleme haben, Arbeitsanweisungen zu verstehen, E-Mails zu verfassen oder Reports fehlerfrei und angemessen zu verarbeiten. Das kann zu Spannungen und Missverständnissen im Arbeitsplatz führen und sogar die berufliche Laufbahn behindern oder begrenzen.

Da Arbeitgeber jedoch zunehmend darauf bedacht sind, inklusive Arbeitsplätze zu schaffen, kann eine LRS in einigen Fällen als eine Behinderung gemäß dem Arbeitsrecht angesehen werden. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer bestimmte Schutzrechte hat.

Anerkennung als Behinderung und die damit verbundenen Schutzrechte

In Deutschland ist die Anerkennung von LRS als Behinderung im Sinne des Sozialgesetzbuchs festgelegt. Das bedeutet, dass Menschen mit einer diagnostizierten Lese- und Rechtschreibschwäche im Arbeitsleben Anspruch auf Gleichbehandlung und Unterstützung durch den Arbeitgeber haben.

Das kann auch bedeuten, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um die Beeinträchtigung auszugleichen. Dazu können beispielsweise Schulungen, spezielle Technologien oder das Anpassen von Arbeitszeiten oder Aufgaben gehören. Dabei müssen die Maßnahmen verhältnismäßig sein und dürfen den Arbeitgeber nicht übermäßig belasten.

Die Lese-Rechtschreib-Schwäche und Kündigungen

Lesen Sie hier, wie es zu Kündigungen kommen kann.

Kündigung aufgrund von Leistungsproblemen

Eine Kündigung wegen einer Lese-Rechtschreib-Schwäche kann insbesondere dann auf den arbeitsrechtlichen Prüfstand gestellt werden, wenn sie aufgrund einer vermeintlich mangelnden Leistung des Arbeitnehmers erfolgt. Wenn ein Arbeitnehmer Schwierigkeiten hat, seine oder ihre Leistung aufgrund einer LRS zu erbringen, kann eine Kündigung wegen Mangel an Leistung als unzulässig angesehen werden, sofern der Arbeitgeber nicht zunächst alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Beeinträchtigungen entgegenzuwirken.

Gegebenenfalls kann der Arbeitgeber auch dazu verpflichtet sein, eine Verlängerung der Probezeit oder eine Versetzung in eine andere Position zu erwägen, bevor er eine Kündigung ausspricht.

Grundsätzliches zur Kündigung bei Lese-Rechtschreib-Schwäche

Grundsätzlich gilt, dass eine Lese-Rechtschreib-Schwäche für sich genommen kein zulässiger Grund für eine Kündigung ist. Dabei ist zu betonen, dass eine Kündigung immer gut begründet sein muss und nicht aufgrund einer eventuellen Beeinträchtigung erfolgen darf. Erst wenn eindeutig nachgewiesen ist, dass die LRS zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Arbeitsleistung führt und diese nicht anderweitig ausgeglichen werden kann, könnte eine Kündigung gerechtfertigt sein.

Es ist wichtig, dass jeder Fall individuell betrachtet wird. Eine pauschale Regelung gibt es nicht, da die Umstände von Fall zu Fall unterschiedlich sein können.

Was können Betroffene bei einer Kündigung unter Beachtung ihrer Lese-Rechtschreib-Schwäche tun?

Lesen Sie hier, was Betroffene bei einer Kündigung tun können.

Sich anwaltlich beraten und vertreten lassen

Wenn Sie meinen, dass Ihre Kündigung aufgrund Ihrer Lese-Rechtschreib-Schwäche ungerechtfertigt ist, sollten Sie sich anwaltlich beraten und gegebenenfalls vertreten lassen. Eine erfahrene Anwaltskanzlei für Arbeitsrechte wie unsere kann Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte zu prüfen und sie gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.

Anspruch auf Schadensersatz und in einigen Fällen auf Wiedereinstellung

Sollte die Kündigung als ungerechtfertigt angesehen werden, könnte Ihnen ein Schadensersatz für den erlittenen Schaden zustehen. In einigen Fällen kann auch eine Klage auf Wiedereinstellung Erfolg haben, insbesondere wenn der Arbeitgeber nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Beeinträchtigung auszugleichen.

Eine fristgerechte Klage gegen die Kündigung einreichen

Beachten Sie, dass Sie, wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren möchten, eine Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen müssen, um die rechtlichen Fristen zu wahren. Sollten Sie diese Frist verpassen, könnte die Kündigung wirksam werden, auch wenn sie eigentlich nicht gerechtfertigt war. Daher ist es ratsam, sich bei einer möglicherweise ungerechtfertigten Kündigung schnellstmöglich an eine Anwaltskanzlei zu wenden.

Wie kann unsere Anwaltskanzlei Sie unterstützen?

Lesen Sie hier, wie unsere Anwaltskanzlei Sie unterstützen kann.

Individuelle und kompetente Beratung und Vertretung

In unserer Anwaltskanzlei sorgen wir für eine individuelle, kompetente Beratung und Vertretung von Menschen, bei denen eine Lese-Rechtschreib-Schwäche dazu geführt hat, dass sie von einer Kündigung betroffen sind. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie Ihre Rechte kennen und nutzen können, um eine gerechte Lösung in Ihrem Fall zu erreichen.

Verhandlung mit dem Arbeitgeber und Geltendmachung Ihrer Rechte vor Gericht

Unsere Anwälte verhandeln zielgerichtet mit dem Arbeitgeber, um eine einvernehmliche Lösung außergerichtlich zu suchen, soweit dies möglich ist. Gleichzeitig sind wir bereit, vor Gericht zu gehen und Ihre Rechte auch dort konsequent und entschlossen durchzusetzen.

Unterstützung bei der Vermittlung von benötigten Hilfen und Vorkehrungen

Unsere Anwaltskanzlei kann auch dabei helfen, die für Sie benötigten Hilfen und Vorkehrungen vom Arbeitgeber einzufordern oder durchzusetzen. Dabei prüfen wir die Angemessenheit und Zumutbarkeit der Maßnahmen, damit Sie die bestmögliche Unterstützung in Ihrem Arbeitsverhältnis erhalten.

Zusammenfassung und Fazit

Die Lese-Rechtschreib-Schwäche Kündigung ist ein komplexes und sensibles Thema, das individuell betrachtet werden muss. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Kündigung aufgrund Ihrer LRS ungerechtfertigt ist und Sie Ihre Rechte wahren möchten, zögern Sie nicht, sich mit unserer Anwaltskanzlei in Verbindung zu setzen.

Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise im Arbeitsrecht zur Seite und unterstützen Sie dabei, eine faire Lösung zu finden, damit Sie Ihre beruflichen Ziele auch mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche erreichen können.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

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