Lieferschein – das unterschätzte Dokument, das in unserer zunehmend digitalen Welt manchmal als unnötig oder veraltet angesehen wird: Der Lieferschein ist alles andere als ein Stück weit überflüssiges Papier! Packen wir die juristische Lupe aus und gehen gemeinsam auf eine unterhaltsame, informative und lehrreiche Reise durch die Welt der Lieferscheine.

Der Lieferschein: Ein wichtiger Baustein in der Lieferkette

Bevor wir uns direkt ins Thema stürzen, wollen wir zunächst einmal klären, was ein Lieferschein eigentlich ist und welche Funktionen er erfüllt. Der Lieferschein ist ein Begleitpapier, das eine Warensendung von ihrer Herkunft bis zu ihrem Bestimmungsort begleitet. Er enthält wichtige Informationen über den Inhalt der Sendung, den Absender, den Empfänger und gegebenenfalls besondere Beförderungsrichtlinien.

Im Wesentlichen dient der Lieferschein dazu, die ordnungsgemäße Durchführung des Transports zu gewährleisten, den tatsächlichen Inhalt der Warensendung nachzuweisen und im Falle von Problemen oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung als Beweismittel zu dienen.

Rechtliche Grundlagen und Bedeutung des Lieferscheins

Der Lieferschein ist in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften verankert. Im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind beispielsweise einige Bestimmungen bezüglich des Lieferscheins zu finden. Darunter fallen unter anderem Vorschriften zu den Pflichtangaben auf dem Lieferschein, zur Haftung des Absenders und des Frachtführers sowie zur Beweiskraft des Lieferscheins im Falle von Rechtsstreitigkeiten.

Aufbau und Inhalt eines Lieferscheins

Ein Lieferschein sollte folgende Informationen enthalten:

  • Absenderinformationen (Name, Adresse, Kunden- oder Lieferantennummer)
  • Empfängerinformationen (Name, Adresse, Lieferadresse, Kundennummer)
  • Datum des Versands und des voraussichtlichen Liefertermins
  • Bestellnummer, Auftragsnummer oder Rechnungsnummer
  • Auflistung der gelieferten Waren mit Artikelnummer, Artikelbeschreibung, Menge und Gewicht
  • Verpackungseinheiten und mögliche Transporthinweise (z. B. „Vorsicht Glas“)

Absicherung durch den Lieferschein

Der Lieferschein dient zunächst einmal als Nachweis dafür, dass eine bestimmte Warensendung tatsächlich vom Absender verschickt wurde und beim Empfänger angekommen ist. Bei der Warenannahme sollte der Empfänger gemeinsam mit dem Zusteller die Vollständigkeit und Unversehrtheit der Lieferung überprüfen und diese gegebenenfalls auf dem Lieferschein vermerken. Dadurch kann der Empfänger später Mängel oder fehlende Ware geltend machen, ohne dass es zu einem unnötigen Streit darüber kommt, ob die Ware überhaupt geliefert wurde und in welchem Zustand sie sich befand.

Falsche Lieferscheine erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen

Leider kommt es immer wieder vor, dass gefälschte Lieferscheine im Umlauf sind, mit denen Betrüger versuchen, Waren unrechtmäßig zu erlangen oder finanzielle Vorteile zu erzielen. Um gefälschte Lieferscheine zu erkennen und sich gegen mögliche Schäden zu schützen, kann man einige Maßnahmen ergreifen:

  • Prüfen Sie den Lieferschein sorgfältig auf offensichtliche Fehler, wie etwa falsche Absender- oder Empfängerdaten, fehlende Auftragsnummer oder ungewöhnliche Rechtschreibung.
  • Kontaktieren Sie den Absender, um die Echtheit des Lieferscheins zu verifizieren, wenn Ihnen etwas merkwürdig vorkommt.
  • Bewahren Sie den Original-Lieferschein stets sorgfältig auf, um im Falle eines Falles den Nachweis führen zu können, dass Sie eine korrekte Warensendung erhalten oder versendet haben.
  • Arbeiten Sie mit einem erfahrenen, seriösen und umsichtigen Frachtführer zusammen, der im Umgang mit Lieferscheinen geschult ist und auf mögliche Auffälligkeiten achtet.

Fragen und Antworten rund um den Lieferschein

Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die am meisten gestellten Fragen und deren Antworten.

Braucht man für jede Sendung einen Lieferschein?

In vielen Fällen ist ein Lieferschein zwar üblich, jedoch gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben. Dennoch erfüllt er wichtige Funktionen und sollte daher aus Gründen der Rechtssicherheit und der lückenlosen Dokumentation des Warenverkehrs immer verwendet werden. In einigen Branchen, wie etwa beim Versand von Gefahrgut oder in Bereichen mit besonderen gesetzlichen Auflagen, ist der Lieferschein sogar zwingend vorgeschrieben.

Wem gehört der Lieferschein?

Der Original-Lieferschein verbleibt beim Empfänger der Ware, während der Absender eine Kopie in seiner Buchhaltung aufbewahren sollte. Im Falle von Rücksendungen oder Streitigkeiten kann der Lieferschein als Beweismittel herangezogen werden.

Kann ich den Lieferschein auch elektronisch erstellen und versenden?

Grundsätzlich ist die Erstellung und der Versand eines elektronischen Lieferscheins zulässig und auch immer üblicher. Wichtig dabei ist, dass die elektronische Form des Lieferscheins alle relevanten Informationen enthält und diese auch eindeutig dem Empfänger zugeordnet werden können. Bei der Warenannahme ist es jedoch empfehlenswert, den Lieferschein auszudrucken oder auf einem mobilen Endgerät bereitzuhalten, um etwaige Kontrollen und Unterschriften vornehmen zu können.

Praxisbeispiele und Fallstudien zum Thema Lieferschein

Rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Lieferscheinen kommen leider immer wieder vor. Im Folgenden finden Sie einige anonymisierte, reale Fälle, in denen unsere Kanzlei tätig geworden ist und wie wir die Mandanten unterstützt haben:

Fall 1: Fehlende Ware und die Rolle des Lieferscheins

Ein Unternehmer bestellte für sein Restaurant mehrere Paletten mit alkoholischen Getränken. Bei der Warenannahme unterschrieb er den Lieferschein ohne die Paletten auf Vollständigkeit zu überprüfen, ärgerte sich später jedoch darüber, dass einige Kisten fehlten.

Nach Rücksprache mit unserer Kanzlei stellte sich heraus, dass der Empfänger trotz seiner Unterschrift unter dem Lieferschein noch gute Chancen hatte, den Schaden ersetzt zu bekommen. Mit Hilfe der Schadensmeldung und der Geltendmachung der Rügepflicht konnten wir eine angemessene Entschädigung für die fehlenden Waren erreichen.

Fall 2: Gefälschter Lieferschein und Betrugsversuch

Ein Unternehmen erhielt eine Paketsendung mit einem auffällig falschen Lieferschein, der offensichtlich gefälschte Angaben enthielt und nur dem Zweck diente, die Zustellung einer nicht bestellten Ware zu erreichen. Die Firma wandte sich an unsere Kanzlei, die eine umfassende rechtliche Bewertung durchführte und feststellte, dass hier ein klarer Betrugsversuch vorlag.

Unser Mandant gab die Ware an den Absender zurück und erhob Strafanzeige gegen die Beteiligten. Wir unterstützten ihn dabei, alle erforderlichen rechtlichen Schritte zu unternehmen, um sich gegen solche Betrugsversuche zu schützen.

Checkliste: So sichern Sie sich bei Lieferungen mit Lieferschein ab

  • Fertigen Sie stets vollständige und korrekte Lieferscheine für Ihre Warensendungen an und verwenden Sie diese konsequent bei jeder Lieferung.
  • Überprüfen Sie eingehende Lieferscheine sorgfältig auf mögliche Mängel und Unstimmigkeiten und dokumentieren Sie diese gegebenenfalls.
  • Arbeiten Sie mit vertrauenswürdigen Geschäftspartnern und zuverlässigen Spediteuren zusammen, die für die Einhaltung der Lieferschein-Grundsätze sorgen.
  • Bewahren Sie alle Lieferscheine sorgfältig auf und führen Sie regelmäßige Kontrollen durch, um Abweichungen festzustellen und rechtzeitig zu reagieren.
  • Suchen Sie bei Problemen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Lieferscheinen frühzeitig den Rat einer erfahrenen Anwaltskanzlei, um sich optimal abzusichern und im Falle eines Streits gut gerüstet zu sein.

Fazit: Der Lieferschein als unverzichtbares Instrument im Warenverkehr

Trotz der fortschreitenden Digitalisierung bleibt der Lieferschein ein wichtiges Instrument, um die Lieferung von Waren rechtssicher abzuwickeln, das Beweismaterial für eventuelle Streitigkeiten zu liefern und die ordnungsgemäße Durchführung von Transportsicherheit zu gewährleisten.

Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Fragen rund um das Thema Lieferscheine und Transportrecht zu klären. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie im Warenverkehr sicher und rechtlich abgesichert agieren können!

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

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