Im Arbeitsleben können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus verschiedenen Gründen mit dem Problem der Minderleistung auseinanderzusetzen haben. Minderleistung am Arbeitsplatz kann weitreichende Auswirkungen auf die Produktivität und das Arbeitsklima haben. Dieser Artikel soll Ihnen als detaillierter Leitfaden dienen, um Ihnen den Umgang mit Minderleistung am Arbeitsplatz sowie die möglichen Maßnahmen gegen Minderleistung und die Situationen, in denen eine Kündigung gerechtfertigt sein kann, näherzubringen. Dabei gehen wir auf rechtliche Aspekte, FAQs und Beispiele im Arbeitsrecht ein und geben Ihnen wertvolle Informationen aus der Praxis eines erfahrenen Rechtsanwalts.

Definition und Ursachen von Minderleistung am Arbeitsplatz

Definition

Unter Minderleistung am Arbeitsplatz versteht man die konstante Nichterfüllung der geschuldeten, vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers. Sie geht häufig mit einer reduzierten Arbeitsqualität und -quantität einher und kann sich sowohl auf die einzelnen Arbeitnehmer als auch auf Teams oder Abteilungen beziehen.

Ursachen

Es gibt zahlreiche Gründe, die zu einer Minderleistung am Arbeitsplatz führen können. Hier sind einige häufig auftretende Ursachen:

  • Mangelnde Motivation oder Zufriedenheit
  • Gesundheitliche Probleme
  • Über- oder Unterforderung
  • Mangelnde Fähigkeiten oder Qualifikationen
  • Ungünstige Arbeitsbedingungen oder Arbeitsumgebung
  • Zeit- und Leistungsdruck
  • Mangelnde Kommunikation oder Führung

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Minderleistung

Arbeitsvertrag und Leistungspflicht

Die geschuldete Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag kann individuell oder durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen geregelt sein. Darin ist meist auch die Pflicht des Arbeitgebers zur Vergütung der Arbeitsleistung festgehalten.

Widerrufsrecht des Arbeitgebers

Ein Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, fehlerhafte Arbeitsergebnisse zu beanstanden und den Arbeitnehmer zur Nachbesserung aufzufordern. Dies ergibt sich aus dem allgemeinen Weisungsrecht des Arbeitgebers. Allerdings sind dem Weisungsrecht Grenzen gesetzt, beispielsweise durch das Diskriminierungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder durch Betriebsvereinbarungen.

Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Minderleistung

Eine Kündigung wegen Minderleistung ist nicht ohne weiteres möglich, da das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) den Bestand von Arbeitsverhältnissen schützt. Eine Kündigung wegen Minderleistung kann nur in Betracht gezogen werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Arbeitnehmer ist seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen beschäftigt und es besteht Kündigungsschutz nach dem KSchG
  • Durch die fortgesetzte Minderleistung wird der Betriebsablauf oder die betriebliche Ordnung erheblich beeinträchtigt
  • Es liegen keine betrieblichen Ursachen für die Minderleistung vor
  • Der Arbeitgeber hat seine Fürsorgepflicht und das Weisungsrecht ordnungsgemäß wahrgenommen und den Arbeitnehmer darauf hingewiesen, dass die Minderleistung abgestellt werden muss

Nach einer Interessenabwägung entscheidet das Gericht, ob die Kündigung wegen Minderleistung gerechtfertigt ist. Hierbei spielen u.a. die Dauer der Beschäftigung, das Alter des Arbeitnehmers und die Pflichtenverletzung eine Rolle.

Umgang mit Minderleistung am Arbeitsplatz: Schritte, Maßnahmen und rechtliche Möglichkeiten

Schritt 1: Mögliche Ursachen identifizieren und hinterfragen

Der erste Schritt im Umgang mit Minderleistung ist es, mögliche Ursachen zu identifizieren, die in der Verantwortung des Arbeitgebers liegen. Hierfür sollte eine Analyse unternommen und mögliche Kriterien geprüft werden, die für die Minderleistung verantwortlich sein könnten. Dabei ist es wichtig, das Gespräch mit dem betroffenen Arbeitnehmer zu suchen und auf seine Seite der Geschichte zu achten.

Schritt 2: Maßnahmen ergreifen

Wenn mögliche Ursachen identifiziert wurden, sollte der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Minderleistung zu beheben. Diese Maßnahmen können je nach Situation unterschiedlich sein:

  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen
  • Fort- oder Weiterbildung
  • Änderung der Arbeitsaufgaben oder -organisation
  • Verbesserung der Kommunikation oder Führung
  • Aufarbeitung der Arbeitsbelastung oder -verteilung
  • Einsatz eines Mitarbeitergesprächs zur Klärung und gemeinsamen Lösungserarbeitung

Schritt 3: Überwachung und Dokumentation

Um den Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen zu überprüfen, ist es wichtig, die Arbeitsleistung des betroffenen Arbeitnehmers zu überwachen und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten. Eine lückenlose Dokumentation der Minderleistung und der ergriffenen Maßnahmen kann als wichtige Grundlage dienen, falls eine Kündigung wegen Minderleistung in Betracht gezogen werden muss.

Schritt 4: Rechtliche Möglichkeiten

Führen die ergriffenen Maßnahmen nicht zu einer Verbesserung, sind rechtliche Möglichkeiten für den Arbeitgeber gegeben, bei einer Minderleistung eine Kündigung auszusprechen. Dazu müssen jedoch die im Abschnitt 2.3 genannten Voraussetzungen erfüllt sein. Bei einer Kündigung wegen Minderleistung empfiehlt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um Fehler bei der Kündigung und arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Beispiele und Praxisfälle

Um Ihnen ein besseres Verständnis für das Thema Minderleistung am Arbeitsplatz zu geben, möchten wir Ihnen einige Beispiele und Praxisfälle vorstellen, wo Kündigungen wegen Minderleistung anschaulich dargestellt werden:

Fall 1: Kündigung wegen Minderleistung bei wiederholter Nichterfüllung der vertraglichen Anforderungen

Ein Arbeitnehmer, der seit mehreren Jahren in einem Unternehmen beschäftigt ist, kommt wiederholt seinen vertraglich vereinbarten Pflichten nicht nach. Trotz mehrerer Abmahnungen und konstruktiver Gespräche, in denen der Arbeitgeber auf die Minderleistung hingewiesen und Wege zur Verbesserung besprochen wurden, kommt es zu keiner Änderung des Verhaltens des Arbeitnehmers. In diesem Fall kann eine Kündigung wegen Minderleistung gerechtfertigt sein.</p

Fall 2: Mangelnde Fähigkeiten oder Qualifikationen trotz Fortbildung

Ein Arbeitnehmer wird aufgrund einer Neuorganisation seiner Arbeitsaufgaben für ein Projekt eingeteilt, für das er die erforderlichen Fähigkeiten und Qualifikationen nicht besitzt. Der Arbeitgeber bietet dem Arbeitnehmer eine Fortbildung an, um ihn auf das erforderliche Niveau zu bringen. Trotz dieser Fortbildung bleibt die Arbeitsleistung hinter den Anforderungen des Projekts zurück. Eine Kündigung wegen Minderleistung kann in diesem Fall ebenfalls gerechtfertigt sein.

Fall 3: Nicht gerechtfertigte Kündigung bei krankheitsbedingter Minderleistung

Ein Arbeitnehmer leidet unter einer krankheitsbedingten Minderleistung und das Unternehmen glaubt, dass seine Arbeitsleistung aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme in Zukunft nicht mehr ausreicht. In diesem Fall ist eine Kündigung wegen Minderleistung in der Regel nicht gerechtfertigt, da krankheitsbedingte Leistungseinschränkungen zunächst unter Umständen eine Kündigung aufgrund von Krankheit erfordern, was besondere Voraussetzungen erfüllen muss.

FAQs zum Thema Minderleistung am Arbeitsplatz

Kann ein Arbeitgeber verlangen, dass ein Arbeitnehmer seine Leistung steigert?

Ja, der Arbeitgeber hat das Recht, eine erwartete Arbeitsleistung zu fordern, die in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Wenn ein Arbeitnehmer diese Leistung nicht erbringt, kann der Arbeitgeber eine Leistungssteigerung einfordern.

Wie wirkt sich eine Minderleistung am Arbeitsplatz auf die Vergütung aus?

Meistens darf ein Arbeitgeber die Vergütung eines Arbeitnehmers nicht kürzen, nur weil dessen Leistung aktuell nicht den Erwartungen entspricht. Jedoch könnte die Minderleistung Einfluss auf zukünftige Gehaltsverhandlungen oder Boni haben. In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei Provisionsmodellen, kann eine Minderleistung zu einer geringeren Vergütung führen.

Kann ein Arbeitnehmer eine Kündigung wegen Minderleistung anfechten?

Ja, wenn ein Arbeitnehmer glaubt, dass die Kündigung wegen Minderleistung ungerechtfertigt ist, kann er innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Wie immer wiederkehrend muss die Minderleistung vorliegen, um eine Kündigung wegen Minderleistung zu rechtfertigen?

Es gibt keine festgelegte Regel, wie oft oder über welchen Zeitraum die Minderleistung vorliegen muss, um eine Kündigung wegen Minderleistung zu rechtfertigen. Entscheidend ist, dass betriebliche Abläufe oder die betriebliche Ordnung erheblich beeinträchtigt werden und die ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Leistung erfolglos waren.

In welchen Fällen kann eine Kündigung durch Minderleistung nicht gerechtfertigt sein?

Grundsätzlich ist eine Kündigung wegen Minderleistung nicht gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von betrieblichen Umständen oder Krankheit die geforderte Leistung nicht erbringen kann oder wenn die Kündigung diskriminierend wirkt.

Fazit

Minderleistung am Arbeitsplatz ist ein komplexes Thema, das sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer weitreichende Konsequenzen haben kann. In erster Linie sollten Arbeitgeber versuchen, die Ursachen der Minderleistung zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsleistung ergreifen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigung wegen Minderleistung in Betracht gezogen werden. Dabei empfiehlt es sich, die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, um möglichen rechtlichen Problemen vorzubeugen.

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