Mitarbeiter nach Hause schicken – Wann liegt kein rechtliches Risiko vor? Es ist für Arbeitgeber und Führungskräfte eine der schwierigsten Herausforderungen in der Arbeitswelt – das ordnungsgemäße und rechtlich korrekte Vorgehen beim Umgang mit Mitarbeitern, die aus verschiedenen Gründen nach Hause geschickt werden müssen. In manchen Fällen kann es unumgänglich sein, einen Beschäftigten nach Hause zu schicken, um Konflikte zu lösen, die Effizienz des Betriebs zu erhalten oder um eine gesetzliche Pflicht einzuhalten. In diesem Zusammenhang möchten wir im folgenden Artikel aufzeigen, unter welchen Umständen Sie Mitarbeiter nach Hause schicken können, ohne ein rechtliches Risiko einzugehen.

Inhaltsverzeichnis:

  • Gründe für das Nach-Hause-schicken von Mitarbeitern
  • Rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit dem Nach-Hause-schicken
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen und Voraussetzungen
  • Unter welchen Bedingungen das Nach-Hause-schicken rechtlich unproblematisch ist
  • Tipps für Arbeitgeber bei der Umsetzung
  • Beispiele aus der Praxis und Fallstudien
  • FAQs zum Thema „Mitarbeiter nach Hause schicken“

Gründe für das Nach-Hause-schicken von Mitarbeitern

Es gibt unterschiedliche Gründe, die dazu führen können, dass ein Arbeitnehmer aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nach Hause geschickt werden muss. Dazu zählen vor allem:

  • Verhaltensbedingte Gründe (z.B. illoyales Verhalten, schwerwiegende Pflichtverletzungen, Alkoholkonsum am Arbeitsplatz)
  • Personenbedingte Gründe (z.B. Krankheit, Quarantäne-Anordnung)
  • Betriebliche Gründe (z.B. Arbeitsmangel, unvorhergesehene Ereignisse wie technische Störungen, behördliche Auflagen)

Rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit dem Nach-Hause-schicken

Im deutschen Recht gibt es verschiedene rechtliche Grundlagen, die das Nach-Hause-schicken von Mitarbeitern betreffen. Die wichtigsten sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

  • Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält insbesondere Regelungen zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§ 241 Abs. 2 BGB), zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EntgFG) und zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB).
  • Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beinhaltet Regelungen zur ordentlichen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung. Gemäß § 1 KSchG können ordentliche Kündigungen nur aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen erfolgen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist gemäß § 626 BGB möglich.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen und Voraussetzungen

Das Nach-Hause-schicken eines Mitarbeiters kann je nach Situation unterschiedliche arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich bringen:

  • Freistellung bei Fortzahlung der Vergütung: In der Regel ist bei der Freistellung des Mitarbeiters die Vergütung weiterhin zu zahlen. Die Freistellung kann einvernehmlich, einseitig durch den Arbeitgeber oder im Rahmen einer vertraglich vereinbarten Regelung erfolgen. Eine einseitige Freistellung bedarf jedoch eines sachlichen Grunds.
  • Versetzung oder Kündigung: In schwerwiegenden Fällen, wie etwa bei einer erheblichen Pflichtverletzung, kann der Arbeitgeber auch eine Versetzung oder Kündigung des Arbeitnehmers erwägen. Bei einer ordentlichen Kündigung sind die gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfristen einzuhalten. Eine außerordentliche Kündigung unterliegt den in den Gesetzen geregelten Voraussetzungen.

Unter welchen Bedingungen das Nach-Hause-schicken rechtlich unproblematisch ist

In einigen Fällen kann das Nach-Hause-schicken eines Mitarbeiters rechtlich unproblematisch sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Einverständnis: Wenn der Mitarbeiter mit der Freistellung einverstanden ist oder eine vertragliche Regelung dies vorsieht, entstehen für den Arbeitgeber in der Regel keine rechtlichen Risiken.
  • Schutz der Betriebsatmosphäre: Bei erheblichen Pflichtverletzungen oder bei Verhaltensweisen, die sich negativ auf den Betriebsfrieden auswirken, kann ein Arbeitnehmer auch einseitig nach Hause geschickt werden. In solchen Fällen sollte der Arbeitgeber jedoch eine genaue Dokumentation vornehmen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.
  • Krankheitsbedingte Gründe: Wenn der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen, etwa wegen einer ansteckenden Krankheit oder aufgrund behördlicher Anordnung (z.B. Quarantäne), nach Hause geschickt wird, besteht meist kein rechtliches Risiko für den Arbeitgeber.

Tipps für Arbeitgeber bei der Umsetzung

Arbeitgeber sollten bei der Umsetzung des Nach-Hause-schickens von Mitarbeitern einige grundlegende Tipps befolgen:

  • Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit: Maßnahmen sollten immer unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitnehmers getroffen werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, sollte der Arbeitnehmer nach Hause geschickt werden.
  • Dokumentation: Eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation der Sachverhalte und Gründe, die zum Nach-Hause-schicken führen, erleichtert eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung.
  • Kommunikation: Arbeitnehmer sollte klar und transparent über die Gründe für das Nach-Hause-schicken informiert werden
  • Einbindung des Betriebsrats: Entsprechend den gesetzlichen Mitbestimmungsrechten (§ 87 BetrVG) sollte der Betriebsrat in den Prozess eingebunden werden.
  • Rechtlicher Beistand: Bei Unsicherheiten sollte ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht konsultiert werden.

Beispiele aus der Praxis und Fallstudien

Um das Thema „Mitarbeiter nach Hause schicken“ mit praktischen Einblicken zu vertiefen, finden Sie im Folgenden einige anonymisierte Fallbeispiele aus der Beratungspraxis:

  • Fallbeispiel 1: Ein Arbeitnehmer kommt wiederholt alkoholisiert zur Arbeit und stört dadurch die Arbeitsabläufe und Betriebsatmosphäre. Der Arbeitgeber sieht sich gezwungen, den Arbeitnehmer nach Hause zu schicken und in weiterer Folge eine Abmahnung auszusprechen. Mit der Abmahnung wird der Arbeitnehmer darauf hingewiesen, dass eine Fortsetzung des Verhaltens zu einer Kündigung führen kann.
  • Fallbeispiel 2: Aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantänemaßnahme muss ein Arbeitgeber seine Belegschaft für 14 Tage nach Hause schicken. In diesem Fall besteht kein rechtliches Risiko für den Arbeitgeber, und die Arbeitnehmer erhalten ihre Vergütung weiter.
  • Fallbeispiel 3: Ein Arbeitnehmer beharrt nach einer Kündigung darauf, weiterhin den Betrieb zu betreten und an seinem Arbeitsplatz zu erscheinen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer unter Berufung auf das Hausrecht vom Betriebsgelände zu verweisen bzw. nach Hause zu schicken.

FAQs zum Thema „Mitarbeiter nach Hause schicken“

Um noch offene Fragen zum Thema „Mitarbeiter nach Hause schicken“ zu klären, haben wir im Folgenden einige häufig gestellte Fragen und Antworten zusammengestellt:

Wann darf ich als Arbeitgeber einen Mitarbeiter nach Hause schicken?
Ein Mitarbeiter darf nach Hause geschickt werden, wenn er beispielsweise aufgrund einer Krankheit oder Quarantäne-Anordnung nicht arbeitsfähig ist oder sein Verhalten die Betriebsatmosphäre erheblich stört. In manchen Fällen ist es notwendig, einen sachlichen Grund für das Nach-Hause-schicken vorweisen zu können.

Hat ein Mitarbeiter einen Anspruch auf Vergütung, wenn er nach Hause geschickt wird?
In der Regel ist die Vergütung weiterhin zu zahlen, wenn der Mitarbeiter nach Hause geschickt wird. Die genauen Regelungen können je nach Sachverhalt variieren. Es empfiehlt sich, dies im Einzelfall mit einem Anwalt für Arbeitsrecht abzuklären.

Wie lange darf ich als Arbeitgeber einen Mitarbeiter nach Hause schicken?
Die Dauer, in der ein Arbeitnehmer nach Hause geschickt werden darf, ist abhängig von den jeweiligen Umständen und der vertraglichen bzw. gesetzlichen Regelungen. In jedem Fall sollte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet und die Dauer so kurz wie möglich gehalten werden.

Fazit

Das Thema „Mitarbeiter nach Hause schicken“ ist in vielen Arbeitssituationen relevant und kann für Arbeitgeber und Führungskräfte eine Herausforderung darstellen. Wichtig ist, sich mit den rechtlichen Grundlagen und den Voraussetzungen für ein rechtmäßiges Vorgehen vertraut zu machen. Insgesamt sollten Arbeitgeber stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten, eine genaue Dokumentation führen und im Zweifelsfall den Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht einholen.

Wir haben versucht, Ihnen einen umfassenden Überblick über die Gründe, rechtlichen Rahmenbedingungen, Beispiele und häufig gestellte Fragen zum Thema „Mitarbeiter nach Hause schicken“ zu geben. Es ist unser Ziel, Ihnen dabei zu helfen, Entscheidungen zu treffen, die das Arbeitsumfeld effektiver gestalten und Mitarbeiter in einer rechtlich sicheren und fairen Weise behandeln.

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